Fachbeiträge & Kommentare zu Künstlersozialversicherung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 5.5.1 Rechtsprechung zur mehrtätigen Veranstaltung

Allerdings hat das BSG im Falle eines Western- und Country-Vereins festgestellt, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen jede Veranstaltung gesondert gewertet werden muss. Das gilt dann nicht, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen besteht. So entschied das BSG im Falle eines Country- und Westerntanzvereines, dass es sich bei der streitigen Wochenendveransta...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.4 Abgabesatz der Künstlersozialabgabe

Die Summe der abgabepflichtigen Entgelte wird mit dem Abgabesatz multipliziert und ergibt die für das jeweilige Kalenderjahr zu zahlende KSA. Der Abgabesatz wird vom BMAS im Einvernehmen mit dem BMF durch Rechtsverordnung bestimmt. Die Höhe wird dabei so bemessen, dass das Abgabeaufkommen zusammen mit den Beitragsanteilen der Versicherten und dem Bundeszuschuss ausreicht, um ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 5.4.3 Gesamtsumme der Netto-Entgelte für Abgabepflicht entscheidend

Es kommt nicht mehr darauf an, welche Anzahl von Aufträgen bzw. welchen Umfang solche Aufträge haben. Ausschlaggebend ist einzig und allein die Gesamtsumme der gezahlten (Netto)-Entgelte innerhalb eines Kalenderjahres. Überschreitet diese Summe 450 EUR nicht, entsteht für das Unternehmen in diesem Zeitraum keine Abgabepflicht. Überschreitet die Gesamtsumme im Kalenderjahr je...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.5 Unternehmen, die unter die "Generalklausel" fallen

Für Unternehmen, die unter die Generalklausel fallen, gilt ebenfalls die 450-EUR-Regelung. Dabei bleibt die Regelung, dass Abgabepflicht nur eintritt, wenn mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt werden, bestehen. Jedes Unternehmen kann abgabepflichtig werden, wenn es nicht nur gelegentlich selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehm...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 10 Säumniszuschläge

Für die Erhebung von Säumniszuschlägen gilt nach § 30 KSVG die Vorschrift des § 24 SGB IV. Säumniszuschläge gehören insoweit zum Vermögen der Künstlersozialkasse. Insbesondere bei Betriebsprüfungen der DRV und KSK bei bisher noch nicht erfassten Unternehmen kommt es vor, dass ohne weitere Nachfragen an die geprüften Unternehmen Säumniszuschläge festgesetzt werden. Das steht ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.4.2 Definition von "nicht nur gelegentlich"

Wann das Tatbestandsmerkmal nicht nur gelegentlich erfüllt wird, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Sowohl für Unternehmen, die Eigenwerbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben als auch für Unternehmen, die nach der "Generalklausel" der Abgabepflicht unterliegen, gilt: Aufträge werden nur "gelegentlich" an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt, wenn die ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7.1 Pflichten

Die Ausgleichsvereinigung (AV) erfüllt die der KSK gegenüber bestehenden Pflichten. Insbesondere kann die AV mit befreiender Wirkung die KSA und die Vorauszahlungen entrichten. Die KSK kann vertraglich mit einer AV abweichend vom KSVG die Ermittlung der Entgelte i. S. d. § 25 KSVG unter Zugrundelegung von anderen für ihre Höhe maßgebenden Berechnungsgrößen und die Berücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 3.1 Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer künstlerischen Tätigkeit unterscheidet sich in einigen Fällen von der lohnsteuerrechtlichen.[1]mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 7 Ausgleichsvereinigungen

Die Neufassung der Regelungen zur Gründung von Ausgleichsvereinigungen soll deren Gründung erleichtern. Unternehmen, die Bürokratie deutlich verringern wollen, können sich zwischen dem Beitritt zu einer bereits bestehenden Ausgleichsvereinigung oder – gemeinsam mit anderen Unternehmen – zur Gründung einer neuen Ausgleichsvereinigung entscheiden. Mit Zustimmung der KSK können na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 5.1 Unternehmensbegriff des KSVG

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden vom Unternehmensbegriff des KSVG alle Unternehmen erfasst, sofern sie überhaupt ein Unternehmen in Deutschland betreiben, d. h. eine nachhaltige und nicht nur gelegentliche Tätigkeit ausüben. Da der Unternehmensbegriff im KSVG selbst nicht definiert wurde, ist der Unternehmensbegriff der gesetzlichen Unfallversicherung zugrunde zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 7.3 Vorteile für Unternehmen als Mitglied einer Ausgleichsvereinigung

