Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Umrechnung der Vergleichszahlen in Ertragswerte (Abs. 2)

Rz. 22 [Autor/Stand] § 40 Abs. 2 BewG geht von der objektiven Ertragsfähigkeit eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1.1.1964 aus. Die tatsächlich erzielten Erträge spielen ebenso wenig eine Rolle, wie die konkreten Anbaumethoden oder die botanische Einordnung der angebauten Kulturpflanzen oder eine gemeinschaftsrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Vergleichende Bewertung in anderen Fällen

Rz. 113 [Autor/Stand] Mit Ausnahme der weinbaulichen Nutzung[2] wird für die vergleichende Bewertung der anderen Nutzungen als der landwirtschaftlichen kein Vergleich von Betrieb zu Betrieb durchgeführt. Im Gegensatz zum unmittelbaren vergleichenden Verfahren für die Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzungen könnte man insoweit von einem mittelbaren vergleichenden Verfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeine Ausführungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Da es sich bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens um eine Massenbewertung handelt, kann sie nicht in der Weise durchgeführt werden, dass für jede einzelne Nutzung Reinertragsberechnungen vorgenommen werden und hieraus durch Kapitalisierung der Ertragswert berechnet wird. Ein derartiges Verfahren wäre durch die für die Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Nachhaltige Überschreitung der Grenzen

Rz. 164 [Autor/Stand] Soweit in den vorstehenden Ausführungen das nachhaltige Überschreiten von Zukaufsgrenzen gefordert wird, so gelten die Grundsätze für den Strukturwandel. Der BFH hat dies in seiner Entscheidung v. 25.3.2009[2] nochmals bekräftigt. Das bedeutet, dass der Betrachtungszeitraum regelmäßig drei Jahre beträgt. Rz. 165 [Autor/Stand] Die Verwaltung ist der Auffa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Vergleichende Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 100 [Autor/Stand] Abschn. 2.19 Abs. 2 BewRL lässt für die Bewertung der Masse der landwirtschaftlichen Nutzungen Vereinfachungen zu. Durch solche Vereinfachungen werden die Grundsätze der vergleichenden Bewertung nicht verletzt, insbesondere kann nicht geltend gemacht werden, dass in der Anwendung von Vereinfachungsregeln ein Verstoß gegen die Ermittlung des Ertragswerte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonstige Ausnahmen vom Stichtagsprinzip

Rz. 36 [Autor/Stand] Das Stichtagsprinzip wird allerdings auch außerhalb der Regelungen für umlaufende Betriebsmittel nicht immer folgerichtig durchgehalten. Auch die Rechtsprechung verhält sich hier nicht konsequent. So hat der BFH die in Abschn. 2.16 BewRL getroffene Regelung, bei der Ermittlung des Wirtschaftswertes eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft mit landwi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Abschläge oder Zuschläge bei Stückländereien

Rz. 142 [Autor/Stand] Bei Stückländereien sind die ihrer Bewirtschaftung dienenden Betriebsmittel in den Betrieb der Stückländereien einzubeziehen auch wenn die Betriebsmittel nicht dem Eigentümer der Stückländereien gehören (§ 34 Abs. 4 und 7 BewG). Trotzdem sind nach § 41 Abs. 3 BewG weder am Vergleichswert der Stückländereien für die ihrem Eigentümer nicht gehörenden Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 11 [Autor/Stand] In § 37 Abs. 1 BewG ist der Grundsatz der Bewertung im vergleichenden Verfahren festgelegt. Ergänzend dazu ergibt sich aus § 38 Abs. 1 BewG, dass das vergleichende Verfahren grundsätzlich unter Anwendung von Vergleichszahlen durchzuführen ist. Die Vergleichszahlen sind Zahlen, die die Unterschiede der Ertragsfähigkeit der gleichen Nutzung in Bezug auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Auskunftspflicht des Finanzamts (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung, vor allem aber bei der Land- und Forstwirtschaft ist es schwierig, all die Einzelheiten im Bescheid aufzuführen, die zur Feststellung des Einheitswerts geführt haben. Deshalb schreibt § 40 Abs. 4 BewG ausdrücklich vor, dass bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses dem Steuerpflichtigen Bewertungsgrundlagen und Bewertungsergeb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Brütereien

