Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.1 Allgemeines

Tz. 600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der GAV kann durch im Vertrag selbst festgelegten Zeitablauf enden, in den meisten Fällen wird er jedoch durch Kündigung (§ 297 AktG) oder einvernehmliche Aufhebung (§ 296 AktG) enden. Kündigung und Aufhebung des GAV bedürfen der Schriftform (s § 296 Abs 1 S 3 AktG). Wegen der zu beachtenden Formvorschriften bei Beendigung des GAV s Khonsar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / K. Mandatsniederlegung

Rz. 103 Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten (nachhaltig) gestört ist, ist eine Mandatsniederlegung – für alle Beteiligten – sinnvoll. Nicht nur der Mandant, sondern auch der Rechtsanwalt ist jederzeit, auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grunds nach § 627 Abs. 1 BGB, zur Kündigung berechtigt. Wegen möglicher haftungsrechtlicher Fo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Rz. 1303 [Autor/Stand] Entstehung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche bei Funktionsverlagerungen. Einen Sonderfall der Einzelbewertung bilden zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche. Es ist eine Vielzahl von Fällen denkbar, in denen einem Konzernunternehmen gegenüber einem anderen Konzernunternehmen Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Ausgle...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5.2 Kündigungsbefugnis und Betriebs(teil-)übergang

Rn 13 Nur sofern im Verfahren nach § 126 auch über die Kündigungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters oder die Unwirksamkeit der Kündigung wegen eines Betriebs(teil-)übergangs nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB entschieden worden ist (§ 126 Rn. 30 f.), erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf diese Aspekte.[19] Ob im Verfahren nach § 126 über diese beiden Fragen mitent...mehr

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zfs 09/2024, Zur Rückgabe e... / 1 Sachverhalt

I. Gestützt auf die Kündigung eines gewerblichen Kfz-Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung zwischen der M. Leasing GmbH und der Beklagten als Leasingnehmerin aufgrund Vertragserklärungen vom 20.02./3.3.2018 verlangt die Klägerin von der Beklagten aus abgetretenem Recht den Ersatz des Kündigungsschadens der Leasinggeberin. Vermittelt wurde der Leasingvertrag durch die Niede...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3 Mehr als zwei Kündigungsschutzprozesse

Rn 34 Neben dem Kündigungsschutzprozess, der ausgesetzt werden soll, muss es noch mindestens einen zweiten anhängigen Kündigungsrechtsstreit geben. Die Kündigung, die Gegenstand des auszusetzenden Verfahrens ist, darf also nicht die einzige streitige Kündigung sein. Ist sie die einzige streitige Kündigung, kann der Zweck des § 126, in einem "Sammelverfahren" gebündelt über d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkungen des § 125 Abs. 1

Rn 18 § 125 Abs. 1 Satz 1 erleichtert die Anforderungen, die an die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung (§ 1 Abs. 2 Alt. 3 KSchG) zu stellen sind, unter zwei Gesichtspunkten: Die Betriebsbedingtheit der Kündigung wird vermutet (§ 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und die Nachprüfbarkeit der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) eingeschränkt (§ 125 Abs. 1...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Klagefristen

Rz. 17 Einzuhalten sind gleichsam gesetzlich geregelte Klagefristen. Hierzu gehören u.a.:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Keine Funktionsverlagerung unter fremden Dritten

Rz. 1196 [Autor/Stand] Vorgang zwischen unabhängigen Dritten. Eine Funktionsverlagerung liegt außerdem nicht vor, wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde. Dies war im früheren Recht noch ausdrücklich geregelt (vgl. § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV 2008), ist in der FVerlV 2022 indessen nicht m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.1 Wegfall des Beschäftigungsbedarfs/fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen

Rn 20 Die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erstreckt sich auf alle Voraussetzungen der Betriebsbedingtheit der Kündigung, d.h. sowohl auf den Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses[51] als auch auf das Fehlen von anderweitigen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf freien Arbeitsplätzen im Unternehmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Betriebspartner bei den Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Interessenausgleich mit Namensliste

