Fachbeiträge & Kommentare zu Konzern

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Beförderungs- und Transportleistungen

Rz. 122 Auch Beförderungen von Waren durch den liefernden Unternehmer bis zum Bestimmungsort teilen das Schicksal der Lieferung.[1] Zur Erfüllung des Kaufgeschäfts gehört die Lieferung des Kaufgegenstands. Die Beförderung einer gekauften Ware vom Werk an den Bestimmungsort des Käufers gehört zur Lieferung und somit zur Erfüllung des Kaufvertrags, auch wenn die Kosten der Bef...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Know-how

Know-how gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern und ist Teil des Vermögens der Körperschaft. Überträgt diese Know-how unentgeltlich auf einen Gesellschafter, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form einer unterlassenen Vermögensmehrung, da bei der Übertragung an einen Dritten eine Gegenleistung anfallen und das Vermögen der Körperschaft erhöhen würde. Das...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.1 Allgemeines

Rz. 234 Bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Dreiecksverhältnis, z. B. an nahestehende Personen einschließlich der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Konzernen[1], ist der Besteuerung nicht der tatsächliche Verlauf der Zuwendung im Zahlungsweg, sondern die wirtschaftliche Zuwendung des Vermögenswerts zugrunde zu legen. Wirtschaftlich handelt die Gesellschaf...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 2.2.1.1 Deutsche Spitzeneinheit: Rechnungslegungspflicht bzgl. Jahres- und Konzernabschluss

Rz. 7 Das Handelsrecht knüpft die Rechnungslegungspflicht der deutschen Spitzeneinheit – hier also des Gesellschafters der ausländischen Gesellschaft – an deren Kaufmannseigenschaft i. S. d. §§ 1 bis 6 HGB. Auch wenn beispielsweise der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht notwendigerweise ein Kaufmann sein muss, wird im Folgenden vereinfachend davon ausgegangen, da...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.3 Mittelbare oder unmittelbare Übertragung

Rz. 36 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG werden unmittelbare und mittelbare Übertragungen erfasst. Unmittelbar ist eine Übertragung, wenn das rechtliche Eigentum an den Anteilen bzw. die Stimmrechte von dem Übertragenden auf den Erwerber übergehen. Rz. 37 Mittelbar ist eine Übertragung, wenn wirtschaftlich eine vergleichbare Situation hergestellt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn An...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.2 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 185 Eine Sanierung setzt Sanierungsbedürftigkeit voraus. Dies definiert das Gesetz, indem die Maßnahme auf die Beseitigung oder Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gerichtet sein muss. Es muss also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen oder bevorstehen. Andere wirtschaftliche Sachverhalte, etwa der "wirtschaftliche Krisenbeginn" oder "Kredit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.4 Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 86 § 8c Abs. 1 S. 2 KStG dehnt den Tatbestand der Vorschrift auf den Fall aus, dass nicht eine einzelne Person (einschließlich der ihr nahestehenden Personen) als Erwerber an dem schädlichen Anteilserwerb beteiligt ist, sondern eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Dadurch sollen Umgehungen der Vorschrift verhindert werden, bei denen mehrere Persone...mehr

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Kündigung / 9.4 Dritte Voraussetzung: Wegfall des Arbeitsplatzes

Die Umsetzung der auf außerbetrieblichen oder innerbetrieblichen Ursachen beruhenden Unternehmerentscheidung muss zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Dabei ist nicht auf einen bestimmten, räumlich fixierten Arbeitsplatz, sondern auf die Arbeitsmenge insgesamt abzustellen. Entscheidend ist, dass nach Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung ein Überhang an Arbeitskräft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.3 Beibehaltung der Lohnsumme

Rz. 206 Die zweite Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, besteht nach Nr. 2 in der Beibehaltung der bisherigen Lohnsumme. Danach darf die Summe der Lohnsummen innerhalb von 5 Jahren nach dem Beteiligungserwerb, auf den Abs. 1a angewandt werden soll, 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten. Die Zahl der Arbeitnehmer ist ohne ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen

Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und Anteilsübertragungen nach dem 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 stattgefunden ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Verwertungsrechte

Rz. 58 Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Dabei wird zwischen der Verwertung in körperlicher Form und der öffentlichen Wiedergabe in unkörperlicher Form unterschieden. Das Recht der Verwertung eines Werks in körperlicher Form umfasst nach § 15 Abs. 1 UrhG insbes.: das Vervielfältigungsrecht [1]; dieses ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsteam aufbaue... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum

Diese Tabelle zeigt: welche Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, warum diese Rollen Mitglied des Nachhaltigkeitsteams sein sollten, welche Stakeholder für diese Rolle relevant sind, wie diese Rolle vom Mitwirken im Nachhaltigkeitsteam überzeugt werden kann.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.8 Besonderheiten bei mittelbarem Anteilserwerb

Rz. 245 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur Behandlung des mittelbaren Anteilserwerbs. Ausgangspunkt ist, dass sich Abs. 1a auf den gesamten Abs. 1 der Vorschrift bezieht und daher auch bei einem mittelbaren Anteilserwerb eine begünstigte Sanierung vorliegen kann. Zweifelhaft ist jedoch, auf welche Gesellschaft die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG. Wenn lediglic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.4 Verlustabzugsverbot bei Organschaft

Rz. 80c Das Gesetz regelt die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG bei Bestehen einer Organschaft nicht ausdrücklich. Nach Verwaltungsauffassung[1] soll auch das negative Einkommen der Organgesellschaft den Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG unterliegen. Dies ist insbesondere relevant bei unterjährigen Anteilsübertragungen, da sich in diesem Fall die Frage stellt, ob unterjährig be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.5 Ausdehnung auf Kapitalerhöhung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 94 Nach § 8c Abs. 1 S. 3 KStG wird auch eine Kapitalerhöhung in die Regelung einbezogen. Auf einen "Erwerber übertragen" (i. S. d. S. 1) werden können nur bestehende Anteile; erfasst wird also nur der derivative Erwerb, nicht der Ersterwerb von durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Anteilen. Insoweit könnte ein "vergleichbarer Sachverhalt" vorliegen; der Gesetzgeber ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Karsten Warnke, StB[*] Zum 1.5.2023 wurde das sog. 49 EUR-Ticket/Deutschland-Ticket eingeführt, mit dem Reisende den ganzen Monat alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen können. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschland-Ticket steuerfrei erstatten, wenn es für Dienstreisen genutzt wird und die Kosten für Einzelfahrscheine im jeweil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.2 Tauglicher Täter

Rz. 95 § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO knüpft an die sich aus § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO ergebende Berichtspflicht bzgl. der Erstellung und Übermittlung eines länderbezogenen Berichts bzw. an die sich aus § 138a Abs. 4 Satz 3 AO ergebende Mitteilungspflicht für den Fall an, dass ein solcher Bericht weder beschafft noch erstellt werden kann. Es handelt sich somit auch bei diesem Tatbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.3.3 Nicht tatbestandlich erfasste Anzeigepflichten

Rz. 93 In § 138a Abs. 5 S. 1 und 2 AO finden sich weitere Anzeigepflichten bzgl. der Stellung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte innerhalb eines Konzerns. Danach hat jedes inländische Unternehmen in seiner Steuererklärung anzugeben, ob es eine inländische Konzernobergesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 1 AO, eine beauftragte Gesellschaft i. S. v. § 138a Abs. 3 AO oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2.3 Abbildung der Bewertungseinheit

Zur Abbildung der sich im Rahmen einer Bewertungseinheit ergebenden gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme sind mit der Einfrierungs- und der Durchbuchungsmethode grundsätzlich 2 Verfahren zulässig, wobei die angewandte Methode dem Grundsatz der Stetigkeit unterliegt. Bei der Einfrierungsmethode werden die Wertänderungen bzw. die Änderungen der Zahlungsströme von Gru...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 3.3 Funktions- und Risikoanalyse

