Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ist, gilt in gleicher Weise für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushalts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.3 Antrags- und Eintragungsverfahren

Für den Antrag auf Anwendung des optionalen Faktorverfahrens gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Ein Steuerklassenwechsel, zu dem auch das Faktorverfahren zählt, ist grundsätzlich einmal während des Kalenderjahres zulässig. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann von beiden Ehegatten nur gemeinsam gestellt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3 Antragsabhängiges Faktorverfahren

Das Lohnsteuerabzugsverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten ist als zusätzliche Alternative zur Steuerklassenkombination III/V vorgesehen, wenn beide (teilweise) zeitgleich Arbeitslohn beziehen und die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen. Die Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V bleiben daneben bestehen. Die gesetzliche Zielsetzung der "3. Steuerklasse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.1 Wahl der günstigsten Steuerklasse

Welche Wahl am günstigsten ist, also zum höchsten Nettolohn führt, richtet sich ausschließlich nach der Höhe des Arbeitslohns, den die beiden Ehegatten im jeweiligen Kalenderjahr zusammen beziehen. Wichtig Formel für die Wahl der günstigsten Steuerklassenkombination Die folgende Faustregel bietet die Möglichkeit einer überschlägigen Berechnung: Der Steuerklassenkombination III...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.1 Ermittlung des Faktors

Unter dem Faktor ist ein als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu bildender Multiplikator Y:X zu verstehen, der vom Finanzamt auf 3 Nachkommastellen zu berechnen ist. Im Faktorverfahren ist zunächst die voraussichtliche Jahres­lohnsteuer für jeden Ehegatten getrennt nach der Steuerklasse IV zu berechnen. Damit werden anders als bei der Steuerklasse V bei dem jeweiligen Ehegatten auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.2 Anwendung des Faktors beim jeweiligen Ehegatten-Arbeitslohn

Im Faktorverfahren wird auf den Arbeitslohn des einzelnen Ehegatten die Steuerklasse IV angewandt. Zusätzlich wird die Lohnsteuer der Steuerklasse IV durch Multiplikation mit dem berechneten Faktor gemindert, weil dieser immer kleiner als Eins ist. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens kommt damit bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. In die Bemessun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner

Zusammenfassung Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / Zusammenfassung

Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu versteuernden E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7 Ehegatten-Einzelveranlagung

7.1 Grundzüge Die Ehegatten-Einzelveranlagung kommt nicht etwa für getrennt lebende, sondern nur für zusammenlebende Ehegatten in Betracht, die die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllen und deshalb zwischen der Zusammenveranlagung und der Ehegatten-Einzelveranlagung wählen können. Die Einzelveranlagung für Alleinstehende kommt für sie jedoch nicht in Betracht. Im R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.7 Zumutbare Belastung

Die abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen und damit auch die zumutbare Belastung sind bei der Einzelveranlagung für jeden Ehegatten getrennt zu berechnen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 4 Ausüben des Wahlrechts

4.1 für die Einzelveranlagung von Ehegatten Ehegatten werden nach den besonderen Regelungen für Ehegatten "einzeln" veranlagt, sobald einer von ihnen dies beantragt. In diesen Fällen muss grundsätzlich auch der andere Ehegatte die Ehegatten-Einzelveranlagung hinnehmen. Ohne Bedeutung ist auch, ob bei dem zweiten Ehegatten die Voraussetzungen für eine Veranlagung als Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.3 Tarifermäßigung

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann vorteilhaft sein, wenn für einen Teil der Einkünfte eine Tarifermäßigung, die sog. Fünftelregelung oder der ermäßigte Steuersatz, infrage kommen. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung / Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau hat 2024 eine begünstigte Entschädigung erhalten und weist deshalb ein begünstigtes zu versteuerndes Einkomm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 4.2 für die Zusammenveranlagung

Eine Zusammenveranlagung führt das Finanzamt durch, wenn keiner der Ehegatten wirksam die Ehegatten-Einzelveranlagung gewählt hat. Das Finanzamt veranlagt die Ehegatten insbesondere dann zusammen, wenn sie zur Veranlagungsform keine Anträge stellen.[1] Ist allerdings die Ehegatten-Einzelveranlagung offensichtlich günstiger, soll das Finanzamt die Ehegatten hierauf hinweisen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 8 Maßstäbe für die Verteilung von Aufwendungen

