Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen einer Verletzung.

I. Verfahrensfehler und Heilung. Rn 11 Der Verstoß gegen § 355 I ist ein Verfahrensfehler, das derart gewonnene Beweisergebnis nicht verwertbar und die darauf beruhende Entscheidung aufzuheben (BGH NJW 00, 2024, 2025 mwN). Allerdings kann der Verstoß durch rügeloses Einlassen geheilt werden, § 295 I (BGHZ 40, 179, 183 f; BGH NJW 00, 2024, 2025). Es wird weder der gesetzliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat einem minderjährigen Beteiligten in Abstammungssachen einen Verfahrensbeistand zu bestellen, sofern dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. 2Die §§ 158 bis 158c gelten entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. (2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Schulden und sonstigen Abzüge

1. Rechtslage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 a) Bilanzierende Unternehmer Rz. 866 [Autor/Stand] Bei bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern wurde für den Schuldenabzug, soweit die Schulden dem Grunde nach auch in der Vermögensaufstellung zu erfassen waren, grundsätzlich an die Steuerbilanzwerte angeknüpft. Entsprechendes galt für die passiven Rechnungsabgrenzungsposten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Prozessvergleich.

Rn 13 Keine materielle Rechtskraftwirkung kommt dem Prozessvergleich zu (BGHZ 86, 186 = NJW 83, 996; NJW-RR 86, 22).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nachträgliche Überprüfung der Auswahlentscheidung auf Verlangen des Mündels (Abs 3).

1. Allgemeines. Rn 33 Abs 3 ordnet für einen nicht geschäftsunfähigen Mündel nach Vollendung des 14. Lebensjahres die entsprechende Anwendung von § 291 und damit die Möglichkeit der nachträglichen Überprüfung interner Auswahlentscheidung insb des Jugendamts an. Diese Überprüfungsmöglichkeit soll dazu beitragen, den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt zu stärken, ein ausdrüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 20 Anders als für Klageänderung und Widerklage bedarf es für die wirksame neue Aufrechnung einer eigenen wirksamen (Anschluss-)Berufung nicht, da es sich hier lediglich um ein Angriffs- und Verteidigungsmittel handelt (oben Rn 1). Erforderlich sind indes diejenigen Voraussetzungen, die auch eine erstinstanzliche Aufrechnung in materieller und prozessualer Hinsicht erfülle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Zusätzliche Angaben, von Nr 1–5 nicht gefordert.

Rn 31 Das amtliche Formular auf Papier und der daran orientierte Online-Mahnantrag gestatten Eintragungen, die vom Gesetz nicht gefordert werden. Bei den Eintragungen zu Zinsen, Auslagen und Nebenforderungen rechnet das EDV-System nach, ob die Angaben schlüssig und nicht deutlich überhöht erscheinen (vgl BGH 20.12.11 – 4 StR 491/11 – Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die öffentliche Urkunde.

I. Legaldefinition. Rn 9 § 415 I enthält die Legaldefinition der öffentlichen Urkunde. Dieser Definition kommt über das Zivilprozessrecht hinaus Bedeutung für die gesamte Rechtsordnung zu (zB Grundbuchrecht: BGHZ 25, 186, 188; München NotBZ 19, 64, 65; andere Verfahren der fG: BayObLG 94, 13 = FamRZ 94, 530). Nach der Legaldefinition des § 415 I sind drei Elemente für die Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeitsprüfung (Abs 1).

I. Von Amts wegen. Rn 2 Die Zulässigkeitsprüfung vAw steht unter dem verfassungsrechtlichen Postulat (Art 19 IV GG), den Parteien den Zugang zu der Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht gebotener Weise zu erschweren (s nur BVerfGE 88, 118, 124 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]); hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mündliche Verhandlung.

Rn 9 Es gelten die Ausführungen zu §§ 246, 247 entspr.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründung der Beschwerde.

Rn 7 Die Beschwerde muss zwar nicht begründet werden, im Interesse des Beschwerdeführers sollte eine Begründung aber erfolgen. Eine ausdrückliche Fristsetzung zur Begründung der Beschwerde wird im Regelfall aufgrund des beschleunigt zu behandelnden Beschwerdeverfahrens (155c III 1) nicht in Betracht kommen (vgl Sternal/Schäder § 155c Rz 5; MüKoFamFG/Schumann § 155c Rz 5; Prü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. 2Nach Ablauf der Frist ist auf Antrag des Beklagten, wenn die Sicherheit bis zur Entscheidung nicht geleistet ist, die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu verwerfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Säumnis.

