Fachbeiträge & Kommentare zu Kommanditist

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§ 3 Firmenrecht / b) Personenhandelsgesellschaft

Rz. 39 Bei OHG und KG bewirkt allein die endgültige Aufgabe des Gewerbebetriebs nicht automatisch die Auflösung der Personenhandelsgesellschaft. Die Aufzählung in § 138 Abs. 1 HGB ist abschließend und enthält nicht die Aufgabe des Geschäftsbetriebs.[81] Doch ist in dem Beschluss, die Gesellschaft zu liquidieren, regelmäßig ein stillschweigender, formlos möglicher Auflösungsb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("automatisches Split...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

(a) Einfache Nachfolgeklausel Rz. 1202 Nach der gesetzlichen Regelung geht der Anteil eines Kommanditisten im Erbfall auf den oder die Erben über. Dies entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Zu den nachfolgeberechtigten Erben gehören auch Ersatzerben und Vorerben, nicht aber Vermächtnisnehmer. Eine abweichende Regelung ist möglich, sodass auch Vermächtnisnehmer nachfolgebe...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Personenfirma mit Namen von Nichtgesellschaftern

Rz. 102 Die Verwendung des Namens von Gesellschaftern oder vom Geschäftsinhaber ist seit dem HRefG 1998 nur noch in der Partnerschaftsgesellschaft obligatorisch. Allen anderen Rechtsträgern steht es daher jetzt grds. frei, "ob" und "wie" sie ihre fakultative Personenfirma bilden. Die Frage, ob bei einer freiwillig gewählten Personenfirma der Name eines Nichtgesellschafters bz...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Typische Rechtsformen

Rz. 11 Die GmbH ist neben der GmbH & Co. KG die häufigste Rechtsform einer Joint Venture-Gesellschaft.[11] Die GmbH ist geprägt durch eine große Freiheit bei der Gestaltung der Satzung (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG), das Recht der Gesellschafter, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu erteilen (§ 37 Abs. 1 GmbHG), sowie die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermöge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 994 Geschäftsanteile an der GmbH sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung kann die Vererblichkeit nicht einschränken. Allenfalls mittelbar kann die Erbfolge in die GmbH-Anteile gesteuert werden, in dem bspw. über eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel Einfluss auf die künftigen Gesellschafter genommen wird. Mehrere Erben erwerben den GmbH-Geschäftsanteil i...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Erbfall

Rz. 579 Der Gesellschaftsvertrag der Pool-Gesellschaft sollte außerdem Bestimmungen enthalten, welche die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters im Erbfall regeln. Andernfalls kann sich der Pool neuen, ggf. familienfremden Gesellschaftern gegenübersehen. Rz. 580 Der Gesellschaftsvertrag einer Pool-GbR sollte auch nach der Neuregelung des Rechts der GbR zum 1.1.2024 aus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VII. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 694 Wie auch bei anderen Personengesellschaften wird bei der KG zwischen der Vertretung der Gesellschaft nach außen ggü. Dritten und der Geschäftsführung im Verhältnis der Gesellschafter untereinander unterschieden. Die Kommanditisten einer KG sind nach §§ 164, 170 HGB sowohl von der Befugnis zur Geschäftsführung als auch von der Vertretung ausgeschlossen. 1. Umfang der G...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Klassisches Anwachsungsmodell (einfache Anwachsung)

Rz. 544 Bei einer Umstrukturierung nach dem klassischen Anwachsungsmodell treten sämtliche Gesellschafter bis auf einen zu einem einheitlichen Zeitpunkt aus der Personengesellschaft aus. Hinweis Häufig handelt es sich bei dem verbleibenden Gesellschafter um die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, sodass im Ergebnis ein Formwechsel von der Personengesellschaft in eine GmbH ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Ausgangsfall

Rz. 668 An der X & Y GmbH & Co. KG sind X und Y als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die X & Y Verwaltungs-GmbH, an der X und Y ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der X & Y GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. X und Y möchten die Kommanditgesellschaft in eine GmbH umwandeln. Der Formwe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Art und Weise

Rz. 1033 Eine GmbH & Co. KG kann auf verschiedene Art und Weise gegründet werden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Rechtliche Ausgestaltung der Fonds

Rn. 1517b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Venture Capital- und Private Equity-Fonds werden idR als PersGes (insbesondere GmbH & Co KG, s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) gegründet, wobei die Komplementär-GmbH meist nicht am Vermögen der KG beteiligt ist (wie bei der klassischen Komplementär-GmbH auch sonst üblich); die Anleger (Inländer, Ausländer, private, institutio...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 3. Sonstige Erlöschensgründe

