Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Kürzungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

Rz. 27 Kürzungsvereinbarungen können grundsätzlich auch Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.[1] Dabei gehen aufgrund der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) die Regelungen der Betriebsvereinbarung den arbeitsvertraglichen Absprachen grundsätzlich vor. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag günstigere R...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag

Rz. 22 Bei einer Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag ist darauf zu achten, welchen Normcharakter die der Sondervergütung zugrunde liegende Anspruchsgrundlage hat. Handelt es sich z. B. um einen Anspruch aus einem Tarifvertrag, kann dieser aufgrund des Günstigkeitsprinzips sowie der Unabdingbarkeit tariflicher Ansprüche (§ 4 Abs. 3 TVG) nicht durch eine bloße einzelvertragl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 2.2 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Versicherten oder mit dem Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung entfallen. Die Mitgliedschaft bei der Pflegekasse bleibt wie die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse längstens für einen Monat erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Fortzahlung des Entgelts fortbesteht und keine Erwerbstä...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.1 Anlasskündigung

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur erhalten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für den Ausspruch einer Kündigung nimmt. "Anlass" meint den äußeren Anstoß im Sinne einer objektiven Ursache[1], während "Motiv"[2] den inneren Beweggrund, gerade dem Arbeitsunfähigen zu kündigen,...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 29 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam kündigt. Zur Erhaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers trotz oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Anspruchsumfang

Rz. 11 Gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EFZG beträgt das Feiertagsgeld für jeden Feiertag i. S. d. § 2 Abs. 1 EFZG 0,72 % des in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlten reinen Arbeitsentgelts ohne Unkostenzuschläge. Reines Arbeitsentgelt i. S. d. Vorschrift ist die Bruttovergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und nach Abzug sämtlicher Unkostenzuschläge.[1]...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Beweislast

Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 Abs. 1 Satz 1 EF...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Die grundsätzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feiertagsgeld ergeben sich – auch für den Bereich der Heimarbeit – grundsätzlich aus § 2 EFZG, da § 11 Abs. 2 EFZG nur hinsichtlich der Anspruchshöhe maßgeblich ist. Rz. 9 Gem. § 2 Abs. 1 EFZG besteht ein Anspruch auf Feiertagsgeld für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Der Feiertag mus...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Beweislast

Rz. 34 Der Arbeitnehmer trägt im Prozess vor dem Arbeitsgericht die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) darstellen sollen.[1] Allerdings gelten hier zugunsten des Arbeitnehmers anders als bei § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine Beweiserleichterungen.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruch auf Zuschlagszahlung

Rz. 6 § 10 Abs. 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zu dem für die Heimarbeit gewährten Arbeitsentgelt. Der Zuschlag soll durch den Anspruchsberechtigten als Rücklage für einen etwaigen Ausfall der Entgeltzahlungen im Krankheitsfall verwendet werden. Demzufolge besteht der Anspruch auf Zuschlagsgewährung unabhängig davon, ob der Anspruchsberechtigte arb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Erstattungsanspruch der gleichgestellten Zwischenmeister (Abs. 2)

Rz. 12 Zwischenmeister erwerben als Unternehmer keine eigenen Ansprüche auf Zuschlagszahlung nach § 10 Abs. 1 EFZG. Sind sie aber den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt, haben sie gegen ihren Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung der Zuschläge nach § 10 Abs. 1 EFZG, die sie an die von ihnen beschäftigten Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder die ihnen Gleichgeste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Vorausse...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 345 trifft Regelungen zur Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Arbeitsförderung in Fällen sonstiger Versicherungspflicht nach § 26. Das sind insbesondere versicherungspflichtige Zeiten außerhalb von abhängigen Beschäftigungen, die hauptsächlich aus sozialpolitischen Gründen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterworfen worden sind. Es wird ein Arbeitsentgelt f...mehr

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Sauer, SGB III § 345 Beitra... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlagen

Rz. 6 Nr. 1 betrifft die Teilnehmer an Maßnahmen für behinderte Menschen in Rehabilitationseinrichtungen und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe nach § 26 Abs. 1 Nr. 1, die keinen Anspruch auf eine die Versicherungspflicht begründende Leistung nach dem SGB III oder anderen Gesetzen haben, z. B. auf Übergangsgeld (vgl. Nr. 5). Die Festsetzung des beitragspflichtigen ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz dazu geeignet sind, wie das Alg den Lebensunterhalt zu sichern, also als Entgeltersatz...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wer die Beiträge für sonstige Versicherte (§ 26) zu tragen hat. Ergänzend dazu bestimmt § 349, wer die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für versicherungspflichtige Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) hat der Träger der Einrichtung zu tragen (Nr. 1). Der Bund trägt ...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die zunächst einmalige Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (Alg, Abs. 1). Begünstigt werden alle Leistungsfälle, die ansonsten in der Zeit v. 1.5.2020 bis 31.12.2020 auslaufen würden. Rz. 2a Die Gesetzesbegründung führt aus, dass die außergewöhnliche Krisensituation auch für Arbeitslose in gravierender Weise die Möglichkeiten und C...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 § 63 erfasst Antragsteller und Bezieher von Sozialleistungen. Einschränkend sind aber nur die Personen betroffen, die wegen Krankheit oder Behinderung leistungsberechtigt sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass jegliche Leistung, die an einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand ("Krankheit") anknüpft oder die aufgrund einer beeinträchtigten Teilhabe am ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.3 Übergangsgeld und Mutterschaft