Unternehmen haben erhebliche verschiedene Vorteile durch die Bildung oder den Beitritt zu bereits bestehenden Ausgleichsvereinigungen: Keine Einzelfallentscheidung durch Mitarbeiter des Unternehmens (bei jeder Rechnung: was ist abgabepflichtig, was nicht?) Rechtssicherheit – Ergebnisse der Prüfungen der Ausgleichsvereinigung wirken nur für die Zukunft Kalkulationssicherheit Kein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 8.1 Entgelt im Sinne des KSVG

Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was das abgabepflichtige Unternehmen aufwendet, um das künstlerische/publizistische Werk oder die künstlerische/publizistische Leistung zu erhalten oder zu nutzen.[1] Unbeachtlich für die Feststellung des maßgeblichen Entgelts ist die jeweilige Bezeichnung (z. B. Honorare, Gagen, Tantiemen oder Stipendien). Darüber hinaus sind Auslagen un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 5.4.1 Betroffene Unternehmen

Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur "gelegentlich" Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen.[1] Damit gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen potenziell zu den Abgabepflichtigen nach dem KSVG. Aufträge werden be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 6 Abgabepflicht kraft Gesetzes

Die Abgabepflicht tritt kraft Gesetzes ein, d. h. wenn die Tatbestandsmerkmale des § 24 KSVG – Betreiben eines der dort genannten Unternehmen unter den beschriebenen Bedingungen – erfüllt sind; vergleichbar dem Zustandekommen der Versicherungspflicht in der "klassischen" Sozialversicherung. Für jedes betroffene Unternehmen in Deutschland besteht daher eine Selbstmeldepflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 8.3.2 Beauftragung von juristischen Personen

Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, e. V.). Zahlungen einer GmbH an ihre überwiegend künstlerisch/publizistisch selbstständig tätigen Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings für die GmbH abgabepflichtig.[1] Kein Entgelt im Sinne des KSVG sind: Zahlungen für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 2.1 Spielzeitverpflichtete Bühnenkünstler

Im Theater sind Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die auf Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, in den Theaterbetrieb eingegliedert und damit nichtselbstständige Arbeitnehmer. Eine daneben gleichzeitig bestehende Gastspielverpflichtung, die der Künstler bei einem anderen Unternehmen eingegangen ist, ist für die Beurteilung nicht entscheidend.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 3 Lohnsteuerabzug

Bei Annahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist der Arbeitgeber zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Der Arbeitgeber trägt in diesen Fällen auch das Haftungsrisiko. Die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer richtet sich dabei nach der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum maßgebenden Lohnsteuertabelle. Bei täglicher Zahlung des Honorares ist grun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 2.4 Freie Mitarbeiter bei Funk und Fernsehen

Rundfunk- und Fernsehanstalten haben neben dem fest angestellten Personal auch Künstler und Angehörige von verwandten Berufen auf Honorarbasis (sog. freie Mitarbeiter) beschäftigt. Diese freien Mitarbeiter sind grundsätzlich Arbeitnehmer. Allerdings sind bestimmte Gruppen freier Mitarbeiter selbstständig tätig, soweit sie nur für einzelne Produktionen (z. B. ein Fernsehspiel,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 1 Künstler/Publizisten

Mit dem Merkmal "selbstständiger" Künstler/Publizist sind nicht solche Künstler/Publizisten gemeint, die beim abgabepflichtigen/auftraggebenden Unternehmen abhängig beschäftigt sind.[1] Praxis-Beispiel Künstlersozialabgabe für publizistische Leistung Der fest angestellte Redakteur einer Tageszeitung schreibt gegen Honorar für ein Wirtschaftsunternehmen einen Beitrag für die Ju...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Mittelaufbringung

Rn. 2001b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Mittel für die Künstlersozialversicherung werden wie folgt aufgebracht (§ 14 KSVG): die eine Hälfte durch die Beitragsanteile der Versicherten (§§ 15–16a KSVG) – insoweit kann der Versicherte Sonderausgaben geltend machen; die andere Hälfte durch eine Künstlersozialabgabe (§§ 23–26 KSVG), das sind die "ArbG-Anteile" der Vermarkter künst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2 Anspruchsberechtigte

Zu den antragsberechtigten Selbstständigen gehören z. B. die Angehörigen der freien Berufe, sofern sie sich nicht von der Versicherungspflicht haben befreien lassen[1], Gewerbetreibende, Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben, wenn sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, mitarbeitende Gesellschafter, soweit sie aufgrund ihrer Mitarbeit nicht als Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 7 Senate des Bundessozialgerichts

