Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift schafft eine gesetzliche Vermutung für das Recht von Grundstücksnachbarn zur gemeinschaftlichen Benutzung von Grenzanlagen; damit sollen in erster Linie Nachbarstreitigkeiten vermieden werden, weil der Ursprung der Anlagen oft weit zurückreicht und angesichts der Lage zwischen den Grundstücken und dem unsicheren Grenzverlauf die rechtlichen Verhältnisse s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Gesetz nennt als einzige Voraussetzung, dass der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinsame Staatsangehörigkeit.

Rn 5 Entscheidend ist in zweiter Linie die Staatsangehörigkeit, die beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzen (I lit b).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist als Wiederkaufpreis der Schätzungswert vereinbart, den der gekaufte Gegenstand zurzeit des Wiederkaufs hat, so ist der Wiederverkäufer für eine Verschlechterung, den Untergang oder die aus einem anderen Grund eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe des Gegenstandes nicht verantwortlich, der Wiederkäufer zum Ersatz von Verwendungen nicht verpflichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ergänzungspfleger.

Rn 45 Wird beiden Elternteilen die Sorge ganz oder teilweise entzogen, so ist sie auf einen Vormund oder Ergänzungspfleger zu übertragen (s.o. Rn 44).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mietfortsetzung mit überlebenden Mietern, Abs 1.

Rn 6 Das Mietverhältnis wird mit den überlebenden Mitmietern (zum Lebensgefährten vgl Grziwotz MDR 18, 834) fortgesetzt, wenn diese Personen iSd § 563 sind und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. I. Mietvertrag. Rn 7 § 563a umfasst sowohl befristete, als auch unbefristete Mietverträge. II. Mitmieter. Rn 8 Es muss mindestens eine gem § 563 eintrittsberechtigte Person Mitmieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zurückweisung.

Rn 6 Auch bei rechtzeitiger Genehmigung kann das Rechtsgeschäft unwirksam sein, wenn der Betreuer die Genehmigung des BtG nicht in schriftlicher Form vorlegt und der Geschäftspartner das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich (§ 121) zurückweist (II).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

I. Erhöhungsbetrag (§ 559e I). 1. Allgemeines. Rn 3 § 559e I unterscheidet für den Erhöhungsbetrag danach, ob Drittmittel in Anspruch genommen wurden und ob das möglich war. 2. Drittmittel (§ 559e I 1). Rn 4 Hat der Vermieter Drittmittel iSv § 559a in Anspruch genommen (zum Begriff § 559a Rn 2), so darf er die jährliche Miete um 10 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bei Vorhandensein eines Interlokalen oder Interpersonalen Rechts.

1. Anknüpfung an einen Ort. Rn 20 Welche Teilrechtsordnung des Zielrechts anzuwenden ist, regelt für das Internationale Vertragsrecht der den Art 4 III f Altfälle verdrängende ex Art 35 II und aktuell Art 22 I ROM I. Danach sind die örtlichen Verweisungsnormen des deutschen bzw europäischen Internationalen Vertragsrechts doppelfunktional idS, dass sie nicht nur den Staat beze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

1. Benutzungsregelungen. a) Überblick. Rn 1 Jeder WEigtümer ist den Beschl, Vereinbarungen und dem Gesetz in Bezug auf die Benutzung des gemE und des SonderE unterworfen und muss sein Verhalten danach einrichten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht kann Unterlassung der konkreten Beeinträchtigung verlangt werden (Rn 2; s.a. BGH ZMR 19, 425 Rz 27; NJW 14, 1090 Rz 6). Ob das S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dulden.

1. Übersicht. Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. 2Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 481a setzt Art 2 I lit b, II Timesharing-RL um. Er enthält die Definition des Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmung Dritter (§ 9 II).

