Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.3 Darlehenskonditionen

Die Aufwendungen für die Modernisierung werden mit einem Annuitätendarlehen in Höhe von bis zu 200.000 EUR gefördert. Das Mindestdarlehen beträgt 5.000 EUR. Finanziert werden 100 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Darlehen können mit Zinsbindungsfristen von 20, 25 oder 30 Jahren vereinbart werden. In den ersten 5 Jahren beträgt der Zinssatz 0 %, danach bis zum Ablauf der Z...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Die Förderungen des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen wird insbesondere folgendes Programm angeboten: Programm für Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt modern[1] Mit diesem Programm lassen sich energetische Modernisierungsmaßnahmen umsetzen, Wohnraum altersgerecht umbauen und/oder die Wohnquali...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1 Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt über die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) die folgenden 4 interessanten Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Baden-Württemberg Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie Wohnen mit Zukunft Photovoltaik (Nachhaltiger Strom) Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften Energieeffizientes Sanieren (Zusatzfinanzierung) 2.1.1 Kombi...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2 Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden die Maßnahmen nach dem KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG, Programm 261)", s. hierzu oben Kap. 1.1. Hierzu muss mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreicht werden. Ebenfalls gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energie- Effizienzhauses nach d...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Erbbauberechtigte. Diese Personen und Berechtigten müssen Eigentümer einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung sein. Das Förderobjekt muss in Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Besondere Anforderungen an die Antragsberechtigung An die Antragsteller werden je nach Nutzung diese ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind. Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist. Einkommensgrenzen Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.3 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung der KfW-Darlehen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert. Voraussetzungen Diese Voraussetzungen müss...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden 4 unterschiedliche Maßnahmen: der Neubau einer Wohnung, der Erwerb einer vorhandenen Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen und energetische Modernisierungen. Zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältn...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.6 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 539 [Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeilen 22, 27, 33, 44–48] Zu den in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG abschließend genannten begünstigten Aufwendungen gehören Beiträge zu gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z. B. der 4%ige Kürzungsanteil bei Krankengeldanspruc...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2 Grundsätze zu Sonderausgaben

Rz. 398 Allgemeine Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Neben besonderen Voraussetzungen für einzelne Arten von Sonderausgaben sind folgende Punkte bei allen Sonderausgaben zu beachten: Ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug geht dem Abzug von Sonderausgaben vor. Sonderausgaben kann nur abziehen, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Sonderausgaben kann g...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Ausschluss der Förderung

Rz. 515 Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, soweit für die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung), Sonderausgaben (§ 10f EStG) oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Auch eine andere Steuerermäßigung (§ 35a EStG, haushaltsnahe Aufwendungen) ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 3 Sonstiges

Rz. 501 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

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Anlage Energetische Maßnahmen 2023 – Leitfaden

Allgemein Rz. 55 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tagesli...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 48 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 187 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vo...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 178 Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 198 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 199 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schwarzgeschäfte / 5 Das Finanzamt erkennt auch unechte, aus Schwarzverkäufen stammende Darlehen

Bei höheren Schwarzgeldern können Sie sich in der misslichen Situation befinden, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese Gelder verwenden sollen. Denn Sie müssen weiterhin Ihre normalen Entnahmen tätigen und können die "Schwarzeinnahmen" nicht als Privateinlagen ins Betriebsvermögen einbringen. In dieser Situation bietet Ihnen auch die Darlehensgewährung durch Ihren Ehegatten ke...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6 Förderung und Besteuerung

Das Heizen mit erneuerbarer Energie und der Einbau von klimafreundlichen Wärmepumpen werden vom Staat durch Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuererleichterungen gefördert – sowohl im Bestand als auch im Neubau. Dazu zählen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit den Einzelprogrammen "BEG Einzelmaßnahmen" und "BEG WG/NWG" (Förderung der energetischen Sanierun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Übert... / 4 Unentgeltliche Übertragung/teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes

In den letzten 5 Fällen der Tab. 1 findet ein Rechtsträgerwechsel statt, d. h. bei der Übertragung der Wirtschaftsgüter ändern sich Eigentumsverhältnisse an den übertragenen Wirtschaftsgütern. Es findet somit zumindest teilweise ein Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen statt. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG gegen Gewährung o...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.1.7 Sonstige Förderprogramme

Der Vollständigkeit halber kurz vorgestellt werden sollen auch die übrigen Förderprogramme: Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Dache...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens

Leitsatz Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1, § 13b Abs. 1 AFBG Sachverhalt Die Klägerin nahm in den...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick über die einzelnen erlassenen Verordnungen

Rn. 44 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Folgende VO wurden aufgrund der Ermächtigungen des § 330 bisher erlassen: Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute: Neufassung der VO über die RL der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vom 11.12.1998 (BGBl. I 1998, S. 3568ff.), umbenannt im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Kapitalflussrechnung

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 21, der am 04.02.2014 vom DRSC verabschiedet wurde, regelt die Erstellung einer KFR und wird durch die in Anlage 2 und 3 des DRS 21 enthaltenen branchenspezifischen Vorschriften für Kreditinstitute und Versicherungs-UN ergänzt. Die Bekanntmachung des Standards gemäß § 342 Abs. 2 erfolgte durch das BMJ am 08.04.2014. Inzwischen wurde der S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelungsrahmen des Abs. 1 auf folgende Institute unge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gliederungsvorschriften des HGB für den JA von KapG gemäß den §§ 266 und 275 enthalten in erster Linie Posten, die sich auf die Geschäftstätigkeit von Industrie- und Handels-UN beziehen. Für andere Geschäftszweige sind diese Vorschriften oftmals nicht geeignet, um gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 ein den "tatsächlichen Verhältnissen entsprechende...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Pauschalwertberichtigung