Aufgrund des umfangreichen Rechtsgebiets gibt es beim Bundessozialgericht – ähnlich wie bei anderen Bundesgerichten – eine Geschäftsverteilung nach Fachsenaten. Sie sind für bestimmte Rechtsgebiete zuständig.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 4.1 Künstler und Publizisten

Die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmen (z. B. Verlage, Galerien, Theater und Orchester) haben aus den Entgelten, die sie an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten.[1] Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt unverändert 5,0 %.[2] Die Erfüllung der Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Liegen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und der Unfallversicherung vor, bedarf es zum Entstehen der Versicherungspflicht weder eines Versicherungsvertrages noch einer besonderen Entscheidung des zuständigen Versicherungsträgers. Versicherungspflicht entsteht grundsätzlich unabhängig von der Anmeldung un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Künstlersozialversicherung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Selbständige > Künstler und > Publizisten sind seit 1983 in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG – vom 27.07.1981, BGBl 1981 I, 705). Seit 1995 besteht auch Versicherungspflicht in der > Pflegeversicherung. Beiträge werden für Aufträge an selbständige Künstler und Publizi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.2 Aufgaben der Prüfgruppe

Die Prüfgruppe der KSK führt branchenspezifische Schwerpunktprüfungen und anlassbezogene Prüfungen durch. Weitere Aufgaben der Prüfgruppe sind, die Prüfer der Rentenversicherungsträger in Fragen der Künstlersozialversicherung zu beraten und an deren Fort- und Weiterbildung mitzuwirken, Informationen aus den Arbeitgeberprüfungen zusammenzuführen und für die Prüfpraxis aufzuberei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung zu § 3 Nr 62 EStG

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Masse der ArbN die grundlegende Form der Zukunftssicherung (> Rz 1). Sie besteht aus der Rentenversicherung (GRV), der Krankenversicherung (GKV), der Pflegeversicherung (GPflV) und der Arbeitslosenversicherung (GAV). Zur Unfallversicherung (GUV) > Rz 57 ff. Zu ihren Trägern > Sozialversicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Leistungen der Künstlersozialkasse an Träger der SV (§ 3 Nr 57 EStG)

Rz. 195 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für Künstler, die sozial schutzbedürftig sind, wurde durch das Künstersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Pflichtversicherung in der GRV, der GKV und der GPflV eingeführt. Die Beiträge zur Versicherung werden – wie bei ArbN – zur Hälfte vom Künstler und zur Hälfte von der Künstlersozialkasse gezahlt, was dem ArbG-Beitrag zur SozVers vergl...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Jugendhilfeleistungen an Tagespflegepersonen (§ 3 Nr 9 EStG)

Rz. 191 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden Kleinkinder oder seelisch behinderte Menschen bei einer Tagespflegeperson untergebracht, erhalten diese vom Träger der Jugendhilfe neben den entstehenden Kosten für das Kind auch Leistungen, die denen eines ArbG zur Zukunftssicherung eines ArbN vergleichbar sind. Durch die Steuerbefreiung in § 3 Nr 9 EStG sollen diese ebenso behandel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Hinweise zu den Beiträgen

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für abhängig Beschäftigte besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (> Rz 1). Der in der GRV beitragspflichtige Personenkreis wird in §§ 1ff SGB VI bestimmt. Versichert sind im Wesentlichen die beitragspflichtigen Beschäftigen; das sind die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.6 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige

Rz. 9 Bei Abs. 7 handelt es sich um eine übergangsrechtliche Vorschrift, die aus Gründen des Vertrauensschutzes erforderlich war, um Bestands- wie Neurentner, die ehrenamtlich tätig sind, nach geänderter Rechtsprechung des BSG zu schützen. Nach ihrer bisherigen Rechtsanwendung hatten die Rentenversicherungsträger Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte sowie für eh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 358 Aufbri... / 2.1 Monatliche Umlage (Abs. 1)

Rz. 4 Nach altem Recht erfolgte die Feststellung und Berechnung der Umlage durch die Unfallversicherungsträger grundsätzlich nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgrund der umzulegenden Vorjahresausgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Vorausentgelte der Beschäftigten. Dabei hatten die Unfallversicherungsträger vierteljährlich Abschläge. Seit dem 1.1.2009 wird die Insolve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.1 Rechte der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter aus. Damit werden die Aufgaben der Amtsausübung nicht bezeichnet, sondern es wird lediglich klargestellt, dass ein ehrenamtlicher Richter bei der Ausübung der ihm kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben gegenüber einem Berufsrichter gleichberechtigt ist. Zur Ausfüllung dieses Gleichstellung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / II. Stellung der Kulturschaffenden

