Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gesonderte Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Satzung

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Anerkennung, ob eine Körperschaft/ein Verein steuerbegünstigt ist, erfolgt (ab dem 21.03.2013) in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt eine formelle Prüfung der Satzung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung. Entspricht die Satzung den formalen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51–68 AO; Anhang 1b), er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, müssen bei der Ermittlung des Gewinns m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Legaldefinition

Rz. 1264 [Autor/Stand] Zweck des Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und – so nunmehr ausdrücklich – der illegalen Beschäftigung (§ 1 Abs. 1–3 SchwarzArbG). Durch die Neuregelung wurden die Erscheinungsformen um neue aktuelle Phänomene erweitert, wie z.B. die Arbeitsausbeutung und der damit verbunden Menschenhandel (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SchwarzA...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Schrifttum: Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 1.1.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Haag, Kindergeld und Steuerstrafrecht, ZTR 1999, 12; Hellmann, Konsequenzen der strafbefreienden Erklärung nach dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit für die Verfolgung von Nichtsteuerstraftaten, wistra 2004, 201; Heuermann, Kindergeld und E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 126 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Übersteigen die Zuwendungen an steuerbegünstigte Einrichtungen innerhalb eines Kalenderjahrs die Höchstbeträge nach § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), geht der den Höchstbetrag übersteigende Betrag nicht unter, sondern kann in den darauffolgenden Kalenderjahren, im Rahmen der Höchstbeträge des § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), steuerlich abgezogen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Parteispenden

Tz. 81 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen an politische Parteien sind bei der Einkommensteuer nach § 34 g EStG (Anhang 10) und § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich begünstigt. Zu den Zuwendungen zählen sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden. Bei der Gewerbesteuer und bei der Körperschaftsteuer sind Parteispenden nicht abzugsfähig. Tz. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Parteien...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 18.8.2023 (BR-Drucks. 365/23)

Rz. 72 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 5 wird wie folgt geändert:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Besondere Verkürzungsfälle

Rz. 420 [Autor/Stand] Bei der Tabaksteuer (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO, s. zur Tathandlung Rz. 361 ff., 317) entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr, wenn sich keine Steuerbefreiung anschließt (§ 15 Abs. 1 TabStG; für die Einfuhr s. § 21 Abs. 1 TabStG; für das Verbringen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Weitere gesetzliche Maßnahmen gegen Steuerumgehung und Steuervermeidung

Rz. 1247 [Autor/Stand] Sowohl auf europäischer als auf nationaler Ebene ist eine Fülle von Regelungen geschaffen worden bzw. im Entstehen,[2] die der Steuervermeidung und -umgehung entgegenwirken sollen. Dazu gehören: Die Anti-Tax Avoidance Richtlinie (mit mehreren nachfolgenden Änderungen)[3] macht Mindestvorgaben für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Maßnahmen gegen un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der "grenzüberschreitenden Steuergestaltung"

Rz. 459 [Autor/Stand] Eine "Steuergestaltung" i.S.d. §§ 138d ff. AO ist ein Schaffensprozess, bei dem durch den Nutzer oder für den Nutzer eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt oder verändert wird und diese Struktur, dieser Prozess oder diese Situation dadurch eine steuerrechtliche Bedeutung bekommt, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nicht tatbestandsmäßig handelndes Werkzeug

Rz. 111 [Autor/Stand] Derjenige, der die falschen Angaben macht, handelt nicht tatbestandsmäßig, was der Hintermann vorsätzlich ausnutzt. Denkbar ist das bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO nur, wenn derjenige, der die eigene Erklärung abgibt, nicht vorsätzlich handelt, insb. nicht weiß, dass die von ihm gemachten Angaben falsch sind. Beispiel 4 Der Angeklagte ließ – unter Tarnwaren ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Erheblichkeit

Rz. 231 [Autor/Stand] Steuerlich erheblich sind alle Tatsachen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind[2], also steuerlichen Zwecken dienen. Das ist der Fall, wenn sie die Ermittlung, Erhebung oder Beitreibung einer Steuer betreffen. Prozessual müssen diese Tatsachen festgestellt werden, insbesondere diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel 1 Der Tanzsportvereins "Rot-Weiß" erzielt nach Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) im Jahr 01 einen Gewinn von 5 660 EUR. Die Bruttoeinnahmen für 01 betragen mehr als 45 000 EUR. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzunge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufsverband

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnehmen. Es müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufes. Dieser Zwec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften

Tz. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 5 Abs. 2 KStG können auch beschränkt steuerpflichtige Körperschaften eine Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erhalten (vgl. EuGH vom 27.01.2009, BStBl II 2010, 440). Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die weder Sitz noch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch inländische Einkünfte i. S. d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafzumessung

