Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Wer bei einem gesetzlich formfreien Rechtsgeschäft eine vereinbarte Form behauptet, ist dafür beweispflichtig (Baumgärtel/Laumen § 125 Rz 11f). Unterliegt ein Rechtsgeschäft einem vereinbarten Formzwang nach § 127 I, muss derjenige, der davon abw Vereinbarungen behauptet, diese beweisen. Für AGB ist § 309 Nr 12 zu beachten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mehrrechtsstaaten (Abs 2).

Rn 7 Bei Mehrrechtsstaaten wird (vorrangig zu Art 4 III EGBGFB) das auf Grund der Staatsangehörigkeit anzuwendende Recht durch die innerhalb dieser Rechtsordnung geltenden Vorschriften, mangels solcher Vorschriften durch die engste Bindung bestimmt, die der Erblasser zu einer der Teilrechtsordnungen gehabt hat (II).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anerkenntnisanspruch.

Rn 10 Kann der Gläubiger die Urkunde nicht herausgeben, so kann der Schuldner eine Erklärung des Gläubigers verlangen, dass die Schuld erloschen ist. Die Erklärung muss in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden (§ 129).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Mitwirkung des Notars an der Beurkundung von Verträgen soll eine sachkundige Beratung und Belehrung der Parteien sowie eine zweifelsfreie Formulierung des Textes ermöglichen, § 17 BeurkG. Eine notarielle Beurkundung dient insb dem Übereilungsschutz, der Beratung und Klarstellung sowie einer Beweissicherung (MüKo/Einsele § 128 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn das Familiengericht feststellt, daß er auf längere Zeit die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben kann. (2) Die elterliche Sorge lebt wieder auf, wenn das Familiengericht feststellt, daß der Grund des Ruhens nicht mehr besteht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt. (2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Frist.

a) Ausschlussfrist. Rn 17 Der Mieter hat seine Interessen – wie auch nach § 555e I 2 – bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung bei ihm folgt, in Textform (§ 126b) mitzuteilen. Für die Wahrung dieser materiellen Ausschlussfrist ist der Zugang der Mitteilung beim Vermieter maßgeblich (§ 130); bei mehreren Mietern können verschiedene Fristen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bestimmung Dritter (II Nr 2).

Rn 5 Vermögen kann dann Vorbehaltsgut eines Ehegatten werden, wenn dieser es von einem Dritten erhält, sei es durch unentgeltliche Zuwendung oder durch letztwillige Verfügung. Voraussetzung ist dabei aber, dass der Dritte bei der Zuwendung durch Willenserklärung oder sonst auf geeignete Weise zum Ausdruck bringt, dass der zugewendete Gegenstand nicht in das Gesamtgut fallen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verjährung der Mängelansprüche (Abs 1–3).

I. System. Rn 12 In Umkehrung der Ordnung von I normiert Nr 3 die Regelfrist von 2 Jahren; Nr 1 u 2 sind Sonderregeln für bestimmte Mängel und III für Arglist (MüKo/Westermann Rz 11). II legt generell den Beginn der Verjährungsfristen fest. Für den Vebrauchsgüterkauf über Waren mit digitalen Elementen enthält der neu eingefügte § 475e Sonderbestimmungen; zum Verhältnis zu den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

1. Allgemeines. a) Grundsatz. Rn 111 Der Anspruch auf Nachforderung soll bereits mit der vertraglichen Vereinbarung gem § 556 I entstehen (BGH NJW 16, 3231 [BGH 20.07.2016 - VIII ZR 263/14] Rz 20), aber erst mit Zugang einer ›formal‹ (Rn 61) ordnungsgemäßen Abrechnung fällig werden (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 25; 16, 3231 Rz 20). Materielle Mängel de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Keine Berechtigung, Nutzungen zu ziehen.

Rn 24 Der Anspruchsberechtigte muss nach § 21 I, II, III oder V davon ausgeschlossen sein, an den Nutzungen einer baulichen Veränderung teilzuhaben (BRDrs 168/20, 77).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Gesamtwirkung der Erfüllung bedeutet, dass der Gläubiger keinen der Gesamtschuldner mehr in Anspruch nehmen kann. Die Forderung erlischt jedoch nur, soweit der leistende Gesamtschuldner keinen Ausgleichsanspruch gg die anderen Gesamtschuldner hat, ansonsten kommt es zu einem Forderungsübergang nach § 426 II (BGH NJW 91, 97).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Anwendungsbereich. Rn 1 Mobilien und Rechte gem § 453 III sind in I geregelt, Grundstücke grds in II, für Übergabe und Abnahme aber auch in I. Die Norm gilt allein für das Innenverhältnis von Verkäufer und Käufer (Stuttg BWNotZ 19, 89, 90). II. WKRL. Rn 2 Kosten der Übergabe uÄ sind in der WKRL nicht geregelt. III. Abdingbarkeit. Rn 3 Bestimmung ist auch ggü Verbrauchern dispo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsfälle der unmittelbaren Bewertungsmethode (Abs 2).