Rz. 12 Bedeutung. Die Beurteilung der Vergleichbarkeit erfolgt durch eine sog. Vergleichbarkeitsanalyse.[1] Zentraler Bestandteil dieser Vergleichbarkeitsanalyse ist eine Funktions- und Risikoanalyse, die eine detaillierte Untersuchung der von den verbundenen Unternehmen bezogen auf die konkrete Geschäftsbeziehung ausgeübten Funktionen, der von diesen getragenen Risiken und ...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.2 Länderbezogene Berichte von multinationalen Unternehmen

Rz. 74 Abgrenzung zur Verrechnungspreisdokumentation. Mit dem BEPS UmsG[1] hat der Gesetzgeber den 3. Bestandteil des Dokumentationskonzepts der OECD entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben i. R. d. innerstaatlichen Anzeigepflichten, d. h. nicht als Bestandteil der verrechnungspreisbezogenen Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO und der GAufzV, innerstaatlich umgesetzt und dam...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.2.3 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode (PSM)

Rz. 47 Geschäftsvorfallbezogene Aufteilung von Gewinnen. Im Rahmen der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ("Profit Split Method", "PSM") wird der aus einem Geschäftsvorfall für den Konzern erzielte Gesamtgewinn auf die an der Transaktion beteiligten Konzernunternehmen aufgeteilt.[1] Diese Methode ist deshalb transaktionsbezogen, weil nur der gemeinsam erzielt...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 1 Einleitung

Rz. 1 Bedeutung internationaler Verrechnungspreise. Nach Auffassung der OECD hat die Bedeutung multinationaler Unternehmen im Welthandel in den letzten mehr als 25 Jahren erheblich zugenommen.[1] Schätzungen zu Folge werden heute ca. 70 % des Welthandels zwischen international verbundenen Unternehmen abgewickelt.[2] Tendenziell wird dieser Anteil aufgrund der zunehmenden Glo...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 4 Prüfung und Offenlegung

Rz. 38 Die Offenlegung des Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichts hat gemäß § 341w Abs. 1–2 HGB durch die gesetzlichen Vertreter (bei Konzernzahlungsberichten jene des Mutterunternehmens) spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag mittels elektronischer Übermittlung an die das Unternehmensregister betreibende Stelle (weiterhin der Bundesanzeiger Verlag unter https://publ...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4.1 Vom Ertragsteuerinformationsbericht betroffene Unternehmen

Rz. 54 Konkret werden zunächst im Inland ansässige konzernunverbundene Unternehmen und oberste Mutterunternehmen, deren Umsatzerlöse bzw. Konzernumsatzerlöse in 2 aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils einen Betrag von 750 Mio. EUR übersteigen (§§ 342b Abs. 1, 342c Abs. 1, 342m Abs. 1 HGB), zur Erstellung eines separaten Ertragsteuerinformationsberichts, der kein Best...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 40 Sanktionen bei Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Aufstellung und Offenlegung eines (Konzern-)Zahlungsberichts werden in den §§ 341x und 341y HGB geregelt. Ein Verstoß gegen Erstellungspflichten im Hinblick auf Inhalt oder Gliederung eines (Konzern-)Zahlungsberichts wird gemäß § 341x Abs. 1 HGB als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann nach § 341x Abs. 2 HGB mit...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Der Zahlungsbericht als länderbezogene Berichterstattung wird auch als Country-by-Country Reporting bezeichnet. Allerdings existieren hier 2 Ausprägungen: Einerseits wird der Begriff in der steuerlichen Diskussion um Verrechnungspreise bei grenzüberschreitend agierenden Unternehmen verwendet, wobei ein Vorschlag der OECD im Rahmen des OECD-Aktionsplans zu "Base Erosion...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.3 Umsetzung des Country-by-Country Reporting in der EU und in Deutschland