1. Terminsäumnis. Rn 20 Bleibt ein Streitgenosse der Güteverhandlung (§ 278) fern, ist sie gescheitert. Für den Fall der Säumnis in der (streitigen) mündlichen Verhandlung ordnet § 62 I Hs 2 im Interesse einer einheitlichen Entscheidung an, dass die erschienenen die säumigen Streitgenossen vertreten (BGH NJW-RR 22, 1598 [BGH 08.07.2022 - V ZR 207/21] Rz 9). Verhandelt ein Str...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unterschrift.

1. Erfordernis. Rn 7 Nach stRspr und der von dieser Rspr immer wieder bestätigten aktuellen Gesetzeslage bedürfen bestimmende Schriftsätze der eigenhändigen Unterschrift der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich zeichnet. Für die Klageschrift ist auf §§ 130 Nr 6, 253 IV zu verweisen, für die Berufung auf §§ 519 IV, 520 V und für die Revision auf die §§ 549 II, 551 IV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemein.

Rn 16 Insb wg der uU existentiellen Folgen des § 940a III (dazu Kinne GE 14, 1240, 1242) ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt (Wendt, Die einstweilige Räumungsverfügung des § 940a II 2 ZPO, 15, S 71). Diese müssen umfassend vorgetragen und glaubhaft gemacht werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Charakterisierung als Nebenforderung.

1. Allgemeines. a) Abschließende Regelung. Rn 11 Die nicht zu berücksichtigenden Nebenforderungen sind im Gesetz abschließend aufgezählt; erweiternde Auslegung oder Analogie sind nicht zulässig, so dass der Zuwachs eines Grundstücks (§ 946 BGB), Lagergelder, Frachten, Vertragsstrafen und Finanzierungskosten wie auch Zölle und Steuern auf die Hauptforderung, namentlich die MWSt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde soll begründet werden. (2) Das Beschwerdegericht oder der Vorsitzende kann dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der Beschwerde einräumen. (3) Die Beschwerde kann auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (4) Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtskraftfähigkeit.

a) Urteile. Rn 10 Der Rechtskraft fähig sind die von deutschen Gerichten (zu ausländischen Entscheidungen vgl § 328 Rn 1 ff) erlassenen Endurteile bzw Teilurteile in Form von Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsurteilen. Gleichgültig ist, ob diese aufgrund streitiger oder nichtstreitiger Verhandlung ergehen wie Anerkenntnis-, Verzichts- und Versäumnisurteile, ob es sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. 2Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nr 4.

a) Zeuge. Rn 11 Ein Beweisantrag ist erforderlich (Abs 3 S 1) und Zahlung des vom Richter festzusetzenden Auslagenvorschusses (Abs 3 S 2; § 379). Dem Zeugen ist bei der Ladung das Beweisthema mitzuteilen (Saarbr OLGR 05, 960). Ihm kann aufgegeben werden, Unterlagen einzusehen und mitzubringen (§ 378). Möglich ist auch die Aufforderung an die Partei, einen Zeugen zum Termin mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Erledigungserklärung zwischen den Instanzen und in der Rechtsmittelinstanz.

I. Erledigung zwischen den Instanzen. Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelf.

Rn 6 Nach Abs 3 ist gegen den Änderungsbeschluss die sofortige Beschwerde bzw befristete Erinnerung, § 104 III statthaft (vgl § 104 Rn 38 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Befristung.

Rn 6 Die im Vergleich vereinbarten Schutzmaßnahmen müssen – von begründeten Ausnahmefällen abgesehen – wegen § 1 I 2 GewSchG grds befristet sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Abänderung einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden. (2) Auf eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich sind die §§ 225 und 226 entsprechend anzuwenden, wenn die Abänderung nicht ausgeschlossen worden ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unzuständigkeit des Gerichts.

Rn 3 § 39 S 1 setzt zunächst voraus, dass eine Unzuständigkeit des Gerichts (Rn 2) gegeben ist. Wo eine Zuständigkeit bereits aufgrund anderer Zuständigkeitsnormen begründet ist, scheidet § 39 S 1 in jedem Fall aus. Dem hat die Prüfung durch das Gericht Rechnung zu tragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übersetzungskosten.

Rn 61 Sind fremdsprachliche Urkunden zu übersetzen, so sind deren Kosten grds erstattungsfähig. Gleiches dürfte gelten, wenn die Partei der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist und sie sich die Schriftsätze und Schreiben des Gerichts und der Gegenseite übersetzen lassen muss.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das Verfahren.

