Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachweisanforderungen

Rn. 230 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit BMF vom 06.04.2022, BStBl I 2022, 623 Rz 3 ff, hat die FinVerw Grundsätze für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland als ag Belastung formuliert, vgl dazu Hillmoth, INF 2006, 257. Diese Grundsätze sind als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften von den FG ausnahmsweise insoweit zu beachten, wie sie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übertrag des Freibetrags (Abs 1 S 3).

Rn 120 Hat der Schuldner über den unpfändbaren Teil des Guthabens nicht vollständig verfügt, wird nach Abs 1 S 3 dieser Anteil des Guthabens im folgenden Monat zusätzlich zum nach Abs 1 S 1 geschützten Betrag nicht von der Pfändung erfasst (aA AG Neubrandenburg NZI 14, 37). Hinter dieser Regelung steht ein wichtiger sozialpolitischer Gedanke. Vielfach wird der Schuldner größ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2.3 Anwendung in Fällen des Forderungskaufs

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die vorstehenden Ausführungen (vgl. Rz. 42 und vgl. Rz. 44 ff.) gelten hinsichtlich der Vereinnahmung eines Kaufpreises für eine abgetretene Forderung durch den Forderungskäufer bzw. Abtretungsempfänger (vgl. dazu auch vorstehend vgl. Rz. 36 ff.) entsprechend, soweit der Kaufpreis auf einem beim Forderungskäufer bzw. Abtretungsempfänger gefüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1 Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geltungsdauer.

Rn 15 § 903 II bestimmt für das Kreditinstitut die Geltungsdauer der Bescheinigungen und damit die Bindungsfrist an den Aussagegehalt der Bescheinigungen. Eine derartige ausdrückliche Regelung fehlt bislang. Übervorsichtige Kreditinstitute haben deswegen wiederholt in kurzen Fristen erneute Bescheinigungen verlangt. Für den Schuldner führte dies zu erheblichen Lasten, weil d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenz.

Rn 37 In der Insolvenz des Schuldners unterliegt das Konto dem Insolvenzbeschlag. Es gelten das Zwangsvollstreckungsverbot, § 89 InsO, und die Rückschlagsperre, §§ 88, 312 I 3 InsO. Hat das Vollstreckungsgericht einem Schutzantrag nach § 850l stattgegeben, muss dies grds auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Im Insolvenzverfahren ist ein Antrag nach § 850l zuläss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Entscheidung.

Rn 142 Die Entscheidung erfolgt durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger, § 20 Nr 17 RPflG. Das Gericht muss das vom Gläubiger benannte Konto wählen. Dem Vollstreckungsgericht steht dabei kein Ermessensspielraum zu. Sind Bestimmungsanträge mehrerer Gläubiger anhängig, muss das Gericht nach dem Prioritätsprinzip vorgehen. Mit Bestimmung des Pfändungsschutzkontos sind d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.5 Steuerentrichtung

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in der besonderen Erklärung angemeldete Steuer ist spätestens bis zum 20. Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats zu entrichten. Der Betrag ist auf ein von der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaates der Identifizierung festgelegtes Konto zu überweisen (Art. 369i MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Guthabenübertragung des Nichtschuldners, Abs 3.

Rn 19 Abs 3 ermöglicht einen weitgehenden Gleichlauf der Rechtsstellung zwischen Nichtschuldner und Schuldner. Die Vorschrift gilt allerdings nur, wenn der Nichtschuldner eine natürliche Person ist. Sind mehrere natürliche Personen Nichtschuldner, gilt für jeden von ihnen die Vorschrift. Bestimmt ist eine entspr Anwendung von Abs 2 S 1 sowie 3–5. Der Nichtschuldner kann dana...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 24 Die Beweislast für den ergänzenden Pfändungsschutz nach § 850a trägt, wer sich darauf beruft (LAG Düsseldorf BeckRS 16, 74893), regelmäßig also der Schuldner. Bei der Bestimmung des pfändbaren Einkommens sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Beträge nicht mitzuberechnen, es sei denn, der dann anfechtbare Pfändungsbeschluss bezeichnet diese Bezüge als pfändbar. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 16 Die Unpfändbarkeit nach § 850l setzt einen Schuldnerantrag voraus. Der Vollstreckungsschutzantrag ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen. Der Antrag ist ab Pfändung zulässig. Das Kreditinstitut ist nicht antragsberechtigt (Weber/Wellmann/Zimmermann ZVI 11, 241, 242). Eine bankrechtliche Verpflichtung des Schuldners, einen Antrag nach § 850l zu stellen, b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht festsetzen, dass das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten der Pfändung nicht unterworfen ist, wenn der Schuldnermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mehrere Pfändungsschutzkonten.

