Fachbeiträge & Kommentare zu Konzernabschluss

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

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Anhang nach HGB / 1.6 Offenlegung des Anhangs

Rz. 35 Für die Offenlegung des Anhangs zum Jahresabschluss gewährt der Gesetzgeber in § 325 Abs. 2a HGB großen Kapitalgesellschaften das Wahlrecht, entweder den Jahresabschluss nach HGB oder den nach (den von der EU übernommenen) internationalen Bilanzierungsvorschriften erstellten Einzelabschluss offenzulegen.[1] Das Wahlrecht der Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses (s...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 10 Offenlegung des Konzernabschlusses

Rz. 57 Soweit eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB einen Konzernabschluss aufzustellen hat (§§ 290 ff. HGB), wird auch der Konzernabschluss von der Offenlegungspflicht erfasst. Nach § 325 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den Konzernabschluss, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs, auf das er...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht im Sinne des § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegung des Jahres- und Konzernabschlusses

1 Einführung Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattun...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 11 Offenlegung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Rz. 60 Nach § 114 Abs. 1 WpHG hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht zu erstellen und spätestens 4 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in § 114 Abs. 2 W...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3 Größenabhängige Erleichterungen der Offenlegung

Rz. 20 Die Vorschriften der §§ 326, 327 HGB sehen für kleine und mittelgroße Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB bestimmte Erleichterungen bei der Offenlegung vor. Nach § 267 HGB sind kleine bzw. mittelgroße Kapitalgesellschaften solche, die mindestens 2 der nachfolgend aufgeführten 3 Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschreiten:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.2 Pflichtgemäße Publizität

Rz. 65 § 328 Abs. 1 HGB regelt zunächst die Fälle der sog. pflichtgemäßen Publizität. Damit sind die Fälle der Offenlegung nach § 325 HGB sowie Veröffentlichungen aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung gemeint. Für diese Fälle gilt: Nach dem Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit ist der Jahresabschluss gem. § 328 Abs. 1 HGB so wiederzugeben, dass er den für s...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 7 Zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen

Rz. 46 Eine zusammenfassende Darstellung der offenzulegenden Unterlagen enthält die nachfolgende Übersicht.[1] Dabei haben offenlegungspflichtige Gesellschaften in Abhängigkeit von der Größenklasse folgende Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 1 Einführung

Rz. 1 Hinweis Das Europäische Parlament hat am 10.11.2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen, diese wurde schließlich am 28.11.2022 durch den Europäischen Rat gebilligt (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 16.12.2022). Am 5.1.2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Unter Anwendung europäischer Berichterstattungsstandards ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit zu beacht...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.3 Offenlegungspflichtige Unterlagen

Rz. 12 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 HGB haben alle publizitätspflichtigen Gesellschaften – von größenabhängigen Ausnahmen abgesehen – die folgenden Unterlagen offenzulegen: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,[1] den Lagebericht, bei prüfungspflichtigen Gesellschaften: den Bestätigungsvermerk des...mehr

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Zinsschranke / 2.3 Escape-Klausel

Die Zinsschranke kommt weiterhin nicht zur Anwendung, wenn der Betrieb zu einem Konzern gehört, aber nachgewiesen werden kann, dass die Eigenkapitalquote des Betriebs am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtags um nicht mehr als 2 % unter der Eigenkapitalquote des Konzerns liegt.[1] Im Kapitalgesellschaftsfall sind zusätzlich mögliche Einschränkungen aus § 8a Abs. 3 KS...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VII. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 211 Die Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen durch Unternehmenszusammenschlüsse dergestalt geprägt, dass rechtlich selbstständige Unternehmen (Tochterunternehmen, Enkelunternehmen usw.) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens zu einer wirtschaftlichen Einheit (Konzern) zusammengefasst werden. Das Mutterunternehmen hat wegen seiner beherrschenden S...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Konzernabschluss nach deutschen Vorschriften (HGB)