Schrifttum: Adick, Strafzumessung bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe, PStR 2012, 121; Birmanns, Strafzumessung im Steuerstrafverfahren, DStR 1981, 647; Blesinger, Zur Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a StGB im Steuerstrafrecht, wistra 1996, 90; Blumers, Strafen wegen Steuerhinterziehung, wistra 1987, 1; Brauns, Zur Anwendbarkeit des § 46a StGB im Steuers...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuerhinterziehung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 Nr. 1 AO)

Rz. 1098 [Autor/Stand] Das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F. war vor dem 1.1.2008 nur erfüllt, wenn die Merkmale der Steuerverkürzung "in großem Ausmaß" (objektive Voraussetzung) und "aus grobem Eigennutz" (subjektive Voraussetzung), gleichzeitig vorlagen[2]. Nachdem das Merkmal des groben Eigennutzes bei § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO n.F. ersatzlos weggefallen ist, ist n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.6 Voraussetzungen bei Trennung von Gesellschafterstämmen (§ 15 Abs. 2 S. 5 UmwStG)

Rz. 224 Die Steuerneutralität der Spaltung wird gewährt, um eine Restrukturierung von Unternehmen und Unternehmensverbänden zu ermöglichen. Aus diesem Regelungszweck heraus ist die Spaltung zur Trennung von Gesellschafterstämmen untypisch. Die Spaltung dient dann nicht der Restrukturierung eines Unternehmens, sondern der Aufteilung in mehrere Unternehmen. Das Gesetz macht da...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.1 Begriff des Teilbetriebs

Rz. 78 Die Anwendung des § 15 UmwStG setzt nach Abs. 1 S. 2 weiter voraus, dass auf die übernehmende(n) Körperschaft(en) jeweils ein Teilbetrieb (oder mehrere)[1] übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muss auch bei der übertragenden Körperschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Zu dieser Regelung gibt es im UmwG kein Gegenstück; handelsrechtlich können auch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.2 Begriff der "außenstehenden Personen"

Rz. 178 Die Veräußerung muss an "außenstehende Personen" erfolgen, d. h. an Personen, die vor der Spaltung an der übertragenden Körperschaft nicht beteiligt waren.[1] Auch diese Voraussetzung gilt gleichermaßen für alle Tatbestände des Abs. 2 S. 2–4. Der Begriff "außenstehend" ist mit dem Begriff "Veräußerung" verbunden. Veräußern können aber nur Gesellschafter der übertrage...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.4 Veräußerung durch die Spaltung (§ 15 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 186 Nach Abs. 2 S. 2 darf durch die Spaltung keine "Veräußerung" an außenstehende Personen vollzogen werden. Dahinter steht die Überlegung, dass eine Spaltung ohne ausreichenden wirtschaftlichen Grund vollzogen wird, um allein eine steuerpflichtige Veräußerung zu vermeiden.[1] Aus steuerlichen Motiven wird eine unangemessene Gestaltung gewählt, für die keine wirtschaftli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.2 Behandlung der übertragenden Körperschaft

Rz. 241b Die steuerlichen Folgen der Spaltung für die übertragende Körperschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 UmwStG sowie aus § 15 Abs. 2 UmwStG. Nach § 15 Abs. 1 UmwStG i. V. m. § 11 Abs. 1 UmwStG hat die übertragende Körperschaft sowohl bei der Aufspaltung als auch bei der Abspaltung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] eine Steuerbilanz aufzus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.1 Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 196 Die Steuerfreiheit der Spaltung ist nach Abs. 2 S. 3 weiterhin ausgeschlossen, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. Auch diese Vorschrift ist eine Regelung zur Verhinderung von Missbräuchen, wenn eine steuerneutrale Übertragung des Vermögens angestrebt wird, die bisherigen Gesellschafter aber keine Fortsetzung des untern...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.4 Teilbetriebe bei übertragendem und übernehmendem Rechtsträger

Rz. 118 Bei der Abspaltung muss die übertragende Körperschaft weiterhin über einen Teilbetrieb verfügen, soll die Spaltung steuerneutral verlaufen (sog. "doppeltes Teilbetriebserfordernis"). Das doppelte Teilbetriebserfordernis beruht auf der Fusionsrichtlinie (Art. 2 lit. c)). Nach Ansicht des BFH ist die deutsche Umsetzung in § 15 Abs. 1 S. 2 UmwStG im Einklang mit der Fus...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Allgemeines (§ 15 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 57 § 15 UmwStG enthält keine umfassende Regelung der Voraussetzungen und Folgen der Spaltung, und zwar weder für die übertragende Körperschaft noch für die übernehmende Körperschaft noch für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen werden vielmehr durch die Verweisung auf § 11 UmwStG für die übertragende Körperschaft, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deuts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.5 Nicht steuerneutrale Spaltung