Rn 5 In II sind – nur beispielhaft und nicht abschließend, wie durch das Wort ›insbesondere‹ zum Ausdruck kommt (BTDrs 16/10144, 78; BGH FamRZ 14, 1983 Rz 21) – bestimmte Bezugsgrößen aufgezählt, deren Verwendung in den jeweiligen Versorgungssystemen die Berechnung des Ehezeitanteils unter Anwendung der unmittelbaren Bewertungsmethode zulässt. I. Entgeltpunkte und vergleichba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

I. Einwilligungsfreie Rechtsgeschäfte. Rn 14 Lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsfrei ist der Erwerb von Rechten durch Aneignung (§ 958) oder Übereignung einer Sache oder Abtretung einer Forderung an den Minderjährigen (BFH NJW 89, 1632 [BFH 10.08.1988 - IX R 220/84]), die Patent- und Markenanmeldung, die Schenkungsannahme mit den in Rn 11, Rn 12 genannten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt und Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift betrifft die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung. Sie ermöglicht die Auswechselung der Person des Gläubigers ohne Zustimmung des Schuldners. Die Forderung als relatives Recht wird damit zu einem Gegenstand des Rechtsverkehrs. Die Abtretung hat verfügende Wirkung (Verfügungsgeschäft): Der neue Gläubiger tritt gem § 398 2 an die Stelle des bishe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhalt.

Rn 3 § 440 schränkt das Recht des Käufers auf Nacherfüllung nicht ein (vgl HP/Faust Rz 3; Schroeter AcP 207, 28, 52f), vielmehr wird er nur zusätzlich berechtigt, ohne Fristsetzung weitergehende Rechte auszuüben und dem Verkäufer das Recht zur zweiten Andienung zu nehmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rangänderung (Abs 1).

I. Allgemeines. Rn 1 Das Rangverhältnis von bereits im Grundbuch eingetragener Rechte oder gleichzeitig einzutragender Rechte (§ 879 III) richtet sich nach § 879, kann aber nach § 880 mit dinglicher Wirkung nachträglich rechtsgeschäftlich verändert werden (Rangänderung). Ein Rangrücktritt ist dabei auch zugunsten eines noch einzutragenden Rechts möglich (RGZ 157, 27; MüKo/Let...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beweis.

a) Allgemeines. Rn 16 Die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Rn 8) darf nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, welche die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung (§ 286 ZPO) hinreichenden Weise ermittelt haben (BVerfGE 37, 132, 143 [BVerfG 23.04.1974 - 1 BvR 227...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gleichwertigkeit des Betreuungsunterhalts.

Rn 9 Der Betreuungsunterhalt ist nach III 2 mit dem Barunterhalt gleichwertig und befreit damit den betreuenden Elternteil von der Beteiligung am Barunterhalt. Dies gilt allerdings nicht für Mehr- oder Sonderbedarf (BGH FamRZ 83, 689).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestellung (§ 26 I, II).

I. Allgemeines. Rn 15 Von der Bestellung ist die Anstellung des Verw durch Verw-Vertrag (Rn 42 ff) zu unterscheiden (BGH ZMR 12, 885 = NJW 12, 3175). Die Anstellung ist keine Voraussetzung der Bestellung (Trennungstheorie). Eine getrennte Beschl-Fassung über die Bestellung und den Vertrag ist nicht zu beanstanden, wenn die WEigtümer über den Abschluss des Verw-Vertrags selbst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erfüllungsgehilfen.

Rn 106 Der Vermieter muss sich nach § 278 das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, zB der Post, zurechnen lassen (BGH ZMR 17, 303 Rz 40; NJW 09, 2197 Rz 13). Der WEG-Verwalter ist – ist er nicht Sondereigentumsverwalter (BGH ZMR 17, 303 Rz 45) – kein Erfüllungsgehilfe des vermietenden Wohnungseigentümers (BGH ZMR 17, 303 Rz 42).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt.

Rn 12 Inhalt und Rechte am gemE bestimmt § 10 iVm §§ 903, 741 ff, 1011 BGB. Am gemE steht jedem WEigtümer gem § 16 I ein (bloßes) Mitgebrauchs- und ein Mitnutzungsrecht zu. Zur Vermietung des gemE s § 535 BGB Rn 89; zu ›Umwandlungsfällen‹ s § 566 BGB Rn 20 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Vertragserfüllung.

