Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenerstattung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Betreuer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag hin oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§ 1896 BGB). Das Betreuungsgericht soll dabei vorrangig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erfolgloser Einspruch (§ 77 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 77 Abs 1 S 2 EStG sind die Verfahrensaufwendungen ausnahmsweise auch erstattungsfähig, wenn die Erfolglosigkeit des Einspruchs nur auf der Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift beruht, die nach § 126 AO die Wirksamkeit der Kindergeldfestsetzung nicht beeinträchtigt. Solche Verfahrens- und Formfehler, die nicht die Nichtigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwecks Vermeidung einer Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Recht sieht § 77 EStG entsprechend § 63 SGB X grundsätzlich eine Kostenerstattung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor, BT-Drucks 13/1558, 162. Für Kindergeldsachen ergibt sich insoweit eine Besserstellung gegenüber den in der AO festgelegten allgemeinen Grundsätz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Kostenentscheidung

Rn. 29 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Kostenentscheidung obliegt, wie sich aus § 77 Abs 1 S 1 und Abs 3 EStG ergibt, der Familienkasse nach §§ 70 Abs 1, 72 Abs 1 EStG, die auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Die Kostenentscheidung ergeht von Amts wegen und ist nach R 6.5 Abs 1 S 5 DA-KG 2023 iVm R 6.5 Abs 2 S 1 und 3 DA-KG 2023 bei vollumfänglicher Abh...mehr

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AGS 06/2024, Gefälligkeitsv... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches a) Vergessene Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Antragstellers Das OLG Jena hat den Abhilfebeschluss der Rechtspflegerin des LG Meiningen aufgehoben und den Vergütungsfestsetzungsantrag des Antragstellers abgelehnt. Dabei hat das OLG übersehen, dass mit Auf...mehr

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AGS 06/2024, Thomas/Putzo, ZPO-Kommentar

Begründet von Prof. Dr. Heinz Thomas und Prof. Dr. Hans Putzo. 45. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 2.989 S., 72,00 EUR Der ursprünglich als Studienkommentar konzipierte ZPO-Kommentar hat sich im Laufe der Zeit zu einem echten Praktiker-Kommentar entwickelt. Das seit vielen Jahren erfolgreiche Standardwerk zur ZPO, zum GVG, zum FamFG und zum Europäischen Verfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (§ 77 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Voraussetzung für die Kostenerstattung nach § 77 EStG ist die Führung eines förmlichen Einspruchsverfahrens iSd §§ 347ff AO, vgl FG Nds vom 27.05.1999, XII 344/98 Ki, EFG 1999, 905. Sie erfolgt unabhängig davon, ob sich an das Einspruchsverfahren ein Klageverfahren anschließt. Dienstaufsichtsbeschwerden, Gegenvorstellungen und Petitionen falle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erfolgreicher Einspruch

Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erstattet wird grundsätzlich nur, soweit der Einspruch erfolgreich ist, § 77 Abs 1 S 1 EStG. Der Einspruch ist dann erfolgreich, wenn die Familienkasse dem Einspruch – in vollem Umfang – abhilft. Dies ist dann der Fall, wenn der Einspruchführer während des Einspruchsverfahrens zu keinem Zeitpunkt mehr als den letztlich zugesprochenen Betrag ...mehr

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AGS 06/2024, Musielak/Voit, ZPO-Kommentar

Von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 21. Aufl., 2024. Verlag Franz Vahlen, München. XLIX, 3189 S., 179,00 EUR Seit erst 25 Jahren ist der ZPO-Kommentar von Musielak/Voit auf dem Markt. Gerade ist er in 21. Aufl. erschienen. Damit hat sich das Werk in der Praxis längst als Standardwerk etabliert. Auch wenn der Begründer und Herausgeber des ZPO-Komme...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 254 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Regelung des Innenverhältnisses bei anwaltlicher Bevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag – Bevollmächtigung [391] – Zwischen Frau _________________________, geb. _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _________________________ in _____________________...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Öffentlich-rechtliches Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die unter § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG fallenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (s V 1.3 Abs 1 DA-KG 2023) stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich politisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beteiligung von Kindern und... / 2.4 Rechtsfolgen