Rn 4 Bei dem Verfahren nach § 167b handelt es sich um eine Kindschaftssache iSv § 151 Nr 1; eine Neufassung zB von § 151 Nr 6 ist nicht erfolgt. 1. Verfahrenseinleitung. Rn 5 Das Verfahren wird nur auf Antrag betrieben, vgl § 1631e III 2 BGB; eine Einleitung vAw ist nicht vorgesehen (ausdr Dutta/Jacoby/Schwab/Ivanits § 167b Rz 8; Erman/Döll § 1631e Rz 17). Der antragstellende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nachträgliche obergerichtliche Entscheidung.

Rn 2 Es muss sich um eine streitige Entscheidung handeln, dh nicht um einen Klageverzicht eines Verbandsklägers vor dem BGH (Häsemeyer AcP 188, 140, 157), der aber nach richtiger Auffassung ohnehin unmöglich ist (s § 5 Rn 11). Auch Entscheidungen in Individualprozessen kommen in Betracht, sofern sie nicht auf speziellen Umständen des Einzelfalls beruhen (MüKoZPO/Micklitz/Rot...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen gegen eine Person, die im Inland keinen Gerichtsstand hat.

Rn 4 Der Bekl darf im Inland weder seinen allgemeinen Gerichtsstand haben, noch greift § 30a nach seinem ausdrücklichen Wortlaut, aber auch nach seiner Funktion ein, wenn hinsichtlich des Streitgegenstandes ein anderer besonderer Gerichtsstand im Inland (zB aus § 29 oder aus § 32) eröffnet ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grundschuld.

a) Fremdgrundschuld. Rn 48 Eine zugunsten des Schuldners am Grundstück eines Dritten bestellte Grundschuld bildet eine Fremdgrundschuld. Sie wird durch den Pfändungsbeschluss und – bei einer Briefgrundschuld – durch Übergabe des Grundschuldbriefs gepfändet. Die Übergabe gilt mit Wegnahme des Briefs durch den Gerichtsvollzieher als erfolgt, § 830 I 1, 2 (Frankf JurBüro 09, 660...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

I. Anträge, Zuständigkeit. Rn 21 Zuständig ist ausschl das Vollstreckungsgericht, dies auch für die Vollstreckung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung (Frankf NJW-RR 13, 776, 777 [KG Berlin 27.03.2013 - 17 UF 42/13]). Das Vollstreckungsgericht entscheidet gem § 20 Nr 17 RPflG durch den Rechtspfleger. Vollstreckungsgericht ist gem §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Terminsladungen und Aktenführung (Abs 2–4).

Rn 6 Den Beigeladenen wird gem Abs 2 im Interesse der Verfahrensökonomie zugemutet, sich regelmäßig im Klageregister über etwaige Ladungen zu informieren. Von der Verordnungsermächtigung des Abs 4 (entspricht § 9 IV KapMuG aF) hat das Land Hessen mit der VO v 26.10.07 (HessGVBl 07 I 699) Gebrauch gemacht (wN zum Landesrecht bei Wieczorek/Schütze/Kruis Rz 73 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Privilegierte Vollstreckung wegen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Abs 2).

I. Rechtsgrund. 1. Systematik. Rn 37 Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Betrag unabhängig von den Beschränkungen des § 850c bestimmen. Dem Schuldner ist jedoch der eigene und der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten notwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergleichsabschluss.

Rn 2 Voraussetzung für die gerichtliche Bestätigung ist zunächst der Abschluss eines Vergleichs iSv § 36. Das FamG darf in Gewaltschutzsachen nach § 36 I 2 zwar nicht auf einen Vergleich hinwirken; es kann einen Vergleich aber protokollieren, wenn die Beteiligten vergleichsbereit sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verlesung und Wiedergabe des Vermögensverzeichnisses (S 2).

Rn 14 Da sich an die Abgabe des Vermögensverzeichnisses die eidesstattliche Versicherung anschließt, muss der Schuldner sich vorher über den Inhalt des Verzeichnisses vergewissern. Deshalb hat der Gerichtsvollzieher dem Schuldner das Verzeichnis vorzulesen oder ihm die Durchsicht durch Wiedergabe am Bildschirm zu ermöglichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verneinung der Rechtswegzuständigkeit.