Rn 13 Vor Zugang der Kündigung muss ein Interessenausgleich mit Namensliste zustande gekommen sein.[35] Rn 14 Der Interessenausgleich muss wirksam sein[36], also wegen § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG insbesondere die Schriftform nach §§ 125, 126 BGB erfüllen[37], und zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat abgeschlossen sein. Möglicher Verhandlungspartner f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Wesentliche Änderung der Sachlage

Rn 49 Die Vermutung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die Einschränkung des Prüfungsumfangs nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gelten nach § 125 Abs. 1 Satz 2 nicht, wenn sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Eine wesentliche Änderung der Sachlage liegt nur vor, wenn im Kündigungszeitpunkt von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Kündigungsschutzprozess

Rn 5 Dem Rechtsstreit, in dem die Bindungswirkung eintreten soll, muss nach § 127 Abs. 1 Satz 1 eine Klage des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, zugrunde liegen. Dieser Rechtsstreit darf noch nicht rechtskräftig abges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.1 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6e S 1 bis 4 KStG)

Tz. 51 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6e S 1 KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6b S 1 idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6d S 1 geworden ist) i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1.1 Unterschiede zu § 1 Abs. 3 KSchG

Rn 24 Dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat eröffnet § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 weitergehende Möglichkeiten bei der Sozialauswahl als dies nach § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG außerhalb der Insolvenz der Fall ist. Die wesentlichen Unterschiede sind, dass zum einen mit dem Interessenausgleich auch angestrebt werden kann, eine ausgewogene Personalstruktur nicht nur zu erhalten, so...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.1.3 Beispiele

Rn 19 In Anlehnung an die Rechtsprechung zu den beinahe wortgleich formulierten § 125 Abs. 1 Satz 2 und § 1 Abs. 5 S. 3 KSchG liegt eine wesentliche Änderung vor, wenn der Insolvenzverwalter einen Beschluss zur Betriebsstillegung, auf den im Verfahren nach § 126 die Betriebsbedingtheit der Kündigung gestützt wurde, widerruft, weil er doch noch einen Betriebserwerber gefunden...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Mandatierung und Mandatsbeendigung

Rz. 22 Ist zu befürchten, dass der Mandant – speziell aufgrund einer drohenden Insolvenz – unzuverlässig ist und später gar nicht mehr reagieren wird, sollte sorgfältig geprüft werden, ob ein solches Mandat überhaupt angenommen wird. Es könnte eventuell ein Vorschuss gemäß § 9 RVG auf die anwaltlichen Gebühren verlangt werden, sodass das Mandat umgehend niederlegt werden kan...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.2 Betriebs(teil-)übergang

Rn 21 Im Falle eines der Betriebsänderung vorangehenden oder nachfolgenden Betriebs(teil-)übergangs erstreckt sich die Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gemäß § 128 Abs. 2 auch darauf, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Betriebsübergangs (§ 613a Abs. 4 BGB) erfolgt.[56]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5.3 Sonstige Unwirksamkeitsgründe

Rn 15 Ist im Verfahren nach § 126 über sonstige Unwirksamkeitsgründe der Kündigung – etwa über die Länge der Kündigungsfrist, die Frage des Zugangs der Kündigung oder das Vorliegen von Sonderkündigungsschutz – entschieden worden, erstreckt sich die Bindungswirkung des § 127 Abs. 1 Satz 1 hierauf nicht. Denn zu einer Entscheidung über solche Aspekte waren die Gerichte im Verf...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilkündigung / Zusammenfassung

Begriff Der Vermieter kann Nebenräume, die nicht zum Wohnen bestimmt sind, oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse i. S. d. § 573 BGB kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will, Wohnraum zum Zweck der Vermietung zu schaffen oder den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Neben...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falls – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.11 Zeitliche Anwendung