Rz. 38 Als sonstige Gründe für das Erlöschen der Prokura kommen z.B. in Betracht:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 2 Steuerpflichtige Arbeitgeberleistungen

Leistet der Arbeitgeber Beiträge für Personen, die steuerlich keine Arbeitnehmer sind, z. B. Kommanditisten, besteht für diese Leistungen eine Steuerpflicht. Maßgebend für die Beurteilung der Steuerpflicht und die Frage, ob die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen, ist grundsätzlich die Entscheidung...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Unternehmensgegenstand

Rz. 1060 Als Gegenstand der Komplementär-GmbH muss die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer bestimmten GmbH & Co. KG genannt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Umstritten ist, ob darüber hinaus auch der Unternehmensgegenstand der KG anzugeben ist.[1447] Zur Vermeidung von Streitigkeiten mit den Registergerichten sollte dieser vorsorglich auch in den Un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Kontrolle nach § 1 Abs. 1 GWB

Rz. 901 Nach § 1 Abs. 1 GWB sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen grds. unwirksam. Die Regelung greift jedoch nur bei einer spürbaren Beeinträchtigung des Wettbewerbs ein. Der spürbare Einfluss ist allerdings nur auf dem konkreten Markt erforderlich.[1218] Dies ist bei kleinen Personengesellschaften nicht unbedingt der Fall.[1219] Von § 1 GWB ausgenommen sind solche W...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Belastung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 991 Ähnliche Überlegungen wie für die Übertragung von Anteilen gelten auch für deren Belastung (z.B. die Verpfändung oder die Bestellung von Nießbrauchrechten). Auch insoweit sollte grds. in beiden Gesellschaftsverträgen eine parallele Regelung enthalten sein, damit die Anteile an beiden Gesellschaften gleichmäßig belastet oder lastenfrei sind. Ferner sollte auch im Hinbl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 154 Nach ungarischem Recht sind unter ihrem Firmennamen rechtsfähige Wirtschaftsgesellschaften die offene Handelsgesellschaft ("közkereseti tarsasag", KKT), die Kommanditgesellschaft ("beteti tarsasag", BT), das Gemeinschaftsunternehmen ("közös vallalat", KV), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("korlatolt felelossegü tarsasag", KFT) und die Aktiengesellschaft ("r...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalerhöhung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 83 Bei Einzelunternehmungen erfolgt eine Eigenkapitalerhöhung durch Nichtentnahme erzielter Gewinne (Selbstfinanzierung), durch Einbringen von weiterem Privatvermögen des Einzelunternehmers oder durch Aufnahme eines stillen Gesellschafters. Rz. 84 Eine Eigenkapitalerhöhung kann bei Personengesellschaften durch weitere Einlagen der bisherigen Gesellschafter (Beteiligungsfi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kommanditbeteiligung

Rz. 847 Ob eine Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil zulässig ist, war ebenfalls lange Zeit umstritten.[1127] Mit Beschl. v. 3.7.1989 hat der 2. Senat des BGH[1128] die Dauertestamentsvollstreckung über eine Kommanditbeteiligung unter Einbeziehung auch der nicht vermögensrechtlichen Mitgliedschaftsrechte ausdrücklich zugelassen, sofern die Mitgesellschafter dem...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zweck/Gegenstand

Rz. 660 Der Zweck einer (gewerblich tätigen) KG wird vom Gesetz vorgegeben (s.o. Rdn 624). Für den Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens wichtig. Der Gegenstand des Unternehmens beschreibt die konkrete Tätigkeit im Einzelfall. Der konkrete Gegenstand der Tätigkeit ist aus mehreren Gründen wichtig: Der Gegenstand des Unternehmens bestimmt den Umfang der Ges...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einlage der Komplementär-GmbH

Rz. 1089 Der Beitrag der Komplementär-GmbH besteht vielfach darin, dass sie die persönliche Haftung übernimmt und die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt (s. § 709 Abs. 1 BGB). Eine (vermögensmäßige) Einlage erbringt die Komplementär-GmbH meist nicht. Dies hat vor allem steuerliche Gründe. Bei einer Aufstockung der Kommanditeinlagen ohne entsprechende Erhöhung der Einlage der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Haftung wegen Kapitalrückzahlungen in der Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 289 In der GmbH & Co.KG muss hinsichtlich Tatbestand und Rechtsfolge unterschieden werden zwischen Rückgewähr des Stammkapitals und Rückzahlung der Kommanditeinlage.[500] 1. Rückzahlung des Stammkapitals (§§ 30, 31 GmbHG [analog]) Rz. 290 Auf die GmbH & Co.KG sind – neben den Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB – die Kapitalerhaltungsregeln der §§ 30, 31 GmbHG grds. en...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Von der Prokura gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 16 Der Prokurist kann im Namen seines Geschäftsherrn insb. folgende Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen:[36]mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 361 Die atypisch stille Gesellschaft bietet eine ausgesprochen große Bandbreite zwischen Fremd- und Eigenkapitalausrichtung. So eröffnet sie denn auch als einziges Mezzanines Finanzierungsinstrument neben dem Genussrecht, die Möglichkeit des echten handelsbilanziellen Eigenkapitalausweises, ohne jedoch gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsaus...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Erforderlichkeit der Kommanditistenleistung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger

