Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist ein Zwischenstreit zur Entscheidung reif, so kann die Entscheidung durch Zwischenurteil ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Entscheidung durch Beschluss.

I. Keine Begründungspflicht für Arrestbefehle. Rn 7 Ein stattgebender Arrestbeschluss muss im Interesse der Verfahrensbeschleunigung keine Begründung enthalten (Nürnbg NJW 76, 1101). Dies gilt auch dann, falls der Schuldner eine Schutzschrift eingereicht hat (Köln MDR 98, 432 [OLG Köln 30.01.1998 - 1 W 4/98]; Schuschke/Walker/Walker Rz 28). Soweit die Arrestanordnung im Ausla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Mitwirkungspflicht des Schuldners (Abs 1). Rn 2 Der Schuldner ist zur vollstreckungsrechtlichen Mitwirkung in Form der Erklärung über sein Vermögen schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens verpflichtet, weil er trotz Verwirklichung der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht leistet. II. Voraussetzungen der Auskunftserteilung im Einzelnen. 1. Antrag des Gläubiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensgestaltung.

1. Ermessen. Rn 6 Bei der Verfahrensgestaltung selbst ist der Amtsrichter grds im Rahmen billigen, also pflichtgemäßen Ermessens völlig frei (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 12). ›Sein Verfahren‹ iSd § 495a umfasst das gesamte Verfahren von dessen Einleitung bis zu dessen Abschluss (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 11). Eine Beschränkung des amtsrichterlichen Ermessens erfolgt i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Lauf der Vollziehungsfrist.

I. Fristbeginn. Rn 5 Die Frist beginnt beim Arresturteil bereits mit Verkündung, nicht erst mit der Amtszustellung. Dies gilt auch dann, wenn trotz Antrages eine Urteilsausfertigung nicht fristgerecht erteilt wurde (Hamm MDR 87, 63, 64). Den Interessen des Gläubigers wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er sogleich erneut eine einstweilige Rechtsschutzmaßnahme erw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

I. Regelungsgehalt des Abs 1. Rn 1 Die Vorschrift stellt die zentrale Regelung der materiellen Rechtskraft dar. Sie bestimmt, inwieweit der Inhalt eines Urteils über den Rechtsstreit hinaus maßgeblich ist, im Gegensatz zur formellen Rechtskraft nach § 705, die eintritt, wenn eine rechtskraftfähige Entscheidung mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Durchführung der Anhörung.

1. Stellungnahme. Rn 8 Der Gegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme durch Übersendung des PKH-Antrags mit der Auflage, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Stellung zu nehmen. Die Länge der Frist ist nicht vorgeschrieben, sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und beträgt idR zwei Wochen. In Eilfällen wird die Frist kürzer zu bemessen sein, bei kompliz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

I. Beschwerde. Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Ablehnung (Abs 1). 1. Anwendungsbereich. a) Verfahren. Rn 2 Für die Anwendung des § 406 spielt es keine Rolle, ob der SV aufgrund Parteiantrags oder vAw zugezogen wurde; die Norm gilt im Prozesskostenhilfeverfahren genauso wie im Verfahren des einstw Rechtsschutzes (die Eilbedürftigkeit kann einschr zu berücksichtigen sein, vgl Nürnbg MDR 77, 849; NJW 78, 954 [OLG Nürnberg 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Privatgutachten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fachliche Eignung, Abs 1 S 1.

1. Die geforderten Fachkenntnisse. Rn 2 Der Verfahrensbeistand kann seine Funktion als ›Anwalt des Kindes‹ nur dann erfüllen, wenn er für seine Aufgabe, das Interesse des Kindes festzustellen und dieses sachgerecht in das Verfahren einzubringen, auch fachlich geeignet ist. Es ist anerkannt, dass neben Rechtskenntnissen im Bereich des Familienrechts auch Kenntnisse und Fähigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Tatbestand (Abs 1 Nr 5, Abs 2).

