Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vermutung der Echtheit des Urkundentextes.

I. Voraussetzungen. 1. Echtheit der Namensunterschrift. Rn 3 Die Zuordnung des Urkundentextes qua Vermutung kommt nur in Betracht, wenn die Urkunde namentlich unterschrieben (kein generelles Merkmal der Privaturkunde, vgl § 416 Rn 8) oder mit einem notariell beglaubigten Handzeichen unterzeichnet ist. Die Unterzeichnung muss sich unter dem Text befinden, also ›die darüber steh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 9 § 313b gilt in allen Instanzen und ZPO-Verfahren nach den Grundsätzen von § 313a Rn 10; ebenso im Urteilsverfahren nach ArbGG (BAG NJW 07, 1772 [BAG 20.12.2006 - 5 AZB 35/06] Rz 4); sowie über § 173 VwGO auch im Verwaltungsprozess (VG Lüneburg 9.8.07 – 1 A 114/07 – juris).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, dass er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 53 Nach Nr 2111 KV GKG fallen Gerichtskosten als Festgebühr iHv 22 EUR an. Daneben können Auslagen ersetzt werden, Nr 9000 ff KV GKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsfolgen.

Rn 19 Die Rechtsfolgen sind dieselben wie bei dem Verzicht vor dem Urteilserlass. Deshalb gelten hierfür die Ausführungen in Rn 12, 13. Für den dort nicht angesprochenen Fall des § 566 I 2 (Rn 18) gilt: Erst mit der Einreichung des Zulassungsantrags bei dem Revisionsgericht wird eine vorher eingelegte Berufung unzulässig; sie ist vAw zu verwerfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 19 Auch bei den RA-Kosten gelten gem § 15 II RVG beide Verfahrensteile als eine Gebühreninstanz. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr 5 RVG) sind Vor- und Nachverfahren nur im Urkunden- und Wechselprozess; die Vorschrift ist nicht entsprechend anwendbar (Schlesw JurBüro 87, 1189).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 6 Die Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens nach den Nr 3100 ff VV RVG (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Frist.

Rn 29 Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt einen Monat (§ 127 II 3, III 3). Sie ist eine Notfrist. a) Fristbeginn. Rn 30 Zum Fristbeginn s.o. Rn 10. Wenn sich die Zustellung nicht nachweisen lässt oder gegen zwingende Vorschriften des Zustellungsrechts verstoßen wurde, so gilt der Beschl mit dem Zugang als zugestellt (§ 189). Wenn der Beschl verkündet wurde und sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verschuldenszurechnung.

I. Grundsatz. Rn 8 Das Verschulden des Bevollmächtigten wird der Partei nach der verfassungsgemäßen (BVerfG NJW 82, 2445, 2447 [BGH 19.04.1982 - II ZR 55/81]; 01, 814 [BVerfG 25.10.2000 - 2 BvR 720/00]) Regelung in Abs 2 im Rahmen aller Vorschriften der ZPO zugerechnet, bei denen es auf ein Verschulden der Partei ankommt (insb §§ 233, 234, 296, 337, 367 II, 528, 530, 531, 532...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Voraussetzungen. 1. Sachverständigengutachten. Rn 4 Es muss sich um ein Sachverständigengutachten handeln (nicht eine sachverständige Zeugenaussage, § 414). Unproblematisch gilt die Vorschrift für Gutachten, die im damaligen Verfahren schriftlich vorgelegen haben. Soweit sie hinreichend protokolliert worden sind (vgl § 160 III Nr 4 ff), sind aber auch mündlich erstattete Gu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) BMBF.

Rn 7 Für den Bereich des BMBF existiert keine Vertretungsregelung. Das BMBF vertritt die BRD als Bekl (St/J/Roth Rz 14). Zum Sitz der Behörde vgl Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Existenz und Wirksamwerden.

Rn 3 Zu unterscheiden ist zwischen dem Existentwerden und dem Wirksamwerden von Beschlüssen (KG NJW-RR 00, 1239). Für beides ist von Bedeutung, ob es sich um Beschlüsse handelt, die ohne oder aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen sind. 1. Existenz. Rn 4 Existent werden Beschlüsse stets dann, wenn sie den inneren Bereich des Gerichts verlassen haben (BGH NJW 57, 1480 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von und Verhältnis zu anderen Beweismitteln, Gutachten und Sonstigem.