Rn 4 Ist ein Wohnungseigentum iSv § 2 (s § 2 Rn 1) selbständig belastet, ist für die Schließung des entspr Wohnungsgrundbuchs die Zustimmung Dritter (Vor §§ 1–49 Rn 20) erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn alle Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 9) einheitlich betroffen sind oder das Grundstück als Ganzes belastet ist (Brandbg NotBZ 19, 43 [OLG Brandenburg 15.08.2018 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam. (3) Eine Benachteiligung na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Sexuelle Identität.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 29 Vergünstigungen für Ehepartner, nicht aber für eingetragene Lebenspartner (EuGH NZA 17, 233 – Parris, 11, 557 – Römer; BAG NZA-RR 10, 664; NZA 10, 824; DB 04, 2757); jedoch ggf gerechtfertigt nach Art 6 I GG (BAG NJW-RR 07, 1442; iE § 2 Rn 14). 2. Mittelbare Benachteiligung. Rn 30 Gründung Betriebskindergarten, da statistisch gleichgeschle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 2 Er liegt in der Zurückdrängung des Kündigungsrechtes des Vermieters ggü dem Erben (§ 564) in Form eines Bestandsschutzes zugunsten der Nähepersonen des Verstorbenen unter Zurückdrängung der allg Erbfolge (BTDrs 14/4553, 62). Zum Wohnungsvermächtnis vgl Grziwotz ZEV 10, 130.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besondere Ausschlussgründe.

I. Selbstwiderspruch; Verwirkung. Rn 18 Auf eine Grundlagenstörung kann sich idR nicht berufen, wer diese selbst vorsätzlich herbeigeführt hat (BGH ZIP 04, 2384, 2388; BGH FamRZ 21, 1846 zu Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung); das wäre nach § 242 unzulässig (§ 242 Rn 55 ff). Die durch eine (angebliche) Grundlagenstörung benachteiligte Partei kann ihr Rücktrittsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nicht ordnungsgemäße Rückgabe.

Rn 6 Sie führt gem § 281 zu Schadensersatzansprüchen bei Verschulden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der neue Gläubiger muss darlegen u ggf beweisen, dass der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt hat u ihm diese bei der Abtretung vorgelegt wurde. Der Schuldner trägt die Darlegungs- u Beweislast für eine etwaige Bösgläubigkeit des Zessionars.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verweisung.

Rn 12 Wegen des Rentenanspruchs verweist II 1 auf § 760. Das bedeutet: Die Rente ist jeweils für drei Monate im Voraus zu zahlen (§ 760 I, II). Stirbt der Gläubiger während dieser Periode, so erhält er trotzdem den vollen Dreimonatsbetrag (§ 760 III), und zwar nicht etwa auch zur Abgeltung der oder mit Anrechnung auf die nach § 844 I geschuldeten Bestattungskosten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rückzahlungspflicht des Unternehmers, I–IV, § 355 III 1, 2.

I. Grundsatz. Rn 7 Nach § 355 III sind die empfangenen Leistungen nach Erklärung des Widerrufs unverzüglich zurückzugewähren (§ 355 Rn 13). Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge enthält § 357 I zusätzlich die Höchstfrist von 14 Tagen (vgl Art 13 I, 14 I VRRL). Für Verträge über Finanzdienstleistungen gilt § 357b I (30 Tage). Fristbegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verschulden.

Rn 75 Für das Verschulden des Dritten gilt das in Rn 67 Gesagte. Insb kann auch der Dritte durch Hilfspersonen auftreten und dann über § 278 selbst verpflichtet werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 17 Für Maßnahmen am SonderE, die über eine Erhaltung (Rn 16) hinausgehen, bedarf der WEigtümer entspr § 20 I grds eines diese genehmigenden Beschl. Bsp: Errichtung einer Garage auf einem Stellplatz, eines Gartenhauses, eines Zauns, eines Terrassendaches, eines Wintergartens. Für den Beschl gilt § 20 Rn 7 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufgaben und Rechte (§ 29 II).

