Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sauer, SGB III § 21 Träger / 2.3 Bedeutung für die aktive Arbeitsmarktpolitik

Rz. 12 Die Zulassung von Trägern zur Erbringung von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung offenbart, dass es nicht allein Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist, Arbeitsuchende und Arbeitslose auf eine Integration in das Erwerbsleben vorzubereiten. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit Dritte auch mit eigenen Kernaufgaben betrauen, insbesondere mit der Arbeitsvermit...mehr

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Rabattanalyse und Nutzenpro... / 4.1 Rabatt-Analyse

Mithilfe der Rabatt-Analyse können zunächst die Folgen aufgezeigt werden, die dem Unternehmen drohen, wenn ein ungeplanter Rabatt für einzelne oder mehrere Produkte gewährt wird. Diese Folgen lassen sich mit dem Rechner für ein bzw. mehrere Produkte, Artikelgruppen oder für das ganze Unternehmen aufzeigen. Darüber hinaus ist es möglich zu bestimmen, wie viele Erzeugnisse zus...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 24.3.2006 (BGBl. I S. 558) sind mit Wirkung zum 1.4.2006 Abs. 2a und Abs. 6 angefügt...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.1 Motivlage

Rz. 3 Ausgangsüberlegung für das Qualifizierungschancengesetz zum 1.1.2019 waren die neuen Herausforderungen, vor die der digitale und demografische Strukturwandel das (erfolgreiche) deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell stellt. Einerseits kann der höchste Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung, andererseits eine anhaltend hohe Nachfrage insbesondere nach qualifizie...mehr

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Rabattanalyse und Nutzenpro... / 4.2 Nutzenprovision

Dient die Rabatt-Analyse in erster Linie dazu, mögliche Fehlsteuerungen aufzudecken und transparent zu machen, können mit der Einführung der Nutzenprovision die beschriebenen Mängel i. d. R. behoben werden. Kerngedanke der Nutzenprovision ist es, ein Entgeltsystem zu implementieren, das den Verkauf von Artikeln bevorzugt, die dem Betrieb einen hohen Deckungs- bzw. Ergebnisbe...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / II. Grundlagen der Kosten-/Auslagenentscheidung

Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruhe hinsichtlich der Gerichtsgebühren sowie der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungs- und Revisionsverfahren auf § 473 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO, und hinsichtlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten in erster Instanz auf § 465 Abs. 2 StPO analog. 1. § 473 StPO und analoge Anwendung von § 465 Abs. 2 StPO Die vom AG angeordn...mehr

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AGS 01/2024, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit von Auslagen

1. Allgemeines Zu den Kosten im Verwaltungsgerichtsverfahren zählen neben den Gerichtskosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, § 162 Abs. 1 VwGO. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Auslagen eines Rechtsanwaltes stets erstattungsfähig. Bei Rechtsanwälten sind hierbei die Bestimmungen des RVG zu beac...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Kosten

Rz. 1844 Die Gebühren für die Billigung eines Wertpapierprospektes für ein öffentliches Angebot und die Zulassung von Aktien betragen derzeit 6.500,00 EUR (vgl. WpPGebV).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Kosten des Verfahrens

Rz. 1 Für die Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse werden mangels Gebührentatbestand im GNotKG keine Gebühren erhoben. Gebührenfrei ist auch das vorangegangene Rangklarstellungsverfahren vor dem Grundbuchamt einschließlich der Beurkundung der Erklärung der Beteiligten. Anders als bei der Löschung gegenstandsloser Eintra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Verteilung der Kosten

Rz. 3 Die gerichtlichen Auslagen und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten hat das Grundbuchamt nach billigem Ermessen auf die Beteiligten zu verteilen. § 114 GBO enthält keine allgemeinen Grundsätze über die Verteilung der Kosten. Allein entscheidend ist das billige Ermessen des GBA. Hierbei dürfte weniger auf die Tatsache abzustellen sein, wer den Antrag (= Anregun...mehr