1. Abgrenzung ggü Zeugen. Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Räumungsfrist.

Rn 5 Bei Anordnung der Räumung kommt im Hinblick auf den Normzweck die Einräumung einer Räumungsfrist nach § 721 nicht in Betracht (LG Hamburg NJW-RR 93, 1233; Musielak/Voit/Lackmann § 721 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Regelungsumfang.

aa) Weites Verständnis. Rn 14 Die Norm umfasst alle Sicherungsmittel einschließlich der Grundpfandrechte. Nach hM (MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 15; St/J/Roth § 6 Rz 34; Musielak/Voit/Heinrich § 6 Rz 6) ist unter ›Sicherstellung‹ eine noch zu leistende und unter ›Pfandrecht‹ eine bereits vorhandene Sicherheit zu verstehen; hiervon ausgehend wird § 6 S 2 im Einklang mit seinem Wortl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 3 Nach Abs 1 hat über die Wiedereinsetzung das Gericht zu entscheiden, das auch über die versäumte Rechtshandlung befindet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / dd) Änderung der Raten.

Rn 25 Ändert der Richter noch während des Verfahrens oder der Rechtspfleger nach Abschluss der Verfahren gem § 120a die Ratenhöhe ab, so ist die Partei beschwerdeberechtigt, wenn die Rate erhöht oder erstmals Raten angeordnet werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die für die Partei bestellten Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. (2) 1Eine Einrede aus der Person der Partei ist nicht zulässig. 2Der Gegner kann mit Kosten aufrechnen, die nach der in demselben Rechtsstreit über die Kosten erlassenen Entscheidung von der Partei zu erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechtsbeschwerde.

Rn 209 über Kosten: Mindestbeschwerdewert ist nicht erforderlich (BGH FamRZ 05, 196).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zeitpunkt der richterlichen Aufklärung und Dokumentationspflicht (Abs 4).

I. Zeitpunkt. Rn 18 Hinweise nach Abs 1–3 muss das Gericht im Interesse eines effizienten Verfahrens gem Abs 4 so früh wie möglich erteilen (BGH MDR 13, 1424). Hieraus ergibt sich insb, dass Hinweise bereits iRd Vorbereitung des Haupttermins, also grds vor der mündlichen Verhandlung (BGH NJW-RR 07, 412; NJW-RR 08, 973 [BGH 13.03.2008 - VII ZR 204/06]) gegeben werden müssen. S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Das Verfahren über eine Austauschpfändung ist nach § 18 I Nr 7 RVG ein selbstständiges Verfahren und löst die Vollstreckungsgebühren der Nr 3309, 3310 VV RVG erneut aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 4 Es sind die allg Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze auf die Klageschrift anzuwenden (§ 253 IV). Diese Bezugnahme betrifft im Wesentlichen die §§ 130 ff, soweit diese von der Rspr entgegen ihrem Wortlaut nicht als zwingend angesehen werden (zB § 130 Nr 6 gem RGZ 151, 82).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung bzw Änderung des zugrunde liegenden Titels.

1. Allgemeines. Rn 7 Wird der dem Kfb zugrunde liegende Titel – ggf auch nur hinsichtlich der Kostenentscheidung (zur Unzulässigkeit der Anpassung dieser gem § 319 nach einer Streitwertänderung s BGH NJW 16, 1021, 1022 [BGH 17.11.2015 - II ZB 20/14]) – aufgehoben, ganz oder tw abgeändert oder durch eine neue Entscheidung (etwa im Rechtsmittelzug) ersetzt, wird aufgrund seiner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Amtsgerichtliches Verfahren (§§ 495–510b).

