Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.7 Gebäudereinigung

Auch bei den Kosten der Gebäudereinigung wurde die Auffassung vertreten, dass ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss bei vereinbarter Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen in eine solche nach Objekten den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.[1] Dies ist vor dem Hintergrund einleuchtend, als größere Wohnungen üblicherweise auch von mehr Personen bewohnt ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.1 "Können" und "Dürfen" unterscheiden

Die Antwort auf die Frage nach der Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Beschlusses, der auf Grundlage des Gesetzes gefasst werden soll, richtet sich danach, ob den Wohnungseigentümern eine entsprechende Beschlusskompetenz eingeräumt ist und wie weit diese Kompetenz reicht. Werden die Grenzen der eingeräumten Beschlusskompetenz eingehalten, ist ein auf Grundlage der entspre...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 16.4 Eintragung von Altbeschlüssen

§ 48 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass für die Wirkung gegen Sonderrechtsnachfolger grundsätzlich auch die Eintragung solcher Öffnungsklausel-Beschlüsse notwendig ist, die vor Inkrafttreten der des WEMoG am 1.12.2020 gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden sind. Es bedarf also zur Wirkung gegen Rechtsnachfolger von Wohnungseigentümern auch der Eintragung ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.3 Neubelastung von Wohnungseigentümern

Nicht selten sind einzelne Wohnungseigentümer durch Vereinbarung – insbesondere in der Gemeinschaftsordnung – von der Verpflichtung zur Tragung einzelner Kosten ausgenommen. Eine Belastung einzelner Wohnungseigentümer, die bislang von einer entsprechenden Kostentragungsverpflichtung in der Gemeinschaftsordnung ausgenommen waren, auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit b...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.1 Weiter Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer

Bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG dann, wenn sich nicht lediglich die Mehrheit auf Kosten einer Minderheit finanziell entlasten möchte (Willkürverb...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.10 Versicherungsbeiträge

Auch bei den Versicherungsbeiträgen (Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) wurde die Auffassung vertreten, eine Änderung des gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels nach Miteigentumsanteilen (etwa künftig nach Objekten) widerspreche den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Wie im Übrigen kommt auch hier jeder Verteilungs...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.4 Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

Eine grundsätzliche und pauschale Änderung des gesetzlichen oder hiervon abweichend vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels ist von der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht gedeckt. Praxis-Beispiel "Global-Beschluss" Ein Beschluss folgenden Inhalts wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig: "Die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Kostenverteilung künftig ni...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.5 Straßenreinigung

Soweit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel gilt oder eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vereinbart ist, verstößt eine Änderung dieses Kostenverteilungsschlüssels nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn mit der Kostenverteilungsänderung eine willkürliche Benachteiligung einzelner Wohnungse...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.2.1 Grundsätze

Bezüglich baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums ist zunächst zu berücksichtigen, dass sämtliche Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, bauliche Veränderungen darstellen, also insbesondere auch Modernisierungsmaßnahmen. Des Weiteren ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die Kosten der Baumaßnahme diejenigen Wohnungseigentümer tragen, die sie beschlie...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.5 Ratenzahlungs-/Stundungsregelungen

Auch bei noch so geordneten Finanzverhältnissen kann es vorkommen, dass zuverlässige Wohnungseigentümer in finanzielle Engpässe geraten. Soweit diese kurzfristig sind und abzusehen ist, dass sich die finanzielle Lage des Wohnungseigentümers verbessern wird, dürfte es nicht im Interesse der Gemeinschaft liegen, im Fall des Verzugs mit Hausgeldern oder Beiträgen zu einer besch...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 3.2 Hinweis auf Anfechtbarkeit

Grundsätzlich sollte der Verwalter das Forum der Wohnungseigentümerversammlung nutzen, um eine persönliche Haftung durch entsprechende Bedenkenhinweise auszuschließen bzw. zu minimieren. Zwar ist die Niederschrift über die Versammlung lediglich eine Privaturkunde, der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt.[1] Dennoch bestätigt die n...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.4 Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz

Im Bereich der gesetzlichen Öffnungsklauseln wäre Nichtigkeit anzunehmen, wenn im Fall des § 12 Abs. 4 WEG die auf Grundlage von Satz 1 aufgehobene Veräußerungsbeschränkung durch Beschlussfassung wieder aufgehoben und über diese "Hintertür" eine Veräußerungsbeschränkung wieder eingeführt würde[1]; § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht nur eine Kostenverteilungsänderung hinsichtlich ein...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 11.1 Konkretisierung der Verwalterbefugnisse