Der Beteiligungsberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf Beteiligung.[1] Verletzt das Jugendamt seine Pflicht zur Beteiligung des Beteiligungsberechtigten, ist die Entscheidung des Jugendamts wegen dieses Verfahrensfehlers (formell) rechtswidrig. Unterlässt der Beteiligungsberechtigte seine Beteiligung, kann er nicht bei Selbstbeschaffung der Leistung Kostenerstattung verlang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Andere Erträge, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bis zur Verabschiedung des BilRUG hat § 275 Abs. 2 (a. F.) zwischen "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (Posten Nr. 4) und "a.o. Erträge[n]" (Posten Nr. 15) unterschieden. Unter Posten Nr. 4 wurden lediglich diejenigen Erträge erfasst, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierten, für die das Gliederungsschema jedoch keinen g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Bauten auf fremden Grundstücken

Rn. 27 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Klassifizierung eines Grundstücks als ein fremdes Grundstück hängt von der Rechtsnorm ab, kraft derer die Bebauung vorgenommen worden ist. Ein fremdes Grundstück ist in jedem Fall dann gegeben, wenn die Bebauung lediglich aufgrund eines obligatorischen Nutzungsrechts, z. B. eines Pachtverhältnisses, erfolgt ist (vgl. jedoch HdR-E, HGB § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstaufwand

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Dienstaufwand bezeichnet man Aufwendungen, die durch das Arbeits- bzw Dienstverhältnis veranlasst sind. Trägt sie der ArbN selbst, handelt es sich regelmäßig um > Werbungskosten . Ersetzt der ArbG dem ArbN Dienstaufwand, so sind diese Leistungen als WK-Ersatz stpfl > Arbeitslohn , soweit sie nicht gesetzlich steuerfrei gestellt sind (> Rz 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als > Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb > Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen > Werbungskosten; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstzimmer

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für die Ausschmückung eines behördlichen oder betrieblichen Dienstzimmers zB mit Postern und Drucken sind keine > Werbungskosten, sondern dem privaten Lebensbereich des Stpfl zuzuordnen (BFH 165, 51 = BStBl 1991 II, 837; BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506; > Lebensführung). Es gilt hier Entsprechendes wie für das häusliche > Arbei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Bundesbank

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen, die die Bundesbank zahlt, sind nur im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 2ff LStR steuerfrei (> Aufwandsentschädigungen Rz 20–54). Aufwandsentschädigungen an Mitglieder des Personalrats der Bundesbank sind steuerfrei (FinMin NW vom 31.03.1981, EStG-K § 3 EStG 3.5). Bei im Ausland ansässigen Beamten ist ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagdberater

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ein Jagdberater (vgl zB Art 49 Abs 3 BayJG) ist ehrenamtlich, aber nicht als > Arbeitnehmer tätig. Er bezieht > Reisekosten (vgl § 30 Abs 4 Satz 1 AVBayJG) sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl § 49 Abs 3 Satz 4 BayJG iVm § 30 Abs 4 Satz 2 AVBayJG). Das FA lässt bei der Veranlagung die Reisekosten im Rahmen von § 3 Nr 13 iVm § 4 Abs 5 Nr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendbildungswerk

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Volkshochschule.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Archäologisches Institut

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DAI ist dem Auswärtigen Amt angegliedert; die Arbeitslöhne werden aus einer öffentlichen Kasse gezahlt (> Öffentliche Kasse). Bei Aufwandsentschädigungen ist § 3 Nr 12 Satz 1 EStG anwendbar (> Aufwandsentschädigungen Rz 63). Die Bediensteten des Bundes oder eines Bundeslandes bei den Auslandsabteilungen (Außenstellen des DAI) ohne > Wohnsitz od...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Historisches Museum