I. Allgemeines. Rn 6 Die Verwaltungsbeiräte nehmen grds Hilfsfunktionen wahr (Ddorf ZMR 97, 606). Dies gilt aber nicht für §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2. Insoweit ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats – oder sein Vertreter (§ 24 III, VI 2) – bzw alle Beiräte gemeinsam Organ der GdW. Die dem Verwaltungsbeirat zugewiesenen Aufgaben können weiterhin und zusätzlich durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Eigentliche Staffelmietvereinbarung.

a) Zeitraum zwischen zwei Staffeln (§ 557 II 1). Rn 5 Gem § 557a II 1 muss jede ›Staffel‹ (= der Zeitraum zwischen zwei Mieten) mindestens ein Jahr betragen, kann aber auch länger sein oder wechseln (Mersson ZMR 02, 732). Bsp 1.1 bis 31.12. Diese Mindestzeit ist nach hM eine absolute Grenze. Die gesamte Staffelmietvereinbarung soll daher nach § 557a IV nichtig sein, wenn auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gründe des Widerspruchs, § 574b I 2.

Rn 4 Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Begründung des Widerspruchs oder eine Auskunft über die Gründe des Mieters. Ein mittelbarer Zwang zur Begründung durch den Mieter ergibt sich allerdings aus der Kostennorm des § 93b II ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Teilnahmerechte.

Rn 13e Die Versammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vollständig vergleichbar sein. Dies meint, dass jeder WEigtümer sämtliche Versammlungsrechte online im Kern so wahrnehmen können muss, als wäre er Teilnehmer einer Präsenzversammlung. Jeder Wohnungseigentümer kann sich in einer virtuellen Versammlung vertreten lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vertraglich vereinbarte Aktualisierungen, II 1 Nr 3.

Rn 10 Die Vorschrift betrifft nur zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Aktualisierungen während des nach dem Vertrag maßgeblichen Zeitraums. Ihr dürfte ggü den Aktualisierungen als objektive Anforderung nach III Nr 5 iVm § 327f geringe Bedeutung zukommen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Formen der Mitgläubigerschaft.

I. Bruchteilsgemeinschaft. Rn 2 Bei Bruchteilsgemeinschaften (§§ 741 ff) erstreckt sich die anteilige Berechtigung auch auf die der Gemeinschaft erwachsenen Forderungen. Die Zweckbindung begründet rechtliche Unteilbarkeit selbst dann, wenn bei natürlicher Betrachtung Teilung möglich ist (BGH NJW 58, 1723; 92, 182, 183 [BGH 02.10.1991 - V ZB 9/91]; 93, 727, 728 [BGH 11.12.1992...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 35 Der Berechtigte hat die Beweislast für die Voraussetzungen für Vereinbarung und Ausübbarkeit eines Vorkaufsrechts (BGHZ 110, 230, 234).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anwendungsbereich.

a) Allgemeines. Rn 3 § 535 ist auf alle Mietverträge anzuwenden, auch auf Untermietverträge (BGHZ 81, 46, 50 = NJW 81, 2246; s § 540 Rn 2 ff). Ferner auf Pachtverträge als Sonderform der Miete. Aus der von den Vertragsparteien gewählten Bezeichnung eines Vertrags kann nicht zwingend auf dessen Rechtsnatur geschlossen werden. Diese ist vielmehr nach seinem gesamten Vertragsinh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt der Rückgabe.

Rn 2 Der Pächter kann das Pachtobjekt nur gem § 271 II vor Pachtende zurückgeben und ggf den Verpächter in Annahmeverzug setzen, sofern die ordnungsgemäße Bewirtschaftung hierdurch nicht negativ tangiert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anerkennung der Qualifizierung.

a) Allgemeines. Rn 17 Eine widerlegliche Vermutung gilt nach § 558d I 3 ferner dann, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben. Eine Anerkennung durch alle drei bildet nach Ansicht des Gesetzgebers ein hinreichendes Indiz dafür, dass der Mietspiegel unter ang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) GemE.

Rn 60 Geht die Einwirkung vom gemE aus, ist die GdW nach § 9a II Fall 3 verpflichtet, den Schaden zu erstatten (s.a. BGH ZMR 19, 517 Rz 11; 18, 777 Rz 35) oder einen Ausgleich zu leisten. Eine Aufrechnung ist nach hM nicht möglich (§ 28 Rn 61). Der Verw darf den Anspruch erst erfüllen, wenn dies beschlossen ist, es sei denn, er unterfällt § 27 I, II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auszugleichende Anrechte (Abs 2).

