Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrens-/Gerichtskosten

Rz. 14 Werden Vergütungen nach § 53a aus der Landes- oder Bundeskasse an einen Rechtsanwalt erstattet, sind sie als Auslagen nach GKG-KostVerz. 9007 von dem in die Verfahrenskosten verurteilten Angeklagten gem. § 464a Abs. 1 StPO, § 29 Nr. 1 GKG durch Kostenrechnung (§ 19 GKG) wieder einzuziehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch

Rz. 1 § 45 und § 48 gehören inhaltlich zusammen. Der durch das KostRÄG 2021 geänderte Abs. 1 S. 1 wiederholt deshalb den in § 45 aufgestellten Grundsatz, dass der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse auf die gesetzliche Vergütung gerichtet ist. Diese besteht aus Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 S. 1). Es wird deshalb in Abs. 1 der allgemein gültige Grundsatz formuliert,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 53 Der in Beratungshilfesachen tätige Anwalt erhält seine aufgewandten Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen ebenfalls nach VV 7001, 7002 erstattet (§ 44 S. 1). Bei einem mündlichen Rat gemäß VV 2501 werden allerdings auch hier in aller Regel keine Entgelte anfallen (siehe Rdn 21).[78] Rz. 54 Möglich ist allerdings auch hier, dass im Rahmen einer bloße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebührenvorschriften (Nummern des Vergütungsverzeichnisses)

Rz. 35 Die angewandten Gebührenvorschriften müssen zitiert werden. Hierunter fallen die einzelnen Nummern des Vergütungsverzeichnisses. An sich ist auch die Gesetzesangabe erforderlich, wobei die Gesetzesangabe auch vorangestellt werden kann, etwa "berechnet nach den Vorschriften des RVG" (Berechnungsbeispiel b), siehe Rdn 81). Rz. 36 Soweit eine Nummer mehrere Gebührentatbes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Erstattungsfähigkeit

Rz. 538 Die Frage, ob die Einigungsgebühr nach VV 1000, die mit der Beseitigung eines Streits oder einer Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis entsteht, unter die erstattungsfähigen Kosten fällt, die in der oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung entstehen, wird kontrovers beantwortet. Die Lösung der Frage muss in mehreren Schritten erfolgen. a) Gehört die Einigungsgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 131 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. Abs. 3. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel: Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000 EUR. Hiernach kommt es zum Rechtsstreit über diesen Betrag. Für den...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / B. Bedeutung für die Praxis

Rz. 5 Besondere Bedeutung für die Praxis hat das Quotenvorrecht fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung im Zwischenstreit mit einem Zeugen

Rz. 43 Steht ein Rechtsanwalt einem Zeugen in der mündlichen Verhandlung in einem Zwischenstreit über dessen Zeugnisverweigerungsrecht bei, entstehen dem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit Gebühren nach VV 3100 ff. (VV Vorb. 3 Abs. 1), soweit die Gebührentatbestände im Einzelnen erfüllt sind und sofern sich seine Tätigkeit auf den Beistand in dem Zwischenstreit über die Berech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 106 Richtet sich die Vergütung nach neuem Recht, so ist diese nach § 91 ZPO auch zu erstatten. Es gibt keine Obliegenheit, eine Klage früher einzureichen, um Kosten zu sparen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 16 Soweit die Geltendmachung der Kosten in den einzelnen Gesetzen nicht abweichend geregelt ist, treffen die in der erläuternden Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 dargelegten Ausführungen auch hier zu (siehe VV Vor 3311–3312 Rdn 23 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 312 Wird der Antrag auf Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO vor Zustellung von Titel und Klausel und vor Fristablauf (§ 750 Abs. 3 ZPO) gestellt, sind die Kosten dieses Antrags nicht erstattungsfähig.[304]mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vollkosten- versus Teilkostenansatz

aa) Verbindlichkeitsrückstellungen Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 25 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine solche Notwendigkeit wird in der Rspr. in den folgenden Fällen bejaht bzw. verneint:mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / aa) Gericht