Rz. 113 Ziel des Konzernabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (§ 297 Abs. 3 Satz 1 HGB). Die Auswirkungen eines Equity Joint Ventures auf die Konzernabschlüsse der Joint Venture-Partner können sehr unterschiedlich sein. Es kommen je nach Gesta...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 118 Während bei den Vorschriften zum Einzelabschluss nach wie vor erhebliche grundsätzliche Unterschiede zwischen der deutschen und der internationalen Rechnungslegung bestehen, sind die im deutschen HGB niedergelegten Regelungen zur Konzernrechnungslegung in jüngster Zeit zunehmend den internationalen Vorschriften angenähert worden. Dennoch bestehen weiterhin vielfältig...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Konzernabschluss des Joint Venture-Partners

Rz. 112 In der Kommunikation eines Unternehmens mit seinen Kapitalgebern genießt der Konzernabschluss wesentlich größere Aufmerksamkeit als der Einzelabschluss (§§ 242 ff. HGB). Konzernabschlüsse werden in Deutschland überwiegend gem. §§ 290 ff. HGB oder auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt,[102] weshalb hier auf beide Rechnung...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Konzernabschluss und Gesellschaftsrecht

a) AG Rz. 47 Der Konzernabschluss hat im Gesellschaftsrecht lange Zeit ein Schattendasein geführt. Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen wären. Rechtsfähig ist aber nicht die Unternehmenseinheit, sondern sind die einzelnen Unternehmensträger. Die Einheit i...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) AG

Rz. 47 Der Konzernabschluss hat im Gesellschaftsrecht lange Zeit ein Schattendasein geführt. Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen wären. Rechtsfähig ist aber nicht die Unternehmenseinheit, sondern sind die einzelnen Unternehmensträger. Die Einheit ist ei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) GmbH

Rz. 51 Auch im GmbH-Recht wird inzwischen auf den Konzernabschluss Bezug genommen. § 42a Abs. 4 GmbHG ist ebenfalls durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19.7.2002[93] eingefügt worden. Danach sind Konzernabschluss und Konzernlagebericht einschließlich des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers und eines möglichen Aufsichtsrates in dem Verfahren nach § 42a Abs. 1 G...mehr

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§ 20 Joint Ventures / c) At-Equity-Konsolidierung

Rz. 116 "At equity" werden sog. assoziierte Unternehmen konsolidiert, also Unternehmen, auf deren Geschäfts- und Finanzpolitik das Mutterunternehmen maßgeblichen Einfluss tatsächlich ausübt (vgl. § 311 Abs. 1 HGB). Eine solche Assoziierung wird (widerleglich) vermutet, wenn ein Joint Venture-Partner 20 % oder mehr der Stimmrechte innehat (§ 311 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ein maßgeb...mehr

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§ 20 Joint Ventures / d) Keine Konsolidierung

Rz. 117 Kommen weder eine Voll- noch eine Quotenkonsolidierung in Betracht und übt der Joint Venture-Partner auch keinen maßgeblichen Einfluss auf das Joint Venture aus, so wird sein Anteil am Joint Venture in der Konzernbilanz wie im Einzelabschluss bilanziert (s.o. Rdn 109 ff.). Ein solcher Ausweis im Finanzanlagevermögen wird aber überwiegend kritisch gesehen.[106]mehr

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§ 20 Joint Ventures / b) Quotenkonsolidierung

Rz. 115 Im Fall einer Quotenkonsolidierung, die gem. § 310 HGB den Regelfall für die Bilanzierung eines Joint Ventures bildet, werden Vermögensgegenstände, Schulden, Gewinn bzw. Verlust des Joint Ventures den Joint Venture-Partnern mit denjenigen Anteilen zugerechnet, mit denen sie jeweils am Kapital des Equity Joint Ventures beteiligt sind. Die Quotenkonsolidierung setzt di...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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§ 20 Joint Ventures / a) Vollkonsolidierung

Rz. 114 Wird ein Equity Joint Venture bei einem Joint Venture-Partner vollkonsolidiert, werden seine sämtlichen Vermögensgegenstände und Schulden in die Konzernbilanz des Joint Venture-Partners aufgenommen. Ein Gewinn oder Verlust des Joint Ventures erscheint in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ("Konzern-GuV"), als wäre er von dem Joint Venture-Partner selbst erwirtsc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VIII. Externe Prüfung