1. Allgemeines. Rn 10 Der Tatbestand hat eine positive und eine negative Wirkung: Nur die darin wiedergegebenen Umstände sind von den Parteien behauptet worden; die nicht wiedergegebenen Umstände sind nicht behauptet worden (BGHZ 140, 335, 339 = NJW 99, 1339; 83, 885; NJW-RR 90, 1269; Oldbg NJW 89, 1165). Allerdings rückt die Rspr zunehmend von der negativen Wirkung ab, weil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 8 Gerichtsgebühren entstehen nicht. Das Verfahren wird durch die jeweilige Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten. Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr iHv 99 EUR nach Nr 1810 KV. Die Gebühr kann sich nach Nr 1811 KV auf 66 EUR ermäßigen. Im Verfahren der Rechtsbeschwerde entsteht eine Festgebühr iHv 198 EUR nach Nr 1823 KV. Diese Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen der Aussetzung.

I. Wichtiger Grund. Rn 4 Die Aussetzung setzt einen ›wichtigen Grund‹ voraus. Als Regelbeispiel nennt das Gesetz die ›Vorgreiflichkeit‹ eines anderen Verfahrens, die dann gegeben ist, wenn die in dem Verfahren zu treffende Entscheidung ganz oder zT von dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses in einem anderen anhängigen Verfahren abhängig ist (BGH Rpfleger 90, 464, 465 [BGH 02....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beispiele.

1. Europäische Vereinbarung zur Staatenimmunität. Rn 8 Ausgehend von dem Grundsatz der Staatenimmunität behandelt das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16.5.72, das von der BRD durch Zustimmungsgesetz im Jahre 1990 innerstaatlich in Kraft gesetzt wurde (BGBl II 90, 34, im Folgenden EÜS), eine Vielzahl von Fällen, in denen ein Vertragsstaat im Erkenntnisverfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragsberechtigung (Abs 2).

1. Kammern (Nr 1). Rn 5 Bezugsberechtigt sind neben den in Abs 2 Nr 1 genannten Industrie- und Handelskammern die berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaften (Handwerks-, Rechtsanwalts-, Architekten-, Steuerberater- und Ärztekammern etc), ohne dass sie ein berechtigtes Interesse zum Bezug der Abdrucke nachweisen müssen. 2. Betreiber von privaten Schuldnerverzeichnissen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Einführung.

I. Zweck und Geschichte des Gesetzes. Rn 1 Vorgänger der heutigen Gesetzesfassung war das KapMuG von 2005 (Kommentierung S 4. Auflage, Übergangsregelung s § 27 KapMuG), welches vor dem Hintergrund zahlreicher zT bis heute anhängiger Prospekthaftungsklagen gegen die Deutsche Telekom (vgl BGH ZIP 15, 25 sowie BGH ZIP 21, 508) geschaffen wurde. Das Gesetz verfolgt im wesentliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Vorschrift gilt nunmehr ausschließlich für Verfahren auf Scheidung der Ehe; in Verfahren auf Aufhebung oder Feststellung des Nichtbestehens einer Ehe ist ein besonderes Eheerhaltungsinteresse nicht gegeben; im Vordergrund steht entweder die Frage der Mangelhaftigkeit der Eheschließung bzw die Klärung der Rechtslage (MüKoFamFG/Heiter § 136 Rz 3; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Tatbestand des Urteils liefert Beweis für das mündliche Parteivorbringen. 2Der Beweis kann nur durch das Sitzungsprotokoll entkräftet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mehrere Schuldner.

I. Gesamtschuldner. Rn 5 Nach Abs 1 S 3 haften mehrere Gesamtschuldner für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner, sofern sie als Gesamtschuldner verurteilt worden sind. Dies muss entsprechend auch dann gelten, wenn mehrere Gesamtschuldner in einem Vergleich, einer notariellen Urkunde oder einem anderen Vollstreckungstitel die gesamtschuldnerische Haftung über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Beweisbeschluss (S 1). Rn 2 Auch wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses nach S 1 im Ermessen des Gerichts steht, setzt er doch voraus, dass das Gericht schon die Beweisbedürftigkeit erkennen, mithin feststellen kann, ob die zu beweisende Tatsache entscheidungserheblich und streitig ist. Er setzt also regelmäßig den Eingang der Klageerwiderung voraus. Der Beschl ist nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schwerpunktbildung.

