Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeitergeld

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.2 Prüfung der Unterlagen

In einem 2. Schritt prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Hierbei können sich Nachfragen zu den eingereichten Unterlagen ergeben oder die Agentur für Arbeit bittet darum, weitere Unterlagen zu übersenden. Liegen der Agentur für Arbeit alle relevanten Unterlagen vor, prüft sie anhand der Unterlagen und der vorhandenen Prozessdaten, ob ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3 Versicherungs-/beitragsrechtliche Auswirkung einer Rückforderung

Ergibt die Abschlussprüfung, dass Kurzarbeitergeld ganz oder teilweise vom Arbeitgeber zurückzufordern ist, hat der Arbeitgeber grundsätzlich auch die Beitragsabrechnung zu korrigieren. 3.1 Abrechnungszeiträume bis Dezember 2022 Für Abrechnungszeiträume bis Dezember 2022 wird auch akzeptiert, wenn der Arbeitgeber auf der Grundlage der bisherigen Rechtsauffassung der Spitzenorg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.3 Korrekturen der Abrechnung/Abschließender Bescheid

In einem 3. Schritt können sich aus den Prüfungen Korrekturen der Abrechnungen ergeben. Diese können maschinell über die Entgeltabrechnungssoftware vorgenommen werden oder, wenn dies nicht (mehr) möglich ist, müssen die Korrekturen händisch durchgeführt werden. Sobald alle ggf. erforderlichen Korrekturen erfolgt sind, erstellt die Agentur für Arbeit einen abschließenden Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / Zusammenfassung

Begriff Mit Abschlussprüfungen werden nach Beendigung des Kurzarbeitergeldbezugs die Voraussetzungen und der Umfang des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld im Betrieb abschließend geprüft und auf dieser Grundlage die vorläufig geleisteten Kurzarbeitergeldzahlungen der Agentur für Arbeit endgültig ent- und beschieden. Daraus können sich Nachzahlungen durch die Agentur für Arbeit a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung für Arbeitsausfälle gezahlt wird. Sie wird aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert. Im Unterschied zur vollen Arbeitslosigkeit werden dabei die Arbeitsplätze erhalten. Der Entgeltersatz beträgt 60 % oder 67 % (Arbeitnehmer mit Kindern) des ausgefallenen pa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.4 Verfügbarkeit für die Arbeitsagentur

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit die nachrangige Leistung der Arbeitsförderung.[1] Das Gesetz fordert deshalb, dass die Agentur für Arbeit prüft, ob ein Bezieher von Kurzarbeitergeld – zur Vermeidung der Leistungszahlung – in eine andere, zumutbare befristete oder unbefristete Beschäftigung (Zweitarbeitsverhältnis) vermittelt werden kann. Wenn und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.1 Anforderung der Prüfungsunterlagen

Die Agentur für Arbeit fordert den Arbeitgeber zunächst schriftlich auf für die endgültige Entscheidung relevante Unterlagen an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Die Unterlagen können per Post oder im Bereich der Online-Services auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermittelt werden. Welche Unterlagen die Agentur für Arbeit anfordert, hängt vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 1 Ziel

Vorrangiger Zweck der Leistung ist es, den Arbeitnehmern, die infolge der Kurzarbeit gefährdeten Arbeitsplätze zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld dient damit zugleich betrieblichen Interessen. Es ermöglicht dem Betrieb, vorübergehende Auftragsschwankungen oder Unterauslastungen zu überbrücken und bei verbesserter Lage mit der eingearbeiteten Belegschaft wieder zu voller Produ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.3 Persönliche Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllen Arbeitnehmer, die nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen, aus zwingenden Gründen aufnehmen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnehmen, die nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen sind.[1] Für den Arbeitnehmerbegriff gel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt voraus, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, betriebliche Voraussetzungen erfüllt sind, persönliche Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Arbeitsagentur angezeigt worden ist.[1] Im Einzelnen: 3.1 Erheblicher Arbeitsausfall Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.4 Vorübergehender Arbeitsausfall