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zfs 01/2024, Abschleppkosten; Abgrenzung zwischen unmittelbarer Ausführung, sofortigem Vollzug, Ersatzvornahme; Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Zeitpunkt der Veranlassung des Abschleppens bei Parken an einer engen Straßenstelle (Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO); öffentliches Interesse an einer Freihaltung enger Straßen von parkenden Fahrzeugen; nicht unmittelbare konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Pauschalierung der bei Abschleppvorgängen anfallenden Kosten; Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip (hier: Kosten in Höhe einer Vollfahrt); Abhängigmachen der Rückgabe des im Abschleppen begriffenen Fahrzeugs von der Zahlung der Abschleppkosten

StVO § 12 § 2; PolG RP § 5 § 6 § 9; VwVG RP § 61 § 63; BGB § 273 Leitsatz 1. Dem Zustandsverantwortlichen können die Kosten der Abschleppmaßnahme auch im Falle einer sog. Leerfahrt oder eines abgebrochenen Abschleppvorgangs auferlegt werden. 2. Dies gilt jedoch im Falle einer Leerfahrt grundsätzlich dann nicht, wenn unmittelbar danach mit demselben Abschleppfahrzeug ein andere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 6 Für die Umschreibung des Grundbuchblatts werden keine Kosten und Gebühren erhoben (siehe § 114 GBO Rdn 1).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 8 Mit der Mitteilung durch das Nachlassgericht sind keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren verbunden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 9 Zu den Kosten siehe oben (vgl. § 131 GBO Rdn 14).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 14 Zu den Kosten siehe oben (vgl. § 131 GBO Rdn 14).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 6 Für das Rangbereinigungsverfahren sowie für die Eintragung und Löschung in diesem Verfahren werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Die Auslagen des Gerichts sowie die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten hat derjenige zu tragen, dem sie das Grundbuchamt auferlegt hat; vgl. dazu § 114 GBO Rdn 1 ff.mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / d) Vergütung der entstandenen Kosten

Rz. 188 Zu den Kosten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Leistungsteils enthalten sind, gehören insbesondere Kosten für gekauftes und noch nicht eingebautes Material, Kosten für die Baustelleneinrichtung und Gerätekosten.[161] Rz. 189 Nicht nach § 6 Abs. 5 VOB/B zu vergüten sind die Kosten, die dem Auftragnehmer durch d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 4 Die Einsicht in das Grundbuch ist nach GNotKG bei den Gerichten mangels gesetzlicher Bestimmung gebührenfrei. Zu den Kosten für Ausdrucke bei Gericht vgl. § 131 GBO Rdn 14; zu den Kosten beim Notar vgl. § 85 GBV Rdn 6.mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1 Freie Kost und Logis

1.1 Freie Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung Unter den Obergriff "Sachbezug Wohnungen" fällt im Lohnsteuerrecht auch die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen ist. Diese Sachbezüge (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) werden auch unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder "freie Station" zusammengefasst....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Kosten

Rz. 14 Nach dem GNotKG fällt nach Nr. 17000 KV eine Festgebühr von 10 EUR für Ausdrucke aus dem Grundbuch beim Grundbuchamt an, für amtliche Ausdrucke eine Gebühr nach Nr. 17001 von 20 EUR. Für die elektronische Übermittlung fallen gesonderte Auslagen an.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Übersicht über Verfahren, Kosten, Prospektinhalt

(1) Verfahren Rz. 1842 Nach dem WpPG hat die BaFin als Aufsichtsbehörde das Recht, von den Emittenten alle Informationen zu verlangen, um die Einhaltung der Prospektpflicht zu gewährleisten (§ 26 Abs. 2 WpPG). Besteht eine Prospektpflicht, darf der Anbieter Wertpapiere erst dann öffentlich anbieten, wenn er zuvor einen Prospekt veröffentlicht hat (§ 3 Abs. 1 WpPG).[4676] Vor e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 114 [Kosten des Verfahrens erster Instanz]

Gesetzestext Die Kosten des Verfahrens erster Instanz verteilt das Grundbuchamt auf die Beteiligten nach billigem Ermessen. A. Kosten des Verfahrens Rz. 1 Für die Eintragungen und Löschungen zur Beseitigung unklarer oder unübersichtlicher Rangverhältnisse werden mangels Gebührentatbestand im GNotKG keine Gebühren erhoben. Gebührenfrei ist auch das vorangegangene Rangklarstellu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Kosten