Rz. 221 Der Gesetzgeber verlangt, dass in bestimmten Fällen außen stehende sachverständige Dritte, namentlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Rechnungslegung überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Jahresabschlussprüfung, bei der Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und ggf. Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei ist die Einhaltung de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Rz. 90 Das DCF-Verfahren bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash-Flow, d.h. es wird anstelle des Ertragsüberschusses auf die zukünftigen Einnahmeüberschüsse abgestellt, die auf den Barwert abzuzinsen sind. Zu bewerten ist der Free Cash-Flow, d.h. die entnehmbaren Überschüsse. Diese Methode, welche nicht zuletzt auf dem Einfluss des Shareholder-Value-Ansatze...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Umsetzung durch die Mitgliedstaaten

Rz. 2401 Zur Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich der Konzernstrukturen und der Arbeitnehmerzahl steht den Mitgliedstaaten ein verlängerter Umsetzungszeitraum von 52 Monaten zur Verfügung. Sie haben zudem weitgehendes Ermessen, wie sie die Vorgaben umsetzen. Das soll ihnen die Möglichkeit geben, die Umsetzung durch den verstärkten Einsatz strukturierter Daten und maschin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Aufbewahrungspflichten und -fristen

Rz. 86 Nach § 257 Abs. 1 HGB müssen die bilanzierungspflichtigen Unternehmen Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte einschließlich der zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sonstige Anforderungen im Überblick (§§ 4–15 REITG)

Rn. 2582 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mindestkapital: Eine REIT-AG muss ein Mindestnominalkapital von 15 Mio EUR aufweisen (§ 4 REITG), um für den Börsengang "gerüstet" zu sein (vgl BT-Drucks 16/4026, 20). Keine stimmrechtslosen und keine Vorzugsaktien: Sämtliche REIT-Aktien müssen stimmberechtigt sein und dürfen nicht Vorrechte gewähren (§ 5 Abs 1 REITG). Firmierung: Die Gesell...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IX. Offenlegung

Rz. 227 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§§ 325–329 HGB). Bei börsennotierten Aktiengesellschaften muss auch die Erklärung zum Corp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Die Offenlegung von Konzernstrukturen

Rz. 2398 Die DRL II verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Offenlegung von Konzernstrukturen über das BRIS (Art. 19b GesRRL-E). Hierfür können und sollen die Mitgliedstaaten weitestgehend auf den ohnehin bestehenden Pflichten zur Veröffentlichung der konsolidierten Konzernabschlüsse nach der Richtlinie 2013/34/EU [5788] aufbauen. Denn nach Art. 19b Abs. 1 GesRRL-E trifft die Pf...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Sanktionen bei Buchführungsverstößen

Rz. 87 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne Vollhaftung einer natürlichen Person (vgl. § 335b HGB) kann das Bundesamt für Justiz auf Unterrichtung i.S.d. § 329 Abs. 4 HGB durch die das Unternehmensregister führende Stelle[160] ein Ordnungsgeld i.H.v. mindestens 2.500,00 EUR und höchstens 25.000,00 EUR gegen Mitglieder eines geschäftsführenden Orga...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / n) Antrag auf Sonderprüfung

Rz. 1086 Anträge auf Sonderprüfung können im Einzelfall ohne vorherige Ankündigung gestellt werden, wenn sie die Kriterien eines ergänzenden Antrags erfüllen.[3197] Ein solcher Antrag kann im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt Entlastung gestellt werden, wenn davon Vorgänge im Entlastungszeitraum betroffen sind.[3198] Gleiches gilt für eine rechnungslegungsbezogene Sond...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 2. Konzernierung