Rz. 94 [Autor/Stand] Brütereien erbrüten Küken aller Arten von Nutzgeflügel mit Hilfe von Brutapparaten. Eingelegt werden insbesondere Bruteier von Hühnern, Enten, Gänsen und Puten. Rz. 95 [Autor/Stand] Grundlagen der Einzelertragswertermittlung sind dabei die Zahl der jährlich im Durchschnitt verkauften und ggf. der im Werklohn[3] erbrüteten Eintagsküken sowie der Ausgangswe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Die Grundregel des Abs. 1

Rz. 19 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 BewG sind die Verhältnisse vom Feststellungszeitpunkt maßgebend für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude und der stehenden Betriebsmittel. Vergrößert ein buchführender Landwirt, der das Wirtschaftsjahr seines Betriebs mit dem 30.6. abschließt, in der Zeit vom 1.7. bis zum 31.12. durch Zukauf landwirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch dann, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Buchführung und Rechnungslegung

Rn 80 Die steuerrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten des Insolvenzverwalters leiten sich zum Teil aus den handelsrechtlichen Bestimmungen ab, zum Teil ergeben sie sich original aus der AO und den einzelnen Steuergesetzen. Rn 81 Soweit bereits nach handelsrechtlichen Grundsätzen Bücher geführt und Rechnung gelegt wird,[134] sind diese auch bei der Besteuerun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Einkommensteuer

Rn 74 Die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ergibt sich aus §§ 25 Abs. 3 Satz 1 EStG, 56 EStDV. Die Übermittlung der Gewinneinkünfte (aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit) an die Finanzbehörden hat grundsätzlich auf elektronischem Weg zu erfolgen. An der Veranlagung kann der Schuldner trotz seiner derzeitigen wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.1 Zeilen 1 bis 4

In den Zeilen 1 bis 4 ist die jeweilige Vermögensart anzukreuzen: unbebaute Grundstücke bzw. ein Gewerbebetrieb/Vermögen freiberuflich Tätiger oder den Anteil daran (Zeile 2); bebaute Grundstücke bzw. Wert nicht notierter Anteilen an Kapitalgesellschaften (Zeile 3); Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. Vermögen i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG (Zeile 4).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.5 Beigefügte Anlagen (Zeilen 18 bis 22)

In den Zeilen 19 bis 22 ist jeweils die Anzahl der beigefügten Anlagen anzugeben: Anlage Grundstück sowie ggf. die Einlageblätter bzw. Ausstattungsbogen (Zeile 19), Anlage für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sowie ggf. Anlage Sondernutzungen (Zeile 20), Anlage Betriebsvermögen und Anlage zur Ermittlung des Substanzwerts sowie ggf. Anlage vereinfachtes Ertragswertverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / H. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand 6.7.2016

Rz. 308 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bildung einer Investitionsrücklage

Leitsatz Über die Bildung einer Investitionsrücklage nach § 6b EStG ist auf der Ebene des veräußernden Betriebes zu entscheiden. Sachverhalt Der Kläger erzielte in einem Einzelunternehmen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Mit notariellem Kaufvertrag vom 18.10.2001 veräußerte er Grundvermögen. In der Bilanz des Einzelunternehmens zum 30.6.2002 bildete er eine Rücklage n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Absatz 2

Rz. 31 [Autor/Stand] Veräußert der Erwerber das belastete Vermögen vor dem Erlöschen der Belastung ganz oder teilweise, endet insoweit die Stundung mit dem Zeitpunkt der Veräußerung (§ 25 Abs. 2 ErbStG). Rz. 32 [Autor/Stand] Unter Veräußerung ist nur die entgeltliche Übertragung des Vermögens oder eines Vermögensteils zu verstehen. Entgeltlichkeit liegt auch vor, soweit bei e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf v. 10.9.2001(BT-Drucks. 14/6882)

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Landwirtschaft: Keine Durchschnittsbesteuerung bei Beweidung fremder Flächen durch Schafe

Leitsatz Die Schafbeweidung unterliegt nicht der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, sondern dem Regelsteuersatz. § 24 UStG ist nur auf die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen anzuwenden. Maßgebendes Abgrenzungskriterium zur Anwendung des § 24 UStG ist, ob eine landwirtschaftliche Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte

Leitsatz 1. Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). 2. Es ist unionsrechtlich weder zu beanstanden, dass § 6b Abs. 2a EStG i.d.F. des StÄndG 2015 die auf den Veräußerungsgewinn entfa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs 1 Satz 2 AO)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 101 Saison... / 2.5.3 Vermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Rz. 46 Als nicht vermeidbar gilt nach Abs. 5 Satz 2 auch ein Arbeitsausfall, der überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist. Ein branchenüblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er aufgrund der Eigenart des Wirtschafts- oder Geschäftszweiges, welchem der Betrieb angehört, mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftritt. Es muss feststellbar sein, dass nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Einschränkung der Verlängerbarkeit von Fristen ab 2018