Rz. 4 Tritt der Kulturschaffende nach außen in Erscheinung, so ist er mit folgenden Rechtskreisen (vielfach ohne sein Wissen) konfrontiert:mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Folgerecht des bildenden Künstlers

Rz. 253 Das Folgerecht gewährt dem bildenden Künstler gegenüber dem Veräußerer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste einen Anspruch bis maximal 4 % des Verkaufspreises ohne Steuern (Abs. 1 S. 2), sofern ein Kunsthändler oder Versteigerer an der Veräußerung beteiligt ist ( § 26 Abs. 1 UrhG).[403] Ausgenommen hiervon sind Werke der Baukunst und der angewandten Kunst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.4 Zusammensetzung der Ausschüsse

Rz. 7 Abs. 2 schreibt zwingend vor, dass die Satzung die Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse regelt; ansonsten ist die Vertreterversammlung bzw. der Verwaltungsrat frei in seiner Entscheidung, wie die Zusammensetzung erfolgen soll. Der Gesetzgeber hat jedoch die Freiheit des satzungsgebenden Organs bei der Bestimmung der Zusammensetzung der besonderen Ausschüsse insowe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 36a bestimmt, dass bestimmte Amtshandlungen nicht durch die Organe des jeweiligen Versicherungsträgers selbst vorgenommen werden müssen, sondern es dem Versicherungsträger freigestellt wird, durch Beschluss des für die Satzungsgebung zuständigen Organs (Vertreterversammlung, Verwaltungsrat bzw. Bundesvertreterversammlung bei...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2 Künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen

Soweit ein selbstständig tätiger Mitarbeiter als Einzelunternehmer oder GbR für den Auftraggeber tätig wird, steht die Prüfung der zweiten Voraussetzung für die Abgabepflicht an: Ob eine im Sinne des § 2 KSVG künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Frage zählt zu den konfliktträchtigsten der gesamten Künstlersozialversicherung: Wann ist ein Werk oder ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.3 Die monatlichen Vorauszahlungen

Die KSK überweist die Beitragszuschüsse für die versicherten Künstler und Publizisten zusammen mit deren Beitragsanteilen monatlich an die zuständige Krankenkasse (als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Für die Finanzierung der Künstlersozialversicherung würde es daher nicht genügen, wenn die Abgabepflichtigen ihre Zahlungen erst zu Beginn des Folgejahr...mehr

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6 Anhänge / 6.3 Abgrenzungskatalog für Theater, Orchester, Film, Rundfunk und TV

Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR und der BA über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 30./31. Mai 2000 [...] 10. Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung im künstlerischen und publizistischen Bereich – 113.110/311 – Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben nach Anhörung der maßgebenden Interessenverbände ...mehr

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1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.3 Die Künstlersozialabgabe

Finanziert werden diese Zuschüsse zum Teil durch den Steuerzahler und zum anderen Teil durch die Verwerter künstlerischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe. Diese werden zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung herangezogen, weil zwischen ihnen und den freien Künstlern und Publizisten ein ähnliches wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis herrscht, wie es auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.4 Die Generalklausel: Alle sonstigen Unternehmen mit regelmäßiger Verwertung

Die Künstlersozialversicherung soll die soziale Absicherung der freien Künstler und Publizisten verbessern. Deren Auftraggeber werden deshalb als Quasi-Arbeitgeber an der Finanzierung dieser Absicherung beteiligt. Zu den Auftraggebern gehören aber, wie Sie bereits erfahren haben, nicht nur die klassischen Verwerter wie Verlage oder Bühnen. Auch viele andere Unternehmen nutze...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.1 Der Grundsatz: Mindestmaß an freier schöpferischer Gestaltung

Das BSG setzt sich in seiner Rechtsprechung laufend mit dem Kunstbegriff des KSVG auseinander. Ausgangspunkt der Überlegungen des BSG zum Kunstbegriff im KSVG ist der Zweck des Gesetzes: Es soll die soziale Absicherung freier Künstler (und Publizisten) verbessern, die wegen der oft geringen und zudem stark schwankenden Einkünfte nicht besonders ausgeprägt ist. Denn der Ausga...mehr