Rz. 7 Stehen ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter einheitlicher Leitung eines herrschenden Unternehmens, spricht man von einem Unterordnungskonzern (§ 18 Abs. 1 AktG). Erscheinungsformen des Unterordnungskonzerns sind der Vertragskonzern, der Eingliederungskonzerne und der faktische Konzern.[13] In den Fällen des § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG (Abschluss eines Beherrschungsv...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 275 Der Inhalt der Angebotsunterlage bestimmt sich im Einzelnen nach § 11 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 2 WpÜG-AngebotsVO, die auf der Grundlage von § 11 Abs. 4 WpÜG erlassen wurde. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 WpÜG hat die Angebotsunterlage den Inhalt des Angebots und ergänzende Angaben zu enthalten. Rz. 276 Angaben über den Inhalt des Angebots sind nach § 11 Abs. 2 Satz 2 WpÜG:mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Prüfungsgegenstand und Informationsquellen

Rz. 51 Je nach Schwerpunkt der Prüfung können verschiedene Arten der Due Diligence unterschieden werden:mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 6 Übergangszeit: Anwendung der sog. CbCR-Safe-Harbour-Regelungen (§ 84ff. MinStG) und der SES-Safe-Harbour-Regelungen (§ 89 MinStG)

Neben den beiden o. g. permanenten Safe Harbours enthält das MinStG auch zwei zeitlich befristete – temporäre – Safe-Harbour-Regelungen. Die sog. CbCR-Safe-Harbour-Regelungen sehen vor, die tatsächliche Hochbesteuerung anhand der länderbezogenen Berichterstattung (CbCR) nach § 138a AO nachzuweisen, sofern der länderbezogene Bericht auf einem qualifizierten Konzernabschluss be...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 5 Permanente Safe Harbours (§§ 79-81 MinStG)

Die im Detail äußerst komplexen Regelungen zur Mindeststeuer und die damit einhergehenden aufwändigen Berechnungen sollen durch eine Reihe von Vereinfachungen abgemildert werden, die zum Großteil erst nach der Veröffentlichung der finalen EU-Richtlinie im Inclusive Framework on BEPS vereinbart und dort als sog. Safe Harbours ausformuliert wurden. In die deutsche Mindeststeue...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 3 Landesbezogene gesonderte Ermittlung der relevanten Größen

Für jeden Staat müssen Unternehmensgruppen selbst den effektiven Steuersatz gem. § 53 MinStG für alle dort ansässigen Einheiten der Unternehmensgruppe in ihrer Gesamtheit berechnen (sog. jurisdictional blending). Dabei werden die von den Unternehmen im jeweiligen Hoheitsgebiet gezahlten und gebuchten (angepassten) Steuern (im Zähler) ins Verhältnis zu den sog. Mindeststeuer-G...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 2 Zielsetzung und Anwendungsbereich des MinStG

Mit dem MinStG will Deutschland ab dem Jahr 2024 sicherstellen, dass insbesondere international agierende Unternehmensgruppen und große inländische Unternehmen auf eine effektive Ertragsteuerbelastung von mindestens 15 % kommen – sei es durch eine Primärergänzungssteuerregelung (Income Inclusion Rule; PES-Regelung), eine (gegenüber der PES subsidiär anzuwendende) Sekundärerg...mehr

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Globale Mindestbesteuerung:... / 1 Überblick: Das neue Mindeststeuergesetz und Begleitmaßnahmen

Das Gesetz zur Verwirklichung von Säule 2 der o. g. Zwei-Säulen-Lösung trägt den Namen Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG). Beim MinBestRL-UmsG handelt es sich um ein Artik...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.13 Forschungszulage

Das Anwendungsschreiben zur seit 2020 bestehenden Forschungszulage wurde an einigen Stellen neu gefasst (BMF, Scheiben v. 7.2.2023, BStBl 2023 I S. 364). So führt das BMF z.B. aus, dass lediglich über reine vermögensverwaltende Gesellschaftsstrukturen (z.B. Private Equity Fonds, Venture Capital Fonds oder auch Beteiligungen von sog. Business Angels) horizontal miteinander ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 2 Pauschal versteuerte Sachzuwendung

Vom Zuwendenden nach § 37b EStG pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, soweit diese Arbeitnehmer nicht Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens sind. Der in § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV allgemein geforderte zeitliche Zusammenhang zwischen dem Zufluss der Zuwendung und dem Zeitpu...mehr