Rz. 11 Mit der Gewährung oder Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden. Die Rechtsanwaltstätigkeit ist durch die Verfahrensgebühr abgedeckt. Eine gesonderte Rechtsanwaltsgebühr fällt nur bei einer Einzeltätigkeit des Rechtsanwalts im Wiedereinsetzungsverfahren an.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 115 [Kosten eines erledigten Rechtsstreits]

Gesetzestext Wird durch das Verfahren ein anhängiger Rechtsstreit erledigt, so trägt jede Partei die ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen. A. Normzweck Rz. 1 Das Ergebnis des Rangklarstellungsverfahrens kann auf einen bei Einleitung dieses Verfahrens bereits anhängigen oder erst während des Verfahrens anhängig werdenden gericht...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslagenentscheidung betreffend Einziehungsentscheidung

§§ 465 Abs. 2, 473 StPO Leitsatz Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügung wegen der Kosten

Rz. 76 Dieselben Förmlichkeiten (Bekanntmachung, Schriftlichkeit, Rechtsbehelfsbelehrung) gelten für die Zwischenverfügung zur Anforderung eines Kostenvorschusses. Als Begründung muss die bezifferte Beredung der Kosten angegeben werden. Die Kostennachricht an die Landesjustizkasse ist in Abschrift beizufügen.[203]mehr

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AGS 01/2024, Erstattungsfähigkeit von Kosten für Fotokopien für Bebauungspläne (großformatige Kopien) durch externe Hersteller

§ 162 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VwGO; Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG; §§ 670, 675 BGB Leitsatz Großformatige Kopien oder Ausdrucke, die das DIN A3-Format übersteigen, z.B. von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, können im Regelfall nicht auf handelsüblichen Kopierern hergestellt werden. Da die entsprechenden Kopien daher im Regelfall nicht durch einen Rechtsanwalt, sondern...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 7 Mit der Anordnung bzw. der Ablehnung der Aussetzung sind keine gesonderten Kosten und Gebühren verbunden. Für den Rechtsanwalt eines Beteiligten ist das Aussetzungsverfahren Teil der Hauptsache (vgl. § 15 Abs. 2 RVG). Im Fall der Erhebung einer Beschwerde erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG.mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / aa) Sowieso-Kosten

Rz. 123 Der Besteller soll durch die Nacherfüllung nicht bessergestellt werden, als er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages stünde. Wenn also bei einer von Anfang an ordnungsgemäßen Erfüllung der Besteller eine höhere Vergütung hätte bezahlen müssen, so ist dies bei der Ersatzpflicht des Unternehmers in Abzug zu bringen.[127] Bei der Durchsicht der geltend gemachten M...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Kosten

Rz. 611 Für die Beurkundung erhält der Notar eine Gebühr mit dem Faktor 2,0 nach KV-Nr. 21100, im Fall der Einpersonengründung eine Gebühr mit dem Faktor 1,0 (KV-Nr. 21200). Der Geschäftswert richtet sich nach dem Grundkapital sowie einem etwa zusätzlich vereinbarten Aufgeld (§ 97 GNotKG). Der Höchstwert beträgt 10 Mio. EUR (§ 107 GNotKG). Sind in der Gründungsurkunde die Be...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unverhältnismäßige Kosten (§ 35 Abs. 3 GBO)

Rz. 9 Bei Eintragung als Eigentümer oder Miteigentümer eines Grundstücks kann sich das GBA nach Abs. 3 mit anderen, nicht der Form des § 29 GBO entsprechenden Nachweisen begnügen, wenn das Grundstück oder der Anteil von geringem Wert – höchstens 3.000 EUR – ist und der Erbschein nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühen beschafft werden kann. In diesem Fall ka...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Kosten

Rz. 6 Zu den Kosten für die Abdrucke wurde eine Regelung[6] vom GNotKG gleich mit übernommen: Zitat Erteilt der Notar nach § 133a GBO im Auftrag eines Beteiligten Abdrucke von Grundbuch- oder Registerblättern, so erhält er Für die Ergänzung oder Bestätigung v...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 11. Dauer des Verfahrens und seine Kosten