1. Gestufte Rechtsverhältnisse (›Zwei-Stufen-Theorie‹). Rn 17 Sie bezeichnen neben dem rein fiskalischen Handeln einen wesentlichen Bereich der Beteiligung staatlicher Stellen und Institutionen am Rechtsverkehr auf privatrechtlicher Grundlage, und zwar auf einer zweiten Stufe der Abwicklung, nicht selten, wenn auch nicht zwingend etwa bei Vergabe von Subventionen (BGHZ 40, 20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Titel.

a) Zahlungstitel. Rn 7 Vollstreckungansprüche auf Zahlung genügen dem Bestimmtheitserfordernis, wenn der Zahlungsbetrag im Titel entweder genannt wird oder sich doch rechnerisch aus ihm ermitteln lässt (BGHZ 165, 223, 228 = NJW 06, 695, 697). Bei der Berechnung dürfen offenkundige Quellen, namentlich das Bundesgesetzblatt oder das Grundbuch ausgewertet werden (BGH NJW 95, 116...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 § 164 gilt in allen Kindschaftssachen und bindet sowohl das Familiengericht als auch das Beschwerdegericht. Sie ist auch im einstweiligen Anordnungsverfahren zu beachten. Die Bestimmung betrifft alle Kinder, unabhängig davon, ob sie unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Pflegschaft stehen; dies ist allerdings im Gegensatz zu § 59 II FGG aF nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Nachträgliche Änderungen.

I. Änderungen der Höhe. Rn 15 Da die Anordnung der Sicherheitsleistung als solche und ihre Höhe Bestandteil der Entscheidung zur Hauptsache sind, ist eine diesbezügliche Änderung grds nicht mehr möglich, da dies eine unzulässige Abänderung des Urteils darstellte. Da dies jedoch nur für End- und Zwischenurteile gilt, ist eine Abänderung in lediglich vorläufigen Entscheidungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

I. Kostenentscheidung. Rn 11 Im Hinblick auf die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens verweist § 51 IV auf die §§ 80–85. Das FamG entscheidet über die Kosten also gem § 81 I 1 nach billigem Ermessen. Dabei liegt es nahe, dem Ag einer Gewaltschutzsache nach § 81 II Nr 1 die gesamten Kosten aufzuerlegen, wenn dieser durch grobes Verschulden Anlass zur Einleitung des Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Die Zustellung von RA zu RA entfaltet alle Zustellungswirkungen. Sie ist immer möglich bei Parteizustellungen, kann aber auch eine Amtszustellung ersetzen, wenn nicht zugleich eine gerichtliche Anordnung zuzustellen ist (Abs. 1 S 2). Wichtigster Anwendungsfall ist die Zustellung von Schriftsätzen im laufenden Prozess, auch wenn diese eine Klageänder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Maßnahmen des Vorsitzenden. Rn 2 Der Vorsitzende wählt auf der Grundlage des vom Prozessgericht zu erlassenden Beweisbeschlusses den Richter aus dem Kreis der dem Spruchkörper angehörigen Richter nach seinem Ermessen aus. Er ist allerdings bei überbesetzten Spruchkörpern auf die Richter beschränkt, die nach der kollegiumsinternen Geschäftsverteilung mit der Sache befasst s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Aufhebung und Zurückverweisung (Abs 1 S 1). 1. Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Rn 2 Die Vorschrift kommt nur zum Tragen, wenn das Rechtsmittelgericht oder aber der BGH zu dem Ergebnis kommt, dass die angefochtene Entscheidung, mit der der Scheidungsantrag abgewiesen worden ist, keinen Bestand haben kann und aufzuheben ist. Typischer Fall ist, dass die Scheidungsvo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss des Arrests.