Rz. 46 Im Zuge des sog. Anti Tax Avoidance Packages hat die Europäische Kommission eine Reihe von Initiativen zur Bekämpfung von Unternehmenssteuervermeidung initiiert, die sicherstellen sollen, dass Steuern dort bezahlt werden, wo die Gewinne generiert werden. Neben der Arbeit an der Gewährleistung eines automatischen Austauschs von Informationen über Steuerentscheidungen h...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 1.2.1 Industriezweige

Rz. 4 Unter Unternehmen der mineralgewinnenden Industrie sind gemäß § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen tätig sind, die in Abschnitt B Abteilungen 05 bis 08 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 189...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 2.5 Negativbericht

Rz. 34 Die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Zahlungsberichts ist unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen etwaiger Zahlungen. Sofern die Voraussetzungen des § 341q ff. HGB erfüllt sind, d. h. es sich um ein großes Unternehmen oder ein Unternehmen von öffentlichem Interesse[1] respektive einen Konzern jeweils aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abb...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 2.2 Zu erfassende staatliche Stellen

Rz. 19 Unter staatlichen Stellen im Sinne der Vorschriften zum (Konzern-)Zahlungsbericht sind nach § 341r Abs. 4 HGB nationale, regionale oder lokale Behörden eines Mitgliedstaats, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittlandes zu verstehen. Ferner sind von diesen Behörden kontrollierte Abteilungen oder Agenturen bzw. ...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4.2 Ausgestaltung des Ertragsteuerinformationsberichts

Rz. 55 Im Ertragsteuerinformationsbericht soll eine Aufschlüsselung erfolgen nach EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird (§ 342i HGB). Zunächst sind nach § 342h Abs. 1 HGB anzugeben: Name des unverbundenen Unternehmens bzw. des obersten Mutterunternehmens; Berichtszeitraum; die dem Bericht zugrundeliegende...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 1.2 Anwendungsbereich des Zahlungsberichts

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des Zahlungsberichts umfasst nach § 341q HGB große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a HGB)[1] aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz in Primärwäldern sowie entsprechende Konzerne. Zudem greift das HGB nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Als Sitz ist gem. § 24 BGB im Regelfall...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4 Ertragsteuerinformationsbericht nach dem HGB

Rz. 53 Ziel des nun im Rahmen des BEPS-Aktionsplans über die geänderte EU-Bilanzrichtlinie geforderten Ertragsteuerinformationsberichts soll es sein, eine informierte öffentliche Debatte darüber zu ermöglichen, ob multinationale Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind.[1] Dabei wird erneut der Weg über eine weitere notwendig...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.1 OECD-Aktionsplan Base Erosion and Profit Shifting

Rz. 43 Der OECD[1]-Aktionsplan zu "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) geht auf einen G20-Gipfel im Jahr 2012 zurück und wurde seither schrittweise konkretisiert: Beauftragung der OECD zur Ausarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen des G20-Gipfels in Los Cabos (Mexico) im Juni 2012; Veröffentlichung erster Untersuchungsergebnisse im Februar 2013; Veröffentlichung des BEP...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 1.2.3 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 10 § 341q HGB sieht vor, dass die Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts auch für Kapitalgesellschaften aus der mineralgewinnenden Industrie und des Holzeinschlags in Primärwäldern greift, wenn diese gemäß den Schwellenwerten der Größenklasse der kleinen oder mittelgroßen Kapitalgesellschaften zuzuordnen sind, jedoch die für große Kapitalgesellschaften vorgesehene...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.2 Country-by-Country Reporting gemäß OECD

Rz. 45 Art. 4 Abs. 1 Nr. i-ii BEPS-Maßnahme 13 zur Verrechnungspreisdokumentation und zum Country-by-Country Reporting sieht hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung die Einreichung eines länderbezogenen Zahlungsberichts bei den Finanzbehörden durch Mutterunternehmen mit 750 Mio. EUR Konzernumsatz (oder mehr) mit folgenden Mindestinhalten vor: Ort (Steueransässigkei...mehr