Aus der Funktion des Kurzarbeitergeldes ergibt sich, dass der Arbeitsausfall nur vorübergehend sein darf. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn sich im Einzelfall ergibt, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden kann. Dabei ist nicht erforderlich, dass das genaue Ende der Kurzarbeit schon von vornhere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 2 Arbeitsrechtliche Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass ein Entgeltausfall infolge von Kurzarbeit vorliegt.[1] Dies setzt zwingend voraus, dass der Arbeitgeber berechtigt war, Kurzarbeit einzuführen und damit den vertraglichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers zu reduzieren. Die Einführung von Kurzarbeit bzw. die damit verbundene Entgeltkürzung liegt jedoch nicht im ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse

Mindestumfang der Kurzarbeit Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld erfordert einen gewissen Mindestumfang des Entgeltausfalls. Danach muss im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens 1/3 der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Bei Entgeltausfällen unterhalb dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3.1 Abrechnungszeiträume bis Dezember 2022

Für Abrechnungszeiträume bis Dezember 2022 wird auch akzeptiert, wenn der Arbeitgeber auf der Grundlage der bisherigen Rechtsauffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung keine versicherungs- und beitragsrechtliche Korrektur vornimmt. Die bisherige Rechtsauffassung beruhte auf dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, dass eine bestehende Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2 Durchführung der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfungen werden im Regelfall etwa innerhalb von 7 Monaten nach dem Ende des Kurzarbeitergeldbezugs durchgeführt. Dabei wird jeder Arbeitsausfall separat betrachtet und geprüft. In einem Betrieb können mehrere Arbeitsausfälle vorliegen, z. B. weil in verschiedenen Betriebsabteilungen Kurzarbeit durchgeführt wurde oder es zwischen den Kurzarbeitsphasen im Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn in einem Betrieb regelmäßig mindestens 1 Arbeitnehmer beschäftigt ist. Es können auch Betriebe zugelassen sein, die keinen Stammarbeitnehmer, sondern nur Aushilfskräfte beschäftigen. Betrieb im Sinne dieser Regelung ist auch eine Betriebsabteilung.[1] Der Betriebsbegriff ist im Gesetz nicht näher be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.1 Wirtschaftliche Gründe

Als wirtschaftliche Gründe gelten grundsätzlich alle Einflüsse, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Teilnahme des Betriebs am Wirtschaftsleben ergeben (z. B. Absatzmangel, Mangel an Rohstoffen). Steigende Energiepreise allein zählen nicht zu den wirtschaftlichen Gründen. Besteht aber gleichzeitig ein Absatzmangel oder eine reduzierte Nachfrage, was auch Folge der Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.5 Anzeige des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Das Fehlen einer solchen Stellungnahme macht die Anzeige ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.2 Betriebliche Strukturveränderung

Zu den wirtschaftlichen Gründen gehören auch betriebliche Strukturveränderungen, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind. Hierunter fallen z. B. die Umstellung auf ein neues Produkt oder ein Zwang zur betrieblichen Umorganisation infolge konjunktureller oder struktureller Änderungen auf den Absatzmärkten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1 Erheblicher Arbeitsausfall

Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, er nur vorübergehend ist, er unvermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat (Anspruchszeitraum) für mindestens 1/3 der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Brutto-Entgelts ausfallen.[1] 3.1.1 Wirtschaftliche Gründe Als ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.3 Unabwendbares Ereignis

Die Ursachen für den Arbeitsausfall müssen ausnahmsweise nicht im wirtschaftlichen Umfeld liegen, wenn ein unabwendbares Ereignis eingetreten ist.[1] Hierunter fallen Ereignisse, die unter den Einzelfallumständen auch durch die äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in ihren schädlichen Folgen begrenzt werden können. Konkret nennt das Gesetz außergewöhnliche Witterungsverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.2 Lohn- und Gehaltsabrechnung (Payroll)