Tz. 1021 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG ist § 14 Abs 3 KStG erstmals auf Mehrabführungen von OG anzuwenden, deren Wj nach dem 31.12.2003 endet. Da § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG die in vororganschaftlicher Zeit verursachten Minderabführungen nicht anspricht, müsste bei wörtlicher Anwendung des Ges für die erstmalige Anwendung auf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 1243 [Autor/Stand] Voraussetzungen einer vGA. Nach der Rspr. des BFH ist für die Frage, ob eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG anzunehmen ist, in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung auf einen Fremdvergleich abzustellen. Der Fremdvergleich findet dabei seine Konkretisierung in der sog. " Theorie des doppelten ordentlichen Ges...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.3.6.4 Darlegungslast

Rn 45 Beruft sich der Insolvenzverwalter im Kündigungsschutzprozess darauf, dass der Interessenausgleich der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur diene, muss er darlegen und beweisen, welche Auswirkungen die Kündigung anderer Arbeitnehmer auf die Altersstruktur des Betriebs gehabt hätte und welche Nachteile sich daraus ergeben hätten.[108] Beruft er sich hingegen au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 138 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei der Beendigung des Dienstverhältnisses ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils grundsätzlich nachzuholen, es sei denn, der ArbG übernimmt die Haftung (> Rz 123). Beendet wird ein Dienstverhältnis idR durch eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag (> Rz 68 ff). Als Zeitpunkt der Beendigung ist jedoch nicht der Zeitpunkt dieses Ere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 (Fremdübliche) Zinsen aus Gesellschafterdarlehen führen nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 3 KStG auf Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG . Wesensmerkmal eines Darlehens ist die bestehende Rückzahlungsverpflichtung bei Zeitablauf oder bei unbefristeter Hingabe mit Kündigung. Ebenfall...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Kündigt der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer, der in dem Antrag nach § 126 Abs. 1 bezeichnet ist, und erhebt der Arbeitnehmer Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so ist die rechtskräftige Entscheidung im Verfahren nach § 126 für die Parteien bind...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Bedeutung

Rn 3 Bindungswirkung bedeutet, dass die Gerichte im Kündigungsschutzprozess ihrer Entscheidung über die (Un-)Wirksamkeit der Kündigung den im Verfahren nach § 126 ergangenen Beschluss zugrunde legen müssen. Im Kündigungsschutzprozess darf (vorbehaltlich § 127 Abs. 1 Satz 2, hierzu unten Rn. 16 ff.) keine Entscheidung ergehen, die der im Verfahren nach § 126 ergangenen Entsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Unmittelbarkeit

Rz. 258 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Entnahmevorgang und die Verwendungsarten nach Rn. 257 müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Dies gilt auch im Fall der Verwendung des geförderten Altersvorsorgekapitals zur Tilgung eines Darlehens nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 2022, BStBl II S. 611, X R 26/20). Von einer un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / is) Lebensversicherungen

Rn. 243 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Sofern Lebensversicherungen zum BV zählen (s §§ 4,5 Rn 196 (Briesemeister)), stellen die Aufwendungen für den angesammelten Sparanteil die AK dar (BFH v 03.03.2011, IV R 45/08, BStBl II 2011, 552). Dieser speist sich aus einem Teilbereich der gezahlten Prämien zuzüglich der garantierten Verzinsung. Daraus errechnet sich das geschäftsplanmäß...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Kündigungsschutzprozess

Rn 30 Dem Prozess, der ausgesetzt werden soll, muss eine Klage des Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst oder die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, zugrunde liegen. Dieser Prozess darf nicht bereits vor Erlass der Entscheidung, die im Verfahren nach § 126 ergehen ...mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten vor dem ArbG Brandenburg an der Havel über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten. Auf der Basis eines am 3.8.2017 verkündeten Beschäftigungsurteils hat das ArbG zugunsten des Klägers gegen das beklagte Land durch Beschl. v. 27.10.2017 ein Zwangsgeld festgesetzt, hilfsweise Zwangshaft angeordnet. Mit seiner am 29.1.2019 beim ArbG Brandenburg an der Ha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5.1 Betriebsbedingtheit und Sozialauswahl