I. Allgemeines. Rn 4 Im VA können nur solche Anrechte berücksichtigt werden, die in der Ehezeit erworben worden sind (§ 3 II). Sie müssen außerdem nicht nur am Ende der Ehezeit als dem maßgeblichen Bewertungszeitpunkt (§ 5 II 1), sondern auch im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung (noch) vorhanden sein (BGH FamRZ 15, 998 Rz 10; 19, 1993 Rz 24). Dem VA unterlie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuales.

Rn 65 Gegen eine Pflichtverletzung des Verw soll nach hM nur die GdW (dann nach § 9b II) vorgehen können (LG München I ZWE 22, 280 Rz 17; LG Frankfurt aM ZWE 22, 282 Rz 9; aA im EInzelfall Elzer ZMR 22, 953 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt einer Staffelmietvereinbarung (§ 557a I, II).

I. Voraussetzungen. 1. Schriftlich (§ 557a I Hs 1). Rn 4 Eine Staffelmietvereinbarung muss nach § 557a I Hs 1 schriftlich (§ 126) getroffen werden. Der Schriftform gleichwertig ist die elektronische Form (§ 126a). Die Textform (§ 126b) ist hingegen unzureichend. Wird die Staffelmietvereinbarung nicht formgerecht vereinbart, ist sie unwirksam. 2. Bestimmte Zeiträume (§ 557a I Hs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Formstrenge.

Rn 1 Testamente und Erbverträge können nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen errichtet werden. Nach der Rechtsnatur der jeweiligen Verfügung richtet sich, welche Formen jeweils zur Verfügung stehen. Die Formstrenge soll es ermöglichen, die Echtheit des Testaments sicherzustellen und den Willen des Erblassers nach dessen Tod zu ermitteln.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfügungen durch Zwangsvollstreckung und Arrestvollziehung.

Rn 9 Derartige Verfügungen stehen nach § 135 I 2 einer rechtsgeschäftlichen Verfügung gleich. Die Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist relativ unwirksam. Der Geschützte kann gem §§ 772, 771 ZPO Drittwiderspruchsklage erheben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle ohne vertragliche Regelung in der Wohnraummiete.

a) ›Goldene Regel‹. Rn 157 Aus § 569 II ergibt sich, dass der Wohnraummieter die Mietsache grds so gebrauchen darf, dass er andere nicht nachhaltig stört (s im Einzelnen § 569 Rn 9 ff). Ferner muss sich der Mieter so verhalten, dass er andere nicht durch Geräusche und Gerüche oder Einwirkungen in der Gesundheit beeinträchtigt/gefährdet. Erlaubt sind Störungen, die für den Woh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Rn 2 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters auf den Nachlassinsolvenzverwalter über (Besonderheiten gelten bei KG-Anteilen: BFH BB 23, 2324). Rechtshandlungen des bisherigen Verwalters sind dann nach §§ 81, 82 InsO unwirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 6 Eine Maßregelung entgegen § 16 ist nichtig; der Beschäftigte ist so zu stellen, als sei sie nicht erfolgt (BAG NZA 02, 1389 [BAG 12.06.2002 - 10 AZR 340/01]). Bei schuldhaftem Verhalten kommt Schadensersatz gem §§ 280 I, 241 II und § 823 II iVm § 16 AGG in Betracht (§ 612a BGB Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 18, 27504).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13a Es liegt ein Gesetzentwurf vor, nach dem die WEigtümer mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens 3 Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der WEigtümer und des Verw an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (BRDrs. 508/23; s.a. BRDrs. 508/1/23).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

I. Voraussetzungen erfüllt. Rn 15 Liegen alle Voraussetzungen des § 556c I vor (Rn 5 ff) und ist das vorgeschriebene Verfahren eingehalten (Rn 14), hat der Mieter vGw die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen. Sie treten an die Stelle der bis dahin umgelegten Kosten. Änderungsvereinbarungen und zusätzliche Erklärungen sind nicht erforderlich. II. Fehlen der Vo...mehr