Rz. 299 Der Insolvenzverwalter kann die Haftung des Kommanditisten nur insoweit geltend machen, als seine Leistung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, erforderlich ist.[531] Welche Gläubigerforderungen in dieser Berechnung zu berücksichtigen sind, war streitig. Jedenfalls sind Gläubigerforderungen zu berücksichtigen, die zur Insolv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Verteilung des Gesellschaftsvermögens

Rz. 962 Das nach Berichtigung der Schulden verbleibende Vermögen ist unter den Gesellschaftern entsprechend ihren Kapitalanteilen zu verteilen (§§ 161 Abs. 2, 148 Abs. 8 HGB). Der Anspruch ist auf Geld gerichtet.[1313] Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass für die Beteiligung des Gesellschafters am Gewinn und am Vermögen die jeweiligen festen Kapitalkonten maßgeblich sind,...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Rechtsnachfolge in Anteile an einer Komplementär-GmbH bei einer GmbH & Co. KG bzw. an einer Betriebskapitalgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Rz. 135 Einkommensteuerlich sind die von den Kommanditisten unmittelbar gehaltenen Anteile an der Komplementär-GmbH im Sonderbetriebsvermögen II der KG zu erfassen, es sei denn, die Komplementär-GmbH übt noch eine andere Tätigkeit von nicht ganz untergeordneter Bedeutung aus.[232] Die für § 6 Abs. 3 EStG wichtige Frage, ob es sich hierbei um eine funktional wesentliche Betri...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Andere Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 8 Durch die Rechtsprechung ist § 40 GBO auf andere erbgangsähnliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt worden:[18]mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) OHG und GmbH & Co KG als Besitzunternehmen

Rz. 69 Für die KG, einschließlich der GmbH & Co. KG, stellt das BMF-Schreiben ausdrücklich fest, dass das Einstimmigkeitsprinzip zwar auch für die KG gelte, soweit es um die Änderung oder Aufhebung des Miet- oder Pachtvertrages mit der Betriebsgesellschaft gehe und es sich nach § 164 HGB um ein außergewöhnliches Geschäft handele, das der Zustimmung aller Gesellschafter bedür...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Stillhalteabsprachen

Rz. 207 Nach meinem Dafürhalten reichen nach den Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[397] auch sog. Stillhaltevereinbarungen aus, die betreffende Verbindlichkeit bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.[398] Solche Vereinbarungen mit dem Gläubiger, dass er einstweilen von ernsthaf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Zweikontenmodell

Rz. 1107 Beim Zweikontenmodell werden zwei Gesellschafterkonten geführt: Auf dem Kapitalkonto I wird nur die Einlage des Gesellschafters gebucht, und zwar unabhängig davon, ob sie bereits geleistet worden ist oder nicht. Das Kapitalkonto I legt die Beteiligung der Gesellschafter am Verm...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verschmelzung auf die Komplementär-GmbH

Rz. 675 Ein weiterer Nachteil des Formwechsels der GmbH & Co. KG nach umwandlungsrechtlichen Vorschriften besteht darin, dass nach dem Abschluss des Umwandlungsverfahrens die Komplementär-GmbH regelmäßig funktionslos ist. Um die Entstehung von zwei GmbHs zu vermeiden, kann die Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf die Komplementär-GmbH erwogen werden. Eine derartige Verschmelz...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 185 Die Anteile eines Besitzeinzelunternehmers an der Betriebsgesellschaft gehören nach der ständigen Rspr. des BFH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens.[360] Werden die Anteile an der Betriebs-GmbH von Gesellschaftern einer Besitzgesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen gehalten, gehören sie zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellscha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 828 Unter einer einfachen Nachfolgeklausel versteht man eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, wonach die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt wird.[1103] Im Fall des Todes eines Kommanditisten ergibt sich dies bereits aus § 177 HGB. Zur Klarstellung kann die einfache Nachfolgeklausel dennoch in den ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 133 Als Parallele zur deutschen OHG kennt das portugiesische Recht die sociedade em nome colectivo (S.N.C.), die von den Geschäftsführern ("gerantes") vertreten wird. Deren Vertretungsbefugnis kann durch den Gesellschaftszweck oder durch Gesellschaftsvertrag begrenzt werden.[455] Hatte der Dritte von der Überschreitung dieser Befugnisse keine Kenntnis, kann er das Rechts...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Eintragung ohne Bekanntmachung