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die rechtsfähige bundesunmittelbare > Stiftung des öffentlichen Rechts führt als > Juristische Person des öffentlichen Rechts eine > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Aufwandsentschädigungen an Organmitglieder der Stiftung, die uE Aufgaben der schlichten Hoheitsverwaltung wahrnehmen und deshalb öffentliche Dienste leisten, bleiben ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Stiftung "Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" mit Sitz in Bonn erhielt mit Wirkung vom 01.07.2012 den Namenszusatz "Max Weber Stiftung". Die in dieser Forschungsorganisation gebündelten Auslandsinstitute haben ihren eigenen Sitz jeweils ausschließlich im Ausland. In ihr sind ua die Bundesanstalten "Deutsches Historische...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diäten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mitglieder von Volksvertretungen (Abgeordnete des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages und der Landtage, Bürgerschaftsmitglieder, Stadtverordnete und andere Mitglieder kommunaler Vertretungen) stehen als solche nicht in einem Dienstverhältnis iSv § 19 EStG. Obwohl sie organisatorisch eingebunden sind, werden sie im Rahmen eines ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu freiwilligen Zuwendungen an die DGzRS > Spenden Rz 29 ff [45] sowie § 52 Abs 2 Nr 11 AO. Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen können steuerfreier > Auslagenersatz sein; als Ersatz von > Werbungskosten sind sie steuerpflichtig. Bei fehlender Überschusserzielungsabsicht kann im Einzelfall > Liebhaberei gegeben sein.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutscher Bundestag

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Deutschen Bundestages vgl das Abgeordnetengesetz vom 21.02.1996 (BGBl 1996 I, 326). Zur Besteuerung ihrer Bezüge > Abgeordnete, > Aufwandsentschädigungen Rz 11, > Bundestagsfraktionen, > Diäten, > Parlamentarischer Staatssekretär , > Wahlen , ferner > Überbrückungsgeld Rz 2; hinsichtlich des Abzugs von Aufw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Juristische Person

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine juristische Person (Gegensatz zu einer natürlichen Person) nimmt als eigenständige Rechtsperson selbständig am Rechtsleben teil. Welche Zusammenschlüsse von Personen, Organisationen oder Einrichtungen selbständig am Rechtsleben teilnehmen, wird durch die jeweilige Rechtsordnung bestimmt und muss nicht für alle Rechtsgebiete einheitlich s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die frühere Bundespost ist bereits vor mehreren Jahrzehnten privatisiert worden. Bei der Postreform I von 1989 wurde zunächst die bis dahin als Sondervermögen des Bundes organisierte Deutsche Bundespost in die selbständigen Unternehmen Postbank (Postgiro- und Postsparkassendienste), Postdienst (Briefdienst, Paketdienst, Päckchen-, Postzeitung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 3.4 Fahrsicherheitstraining

Einige Berufsgenossenschaften geben für ihre Mitgliedsbetriebe einen Zuschuss, wenn deren Mitarbeiter ein Fahrsicherheitstraining belegen. Die Voraussetzung für die teilweise Kostenerstattung ist i. d. R., dass die Teilnehmer (oder zumindest ein Teil) beruflich bedingt des Öfteren mit dem Auto unterwegs sind. Dies trifft üblicherweise für Außendienstmitarbeiter zu. Wenn eini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.1 Sachlicher Regelungsbereich bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Bei einer GmbH & Co. KG [1] sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der KG alle Entscheidungen zu treffen, die sich auf die von der KG bezogenen Einkünfte beziehen. Dazu gehören in erster Linie die auch sonst bei Mitunternehmerschaften zu treffenden Feststellungen über das Bestehen der Mitunternehmerschaft und den Kreis der Beteiligt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 2.3 Rückwirkende Kostenerstattung

Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer bei Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen davon ausgegangen waren, bei den Fenstern handle es sich um Sondereigentum, sodass die Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung der Fenster von den Wohnungseigentümern auf eigene Kosten übernommen wurden, haben diese keinerlei Ersatzansprüche gegen die Gemeinscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.4 Verrechnungskonten, Auslagenersatz, Haftungsvergütung

Rz. 55 Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet – wie es fast immer der Fall ist –, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen, so ist wie folgt zu verfahren:[1] Die GmbH & Co. KG zahlt die anfallenden Geschäftsführergehälter und sonstigen Kosten unmittelbar. Die Buchungen erfolgen auf einem Verrechnungsko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.2 Verbindlicher Inhalt (Abs. 2)

Rz. 23 Die verpflichtenden Angaben auf der Gesundheitskarte (administrative Daten) werden abschließend aufgezählt (Satz 1): Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum des Versicherten, Geschlecht des ...mehr