Rn 10 Es gilt die Ein-Konto-Regel. Nach § 850k III 1 darf jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Dies entspricht der bisherigen Regelung in § 850k VIII 1. Dadurch soll eine Vervielfältigung der unpfändbaren Beträge verhindert werden. Um diese. die Gläubiger schützende Bestimmung abzusichern, hat der Kunde bei dem Umwandlungsverlangen gegenüber dem Kreditinstit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Zu niedrige Umsatzsteuermeldung Es können Strafzuschläge von 30 % der Umsatzsteuer festgesetzt werden. Der Zuschlag sinkt auf 20 %, wenn eine Prüfung stattgefunden hat und deren Ergebnis akzeptiert wird. Bei freiwilliger Offenlegung und Korrektur fällt kein Zuschlag an, wenn die verantwortliche Person die S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenentscheidung in bestimmten Vollstreckungsverfahren (Abs 4).

Rn 9 Grundsätzlich hat nach Abs 1 der Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. In Ausnahme hierzu sieht Abs 4 die Möglichkeit vor, dass das Gericht in bestimmten Zwangsvollstreckungsverfahren eine abweichende Kostenentscheidung trifft und die Kosten ganz oder tw dem Gläubiger auferlegt. Soweit solche Verfahren nicht notwendig waren, tritt bereits n...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Veranlagungsverfahren für registrierte ausländische Unternehmer (§ 99 und 99a MWStG)

Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Besteuerungszeitraums für registrierte ausländische Unternehmer gelten mittlerweile genau die gleichen Regeln wie für Unternehmer mit Sitz im Inland (vgl. Rz. 116). Er ist also im Normalfall der Kalendermonat, sofern nicht aufgrund eines unter 10 Mio. CZK (ca. 400.000 EUR) liegenden Umsatzes im Vorjahr das Kalenderquartal ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pfändungsumfang (Abs 4).

Rn 34 Die Pfändung wird nach Abs 4 auf alle Vergütungen des Schuldners aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis erstreckt, unabhängig von ihrer Benennung oder Berechnung. Mit dieser Regelung wird das Bestimmtheitserfordernis der Pfändung (Rn 8) eingeschränkt, indem die einzelnen Vergütungsbestandteile als bloße Rechnungsposten behandelt werden. Es genügt, im Beschl die Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mehrheit von Berechtigten.

Rn 17 Richtet sich der Titel nur gegen den Schuldner, ist die Vollstreckung in eine Forderung, die neben dem Schuldner auch anderen Gläubigern zusteht, grds unzulässig. Bei einer Gesamthandsforderung ist nur die Gesamthand forderungsberechtigt. Gläubiger des Mitglieds einer Gesamthand (GbR, Erbengemeinschaft) können nicht in diese Forderungen vollstrecken. Auch die Forderung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Um als Umsätze im Zahlungsverkehr i. S. d. Befreiung eingestuft zu werden, müssen Dienstleistungen nach allgemeiner Auffassung ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes darstellen, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Zahlung erfüllt und damit bewirkt, dass Gelder übertragen sowie rechtliche und finanzielle Änderungen z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestehende Guthaben.