Rz. 82 Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht bei Gericht eine Festgebühr in Höhe von 132 EUR, wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird (Nr. 1826 KV GKG). Eine Ermäßigung bei teilweiser Zurückweisung oder Verwerfung ist möglich (Anm. zu Nr. 1826 KV GKG). Ist die Rechtsbeschwerde erfolgreich, ist das Rechtsbeschwerdeverfahren gebührenfrei.mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Reihenfolge bei Erstattung im Umfang der Haftungsanteile nach Abs. 2

Rz. 104 Wird – wie hier – die Auffassung vertreten, dass die Anwaltskosten von Streitgenossen im Umfang der jeweiligen Haftungsanteile nach Abs. 2 – begrenzt durch die Höhe der Gesamtkosten – erstattungsfähig sind, so bedarf es der Festlegung einer Reihenfolge dieser Anteile, wenn erstattungsberechtigte Streitgenossen teils vorsteuerabzugsberechtigt sind und teils nicht. Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr trotz fehlender Postulationsfähigkeit

Rz. 31 Ob der Anwalt auch dann eine Verfahrensgebühr verdienen kann, wenn er vor dem entsprechenden Gericht nicht postulationsfähig ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht[35] kann bei "sinnvoller Tätigkeit" des Anwalts das Fehlen der Postulationsfähigkeit unerheblich sein. Nach anderer Ansicht[36] wird die Postulationsfähigkeit für die Entstehung der Verfahrensgebühr unabhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufschlüsselung der Dokumentenpauschale

Rz. 233 Weil die anwaltliche Versicherung nicht ausreichend sein muss, muss der Rechtsanwalt die entstandene und geltend gemachte Dokumentenpauschale darlegen und glaubhaft machen können.[347] Der Rechtsanwalt muss somit grds. in der Lage sein, differenziert angeben zu können, nach welcher Nummer (Nr. 1 oder 2) und nach welchem Buchstaben (Nr. 1 Buchst. a bis d) die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlung aufgrund Zwangsvollstreckung

Rz. 76 Zahlt der Gegner nach Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme an den Anwalt oder führt der Gerichtsvollzieher oder der Drittschuldner die beizutreibenden Gelder an den Anwalt ab, sind die durch deren Auszahlung ausgelösten grundsätzlichen Hebegebühren erstattungsfähig und damit nach § 788 ZPO festsetzbar. Diese Kosten können auch sogleich nach § 788 ZPO als Kosten der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Vorschrift ist grundsätzlich für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände anwendbar. Rz. 12 Ausgeschlossen ist VV 3403 dagegen, soweit der Anwalt gleichzeitig als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter beauftragt ist.[6] Dieser wird vielmehr nach den VV 3100 ff. vergütet (Anm. zu VV 3403). Ein solcher Fall ist nach OLG Stuttgart gegeben, wenn in einer Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / a) Überblick

Rz. 26 Soweit sich kein Erstattungsanspruch ergibt, etwa weil beide Parteien Gerichtskosten nachzahlen müssen oder zurückerstattet erhalten, kann das Quotenvorrecht nicht greifen, da es untereinander keinen Erstattungsanspruch gibt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 94 Des Weiteren ist die Anrechnung einer Gebühr nach Abs. 3, 2. Var. im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn und soweit sie bereits gegen die erstattungspflichtige Partei tituliert ist. Rechtskraft ist insoweit nicht erforderlich. Rz. 95 Hauptanwendungsfall ist auch hier wieder die Geschäftsgebühr. Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klagefor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 16