I. Ausreichende Sicherheit. Rn 7 Die Voraussetzungen für einen dinglichen Arrest sind nicht gegeben, wenn dem Gläubiger bereits die ganze Forderung abdeckende und wirtschaftlich ausreichende Sicherheiten zur Verfügung stehen (BGHZ 171, 261, 268 Rz 23 = NJW 07, 2485). Als Sicherheiten kommen in Betracht Eigentumsvorbehalt (BGHZ 171, 261, 268 Rz 23 = NJW 07, 2485), Hinterlegung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fehlerfolgen.

I. Verstöße gegen Abs 1. Rn 10 Solange das Urt nicht unterschrieben und nicht verkündet oder zugestellt ist, ist es wie ein Urteilsentwurf zu behandeln (BGHZ 137, 49, 52 f = NJW 98, 609 mwN). Verkündung. Das Entwurfsstadium wird aber verlassen, sobald das Urt vom Gericht verkündet wird. Das Fehlen der Unterschrift hindert nicht die Wirksamkeit der Verkündung, auch nicht in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.

I. Allgemeines. Rn 4 Die dem Richter übertragene Rechtsfindung ist kein singulärer Akt, sondern das Erg einer Kommunikation zwischen allen am Prozess Beteiligten. Diese Kommunikation besteht nicht nur im Austausch von Schriftsätzen und dem Erlass gerichtlicher Verfügungen oder Beschlüsse. Hinzu treten verbale und nonverbale Äußerungen in und außerhalb der mündlichen Verhandlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

I. Vernehmungsanordnung. Rn 3 Bestreitet der Beweisgegner den Urkundenbesitz, ist die Vorlegungsvernehmung anzuordnen. Ein besonderer Antrag auf Vernehmung ist nicht zu stellen, da der Antrag bereits im Beweisantritt enthalten ist Anders/Gehle/Gehle ZPO § 426 Rz 4; St/J/Berger § 426 Rz 2; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 426 Rz 3). Die Vorlegungsvernehmung wird durch Beweisbeschlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründete Einwendungen.

1. Allgemeines. Rn 22 Da mit der Klage aus § 767 nur Einwendungen erhoben werden können, welche die Rechtskraft des Urt unberührt lassen, können nur solche Umstände zum Erfolg führen, welche den rechtskräftig zuerkannten Anspruch nachträglich vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit hemmen (BGHZ 100, 211, 212; 222, 224, 225). Die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür sind v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unbegründetheit (Abs 1).

I. Unbegründete Klage. Rn 4 Scheitert die (zulässige) Klage nicht an den Beweisbeschränkungen des Urkundenprozesses, sondern weil sie unschlüssig ist oder die Einwendungen des Bekl definitiv durchgreifen, so wird sie abgewiesen. Das kann auch bei einem Mangel der zur Klagebegründung vorgelegten Urkunde der Fall sein, wenn diese nicht nur als Beweismittel dient, sondern den An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

1. Die Beteiligten in Unterhaltssachen. Rn 3 Unterhaltssachen iSv Abs 1 betreffen zunächst einen durch Verwandtschaft (Abs 1 Nr 1), Ehe bzw Lebenspartnerschaft (Abs 1 Nr 2) oder durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes (Abs 1 Nr 3) verbundenen Personenkreis. Über diesen Personenkreis hinaus können aber auch Rechtsnachfolger der Unterhaltsberechtigten oder Unterhaltsverpflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der gerichtliche Sachverständige.

I. Zuziehung. Rn 3 Nach Abs 1 S 1 kann das Gericht nach seinem freien Ermessen einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens bestellen. Das Ermessen knüpft nicht an die Sachkunde des Sachverständigen an (Gramlich SchiedsVZ 19, 233, 237). Das Schiedsgericht ist befugt, die vom Sachverständigen zu bearbeitenden Fragen festzulegen. Diese Freiheit des Schieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang.