Rn 8 Im Kontokorrent sind nach bisheriger Rechtslage die Pfändung des gegenwärtigen Saldos, die Pfändung künftiger Saldoforderungen und die Pfändung der Ansprüche aus dem Kontokorrentverhältnis zu unterscheiden (Stöber/Rellermeyer Rz A.243). Diese komplexe Situation wollte der Gesetzgeber vereinfachen. Die Pfändung umfasst deswegen nach § 833a das am Tag der Zustellung beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Anschaffung von WG eigens für die außerbetriebliche Verwendung

Rn. 148c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Von der Vereinfachungsregelung nicht betroffen ist der Fall, dass ein Landwirt gezielt WG für Einsätze außerhalb seines luf Betriebs erwirbt und mit diesen eine gewerbliche Betätigung beginnt, selbst wenn das WG später auch einmal in der Landwirtschaft verwendet wird (R 15.5 Abs 9 S 4 EStR 2012). Hiervon kann grundsätzlich ausgegangen werd...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zeitpunkt der Vereinnahmung

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Bestimmung des Vereinnahmungszeitpunkts gilt es wie folgt zu unterscheiden (vgl. Abschn. 13.6. Abs. 1 UStAE): Zur Frage der Vereinnahmung bei Einzahlung auf ein gesperrtes Konto vgl. BFH vom 27.11.1958, Az: V 284/57 U, BStBl III 1959, 64 und vom 23.04.1980, Az: VIII R 156/75, BStBl II 1980, 643. Vereinnahmt sind auch Beträge, die der Schul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verstärkte Einbeziehung des Steuerschuldners

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Einbehaltung und Abführung der KapSt stößt auf Schwierigkeiten, wenn die KapErtr nicht in Geld bestehen; zB bei einer vGA durch Unterpreisverkauf an den Anteilseigner. Letztlich wird es bei allen Erträgen, die nicht in Geld bestehen, erforderlich sein, den Marktpreis zu ermitteln. Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Reicht der in Geld gelei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Verbraucherschutzgesetze.

Rn 10 Die Aufzählung des Abs 2 ist also nicht abschließend. Die Vorschrift beschränkt sich auch nicht auf den Schutz der rein ökonomischen Interessen des Verbrauchers, wie zB der in Nr 5 avisierte Gesundheitsschutz und der in Nr 3 angesprochene Jugendschutz belegen. Rn 11 Verbraucherschutzgesetze iSd Abs 1 sind außerdem §§ 241a, 661a BGB (aA Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 10) sowi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnberg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem beru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlage des Anspruchs.

Rn 19 Die materiell-rechtliche Grundlage des Hauptanspruchs ist ohne Bedeutung. Daher lässt eine Inanspruchnahme aufgrund Bürgenhaftung den Charakter des Zinsanspruchs als Nebenforderung nicht entfallen, solange die Haftung auf den Zinsanspruch abhängig von der Hauptforderung verlangt wird (BGH MDR 58, 765). Auch bei der Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nebst Zi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 416a ergänzt § 371a III. Die Vorschrift wurde durch das Justizkommunikationsgesetz (JKomG) v 22.3.05, BGBl I 837, eingeführt und der Verweis auf § 371a durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v 19.10.13 (BGBl I 3786) inhaltlich angepasst. § 371a III regelt die Beweiswirkung des öffentlichen elektronischen Dokuments mit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikation des pfändungsfreien Betrags, Abs 2.

Rn 7 Durch § 906 II wird, jenseits der Reduzierung bei einer privilegierten Pfändung nach Abs 1, die Modifikation des pfändungsfreien Guthabens nach §§ 899 I, 902 S 1 ermöglicht. Die Norm basiert auf der bisherigen Regelung in § 850k IV 2, die noch dem Regierungsentwurf zugrunde gelegen hat. Dieser Regelungsvorschlag enthielt eine enumerierte Aufzählung der zu berücksichtige...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Steuererklärungen (§§ 16ff. dUStG)

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Mehrwertsteuer-Erklärung ist bis zum letzten Arbeitstag des Folgemonats für den laufenden Monat elektronisch einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine eventuell angefallene Mehrwertsteuer-Schuld (Saldo aus Mehrwertsteuer-Pflicht und Mehrwertsteuer-Anspruch) an das Finanzamt zu überweisen. Erbringt der Steuerpflichtige allerdings i. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Versicherung des Schuldners (Abs 8 S 1).