Tz. 1 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 16 regelt die Bilanzierung von Sachanlagen. Die wesentlichen Fragen betreffen den Zeitpunkt des Ansatzes der Vermögenswerte, die Bestimmung ihrer Buchwerte und der planmäßigen Abschreibungen, ihren bilanziellen Ausweis und die Anhangangaben. Der Standard ist im Rahmen des IASB Improvements Project 2003 überarbeitet worden und löst IAS 16 (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Vorrang besonderer Vorschriften des VV Teil 6 (Abs. 7)

Rz. 386 Abs. 7 stellt klar, dass die Vorschriften des VV Teil 6 vorrangig sind. Dort sind spezielle gerichtliche Verfahren geregelt, die an sich unter VV Teil 3 fallen würden, soweit es sich um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder um verwaltungsgerichtliche Verfahren handelt, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegenstandswert

Rz. 121 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich in der Regel nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3).[111] Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung für de...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / bb) Anwalt

Rz. 88 Der Anwalt erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3. Mehrere Erinnerungen gegen denselben Kostenfestsetzungsbeschluss gelten als eine Angelegenheit, § 16 Nr. 10a. Auch hier kommt eine Erhöhung bei mehreren Auftraggebern in Betracht, wenn der Gegenstand derselbe ist. Rz. 89 Dies ist der Fall, wenn gegen die Auftraggeber gesamtschuldnerisch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auswirkung auf den Übergangsanspruch der Staatskasse

Rz. 52 Umstritten ist jedoch das Schicksal des Beitreibungsrechts, soweit es auf die Staatskasse gem. § 59 übergeht und von dieser ohne Vorrang des beigeordneten Anwalts geltend gemacht werden kann (§ 59 Abs. 1 S. 2). Denn die Durchsetzung erfolgt mittels Kostenrechnung so, als wenn es sich um Gerichtskosten handeln würde (vgl. Rdn 33). Diese Handhabung spricht für eine einh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenfestsetzung

Rz. 142 Zuständig für die Kostenfestsetzung ist nach § 197 Abs. 1 S. 1 SGG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs. Nach § 197 Abs. 1 S. 2 SGG ist neben § 104 Abs. 2 ZPO auch § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO entsprechend anzuwenden. Mithin sind die festgesetzten Kosten auf Antrag vom Eingang des Festsetzungsantrages an mit 5 Prozentpunkten über dem Basi...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / D. Fazit

Rz. 33 Ist der Anwalt im Rahmen seines Mandats auch damit betraut, die Abrechnung mit dem Rechtschutzversicherer vorzunehmen, muss er unbedingt das Quotenvorrecht berücksichtigen. Soweit es zu einer Kostenverteilung kommt, kann der Anwalt für den Mandaten in den meisten Fällen eine nach den ARB vereinbarte Selbstbeteiligung und auch nicht gedeckte Kosten vorab im Wege der Ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2

Rz. 76 Soweit eine 1,1-Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 entstanden ist, ist diese wiederum zu erstatten, wenn über die Kosten des Vergleichs eine entsprechende Kostenvereinbarung ergeht oder ein Beschluss nach § 91a ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Kostenfestsetzung

Rz. 157 Die Kostenfestsetzung gehört für den Anwalt zur Instanz. Er erhält hierfür keine gesonderte Vergütung. Unerheblich ist, wie viele Kostenfestsetzungsverfahren im Rechtsstreit stattfinden. Rz. 158 Diese Vorschrift gilt allerdings nur für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten sowie für den Verteidiger, der nach Abschluss des Rechtsstreits dann die Kostenfestsetzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel (Abs. 2)

Rz. 50 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. erstreckt die im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgte Beiordnung – nicht auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe – auch auf die Verteidigung gegen die Anschlussrechtsmittel der Berufung, der Beschwerde wegen des Hauptgegenstands, der Revision und der Rechtsbeschwerde wegen des Hauptgegenstands. Abs. 2 S. 1, 1. Hs. gilt nicht mehr entsprechend f...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / b) Geschiedenenunterhalt

Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Schadensersatzpflicht des Anwalts bei sachwidriger Trennung