Rn 28 Die Sonderregeln für das amtsgerichtliche Verfahren gelten nicht in schiedsrichterlichen Verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Verwender, dem die Verwendung einer Bestimmung untersagt worden ist, kann im Wege der Klage nach § 767 der Zivilprozessordnung einwenden, dass nachträglich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes ergangen ist, welche die Verwendung dieser Bestimmung für dieselbe Art von Rechtsgeschäften nicht untersagt, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. Rechtsschutzbedürfnis. Rn 7 Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ehewohnungszuweisungsverfahren entfällt, wenn, solange und soweit sich die Ehegatten geeinigt haben. Eine Einigung kann konkludent erfolgen, zB dadurch, dass ein Ehegatte eine neue Wohnung anmietet oder einrichtet (KG Beschl. v. 7.3.17 – 18 UF 118/16, FamRZ 17, 1393). Das Gericht kann eine als wirksam festgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann das Gericht den übrigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In Antragsverfahren ist dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. (2) Die Bewi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Oberlandesgerichte sind in Zivilsachen zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermöglicht eine Zustellung auch bei unbekanntem Aufenthalt einer Partei oder deren zur Entgegennahme berechtigtem Vertreter. Die Norm dient damit der Konzentration und Vereinfachung des Verfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Endentscheidung in Gewaltschutzsachen wird mit Rechtskraft wirksam. 2Das Gericht soll die sofortige Wirksamkeit anordnen. (2) 1Mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kann das Gericht auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner anordnen. 2In diesem Fall tritt die Wirksamkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem die Entscheidung der Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Drittwiderklage.

a) Streitgenössische Drittwiderklage. Rn 18 Als streitgenössische Drittwiderklage wird die Widerklage bezeichnet, die der Bekl (Widerkl) gegen den Kl (Widerbekl) und gegen eine bislang nicht am Rechtsstreit beteiligte Partei (Drittwiderbekl, der auch Streithelfer sein kann; vgl BGHZ 131, 76, 78) als Streitgenossen iSd §§ 59, 60 erhebt (Zö/Schultzky Rz 24). Die streitgenössisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigendes Ereignis.

I. Allgemeines. Rn 7 Von Erledigung – genauer: Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache – spricht man, wenn eine ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein Ereignis nach Rechtshängigkeit (dazu Rn 51 ff) gegenstandslos (unzulässig oder unbegründet) geworden ist (BGH NJW 86, 588; BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885; BGHZ 155, 392 = NJW 03, 3134; krit zur Terminologie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Mitarbeiter.

Rn 3 Nicht selten werden Mitarbeiter, va Bürovorsteher, mitunter auch Assessoren mit Vollmacht in die mündliche Verhandlung entsandt. Der Gesetzgeber hat hierfür kein unabweisbares Regelungsbedürfnis erblickt. Dennoch ist auch auf der Grundlage des reformierten Rechts die Bevollmächtigung dieser Mitarbeiter als unzulässig anzusehen, insoweit diese Mitarbeiter ständig und reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Regelungsgehalt.

Rn 3 Die Vorschrift betrifft nur die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgerichten. § 23a weist dem AG neben § 23 ebenfalls in Abgrenzung zur sachlichen Zuständigkeit des LG (§ 23 Rn 1) weitere Streitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert zu. Abs 3 überträgt als Ausnahme zu Abs 1 S 1 Nr 2 die Zuständigkeit für Teilungssachen von den Amtsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung für und gegen die Beigeladenen.

I. Sachlicher Umfang. Rn 5 Die in Abs 1 angeordnete Wirkung des Musterentscheids auch ggü allen Beigeladenen umfasst alle konkreten Feststellungen des Musterentscheids. Gemäß § 22 I 2 KapMuG beschränkt sich die Wirkung auch nicht auf die vom einzelnen Beigeladenen vorgetragenen Tatsachen, sondern der gesamte Inhalt des Musterentscheids wirkt für und gegen alle Beigeladenen. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unverhältnismäßig geringer Verwertungserlös.

Rn 53f Für den GV muss offensichtlich sein, dass der zu erzielende Erlös zum Anschaffungswert in keinem Verhältnis steht (OVG Saarlouis NVwZ-RR 06, 756, 757 [OVG Saarland 14.07.2006 - 3 W 4/06]). Im Zweifelsfall pfändet er.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmetatbestände des Abs 2.

Rn 13 Darlegungs- und beweispflichtig ist der sich auf diese Ausnahmen berufende Kl. 1. Verbot in völkerrechtlichen Verträgen (Nr 1). Rn 14 Erforderlich ist die Wirksamkeit ggü Deutschland und die explizite Gewährung gegenseitiger Freistellung von der Pflicht zur Sicherheitsleistung (Frankf OLGR 05, 724). Nicht ausreichend sind Klauseln, welche lediglich Ausländer und Inländer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Formularzwang (Abs 2).