Rz. 23 Vor Umstellung des Bekanntmachungsrechts im Zuge der Novellierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 war eine besondere Bekanntmachung in einem eigenständigen Medium – namentlich im "Bundesanzeiger" – vorgesehen, so dass seltene Fälle denkbar waren, in denen eine erfolgte Eintragung kraft gesetzlicher Anordnung nicht besonders bekannt zu machen waren. Rz. 24 D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 84 Die der OHG vergleichbare interessentskab (I.S.) wird durch jeden Gesellschafter vertreten, es sei denn aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich etwas anderes.[318] Bei der kommanditselskab (K.S.) gilt dies nur für die persönlich haftenden Gesellschafter; die Kommanditisten sind von der Vertretung ausgeschlossen.[319] Die dänische Variante der GmbH, anpartsselskab (A....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 142 Die schweizerische Kollektivgesellschaft entspricht unserer OHG und wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, eine abweichende Regelung ist im Handelsregister eingetragen.[468] Der Umfang der Vertretungsmacht wird durch den Gesellschaftszweck beschränkt; eine weitergehende Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht hat gutgläubigen Dritten gege...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 5. Zusammenfassung zu registerlichen Versicherungserklärungen

Rz. 97 Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass im Registerrecht Versicherungserklärungen der Beteiligten dazu dienen, den Ermittlungsaufwand des Gerichts (§ 26 FamFG) zu verringern. Zwar kommt naturgemäß der Versicherung besonderes Gewicht zu, wenn an deren sachliche Unrichtigkeit eine Strafdrohung geknüpft ist (vgl. § 82 Abs. 1 GmbHG). Jedoch hat dies die Rspr....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Problematik

Rz. 983 Eine GmbH & Co. KG ist wirtschaftlich ein Unternehmen, besteht aber rechtlich aus zwei Gesellschaften: Der KG, die die eigentlichen unternehmerischen Aktivitäten betreibt, und der Komplementär-GmbH, die der Haftungsbeschränkung dient. Das Unternehmen wird am Markt nur dann als Einheit auftreten, wenn die beiden Gesellschaften auch rechtlich miteinander verbunden werd...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / d) Begründung der umgekehrten Betriebsaufspaltung

Rz. 164 In der Zielstruktur liegt eine Einheitsbetriebsaufspaltung vor, in der eine Betriebspersonengesellschaft – regelmäßig eine Betriebs-GmbH & Co. KG – eine Besitzkapitalgesellschaft unmittelbar beherrscht und von dieser Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlassen erhält oder es liegen zivilrechtlich Schwestergesellschaften vor, bei denen aber die Anteile an der Besitzkapita...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Haftung des stillen Gesellschafters ggü. Gesellschaftsgläubigern

Rz. 165 Der stille Gesellschafter wird durch die vom Geschäftsinhaber abgeschlossenen Handelsgeschäfte nach § 230 Abs. 2 HGB weder berechtigt noch verpflichtet und haftet den Gläubigern der Gesellschaft deshalb nicht. Da die stille Gesellschaft eine bloße Innengesellschaft ist, sind die §§ 715 ff. BGB nicht anwendbar.[211] Der stille Gesellschafter haftet den Gesellschaftsgl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausschließungsverfahren

Rz. 849 Nach dem Gesetz erfolgt der Ausschluss eines Komplementärs oder Kommanditisten durch Gerichtsurteil nach Klage der übrigen Gesellschafter (§§ 161 Abs. 2, 134, 130 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn nach der Ausschließung nur ein Gesellschafter verbleibt (§ 134 Satz 3 HGB). Die Vorschrift des § 134 HGB ist nicht zwingend. Der Gesellschaftsve...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Auflösung der Gesellschaft und Erlöschen der Firma

Rz. 179 Zur Anmeldung der Auflösung der KG und zum Erlöschen der Firma ist wiederum auf die Ausführungen zur OHG zu verweisen (Rdn 164 ff.). In diesem Fall ist allerdings u.U. von besonderer Bedeutung, dass in der Anmeldung die Vertretungsregelung – abweichend vom gesetzlichen Modell des § 146 Abs. 1 HGB – angegeben wird, sofern vermieden werden soll, dass nunmehr infolge de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Ähnliche Wirkungen

Rz. 87 Ähnliche Wirkungen wie durch eine Verfügungsbeschränkung können erreicht und durch Grundbucheintragung sichtbar gemacht werden durch:[206]mehr