Rz. 94 Entscheidend für die Höhe der Kosten ist die getroffene Vereinbarung. Wurde keine Vergütungsvereinbarung getroffen ist auf die §§ 675, 612 BGB zurückzugreifen. Die verschiedensten Schiedsgerichts- und Schlichtungsorganisationen bieten hierzu verschiedene Modelle an. Rz. 95 Bei einem Streitwert von 25.000 EUR ergäben sich bei der ICC, internationale Handelskammer in Pari...mehr

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AGS 01/2024, Kosten-/Auslag... / Leitsatz

Entfällt die Einziehungsanordnung aus Rechtsgründen, muss sich dies, wenn die Tragung der gesamten Kosten durch den Angeklagten unbillig wäre, bei der Kostenentscheidung zugunsten des Angeklagten auswirken. Dies geschieht dadurch, dass die Gerichtskosten um die in Bezug auf das Einziehungsverfahren in den Rechtsmittelinstanzen anfallenden Gebühren (Nrn. 3430 und 3440 GKG KV) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.3.1 Kosten für Wohnung/Unterkunft

Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmen die zuständigen kommunalen Träger meist in sog. Richtlinien nach einem "schlüssigen Konzept", für das das BSG in zahlreichen Urteilen Kriterien aufgestellt hat. Berücksichtigt wird die konkrete Größe der Wohnung, wobei die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus heranzuziehen sind. Außerd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Kosten

Rz. 29 Die Gebühr bei Antragsrücknahmen bestimmt sich nach KV Nr. 14401 Anlage 1 zum GNotKG: 25 % der für die Vornahme bestimmten Gebühr, mindestens 15 EUR, maximal 250 EUR. Unter Umständen kann von einer Kostenerhebung insgesamt abgesehen werden.[45]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / J. Kosten

Rz. 97 Ersucht ein Gericht um Eintragungen oder Löschungen, so sind die Eintragungen grundsätzlich gebührenfrei, gem. vor 1.4 zu Hauptabschnitt 4 GNotKG-KV. Wird ein Ersteher eingetragen, so ist die Gebühr nur von diesem zu erheben (§ 23 Nr. 12 GNotKG). Werden im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens Sicherungshypotheken für Forderungen gegen den Ersteher zur Eintragun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Kosten und Gebühren

Rz. 23 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht nach § 76 GBO fällt keine Gebühr an. Eintragungen und Löschungen, die aufgrund von einstweiligen Anordnungen des Beschwerdegerichts vorgenommen werden, sind nach vor 1.4 Abs. 2 Nr. 2 vor Nr. 14110 KV GNotKG gerichtsgebührenfrei.mehr

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§ 9 Prozessuales / X. Kosten der Nebenintervention

Rz. 75 Der Streithelfer wird gem. § 101 ZPO so behandelt wie die von ihm unterstützte Partei. Es gelten die Ausführungen zur Streitverkündung (siehe oben Rdn 55).mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / e) Anscheinsbeweis für Erforderlichkeit der Kosten

Rz. 121 Bei Ausführung durch eine Fremdfirma spricht ein Anscheinsbeweis für die Erforderlichkeit der von dieser abgerechneten Ersatzvornahmekosten; der Unternehmer muss den Gegenbeweis antreten.[126]mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 8 Kosten

OLG Braunschweig, Beschl. v. 8.11.2023 – 1 WF 127/23 1. In sonstigen Familienstreitsachen gemäß § 266 FamFG sind im Rahmen des Ermessens nach § 42 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich auch die Rechtsgedanken des Gerichtskostengesetzes heranzuziehen. 2. Der Wert eines auf die ehemalige Ehewohnung bezogenen Herausgabeverlangens bemisst sich nach rechtskräftiger Ehescheidung gemäß § 42 Ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Kosten

Rz. 12 Die Gerichtsgebühren für die Eintragung des Eigentümers aufgrund des § 82a GBO einschließlich des vorangegangenen Verfahrens vor dem Grundbuchamt oder dem Nachlassgericht richten sich nach Nr. 14111 KV GNotKG; sie beträgt im Unterschied zur "normalen" Eigentumseintragung das Doppelte der Gebühr nach § 34 GNotKG Tabelle B; Kostenschuldner ist der einzutragende Eigentüm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Kosten für Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Besc...mehr