I. Verhältnis Eigentümer/Berechtigter. Rn 5 Hat der Eigentümer noch nicht wirksam zugunsten des Dritten verfügt, so erfüllt er zweckmäßig sogleich an den Berechtigten. Wegen der Vormerkungswirkung, Abs 2, hat der Eigentümer im Ergebnis, anders als beim schuldrechtlichen Vorkaufsrecht, keine Wahl, an wen er erfüllen will. Es gelten die allg Regeln, §§ 873, 925 (zu Genehmigunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. § 21 IV.

I. Überblick. Rn 22 § 21 IV 1 ist eine Anspruchsgrundlage. Sind seine Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, kann ein WEigtümer verlangen, dass ihm gestattet wird, neben anderen die Nutzungen einer baulichen Veränderung zu ziehen. § 21 IV 2 regelt, was gilt, wenn der Anspruch erfüllt ist. Die WEigtümer dürfen nach § 21 V 1 von beiden Regelungen in den Grenzen von § 21 V 2 etwas ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kosten der Versendung.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wegfall.

Rn 2 Der Wegfall eines Erben kann etwa durch Vorversterben (§ 1923 I), Enterbung (§ 1938) oder Ausschlagung (§ 1953) eintreten. Die Erbeinsetzung unter Umgehung des Ausgleichspflichtigen ist kein Wegfall iSd Vorschrift, so dass § 2051 nicht anwendbar ist (Grüneberg/Weidlich § 2051 Rz 1) und ihn keine Ausgleichspflicht trifft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unwirksame Pfandveräußerung.

Rn 7 Bei unwirksamer Veräußerung erwirbt der Ersteher kein Eigentum, dieses bleibt vielmehr beim bisherigen Eigentümer. Am Erlös erwirbt der betreibende Gläubiger, der dem Ersteher wegen Nichterfüllung schadensersatzpflichtig ist, Alleineigentum.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abweichende Bestimmung (§ 879 III).

I. Vereinbarung. Rn 12 Sofern sich das Rangverhältnis nicht nach I richten soll, können die Beteiligten durch dingliche Vereinbarung entspr §§ 873, 880 II eine andere Rangfolge bestimmen, die bei der Vornahme der Eintragung zu beachten ist. Eine solche Rangbestimmung kann auch stillschweigend getroffen sein (München Rpfleger 06, 68f [OLG München 25.10.2005 - 32 Wx 107/05]). §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kein gutgläubiger Erwerb.

Rn 22 Da es sich beim Vermieterpfandrecht um ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht handelt, ist der gute Glaube des Vermieters an das Eigentum des Mieters für die Entstehung des Pfandrechts ohne Bedeutung (arg §§ 1257, 1207). Ohne Besitz fehlt es an der Publizität, an die gutgläubiger Erwerb immer anknüpft. Daher finden die §§ 1204–1208 keine Anwendung (Ddorf ZMR 99, 474, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 954 regelt den Fall, dass nicht der Eigentümer, sondern ein dinglich Berechtigter die Fruchtziehung vornimmt. Dann erwirbt dieser und nicht der Eigentümer das Eigentum an den abgetrennten Erzeugnissen und den sonstigen Bestandteilen mit der Trennung von der Hauptsache. § 954 verdrängt also die Grundregel des § 953, kann ihrerseits aber von den §§ 955 ff verdrängt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ermittlung fremden Rechts.

a) Ermittlungspflicht. Rn 52 Nicht nur das IPR (s.o. Rn 28), sondern auch ein dadurch zur Anwendung berufenes ausl Recht ist vAw anzuwenden (BGH JZ 06, 340, 341, 342). Anders als deutsches Recht, einschl des EU-Rechts (BeckOK/Lorenz Einl IPR Rz 78) und des Rechts der ehemaligen DDR (BGH FamRZ 97, 496), muss der deutsche Richter ausl Recht aber nicht kennen. Sein Inhalt ist vA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Durchsetzung des Anspruchs.

I. Verjährung. Rn 108 Für alle Bereicherungsansprüche gilt die dreijährige Regelverjährung gem § 195. Die Verjährungsfrist beginnt gem § 199 I Nr 1 frühestens mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, bei der condictio ob rem also erst, wenn endgültig feststeht, dass der Empfänger die vom Leistenden nach der Zweckabrede erwartete Gegenleistung nicht erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

a) Überblick. Rn 16 Ist der Vermieter nach § 559c I vorgegangen, so kann er zum Schutz des Mieters (BTDrs 19/4672, 33) innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter keine Mieterhöhungen nach § 559 oder § 559e erklären (§ 559c IV 1), wohl aber nach § 558 (Harsch MietRB 19, 242, 244; Eisenschmid WuM 19, 224, 239 [BGH 10.01.2019 - V ZR 138/18]). Währe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schaden.