Rz. 206 Bearbeitet der Anwalt verschiedene Gegenstände in getrennten Angelegenheiten, obwohl er sie auch in einer einzigen Angelegenheit zusammenfassen könnte, verstößt er gegen die Interessen des Mandanten, der dadurch mit zusätzlichen vermeidbaren Kosten belastet wird. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung des Anwalts, ein Mandat kostengünstig zu bearbeiten. Hieraus wied...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 4. Zuständigkeit

Rz. 26 Zuständig für die Kostenfestsetzung ist das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 104 Abs. 1 S. 1 ZPO). Wird ein Rechtsstreit z.B. wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit verwiesen, setzt das zuletzt befasste Gericht des ersten Rechtszugs auch die vor dem unzuständigen Gericht entstandenen Kosten fest. Die Entscheidung trifft der Rechtspfleger (§ 21 Nr. 1 RPflG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenwiderspruch

Rz. 96 Legt der Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch ein, entsteht für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nach VV 3100 aus dem Wert der Hauptsache. Rz. 97 Bei einem vom Antragsgegner eingelegten sog. Kostenwiderspruch, also einem auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine ohne mündliche Verhandlung erlassene ei...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 10. Entscheidung in Verfahren über Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 29 In Verfahren über Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG ist eine Kostenentscheidung nicht vorgesehen, da es sich nur um unselbstständige Zwischenverfahren handelt. Die Kosten folgen der Hauptsache. Insoweit kommt allerdings eine Kostentrennung nach § 109a OWiG oder § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467 Abs. 3 StPO in Betracht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Persönliche Verhältnisse

Rz. 59 Die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist zu treffen, soweit der Beschuldigte in der Lage ist, die Wahlanwaltsgebühren zu zahlen, ohne dass damit eine Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts verbunden ist. Zu prüfen sind danach primär die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten. Ihm müssen nach Zahlung der Wahlverteidigergebühren genüg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antragsberechtigte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 52 Antragsberechtigt nach Abs. 1 sind Rz. 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 59 Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zählen als Teil der anwaltlichen Vergütung immer zu den nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO und § 788 ZPO zu erstattenden Kosten.mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 147 In verwaltungsgerichtlichen Verfahren setzt der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Kosten fest (§ 164 VwGO). Die VwGO enthält zum Ablauf des Verfahrens keine gesonderten Vorschriften, so dass auf die Regelungen der ZPO zurückgegriffen werden kann und damit auf die Ausführungen in Rdn 1 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren

Rz. 58 Die Festsetzung der Kosten folgt den §§ 103 ff. ZPO. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigung

Rz. 8 Nach VV 4147 erhält der Anwalt bei Abschluss einer Einigung eine zusätzliche Gebühr. Da ausdrücklich auf VV 1000 verwiesen wird, müssen also die Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sein. Rz. 9 Die Privatklageeinigung i.S.d. VV 4147 ist ein Vertrag, der zwischen dem Privatkläger oder dem Privatklageberechtigten und dem Beschuldigten geschlossen wird.[2] Dieser Vert...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 125 Bei der Abgrenzung zwischen dem Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung und dem Prozessauftrag kommt es mitunter zu Diskussionen mit den Rechtsschutzversicherern. Umstritten ist, ob ein gekündigter Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Deckungsschutz für die außergerichtliche Vertretung hat, wenn dieser noch ein Kündigungsschutzverfahren folgt. Nach einer Meinung[120...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erledigung durch Aufhebung oder Änderung

Rz. 13 Eine Erledigung i.S.d. VV 1002 liegt vor, wenn eine abschließende streitige gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache ganz oder auch nur teilweise nicht mehr notwendig ist.[17] Eine Erledigung ist daher auch noch im Rechtsmittelverfahren möglich.[18] Hat das Gericht allerdings rechtskräftig zur Hauptsache entschieden, kommt eine Erledigung i.S.v. VV 1002 nicht in Be...mehr