Rn 12 Die Bindungswirkung umfasst denknotwendig nur die Aspekte, über die im Verfahren nach § 126 entschieden wurde und entschieden werden durfte.[17] Sie erstreckt sich also in jedem Fall auf die Frage, ob die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, und auf die Frage, ob die Sozialauswahl fehlerfrei vorgenommen wurde[18] (§ 126 Rn. 25 ff.).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Betriebsänderung (§ 111 des Betriebsverfassungsgesetzes) geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat ein Interessenausgleich zustande, in dem die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind, so ist § 1 des Kündigungsschutzgesetzes mit folgenden Maßgaben anzuwenden:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.3.6.3 Vereinbarkeit mit dem AGG

Rn 42 Die Erhaltung oder Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur ist grundsätzlich auch mit den Vorgaben des AGG vereinbar, weil kein Diskriminierungsverbot verletzt wird.[101] Denn die Ausgewogenheit der Personalstruktur dient dem sozialpolitisch erwünschten Ziel, Generationengerechtigkeit herzustellen und einen Erfahrungsaustausch im Betrieb weiterhin zu ermöglichen....mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / D. Gestaltung der Rechtslage/Verbesserung der Prozesschancen

Rz. 56 In bestimmten Fällen kann durch zweckdienliches Vorgehen erreicht werden, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer (Neben-)Forderung geschaffen werden. Auch kann die Verbesserung der Beweislage für einen erfolgreichen Prozess eine wesentliche Rolle spielen. Nachteilige Kostenfolgen müssen durch gestalterische Maßnahmen ebenfalls verhindert werden. Rz. 57 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Organschaft

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Fraglich ist, ob eine optierende Pers-Ges OG sein kann. Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 354) gehen davon aus, dass nur für den Fall einer GmbH & Co KG, bei der keine natürliche Pers Kpl ist, geklärt ist, dass ein Vertragskonzern zulässig ist. Lieckenbrock (DB 2021, 2111, 2115) geht davon aus, dass zumindest eine in einen Konzernverbund vo...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 125 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines [Rdn 1771]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.3 Erfasste Arbeitnehmer

Rn 8 Die Bindungswirkung gilt nur hinsichtlich der Arbeitnehmer, bezüglich derer im Verfahren nach § 126 eine Sachentscheidung getroffen wurde. Der Wortlaut des § 127 Abs. 1 Satz 1, der davon spricht, dass der Arbeitnehmer in dem Antrag nach § 126 Abs. 1 bezeichnet gewesen sein muss, ist ungenau und daher berichtigend auszulegen. Darauf, ob der Arbeitnehmer in dem Antrag, du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998, ...mehr

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AGS 09/2024, Vertretungsber... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BAG klärt höchstrichterlich eine für die anwaltliche Praxis sehr bedeutsame Frage. 1. Verfahrensrechtliche Ausgangssituation Nach höchstrichterlicher Rspr. (BAG RVGreport 2007, 354 [Hansens]; BGH RVGreport 2011, 117 [Ders.] = zfs 2011, 223 m. Anm. Hansens; BGH AnwBl 2017, 206; BGH RVGreport 2012, 38 [Ders.]) sind Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Funktionsverlagerung

Rz. 1248 [Autor/Stand] Funktionsadäquater Gewinn. Im Zusammenhang mit der Kündigung des Vertriebsvertrags und dem Neuabschluss eines Kommissionärsvertrags zwischen der M-Inc. und der V-GmbH kommt auch die Besteuerung einer Funktionsverlagerung nicht in Betracht. Denn bereits in Rz. 1246 wurde gezeigt, dass der durch den Abschluss des Kommissionärsvertrags verminderten Gewinn...mehr