Ein wesentlicher Teilbereich der Personaladministration ist die Entgeltabrechnung (sog. Payroll) der Mitarbeiter. Neben der Informationspflicht für den Mitarbeiter hat die Lohn- und Gehaltsabrechnung für das Unternehmen noch die Aufgabe der Nachweispflicht für externe Stellen (z. B. Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur) und dient als Grundlage für d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialversicherung)

Zusammenfassung Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die aus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 5 Beitragserstattung

Den für die ausfallenden Entgelte zusätzlich zu zahlenden Beitrag trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für das Saison-Kurzarbeitergeld wird dieser Beitrag für die Zeit vom 1.12. bis 31.3. von der Agentur für Arbeit erstattet. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten gestellt sein. Für das Konjunktur-Kurzarbeitergeld besteht derzeit keine Möglichkeit für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 4 Tragung der Beiträge

Soweit in Zeiten der Kurzarbeit Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung für dieses Arbeitsentgelt grundsätzlich zur Hälfte. Das bedeutet für die Krankenversicherung, dass der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % um den individuellen Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erhöhen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 1 Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Arbeitnehmern, die Kurzarbeit leisten, entstehen dadurch keine Nachteile im grundsätzlichen Sozialversicherungsschutz. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.[1] Ebenso besteht das rentenversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / Zusammenfassung

Begriff Solange Bezieher von Kurzarbeitergeld noch Arbeitsentgelt von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind sie in der gesetzlichen Sozialversicherung und Arbeitsförderung versichert. Soweit sie Arbeitsentgeltausfälle haben (das Arbeitsentgelt kann auch vollständig ausfallen), setzt die Sozialversicherung der Kurzarbeiter ein. Dies ist eine Versicherung für die ausfallenden Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht das Versicherungspflichtverhältnis auch ohne Beitragszahlung fort, wenn es sich um Kurzarbeit im Sinne des SGB III handelt.[1] Damit entstehen für einen eventuellen folgenden Anspruch auf Arbeitslosengeld keine Nachteile beim Erfüllen der Anwartschaftszeit oder bei der Bemessung der Leistung. Dies gilt auch bei vollständigem Arbeitsaus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 2 Unfallversicherung

Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeitsphase noch in ihrem Betrieb arbeiten, sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Kurzarbeiter unterliegen der Meldepflicht, wenn sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden.[1] Auch können sie eine Aufforderung erhalten, sich bei anderen Arbeitgebern vorzustellen. Erleiden sie auf diesen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 2 Zuschuss-Wintergeld

Für einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld können Guthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen eingebracht werden. Hierunter fallen z. B. Guthaben auf tarifvertraglichen Arbeitszeitkonten[1], aber auch alle anderen Formen von Zeitguthaben, z. B. auf anderweitigen betrieblichen "Ansparkonten". Soweit Urlaubsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden können[2], können auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / Zusammenfassung

Überblick Das Wintergeld wird als Zuschuss-Wintergeld und als Mehraufwands-Wintergeld aus der Winterbeschäftigungsumlage erbracht. Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in der Schlechtwetterzeit einzusetzen; es beträgt 2,50 EUR für jede aus Zeitguthaben eingebrachte Arbeitsstunde. Das Mehraufwands-Wintergeld sol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 5.1 Bemessungsgrundlagen

Die Umlage bemisst sich nach einem Prozentsatz der Bruttoarbeitsentgelte derjenigen Arbeitnehmer, die ergänzende Leistungen der Winterbauförderung erhalten können, also der gewerblichen Arbeitnehmer.[1] Für die Umlage kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Praxis-Beispiel Abgrenzung der gewerblich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / II. Gegenstand der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Rz. 18 Die Mehrdimensionalität des Sachschadens kommt insbesondere durch das Leistungsversprechen der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Ausdruck. Der Gegenstand des Versicherungsschutzes wird in § 1 Nr. 1 FBUB 2010 wie folgt beschrieben: Zitat Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 3 Mehraufwands-Wintergeld