Rn 36 Der Kunde muss nach Abs 8 S 2 ggü dem Kreditinstitut versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält. Erfolgen soll die Erklärung bei der Abrede über das Pfändungsschutzkonto. Terminologisch ist diese Formulierung ungenau, weil eine vertragliche Vereinbarung allein bei der Ersteinrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfolgt. Sachlich muss diese Erkläru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 58 MwStSystRL in der ab dem 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 1 der RL 2008/8/EG des Rates vom 12.02.2008 zur Änderung der RL 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung (ABl. EU 2008 Nr. L 44, 11) gilt als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehleistungen und auf elektronischem Weg erbracht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belegenheit des Vermögens oder des Klagegegenstandes (§ 23 S 2).

Rn 8 Bei körperlichen Gegenständen (§ 90 BGB) ist die Belegenheit einfach anhand der tatsächlichen Umstände zu bestimmen. So können bereits inländische Büroräume mit entsprechender Ausstattung für das Eingreifen des § 23 genügen (BAG RIW 13, 803 ff; LAG Hessen IPrax 01, 461, 464; Frankf NJW-RR 96, 186, 187). Gleiches gilt für im Inland verwahrte Inhaberpapiere, deren sachenr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Informationspflichten, Abs 2.

Rn 6 § 908 II stellt zwei Informationspflichten über das pfändungsfreie Guthaben auf. Beide Pflichten setzen eine Pfändung des Guthabens voraus. Sie bestehen daher nicht, wenn ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, aber keine Pfändung des Guthabens ausgebracht ist. In der Kombination ermöglichen beide Pflichten dem Schuldner einen verlässlichen Überblick über den Pfändungssc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.3.1 Allgemeines

Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13 UStDV regelt die für den Buchnachweis erforderlichen Angaben. Nach § 13 Abs. 1 UStDV (Mussvorschrift) muss der Unternehmer den Buchnachweis im Geltungsbereich des UStG (= Bundesgebiet) führen. Steuerlich zuverlässigen Unternehmern gestattet die Finanzverwaltung, die Aufzeichnungen im Ausland vorzunehmen und aufzubewahren (vgl. Abschn. 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkungen der Vorpfändung.

Rn 14 Die Vorpfändung ist in ihren Wirkungen dem Arrest gleichgestellt, §§ 845 II 1, 930. Sie wirkt wie eine Beschlagnahme der betroffenen Forderung (BGHZ 87, 166, 168; BGH DNotZ 16, 957). Der Zeitpunkt der Vorpfändung begründet den Rang des Pfändungspfandrechts, das durch die Pfändung innerhalb eines Monats seit Zustellung der Benachrichtigung entsteht (BGH NJW 01, 2976 [BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) werden die Vorschriften über das Pfändungsschutzkonto zum 1.12.21 grundlegend umgestaltet und neustrukturiert. Ziel der Novellierung ist, die Übersichtlichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 30 Solange keine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergangen ist, sind die Bezüge insgesamt unpfändbar (St/J/Würdinger § 850b Rz 2). Sind sie dennoch gepfändet, werden sie zwar verstrickt, aber es wird kein Pfändungspfandrecht begründet (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850b Rz 7; aA Wieczorek/Schütze/Lüke § 850b Rz 13). Als Konsequenz tritt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Eine Vorpfändung findet statt bei einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Geld- und Hypothekenforderungen, §§ 829 ff, in Ansprüche auf Herausgabe von Sachen, §§ 846 ff, und in andere Vermögenswerte, § 857. Die Forderung muss pfändbar sein. Pfändungsgrenzen sind zu beachten. Bei einer Zug-um-Zug Verurteilung muss der Gläubiger entweder die Gegenleistung angebo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 08.04.2010 (BGBl I 2010, 386 = BStBl I 2010, 334) wurde m. W. z. 01.07.2010 der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf den Handel mit Treibhaus-Emissionszertifikaten erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Beendigung des Kontopfändungsschutzes.

Rn 40 Der Kontopfändungsschutz kann auf unterschiedliche Weise enden. In Betracht kommt eine Beendigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags, etwa durch eine wirksame Kündigung. Der Schutz endet auch mit dem Tod des Kontoinhabers (St/J/Würdinger § 850k Rz 6; SBL/Bitter § 33 Rz 33h) oder bei einer Rückumwandlung des Kontos (Rn 35).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage.mehr