Rn. 319 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Pauschalwertberichtigung stellt eine den "GoB entsprechende Ausnahme vom Grundsatz der Einzelbewertung dar" (Schmidt: EStG (2020), § 6, Rn. 304). Während bei einer (pauschalierten) Einzelwertberichtigung das individuelle Kredit- und Ausfallrisiko der Forderung berücksichtigt wird, dient die Pauschalwertberichtigung der Erfassung des allg....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In der Bilanz werden unter der Position A.II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundstücke und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Besonderheiten bei Instituten sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Rn. 40 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325a findet keine Anwendung auf Zweigniederlassungen ausländischer Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- oder E-Geld-Institute bzw. Versicherungs-UN und Pensionsfonds (vgl. § 325a Abs. 2). Grund für diesen Ausschluss ist, dass derartige Zweigniederlassungen gesonderten und weitergehenden Offenlegungsvorschriften unterliege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 322 befindet sich im Zweiten Abschn. (Dritter Unterabschn.) des Dritten Buchs des HGB. Er gehört damit zu den ergänzenden Vorschriften für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH). § 322 ist daher bei Pflichtprüfungen für KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. v. § 264a anzuwenden, die keine PIE i. S. v. § 316a Satz 2 sind (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 3b

Rn. 33 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 334 Abs. 3b dient – ebenso wie die Norm des § 335 Abs. 1b – der Ermittlung des Gesamtumsatzes und insoweit der Festlegung des Ordnungsgeldrahmens gemäß § 335 Abs. 1a Nr. 2. Ungeachtet der sowohl für Kredit-, Zahlungs-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 340 (vgl. § 340n Abs. 3b) als auch für Versicherungs-UN geltenden S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ankündigung eines Bestätigungsvermerks

Rn. 99 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass die gesetzlichen Vertreter des geprüften UN den AP mit der Bitte konfrontieren, vorab eine schriftliche Mitteilung des AP zu erhalten, in der er die Absicht bestätigt, einen BV zu erteilen (vgl. nur WP-HB (2023), Rn. M 1303). Dies kann bspw. im Zusammenhang mit einer Sanierung oder Restrukturierun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht und Konzernbericht

Rn. 5 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Vorlagepflicht erstreckt sich gemäß § 170 Abs. 1 Satz 3 AktG auch auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. § 289b) ebenso wie Konzernbericht (vgl. § 315b). Nach § 289b Abs. 1 Satz 1 haben große kap.-marktorientierte KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a sowie denen gleichgestellte UN (Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kriegsflüchtlinge

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Meldet sich ein Kriegsflüchtling bei der Ausländerbehörde oder einer Meldebehörde, wird dadurch auch die Vergabe der steuerlichen > Identifikationsnummer veranlasst. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kriegsflüchtlinge aus der > Ukraine erhalten idR sofort die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Sie können damit ein > Dienstverhältnis eingehen und >...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 3 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einschlägig ist § 325a allein für solche UN, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Werbungskosten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit keine höheren > Werbungskosten nachgewiesen werden, ist der steuerpflichtige Anteil der > Einnahmen aus Renten zur Ermittlung der > Einkünfte um den WK-Pauschbetrag für wiederkehrende Bezüge von 102 EUR zu mindern (§ 9a Satz 1 Nr 3 EStG). Der Pauschbetrag kommt jedoch nur einmal zum Ansatz, auch wenn verschiedene Einnahmen iSd § 22 N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach dem Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 sind allein KapG zur Offenlegung (vgl. zum Verfahren der Offenlegung HdR-E, HGB § 325, Rn. 13ff.) verpflichtet. Gleichzeitig wird – im Gegensatz zur AP – grds. keine größenabhängige Befreiung ausgesprochen, weshalb alle AG, KGaA, SE und GmbH unabhängig davon, ob sie nach § 267 als klein, mittelgroß ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufstellungspflicht für den Jahresabschluss und Lagebericht (§ 264 Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 242 Abs. 3 besteht der JA für alle Kaufleute grds. aus der Bilanz und der GuV. § 264 Abs. 1 Satz 1 verlangt für KapG, dass der JA darüber hinaus um einen Anhang gemäß den §§ 284–288 erweitert wird. Der Anhang ist somit Teil des JA der KapG. Bilanz, GuV und Anhang sind als "eine Einheit" (§ 264 Abs. 1 Satz 1) zu sehen. Neben diesem um de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aufgrund der Platzierung im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB gilt § 328 unmittelbar nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie über den Globalverweis des § 264a auch für solche PersG (OHG und KG), an denen keine natürliche Person direkt oder indirekt als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist (sog. KapG & Co. bzw. haftung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. des FISG sind alle KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.), die UN von öffentlichem Interesse (PIE) i. S. d. § 316a Satz 2 (vgl. HdR-E, HGB § 316a, Rn. 5ff.) sind und neben den kap.-marktorientierten UN i. S. d. § 264d (vgl. hierzu weiterführend HdR-E, HGB § 264...mehr