Rn 6 Dem Mündel muss durch die Pflichtverletzung ein Schaden entstanden sein. Es gelten die §§ 249 ff. Schädigt das Mündel aufgrund einer Pflichtverletzung des Vormunds einen Dritten, so steht ihm ein Freistellungsanspruch gegen den Vormund zu. Ein Mitverschulden des Mündels führt zur Kürzung des Ersatzanspruchs (§ 254).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherheits- und Vorzugsrechte, Recht gegen einen Mitbürgen (§ 776 S 1).

1. Erfasste Rechte. Rn 5 Die Regelung in § 776 1 erfasst neben den dort genannten Sicherheiten: (1.) die Aufgabe aller akzessorischen Sicherungs- und Vorzugsrechte, die nach §§ 774, 412, 401 mit der Hauptforderung auf den Bürgen übergehen: s § 774 Rn 14, sowie (2.) die Aufgabe aller selbstständigen Sicherungsrechte (zB Sicherungsgrundschulden, Sicherungseigentum oder Eigentum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 51. Mietvertrag über unbewegliche Sachen (Abs 1 lit c und d).

Rn 50 Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten gilt lit d (s.o. Art 4 Rn 13), iÜ gilt lit c (s.o. Art 4 Rn 12).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beginn der Verjährung.

I. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters. Rn 12 Die Verjährung beginnt nach § 548 I 2 – auch wenn die vom Mieter zu vertretende Veränderung erst später erkennbar wurde (Frankf WuM 01, 397) – mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter Kenntnis von der vollständigen und unzweideutigen Besitzaufgabe (BGH NZM 19, 408, ZMR 04, 108 u ZMR 14, 270) hat und die Sache zurücker...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten. (2) Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. 2Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei Angehörigen der ersten drei Ordnungen führt im Hinblick auf § 1928 III die mehrfache Verwandtschaft mit dem Erblasser innerhalb derselben Ordnung zu einer mehrfachen Beteiligung am Nachlass (Grüneberg/Weidlich § 1927 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abwicklung.

Rn 3 Der Anspruch auf Erstattung der og Kosten ist erst mit dem Zeitpunkt der Ernte fällig, da Bewirtschaftungskosten schon feststehen, jedoch der Gegenwert der Missernte noch unbestimmt ist. Denn § 998 enthält letztlich eine Saldierungsregel: Wird die Ernte vernichtet, so reduziert sich der Ersatzanspruch auf null. Mithin kann auch der Lauf der Verjährung gem § 1002 erst mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bindendes Verkaufsangebot.

Rn 12 Resultat des Optionsrechts kann auch über ein meistens mit fester Bindungsfrist ausgestattetes unwiderrufliches Verkaufsangebot erreicht werden. Durch Abgabe im Angebotsvertrag lassen sich auch Verpflichtungen des Berechtigten, zB auf Zahlung der Kosten oder einer Optionsprämie, begründen. Sicherung durch Vormerkung ist möglich. Der Nachteil liegt in der komplizierten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Minderjährige Kinder.

Rn 5 Das Kindergeld wird nicht mehr auf den Anspruch angerechnet, sondern auf den Bedarf des Kindes. Damit hat es bedarfsdeckende Wirkung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Preisanpassung nach tatsächlich erforderlichen Kosten (Abs 1).

1. Anwendungsbereich der Vorschrift. Rn 3 Die Preisanpassungsregeln des nach I, II gelten nur für Vergütungsansprüche des Unternehmers infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs 2. § 650c I findet nach seinem Wortlaut keine Anwendung, wenn die Vertragsparteien sich gemäß § 650b Abs 1 über eine Leistungsänderung geeinigt haben, nicht aber über den Preis für den hie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben, ausgedrückt zu werden pflegt. 2Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert, so wird vermu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entstehung der Gesellschaft.

Rn 12 Die GbR kann sowohl auf schuldrechtlicher als auch auf gesetzlicher Grundlage entstehen. Herkömmlicher Gründungsablauf ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch die Gründungsgesellschafter. Daneben kommt eine Entstehung durch Umwandlung in Betracht (s Rn 19 f). I. Entstehung durch Gesellschaftsvertrag. 1. Gesellschaftsvertrag, Änderung. Rn 13 Der Gesellschaftsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verzichtet jemand zu Gunsten eines anderen auf das gesetzliche Erbrecht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Verzicht nur für den Fall gelten soll, dass der andere Erbe wird. (2) Verzichtet ein Abkömmling des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Verzicht nur zu Gunsten der anderen Abkömmlinge und des Ehegatten oder Lebenspart...mehr