Rz. 291 Eine nicht steuerneutrale Spaltung liegt vor, wenn mindestens eine der Voraussetzungen für die Steuerneutralität fehlt (z. B. Teilbetriebsvoraussetzung; verunglückte Spaltung). Die Rechtsfolgen des Fehlens der Voraussetzungen des § 15 UmwStG haben sich durch das SEStEG geändert. Unter dem UmwStG 1995 traten die gleichen Rechtsfolgen der nicht steuerneutralen Spaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.5 Frist von 3 Jahren

Rz. 154 Schädlich ist ein Erwerb oder eine Aufstockung des Mitunternehmeranteils bzw. der Kapitalbeteiligung nur dann, wenn dies innerhalb von 3 Jahren vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag erfolgt ist. Die Frist von 3 Jahren ist ausgehend von dem steuerlichen Übertragungszeitpunkt der Spaltung unter Anwendung der §§ 186-193 BGB zurückzuberechnen. Maßgebend ist der Zeitp...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter https://www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / 2. Überschusseinkünfte

Ein typischer Fall von Einkünften aus Gemeinschaftsvermögen sind die Zinserträge aus Bankguthaben des Gemeinschaftsvermögens (insbesondere aus der Anlage der Mittel der Erhaltungsrücklage). Diese Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) erzielen nach der Verwaltungsauffassung (R 21.2 Abs. 2 EStR) die "Beteiligten" der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ab dem 1.12....mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.3 Steuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Besonderheiten der KGaA ergeben sich daraus, dass es sich bei dieser Gesellschaft um eine Mischform handelt. Die Gesellschaft selber unterliegt als juristische Person der Körperschaftsteuer, die Gesellschafter an sich werden aber unterschiedlich behandelt. Während die Kommanditaktionäre Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, wird der persönlich haftende Ges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.1 Eintritt in die Rechtsstellung, Gewinnauswirkungen

Rz. 251 Die Rechtsfolgen der Spaltung für die übernehmende(n) Körperschaft(en) ergeben sich nach § 15 Abs. 1 UmwStG aus § 12 UmwStG; außerdem enthält § 15 Abs. 3 UmwStG eine besondere Regelung für den Verlust- und den Zinsvortrag der übertragenden Körperschaft (Rz. 258ff.). Für die übernehmende(n) Körperschaft(en) gilt das Prinzip der Wertverknüpfung und damit die Bindung an...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.3 Erwerb oder Aufstockung des fiktiven Teilbetriebs

Rz. 148 Schädlich sind nur der Erwerb und die Erhöhung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, also Einbringungsfälle. Nicht schädlich ist der entgeltliche Erwerb oder Hinzuerwerb eines Mitunternehmeranteils oder einer Kapitalbeteiligung von einem Dritten gegen einen Kaufpreis in Geld; ebenfalls unschädlich ist der unentgeltliche Erwerb, z. B. durch Erbfall....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.3 Spaltungshindernde Wirtschaftsgüter

Rz. 103 Wird eine wesentliche Betriebsgrundlage von mehreren Teilbetrieben genutzt und kann sie nicht auf die Teilbetriebe aufgeteilt werden, kann nach Ansicht der Finanzverwaltung die Spaltung wegen Fehlens der Teilbetriebsvoraussetzung nicht erfolgsneutral durchgeführt werden ("spaltungshindernde Wirtschaftsgüter").[1] Bedeutsam ist die Regelung über spaltungshindernde Wir...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.2 Verlustvortrag, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 258 Anders als nach dem UmwStG 1995 geht der Verlustvortrag in keinem Fall mehr auf die übernehmende Körperschaft über. Ebenso wie bei der Verschmelzung[1] erlischt der Verlustvortrag bei der Aufspaltung komplett (§ 15 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 2 Hs. 2, § 4 Abs. 2 UmwStG). Bei der Abspaltung vermindert sich der Verlustvortrag im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.2 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Ein Mitunternehmeranteil ist unabhängig von seiner Höhe ein Teilbetrieb. Bei einem Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, aber auch nach § 13 Abs. 7 EStG und § 18 Abs. 4 S. 2 EStG, gilt auch ein Bruchteil des Mitunternehmeranteils (gleich in welcher Höhe) als Teilbetrieb.[1] Es kann also ein Mitunternehmeranteil im Wege der Spaltung auf verschiede...mehr