I. Grundsatz. Rn 7 Kommt das Gericht zu dem Erg, dass der vom Rechtssuchenden beschrittene Rechtsweg nicht eröffnet ist, so ist dies durch Beschl festzustellen; gleichzeitig ist die Sache an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs zu verweisen (§ 17a II 1 GVG). Anfallende Hilfsanträge sind allg bei anderweitiger Zuständigkeit nach entspr Trennung gesondert zu verweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachweis und Zustellung.

a) Grundsätze. Rn 5 Spätestens bei Beginn der Vollstreckungsmaßnahme muss dem Vollstreckungsorgan die Leistung der Sicherheit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Für die Teilvollstreckung ist insoweit § 752 zu beachten. Der Nachweis ist entbehrlich, wenn die Rechtskraft des Urteils bereits eingetreten ist, weil er dann durch ein Rechtsk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Eine Vorpfändung findet statt bei einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geld- und Hypothekenforderungen, §§ 829 ff, in Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, §§ 846 ff, und in andere Vermögenswerte, § 857. Die Forderung muss pfändbar sein. Pfändungsgrenzen sind zu beachten. Bei einer Zug-um-Zug Verurteilung muss der Gläubiger entweder die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 795 S 2.

Rn 4 Nach § 795 S 2 ist auf die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen die Vorschrift des § 720a über die Sicherungsvollstreckung entspr anzuwenden, wenn die Kostenfestsetzungsbeschlüsse auf Urteilen beruhen, die nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen.

Rn 2 Familiensachen sind alle Angelegenheiten, die im 2. Buch des FamFG geregelt sind, auch wenn sich ihr Verfahren gem § 113 Abs 1 S 1 zT nach den Regeln der ZPO richtet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 100 regelt mangels vorrangiger internationaler Rechtsakte stets die internationale Zuständigkeit in Abstammungssachen iSd § 169. Eine Annexzuständigkeit für verbundene Unterhaltssachen kann sich aus Art 3 lit d EuUntVO ergeben (vgl AG Leverkusen FamRZ 07, 2087 m Anm Henrich).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hemmung des Eintritts der formellen Rechtskraft (S 2).

I. Einlegung eines Rechtsmittels. Rn 7 Wird ein Rechtsmittel (ihm gleich gestellt ist die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG: BAG NJW 08, 1610 [BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07]) oder Einspruch gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist eingelegt, hemmt das den Eintritt der formellen Rechtskraft (S 2). Außerordentliche Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsquelle.

Rn 1 § 1066 hat keine Entsprechung im UNCITRAL-MG, dessen ausschließlicher Gegenstand die Handelsschiedsgerichtsbarkeit ist (Art 1 I UNCITRAL-MG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Schicksal des Erlöses.

I. Rechte am Erlös. Rn 2 Bis zur Ablieferung des Erlöses steht entsprechend § 1247 S 2 BGB dem Eigentümer der versteigerten Sache das Eigentum am Erlös zu, da dieser an die Stelle der Sache getreten ist (BGH ZInsO 13, 1353, 1354 f). Auch sonstige Rechte an der Sache setzen sich am Erlös fort. Dieser ist verstrickt und kann wegen weiterer Forderungen gegen den Schuldner nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die von Amts wegen zu berücksichtigenden Aufhebungsgründe (§ 1059 II 2).

Rn 57 § 1059 II 2 enthält nur zwei vAw zu berücksichtigende Aufhebungsgründe: (1) die fehlende Schiedsfähigkeit des Streitgegenstandes (§ 1059 II 2a) und (2) den Verstoß gegen die (deutsche) öffentliche Ordnung, ordre public – op (§ 1059 II 2b). I. Streitgegenstand nicht schiedsfähig (§ 1059 II 2a). Rn 58 Da gem § 1030 I nahezu jeder vermögensrechtliche Anspruch Gegenstand ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelfälle.

1. Räumung. Rn 12 Eine sittenwidrige Härte kann dann vorliegen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Schuldners oder naher Angehöriger durch die Vollstreckungsmaßnahme gefährdet werden. Insb bei der Vollstreckung von Räumungstiteln ist dem Bedeutungsgehalt des Grundrechts nach Art 2 II 1 GG angemessen Rechnung zu tragen. Es entspricht der Rspr des BVerfG und des BGH, dass d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gütliche Streitbeilegung.

Rn 2 Die Grundsätze des § 278 I u VI ZPO sind auch im Musterverfahren anwendbar; explizit ausgeschlossen ist dagegen die obligatorische Güteverhandlung gem § 278 II bis V ZPO.mehr