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG im Innenverhältnis gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, "die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen". Im Außenverhältnis verleiht § 9b Abs. 1 WEG dem Verwalter die Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtlich...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.2 Langfristige Kreditaufnahme

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer auch zur Finanzierung besonders kostenintensiver Maßnahmen wie Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen mit einer Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine langfristige Kreditaufnahme beschließen. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder der privilegierten Maßnahmen de...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.1 Wirtschaftsplan

Seit Inkrafttreten des WEMoG sind Gegenstand des Beschlusses über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG lediglich die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den gebildeten Rücklagen. Alleiniger Beschlussgegenstand ist letztlich der auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallende Vorschussbetrag, also das, was er an Hausgeld in der jeweiligen Wirtschaftsperiode zu z...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.6 Bauliche Veränderung eines Mieters

§ 554 BGB regelt den Anspruch des Mieters gegen den Vermieter, von diesem die Erlaubnis für bestimmte bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen zu können. Der Anspruch des Mieters umfasst folgende Maßnahmen: Maßnahmen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchschutz dienen. Auch wenn der Mieter auf Grundla...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 8.8 Beschluss über Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren

Das WEMoG vereinfacht die Willensbildung der Wohnungseigentümer erheblich, indem es den Wohnungseigentümern eine Beschlusskompetenz einräumt, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist hier der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in der Wohnungseigentümerversamml...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.3.2 Nicht privilegiert

Nach § 20 Abs. 1 Alt. 2 WEG können einem Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss gestattet werden. Auf eine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer kommt es nicht an. Allerdings sind die Grenzen des § 20 Abs. 4 WEG zu beachten, wonach die bauliche Veränderung nicht zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlag...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 2.2 Kostenregress beim Verwalter

Nach der nicht mehr geltenden Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter die Kosten insbesondere eines Anfechtungsverfahrens auferlegt werden, wenn er dieses aufgrund groben Verschuldens zu verantworten hatte. § 49 Abs. 2 WEG a. F. ist mit Inkrafttreten des WEMoG deshalb entfallen, weil seit jeher ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Verw...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 3.1 Erforderliche Erhaltungsmaßnahme

Ein Bedenkenhinweis empfiehlt sich stets dann, wenn die Gefahr besteht, dass erforderliche Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung mehrheitlich abgelehnt werden. Insbesondere in kleineren Gemeinschaften werden an sich dringend erforderliche Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen wegen der mitunter hohen Kosten gerne aufgeschoben. Sagen sich hier die Wohnungseig...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.4 Teilauflösung der Erhaltungsrücklage

Insbesondere die Finanzierung von Baumaßnahmen des § 20 WEG kann nicht aus der Erhaltungsrücklage erfolgen. Ob dies auch für modernisierende Erhaltungsmaßnahmen gilt, deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, wird die Rechtsprechung zu klären haben. Maßnahmen einer (energetischen) Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, die mit dem erforderlic...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.2.3 Verwalterpflichten

Man wird den Verwalter als verpflichtet ansehen müssen, die Wohnungseigentümer zum einen über das Kostenprinzip "wer zustimmt, der zahlt" und zum anderen auf die beiden Ausnahmen, bei denen es zu einer Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer kommt, aufklären zu müssen. Zur Herbeiführung der Kostenfolge des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG hat er das geeignete Abstim...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.2.2 Aufwandsentschädigung

Das Gesetz behandelt das Amt des Verwaltungsbeirats als Ehrenamt, eine Vergütung ist jedenfalls nicht geregelt. In aller Regel wird das Amt des Verwaltungsbeirats von den betreffenden Wohnungseigentümern auch unentgeltlich ausgeübt. Abhängig davon, wie groß der Arbeitsaufwand und der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats je nach Größe der Wohnungseigentumsanlage ist, kann a...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 12.1.1 Umzugskostenpauschale

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 haben die Wohnungseigentümer keine Kompetenz mehr zur Beschlussfassung über Umzugskostenpauschalen. Solche können nur noch vereinbart werden. Durch das Entfallen der Beschlusskompetenz haben Beschlüsse über Umzugskostenpauschalen ihre Wirkung mit der Folge verloren, dass Umzugskostenpauschalen nicht mehr erhoben werden können. Für de...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 8.2 Virtuelle Eigentümerversammlung

Der Deutsche Bundestag hat im Juli 2024 das "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen" beschlossen.[1] Es wird am Tag nach seiner Verkündung – voraussichtlich im Oktober oder November 2024 – im Bund...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.1.2 Rücklage für Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Musterbeschluss: Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer TOP XX Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 19 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Bildung einer Rücklage zur Finanzierung von Klagen der Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2 Änderung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtlich einzelner Kostenpositionen