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist die Verlängerbarkeit der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen durch entsprechende Vorbehalte in Abs. 1 und Einfügung eines neuen Abs. 2 in die Vorschrift eingeschränkt worden. Die Regelung knüpft dabei an die Neufassung des § 149 Abs. 3 AO an, wonach bei Erstellung der Steuererkläru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Veräußerung bei freiwilligem Landtausch nach § 103a ff. FlurbG

Leitsatz Der freiwillige Landtausch nach § 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes führt steuerlich nicht zu einer Grundstücksveräußerung, vielmehr wird der ursprüngliche Grundbesitz dem Steuerpflichtigen "in verwandelter Form" belassen. Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwirt. Er beantragte im Jahr 2012 mit elf weiteren Land- und Forstwirten bei der zuständigen Flurbere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Abs. 1 Nr. 1 (ausnahmslos Einkünfte aus aktivem Erwerb)

Rz. 52 [Autor/Stand] Das Stammen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Welche Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft stammen, ergibt sich auch für § 8 Abs. 1 Nr. 1 uneingeschränkt aus §§ 13, 14 EStG.[2] Es bestehen keinerlei Bedenken, in Zweifelfragen die bisherige Rspr. zu diesen Bestimmungen zur Auslegung auch des AStG heranzuziehen. Rz. 53 [Autor/Stand] Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gemeinschaftliche Tierhaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 64 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung im Rahmen des § 51a BewG bildet mit den hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgütern einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Dies ist in § 34 Abs. 6a BewG ausdrücklich angeordnet. Diese Vorschrift war insbesondere deshalb notwendig, weil die Tierhaltungsgemeinschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 32 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 33 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven Land...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle des § 34 Abs. 4 und 6 BewG

Rz. 75 [Autor/Stand] Gehören Gebäude oder Betriebsmittel eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens, sondern einem anderen[2], so werden sie nach § 34 Abs. 4 BewG trotzdem in die Einheit des Betriebs und damit auch in den Einheitswert einbezogen. Das gleiche gilt bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von einer Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der Zweige des Tierbestands bei Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vieheinheiten (Abs. 2 und 3)

Rz. 73 [Autor/Stand] Übersteigt die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig gehaltene Anzahl von Vieheinheiten die für die Größe des Betriebs nach § 51 Abs. 1a BewG [2] zulässige Grenze, so ist für die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe entscheidend, ob in dem Betrieb mehrere Zweige des Tierbestands gehalten werden. Rz. 74 [Autor/Stand] Beschränkt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 51 Tierbestände

Schrifttum: App, Die Berücksichtigung von Verlusten aus Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1990, 538; Engel, Die Fehler im Vieheinheitenschlüssel, Inf. 1988, 53; Engel, Landwirtschaft oder Gewerbe, 1998; Engel, Bewertungs-Ratgeber in der Tierhaltung, Einheitsbewertung und Abgrenzung zum Gewerbe, 1990; Felsmann, Änderung der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerbliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Entwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungsgesetz 1971) [2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftliche Tierhaltung geschaffen. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Allgemeine Ausführungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz grenzt die Tierbestände, die nicht überschritten werden dürfen, wenn sie zur Land- und Forstwirtschaft gehören sollen und damit keine gewerbliche Tierhaltung gegeben ist, grundsätzlich nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab. Der Begriff "Vieheinheit" ist ein steuertechnischer Begriff, der einerseits von dem F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendung des Umrechnungsschlüssels

Rz. 58 [Autor/Stand] Die in dem Umrechnungsschlüssel enthaltenen Einheiten gelten für die Erzeugung (z.B. eines Mastschweins) oder die zwölfmonatige Haltung eines Tieres (z.B. Milchkuh, Legehenne). Rz. 59 [Autor/Stand] Die Spezialisierung landwirtschaftlicher Betriebe hat jedoch dazu geführt, dass die risikoreiche zur Vorbereitung der späteren Mastperiode Umstellung der Kälbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung stellt sich im Regelfall als sehr problematisch dar. Nach dem Bewertungsrecht vor dem BewG 1965 waren Bestimmungen über die Futterbedarfsdeckung aus eigener Erzeugung und aus Zukauf im Gesetz nicht getroffen. Dies bereitete für die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wirtschaftliche Einheit