Rn 4 Durch den grundsätzlichen Formularzwang soll eine vollständige Erteilung der Auskünfte sichergestellt und etwaigen Verfahrensverzögerungen entgegengewirkt werden (BTDrs 16/6308, 253).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsinhalt.

Rn 3 Abs 1 S 2 verlangt für die Zulässigkeit des Antrags die Behauptung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes und eine darauf beruhende Rechtsverletzung des Antragstellers. Abs 1 S 3 regelt die Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Justizbehörde wie § 28 III (§ 28 Rn 9, 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollstreckung erfolgt durch das Gericht, in dessen Bezirk die Person zum Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Das Jugendamt leistet dem Gericht in geeigneten Fällen Unterstützung. (3) Die Verfahren sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die §§ 155b und 155c gelten entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geeignetheit zur Zwangsvollstreckung.

1. Urteile. Rn 4 Geeignete Titel für eine Kostenfestsetzung sind rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile. Dies können die in §§ 704, 794, 801 oder die in § 86 I FamFG genannten Titel sein. Die Anordnung – egal welcher – Sicherheitsleistung hat auf die Möglichkeit zur Kostenfestsetzung keine Auswirkungen. Dies spielt erst bei der Vollstreckung aus dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Beweis (§§ 284–294, §§ 355–494a).

Rn 24 Zum Beweisrecht im Schiedsverfahren s.o. Rn 8.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Entspricht die von einer ausländischen Behörde vorgenommene Beweisaufnahme den für das Prozessgericht geltenden Gesetzen, so kann daraus, dass sie nach den ausländischen Gesetzen mangelhaft ist, kein Einwand entnommen werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einseitige Erledigung.

aa) Grundlagen. Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Erhebt der Unternehmer innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen gegen die Schlussrechnung, so ist sie anerkannt und für alle Seiten bindend, eine weitere Überprüfung durch das Gericht findet dann nicht mehr statt (Röthemeyer Rz 3). Macht der Unternehmer jedoch Einwendungen fristgerecht geltend, so werden diese vom Gericht gem § 35 überprüft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm greift nur bei denjenigen Verfahrensregelungen ein, die von den Parteien vereinbart waren oder die im 10. Buch der ZPO als disponible Normen enthalten sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Zurückverweisung an das Berufungsgericht (§ 563 I).

I. Zurückverweisung. 1. Zurückverweisung als Regelfall. Rn 2 Die Zurückverweisung an das Berufungsgericht ist im Revisionsverfahren der Regelfall, auch wenn dies für die Parteien den Rechtsstreit weiter in die Länge zieht und auch wenn in manchen Fällen zu begrüßen wäre, dass der BGH von der Möglichkeit, nach § 563 III in der Sache selbst zu entscheiden, couragierter Gebrauch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorbehalt für Landesrecht.

Rn 6 Für Landgerichte (anders: § 22) räumt Abs 3 dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit ein, bestimmte Aufgaben, auch Vertretungsaufgaben, Planrichtern vorzubehalten. Es handelt sich um eine Einschränkung des Abs 1; Abs 2 wird die Grundlage zur Anwendung entzogen. Die Vorschrift hat derzeit keine praktische Relevanz.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Erlösverteilung bei gleichzeitiger mehrfacher Pfändung.

Rn 5 Wurde gleichzeitig mehrfach gepfändet (s § 808 Rn 34), ist der Erlös bei nicht ausreichender Verteilungsmasse nach dem Verhältnis der beizutreibenden Forderungen zu verteilen (§ 117 IV 2 GVGA). Im Übrigen gilt Abs 2 (s Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt in fG-Familiensachen die Kostentragungspflicht bei Verfahrenserledigung durch Vergleich (§ 36), Antragsrücknahme oder auf sonstige Weise. In Ehe- u Familienstreitsachen gelten vorbehaltlich der auch in der Rechtsmittelinstanz geltenden (BGH FamRZ 23, 117) Sonderregelungen der §§ 150, 243 gem § 113 I 2 die Vorschriften der ZPO, namentlich §§ 91a I, ...mehr