Einführend ist anzumerken, dass auch eine Kostenverteilungsänderung auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen muss. Zwar sieht diese Bestimmung nicht mehr bestimmte Verteilungskriterien wie Verursachung oder Verbrauch betreffend die Betriebskosten vor, wie dies in § 16 Abs. 3 WEG a. F. der Fall war. Bei der Beurteilung ab...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.2.2 Abstimmungsverfahren

Grundsätzlich wird es im Interesse eines jeden Wohnungseigentümers liegen, dass auch die Kosten baulicher Veränderung von sämtlichen Wohnungseigentümern getragen werden. So nicht ohnehin eine Kostenamortisation eintritt und bereits die einfache Mehrheit zur Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer führt, sollte das Abstimmungsverfahren in anderen Fällen baulicher...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.5 Beseitigung

Hat ein Wohnungseigentümer widerrechtlich eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, hat zwar jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung, allerdings kann er diesen nur dann selbst geltend machen, wenn er durch die bauliche Veränderung konkret in seinem Sondereigentum beeinträchtigt ist. Ansonsten übt nach § 9a Abs. 2 WEG die Gemeinschaft d...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.2 Genehmigung der Hausordnung

Musterbeschluss: Genehmigung einer Hausordnung TOP XX Genehmigung der Hausordnung Die von der Verwaltung und dem Verwaltungsbeirat ausgearbeitete Haus- und Garagenordnung wurde jedem Wohnungseigentümer mit der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung übersandt. Diese Hausordnung wird angenommen. Die Haus- und Garagenordnung tritt mit erfolgter Beschlussfassung in Kraft. Di...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 12.2 Nutzung besonderer Gemeinschaftseinrichtungen

Als grenzwertig sind Kostenbelastungen für die Nutzung besonderer Gemeinschaftseinrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen- oder Fitnessräume anzusehen. Zu berücksichtigen ist hier, dass die entsprechenden Einrichtungen bereits auf Kosten der Wohnungseigentümer angeschafft und unterhalten werden. Sollen künftig die Betriebs- und Erhaltungskosten dieser Einrichtungen lediglich den...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 16.2 Beschlüsse aufgrund gesetzlicher Öffnungsklauseln

Folgende Vorschriften stellen gesetzliche Öffnungsklauseln dar: § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG – Aufhebung vereinbarter Veräußerungsbeschränkung § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG – Änderung der Kostenverteilung bezüglich einzelner Kosten oder Kostenarten § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG – Änderung der Kostenverteilung bezüglich Maßnahmen der baulichen Veränderung § 28 Abs. 3 WEG – Beschlussfassung über Art ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 1 Einführung

Die KI-Verordnung der Europäischen Union verfolgt das Ziel, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu schaffen. Sie soll vor allem Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten, die Akzeptanz von KI-Technologien erhöhen und diese mit europäischen Werten und Grundrechten in Einklang bringen. Gleichzeitig strebt die EU an, auch global...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.5 Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Belastungsverbot

Das in den letzten Jahren vom BGH für den Bereich des Wohnungseigentums herausgearbeitete Belastungsverbot wurzelt im allgemeinen Verbandsrecht der §§ 53 Abs. 3 GmbHG, 180 Abs. 1 AktG und 35 BGB. Insoweit folgt aus der Kompetenz, den Gebrauch, die Verwaltung und die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss zu reg...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 12.1.3 Nutzung entgegen der Zweckbestimmung des Sondereigentums

Entspricht die Nutzung hingegen nicht mehr der Zweckbestimmung des Sondereigentums und verursacht einen erhöhten Kostenaufwand, dürfte eine pauschale Kostenmehrbelastung möglich sein – gesichert ist dies allerdings nicht. Musterbeschluss: Änderung der Kostenverteilung (Treppenhausreinigung im Bereich einer zweckbestimmungswidrig genutzten Arztpraxis) TOP XX Kostenverteilungsä...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.5 Heizkosten-/Energieverbrauchsermittlung

Je nach Art der Energieversorgung muss der Heizkostenverbrauch innerhalb des Sondereigentums der jeweiligen Wohnungseigentümer ermittelt werden. Üblicherweise wird diese Aufgabe von Serviceunternehmen übernommen. Diesen muss zum Ablesetermin der Zugang zum Sondereigentum ermöglicht werden. Ist ein Zutritt nicht möglich, wird üblicherweise eine Mitteilung über einen Ersatzter...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 6.2.5 Teilnahme gemeinschaftsfremder Dritter

Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Beschlüsse, die gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verstoßen, sind nach entsprechender Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt. Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat den Zweck, diese von sachfremden Einwirkungen freizuhalten. ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.1 Bestellung des Verwalters

Vor Inkrafttreten des WEMoG konnten die Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 3 Satz 3 WEG a. F. durch Beschluss mit Stimmenmehrheit einen oder mehrere Wohnungseigentümer zur Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ermächtigen, wenn kein Verwalter bestellt war. Haben die Wohnungseigentümer auf Grundlage vorerwähnter Bestimmung einen oder mehrere Wohnungseigentümer zu ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.6.1 Kurzarbeit/Quarantäne

Ist der Arbeitsausfall zwar andauernd, aber nicht endgültig, kann der Arbeitgeber über Kurzarbeit nach §§ 95 ff. SGB III die finanziellen Folgen abmildern (ausführlich Beitrag Kurzarbeit). Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb und dadurch geringere Lohnkosten für den Arbeitgeber. Davon können al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 8.1 Teilnahme in elektronischer Form

Das WEMoG hat den Wohnungseigentümern in § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG die Möglichkeit eingeräumt, die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen auch im Wege der elektronischen Form zu beschließen. Sie haben also die Beschlusskompetenz, dass Wohnungseigentümer an Wohnungseigentümerversammlungen auch ohne ihre Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.4 Verstöße gegen die Hausordnung

Als Vertreter und Ausführungsorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Bei dieser Pflicht handelt es sich zweifellos um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung mit untergeordneter Bedeutung. Seine Verpflichtung beschränkt sich aber darauf, beschlosse...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.1.1 Rücklage für gemeinschaftliche Baumaßnahmen

Musterbeschluss: Bildung einer Rücklage für gemeinschaftliche bauliche Veränderungen TOP XX Bildung einer Rücklage für gemeinschaftliche Baumaßnahmen Auf Grundlage der §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 19 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Bildung einer Rücklage für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine Kostenbeteiligung aller ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 4 Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen

Die Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen regelt § 21 WEG. Zunächst und grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die die Baumaßnahme beschlossen haben, auch ihre Kosten zu tragen haben und dafür die geschaffene Einrichtung auch ausschließlich nutzen dürfen. Von diesem Grundsatz gibt es 2 praxisrelevante Ausnahmen, die in § 21 Abs. 2 Satz 1 WEG geregelt und mit einer Koste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.3.2 Benachteiligung durch die Kosten der Maßnahme

Die mit einer Maßnahme der baulichen Veränderung verbundenen Kosten können zunächst keine unbillige Benachteiligung von Wohnungseigentümern zur Folge haben, da nur die bauwilligen und zustimmenden Wohnungseigentümer sowohl die Kosten der Maßnahme selbst als auch deren Folgekosten zu tragen haben. Was bauliche Veränderungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG betrifft, die etwa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 1. Arbeitslöhne und Ausgaben für die Zukunftssicherung

Arbeitslöhne und Ausgaben für die Zukunftssicherung sind nach dem FZulG nur förderfähig, wenn der Arbeitnehmer mit Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in begünstigten Vorhaben betraut war (§ 3 Abs. 1 S. 2 FZulG). Dafür ist ein Nachweis über die Arbeitszeit in den entsprechenden Vorhaben zu führen. Die Finanzverwaltung stellt dazu ein Muster zur Verfügung.[16] Genaue Aufwands...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kosten des Insolvenzverfahrens bei Verwertung von Vermietungsobjekten

Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind bei Verwertung von Vermietungsobjekten durch den Insolvenzverwalter mangels objektiven Veranlassungszusammenhangs nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Vermietung und Verpachtung berücksichtigungsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Erlöse aus den Vermietungsobjekten nahezu die gesamten ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 4.1.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 1. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Zusammensetzung: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung setzen sich meist aus Personalaufwand und anderen Aufwendungen zusammen. Der Personalaufwand umfasst Löhne und Gehälter einschließlich der Beiträge in die Sozialversicherung für das in Forschung und Entwicklung eingesetzte Personal. Daneben fallen auch andere Aufwendungen – z.B. für Material, Ausrüstung, Dienstleist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Forschung ... / 2. Aufwendungen für immaterielle Vermögensgegenstände

a) Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können auch zu einem selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand führen. Bei einem Vermögensgegenstand handelt es sich um eine Sache, ein Recht, einen tatsächlichen Zustand, eine konkrete Möglichkeit oder einen wirtschaftlichen Vorteil, dessen Erlangung Kaufleute sich etwas ko...mehr