Rz. 56 [Autor/Stand] Gegenstand der Einheitsbewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Diese wird im § 2 BewG definiert. Allerdings werden nicht alle wirtschaftlichen Einheiten von der Einheitsbewertung erfasst. Nur die im § 19 BewG ausdrücklich aufgeführten Bereiche unterliegen der Einheitsbewertung. Dabei handelt es sich um inländische Betriebe der Land- und Forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bedeutung der Abgrenzung der Tierhaltung

Rz. 92 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51 BewG über die Abgrenzung der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu rechnenden Tierbestände hat grundsätzlich die gleiche Bedeutung und Auswirkung wie die Abgrenzung jedes anderen Wirtschaftsguts in Bezug auf die Frage, ob es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt oder die Wirtschaftsgüter einer anderen Vermögensar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 31 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen. Das zentrale Problem des § 8 ist die Einordnung der verschiedenen, von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 bzw. unter § 7 Abs. 6 a (früher § 10 Abs. 6 Satz 2 aF). Insoweit interessiert einerseits die Qualifikation der Tätigkeiten als aktiv, (normal) passiv oder als passiv mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zweck der Vorschrift

Rz. 6 [Autor/Stand] § 51a bezweckt die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften und stellt sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt werden. Rz. 7 [Autor/Stand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sonderfall: Pensionsvieh

Rz. 99 [Autor/Stand] Vieh, das von einem Landwirt in einen anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Aufzucht, Haltung, Pflege, Gräsung und dergleichen übergeben wird[2], gehört weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers der Tiere und nicht zur wirtschaftlichen Einheit des Pensionsbetriebs. Deshalb sind auch bei der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 51a BewG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der Vieheinheiten nach der Größe der Nutzfläche

Rz. 29 [Autor/Stand] § 51 Abs. 1 und 1a BewG bestimmen die Anzahl der Vieheinheiten (VE), die je nach Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Betrieb vorhanden sein dürfen, damit der Tierbestand noch zur landwirtschaftlichen Nutzung gerechnet werden kann. Die Änderung des Vieheinheiten-Schlüssels ab 1.1.1999 durch Abs. 1a bewirkt, dass die Zahl der zulässigen VE je ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wertfeststellung

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Einheitswert muss eine Angabe über den Wert der wirtschaftlichen Einheit enthalten, auf die sich die Feststellung bezieht. Dies ergibt sich mittelbar aus § 19 Abs. 1 BewG i.V.m. § 181 Abs. 1 und § 157 Abs. 1 AO. Die Angabe des Einheitswerts ist ein notwendiger Bestandteil des Einheitswertbescheids, dessen Fehlen m.E. z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Hauptfeststellung 1964

Rz. 295 [Autor/Stand] Die in Anm. 288 genannten Pauschsätze sind für Rechtsstreitigkeiten über die Feststellung des Einheitswerts ab dem Hauptfeststellungszeitraum 1964 durch Ländererlasse [2] geändert worden. Danach soll die Streitwertpauschale bei Rechtsstreitigkeiten über Einheitswerte, die auf den 1.1.1964 festgestellt werden, bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet

Rz. 333 [Autor/Stand] Für die Feststellung von Einheitswerten im Beitrittsgebiet gelten in Teilbereichen die Sondervorschriften der §§ 125 bis 136 BewG , ansonsten die Vorschriften der §§ 19 ff. BewG. Danach gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke die festgestellten oder noch festzustellenden Einhei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Zerlegung der Einheitswerte

Rz. 327 [Autor/Stand] Steuergegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz i.S. von § 2 BewG. Jede wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes wird für sich bewertet und ihr Wert im Ganzen festgestellt. Die Gemeindegrenzen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft kommt es häufig vor, dass sich der Betrieb nicht nur auf eine Gemeinde beschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Tätigkeitenkatalog und Einkunftsarten. § 8 Abs. 1 Nr. 1–9 enthält eine Positivliste von Einkünften aus aktivem Erwerb (vgl. Anm. 15), die von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen sind. Die Aufteilung einer unternehmerischen Betätigung in einzelne Tätigkeiten ist das Gegenteil von dem, was § 8 Abs. 2 KStG und die in ihm geregelte Adhäsionswirkung ein...mehr