Rz. 8 Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld bringen den Anspruch auf Alg stets zum Ruhen. Das gilt nicht für Sonderunterstützung nach dem MuSchG. Bei Zuerkennung von Übergangsgeld kommt es auf den Grund oder den zuerkennenden Träger nicht an (z. B. medizinische oder berufliche Rehabilitation, stationäre oder ambulante Leistung). Ausnahmsweise bringt die Zuerkennung von Übergan...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.3 Arbeitsmarktpolitik

Rz. 15 Die Förderung von Berufsrückkehrern wird gesetzlich verankert (§ 8b). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos (vgl. § 16). Überbrückungsgeld für Existenzgründer ist keine Ermessensleistung mehr, sondern gehört – wie der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG – zu den Pflichtleistungen der Bundesagentur. Eine erneute Förderun...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 2.1.2 Umfang der Datenerhebung

Rz. 7 Neben dem Anlass ist auch der Umfang der zu erfragenden Daten abschließend in den Nr. 1 bis 4 von Satz 1 aufgezählt. Rz. 8 Nach Nr. 1 kommen Fragen nach dem Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) und nach Leistungen aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes in Betracht und dienen u. a. der Aufdeckung von Leistungsmissbrauch (z. B....mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.12 Vorruhestandsleistungen

Rz. 29 Das Ruhen bei Bezug von Vorruhestandsgeld regelt Abs. 4. Dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben i. S. d. Ruhensvorschrift steht nicht entgegen, dass der Arbeitslose dennoch wieder ins Erwerbsleben eintritt bzw. sich arbeitslos meldet, solange er weiterhin die Vorruhestandsleistung von seinem ehemaligen Arbeitgeber bezieht. Umgekehrt entfällt das Ruhen mit dem Wegfall de...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, an wen und ggf. unter Anwendung welchen Verfahrens derjenige, der Beiträge zur Arbeitsförderung für sonstige versicherungspflichtige Personen zu tragen hat, die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für Versicherte in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe sind an die Einzugsstelle zu zahlen (Abs. 1). Die Beiträge für We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 4.2 Ruhen der Beschäftigung oder Zeiten mit Entgeltersatzleistungen

Während ruhender Arbeitsverhältnisse (z. B. bei Eltern- oder Pflegezeit, Wehrdienst) in denen es an der Pflicht zur Arbeitsleistung und Vergütung fehlt, besteht die Fiktion der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt jedoch nicht fort. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer der Beschäftigung folgende Entgeltersatzleistungen erhält[1]: Krankengeld, Krankentagegeld, Verle...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.4 Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung

Der Großbuchstabe "U" ist bei jeder Unterbrechung des Anspruchs auf Arbeitslohn im Lohnkonto einzutragen, sofern die Unterbrechung mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage dauert. Bei Elternzeit gilt dies selbst dann, wenn während der Elternzeit eine Beschäftigung mit verminderter Arbeitszeit bei demselben Arbeitgeber aufgenommen wird (§ 41 Abs. 1 S. 5 EStG, R 41.2 LStR)...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

a) Berücksichtigung des Kindes bei der Vergütung im September 2005 Für zum Zeitpunkt der Überleitung am 1.10.2005 bereits geborene Kinder gilt die Besitzstandsregelung nur, wenn das Kind im September 2005 bei der Bemessung der Vergütung des Lohns " berücksichtigt " worden ist. Dies setzt voraus, dass dem Beschäftigten im September 2005 der kinderbezogene Anteil im Ortszusc...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 7 Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Aufgrund von Liquiditätsproblemen ist am 17.10. über ein Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Betrieb wird zunächst weitergeführt. Für die Monate August, September und Oktober hat der Arbeitgeber keine Löhne und Gehälter mehr gezahlt. Ein Mitarbeiter ist seit dem 10.7. arbeitsunfähig erkrankt und hat bis heute die Arbeit auch nicht mehr aufgenomm...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.6 Früheres Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld beim Wahltarif-Krankengeld (Satz 5)

Rz. 22 § 46 Satz 5 regelt einen möglichen früheren Beginn des Anspruchs auf Krankengeld für den Personenkreis der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherten selbstständig tätigen Künstler und Publizisten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass § 46 Satz 5 in seinem Gesetzestext bezüglich des Personenkreises auf den nach Satz 3 verweist. Eigentlich müsste si...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. In den letzten 10 Jahren änderte sich der Gesetzestext zu § 46 zweimal – und zwar durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung ab 23.7.20...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 44 den Personenkreis bestimmt, der bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, befasst sich § 46 mit dem Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Krankengeld. Dieser Beginn des Anspruchs ist mit dem Entstehen des Stammrechts auf Krankengeld gleichzusetzen. Satz 1 unterscheidet zwischen dem Entstehen des Anspruchs bei Beginn einer stationären Behan...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.5 Entstehen des Anspruchs für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und für Versicherte nach dem KSVG – gesetzliches Optionskrankengeld (Satz 4)

Rz. 20 Gemäß § 46 Satz 4 erhalten hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, die eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben ("Optionskrankengeld"; vgl. § 44 Abs. 2 Nr. 2), sowie die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten Krankengeld nicht bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung, sondern erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Wart...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.4 Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Mitgliedschaftserhalt bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Feststellung der Verlängerung (Satz 3)

Rz. 16 Der Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich immer bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer bestehen. Verlängert sich die auf derselben Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen ärztlichen Bescheinigung, gilt das auch, wenn die ärztliche Feststellung der verlängerten Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zulet...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.2 Entstehen des Anspruchs in den übrigen Fällen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 Der Anspruch auf das Krankengeld entsteht in den Fällen, in denen an dem entsprechenden ersten Tag keine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. keine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung erfolgt, mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§ 44) sowie die Arbeitsunfähigkei...mehr