1. Ablehnung außerhalb der mündlichen Verhandlung. Rn 4 Wird der Richter außerhalb der Verhandlung abgelehnt, darf er nur Handlungen vornehmen, deren Unterlassen einer Partei wesentliche Nachteile bringen könnten (Celle NJW-RR 89, 569). Unaufschiebbar ist die Anordnung der Zustellung der Klage, jedoch ohne prozessleitende Vfg, bei einer Selbstablehnung (MüKoZPO/Stackmann § 47...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

I. Zeitpunkt. Rn 5 Die Entscheidung, ob in das Verfahren gem § 495a eingetreten wird, kann jederzeit erfolgen. Sie liegt bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen im freien Ermessen des Gerichts (Ausnahme s.o. Rn 4). Das Gericht hat sie den Parteien mitzuteilen, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche Anordnung – insb nicht durch förmlichen Beschluss – im Gesetz n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Begriff und Abgrenzung. Rn 2 Der sachverständige Zeuge wird als Zeuge über die Wahrnehmung vergangener Tatsachen oder Zustände vernommen. Die Wahrnehmung und Bildung des Tatsachenurteils (vgl St/J/Berger vor § 373 Rz 11) war ihm jedoch nur möglich, weil er über eine besondere Sachkunde verfügt. Weitere Wertungen und Schlussfolgerungen darf er als Zeuge nicht ziehen (VfGH B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich.

a) Verfahren. Rn 2 Für die Anwendung des § 406 spielt es keine Rolle, ob der SV aufgrund Parteiantrags oder vAw zugezogen wurde; die Norm gilt im Prozesskostenhilfeverfahren genauso wie im Verfahren des einstw Rechtsschutzes (die Eilbedürftigkeit kann einschr zu berücksichtigen sein, vgl Nürnbg MDR 77, 849; NJW 78, 954 [OLG Nürnberg 14.12.1977 - 3 W 112/77]). Auch im selbstst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Gesetz vom 17.12.08 (BGBl I S 2586, 2587); zuletzt geändert durch Art 34 Abs 2 G v 22.12.23 (BGBl 2023 I Nr 411)mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslegung und Anwendung des Zivilprozessrechts.

I. Grundsatz. Rn 56 Das Verfahrensrecht unterliegt den allg methodischen Regeln und Grundsätzen. Eine eigenständige zivilprozessuale Methodik und Hermeneutik gibt es nicht (Wieczorek/Schütze/Prütting Einl Rz 111). Innerhalb der allg Auslegungs- und Rechtsanwendungsregeln sind freilich die speziellen prozessualen Topoi besonders zu beachten. Besonders bedeutsam sind die allg Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

I. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Geltendmachung von Unterhalt für das Kind und die Mutter vor Geburt des Kindes und verfolgt den Zweck, in der besonderen Situation kurz vor und nach der Geburt im Interesse der Mutter und des Kindes die Zahlung des Unterhalts in einem beschleunigten und möglichst einfach zu betreibenden Verfahren zunächst einmal sicherzustellen; di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtskrafterstreckung auf Dritte.

I. Wirkung der Rechtskrafterstreckung. Rn 6 Die Rechtskrafterstreckung besteht in einer Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft. Die Rechtskraft der Entscheidung ergreift hinsichtlich des streitbefangenen Gegenstandes auch den Dritten (BGH MDR 58, 319). Er ist an das Urt ebenso wie die Parteien des Rechtsstreits gebunden. Dies hat zur Folge, dass eine erneute Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Reisekosten des Anwalts.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand und Umfang der Beweiskraft.

I. Funktion. Rn 1 Die gesetzliche Beweisregel erfasst das Sitzungsprotokoll unter Einbeziehung einer eventuellen Berichtigung und entfaltet Beweiskraft für alle Förmlichkeiten der Verhandlung (worunter auch die Güteverhandlung zählt). Daneben erfüllt das ordnungsgemäß errichtete Protokoll die Voraussetzungen einer öffentlichen Urkunde, weshalb die Beweiskraft des § 165 von de...mehr