Entscheidend für den Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld ist, dass der Arbeitnehmer auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die nach dem Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung das Tätigwerden auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen einschließt. Mehraufwands-Wintergeld kann somit nur dann nicht gezahlt werden, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 1.3 Quarantäne während der Kurzarbeit

Arbeitnehmer, die sich möglicherweise mit einer Infektionskrankheit infiziert haben, können vom Gesundheitsamt dazu verpflichtet werden, in Quarantäne zu bleiben. Sie erhalten in dieser Zeit entweder ihr Arbeitsentgelt fortgezahlt oder sie haben Anspruch auf Entschädigung.[1] Diese Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die sich während einer Kurzarbeit in Quarantäne begeben m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.2 Unzutreffende Steuerfreistellung

Anders gestalten sich die Zahlungen einer steuerfreien Verdienstausfallentschädigung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer, bei der die Entschädigungsbehörde den behördlichen Erstattungsantrag nach § 56 IfSG eines Arbeitgebers ablehnt oder einen niedrigeren Betrag als beantragt erstattet. Insoweit beschränkt sich der Umfang der Steuerfreiheit der Verdienstausfallentsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.3 Eintragung Großbuchstabe U

Der Großbuchstabe U muss im Lohnkonto als Kennzeichen für Unterbrechungszeiträume eingetragen werden, in denen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Zu erfassen sind Zeiten ohne Entgeltersatzleistungen und solche Leistungen, die nicht bereits gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen sind, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.2 Angaben

Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen u. a. folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:[1] den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Beschäftigung, den Begin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.1 Aufbewahrungsfrist

Die Entgeltunterlagen sind bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung des Rentenversicherungsträgers folgenden Kalenderjahres[1] geordnet aufzubewahren.[2] Wichtig Auskunftspflichten gegenüber den Krankenkassen Die Arbeitgeber haben der Einzugsstelle über alle Tatsachen Auskunft zu geben, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind.[3] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.5 Verzeichnis der Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum ein Verzeichnis aller Beschäftigten in der Sortierfolge der Entgeltunterlagen mit den folgenden Angaben und nach Einzugsstellen (= Krankenkassen) getrennt elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen; für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4 Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld nach dem SGB III entspricht dem früheren Winterausfallgeld bzw. Schlechtwettergeld. Es ist als besondere Form des Kurzarbeitergelds steuerfrei[1]; die Zahlungen werden jedoch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt [2] unterworfen. Wurde Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt, darf der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer keinen Lohns...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.1 Maßnahmen zur Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung

Mit der Zielsetzung, eine ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe zu fördern, gelten in der Bauwirtschaft ganz besondere Regelungen. Ein Arbeitsverhältnis gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe darf in der Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3.; für das Gerüstbaugewerbe beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1.11.) nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden. Nach dem Bundes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2 Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall

Grundsätzlich wird abweichend von § 616 BGB Arbeitsentgelt nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt. § 4 BRTV gewährt allerdings eine (teilweise) bezahlte Freistellung – von unterschiedlicher Dauer – in folgenden Fällen: Freistellung aus familiären Gründen (je nach Ereignis bis zu 3 Arbeitstagen) Freistellung für Arztbesuche und Behördengänge (für die tatsächlich ben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / 4 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Damit das Finanzamt den Progressionsvorbehalt berücksichtigen kann, hat der Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten zu erfüllen: Eintragung im Lohnkonto: Arbeitgeber, die (konjunkturelles) Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Aufstockungsbeträge, Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / 1 Steuerfreie Entgeltersatzleistungen

Bestimmte vom Arbeitgeber gezahlte Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld und Qualifizierungsgeld [1], Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz [2], Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG [3], Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.[4] Steuerfrei sind auch weitere Entgeltersatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / 3 Negativer Progressionsvorbehalt

Muss der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Leistungen zurückzahlen und erfolgt die Rückzahlung über den Arbeitgeber, so wird auf Antrag ein negativer Progressionsvorbehalt vom Finanzamt durchgeführt. Dadurch mindert sich in aller Regel die Steuerbelastung in dem Kalenderjahr, in dem die Rückzahlung geleistet wird.mehr