Wie die obige Aufstellung zeigt, gelten für die Verteilung der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen sowie der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen die folgenden Maßstäbe im Rahmen der Ehegatten-Einzelveranlagung: Der Grundsatz lautet, dass derjenige Ehegatte die Aufwendungen abzieht, der sie "wirtschaftlich getragen" hat. Die Ehegatten kö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 4.1 für die Einzelveranlagung von Ehegatten

Ehegatten werden nach den besonderen Regelungen für Ehegatten "einzeln" veranlagt, sobald einer von ihnen dies beantragt. In diesen Fällen muss grundsätzlich auch der andere Ehegatte die Ehegatten-Einzelveranlagung hinnehmen. Ohne Bedeutung ist auch, ob bei dem zweiten Ehegatten die Voraussetzungen für eine Veranlagung als Arbeitnehmer erfüllt sind.[1] Beantragt allerdings ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.4 Verlustausgleich und Verlustabzug

Die Ehegatten-Einzelveranlagung erweist sich häufig als vorteilhaft, wenn ein Ehegatte einen Verlust erlitten und der andere nicht zu hohe positive Einkünfte erzielt hat. Die Ehegatten-Einzelveranlagung vermeidet dann, dass im Jahr der Verlustentstehung diejenigen Freibeträge ohne steuermindernde Wirkung bleiben, die der Ehegatte mit den positiven Einkünften beanspruchen kan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.2 Progressionsvorbehalt

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kann im Einzelfall günstiger sein, wenn ein Ehegatte Einkünfte erzielt, die zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt[1] unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld oder ausländische Einkünfte. Praxis-Beispiel Vergleich Zusammenveranlagung/ Ehegatten-Einzelveranlagung Die Ehefrau weist 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR aus. I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 5 Einzelveranlagung für Alleinstehende

Die Einzelveranlagung für Alleinstehende stellt nach dem Gesetz die Normalform der Veranlagung dar. Dabei werden grundsätzlich nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben angesetzt, die der Steuerpflichtige selbst bezogen bzw. bezahlt hat. Oft werden allerdings Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, die ein anderer, häufig ein naher Angehöriger, zugunsten des Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.1 Grundzüge

Die Ehegatten-Einzelveranlagung kommt nicht etwa für getrennt lebende, sondern nur für zusammenlebende Ehegatten in Betracht, die die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllen und deshalb zwischen der Zusammenveranlagung und der Ehegatten-Einzelveranlagung wählen können. Die Einzelveranlagung für Alleinstehende kommt für sie jedoch nicht in Betracht. Im Regelfall ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 4.3 Nachträgliche Änderung

Das Wahlrecht zwischen verschiedenen Veranlagungsformen kann grundsätzlich nachträglich abweichend ausgeübt werden, solange die Steuerbescheide nicht endgültig und bestandskräftig sind. Der Widerruf der bisherigen Wahl kann auch noch im Einspruchs- und im Klageverfahren erklärt werden, nicht mehr dagegen im Revisionsverfahren vor dem BFH. Das Gesetz bestimmt[1], unter welchen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 6 Zusammenveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten sind auch im Rahmen der Zusammenveranlagung getrennt zu ermitteln. Bei den weiteren Schritten zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden die Ehegatten jedoch "gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt".[1] Der Hauptvorteil der Zusammenveranlagung liegt im Splittingtarif.[2] Dabei werden die Ehegatten im Ergebnis so behandelt, als wenn je...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.5 Nebeneinkünfte

Sind beide Ehegatten Arbeitnehmer und beziehen beide Nebeneinkünfte (mit Ausnahme bestimmter Kapitaleinkünfte) von 410 EUR, bleiben diese bei der Ehegatten-Einzelveranlagung wegen des Härteausgleichs steuerfrei. Bei Wahl der Zusammenveranlagung müssten sie dagegen versteuert werden, weil dann für den Härteausgleich auf die Nebeneinkünfte beider Ehegatten abgestellt wird.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 1 Voraussetzungen des Ehegatten-Wahlrechts

Die Partner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[3]: Es besteht eine Ehe nach bürgerlichem Recht. Nicht verheiratete oder nicht eingetragene Lebenspartner können den Splittingtarif nicht beanspruchen.[4] Die Ehegatten sind beide unbeschränkt steuerpflichtig. Hierzu zählen auch die Fälle ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.3.5 Ausschlusstatbestand Ehegatten-/Lebenspartnereinkommen (Abs. 3)

Rz. 73 Für Kinder gibt es, unabhängig von den Altersgrenzen, den zusätzlichen Ausschlusstatbestand des Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens. Danach ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitgliedes nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.1 Lebenspartnerschaft

Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begründung einer Lebenspartn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Beck, Die verfassungsrechtliche Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, NJW 2001, 1894. Bömelburg, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – ein überholtes Rechtsinstitut?, NJW 2012, 2753. Braun, "Ein neues familienrechtliches Institut" Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, JZ 2002, 23. Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 2 Dauerndes Getrenntleben

Ehegatten leben dauernd getrennt, wenn sowohl die eheliche Lebensgemeinschaft als auch die partnerschaftliche Wirtschaftsgemeinschaft aufgelöst ist.[1] Der steuerliche Begriff des dauernden Getrenntlebens stimmt deshalb nicht mit dem eherechtlichen Begriff überein. Die "eherechtlichen Versöhnungsversuche"[2], bei denen die Ehegatten zeitweise – auf Probe – wieder zusammenleb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 3 Ehepartner lebt im Ausland

In Sonderfällen kommt auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Ehegatte, der im Inland durch seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt[1] oder durch seine Einkünfte[2] unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, muss die Staatsangehörigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungsformen für Eheg... / 7.6 Höchstbetrag für abziehbare Versicherungsbeiträge

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach den Bestimmungen des Alterseinkünftegesetzes wird bei der Ehegatten-Zusammenveranlagung der Höchstbetrag von 27.566 EUR pro Steuerpflichtigem im Veranlagungsjahr 2024 auf 55.132 EUR verdoppelt. Hiervon können vor allem Ehegatten profitieren, die zusätzlich eine Basisrente-Alter oder Basisrente-Erwerbsminderung[1] abgeschlossen haben...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2 Definition

Rz. 6 Die Vorschrift definiert allgemein den Lebenspartner i. S. d. Sozialgesetzbücher. Soweit daher in den Vorschriften der Sozialgesetzbücher auf Lebenspartner verwiesen wird oder diese in Bezug genommen werden, ist damit der Lebenspartner i. S. d. gesetzlichen Definition des § 33b gemeint. Rz. 7 Die Definition der Lebenspartnerschaft für das SGB und für als besondere Sozia...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.5 Keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 42 Mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig erwerbstätiger Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von der Familienversicherung wird an die Rechtsprechung des BSG zur Familienkrankenhilfe angeknüpft (vgl. BSG, Urteil v. 29.1.1980, 3 RK 38/79), die in diesen Fällen bereits die Familienkrankenhilfe als ausgeschlossen angesehen hatte, weil Selbstständige nicht zu dem ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält für das Sozialgesetzbuch und für die als besondere Teile des Sozialgesetzbuches geltenden anderen Gesetze (vgl. Auflistung in § 68) eine allgemeine Definition und die Bestimmung darüber, was unter dem Begriff der Lebenspartnerschaft im SGB zu verstehen ist, indem im Sinn einer dynamischen Verweisung (so auch Weselski/Öndül, in: Schlegel/Voelzke, ju...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.4 Keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Rz. 33 Diese krankenversicherungsfreien oder bef...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.2 Ende der Lebenspartnerschaft

Rz. 13 Die Beendigung der wirksamen zustande gekommenen Lebenspartnerschaft erfolgte und erfolgt auf Antrag durch ein die Lebenspartnerschaft aufhebendes Urteil (§ 15 Abs. 1 LPartG). Ausreichend ist dabei die ein- oder beidseitige öffentlich beurkundete Erklärung, die Lebenspartnerschaft nicht fortsetzen zu wollen. Bei beidseitig übereinstimmender Erklärung erfolgt die Aufhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 5 Vorteile durch Einzelveranlagung von Ehegatten

Bei der Zusammenveranlagung[1] sind die Einkünfte beider Ehegatten zu berücksichtigen. Die Folge: Bezieht ein Ehegatte (fast) nur steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, der andere Ehegatte jedoch steuerpflichtige Einkünfte, erhöht sich bei der Zusammenveranlagung durch den Progressionsvorbehalt des einen Ehegatten die Steuer auf das zu versteuernde Einko...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / a) Unterhaltszahlungen

Abgrenzung: Unterhaltszahlungen sind schon nicht objektiv unentgeltlich und erfüllen damit nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sofern eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. Fehlt es dagegen an einer gesetzlichen Unterhaltspflicht für Zahlungen, sind sie nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, aber ggf. nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG steuerfrei. Berater...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.4 Bedeutung von § 33b

Rz. 15b Die Bedeutung des § 33b wird in Zukunft abnehmen, weil Lebenspartnerschaften nicht mehr neu begründet werden können. § 33b behält jedoch seinen Anwendungsbereich für das Sozialrecht für die in der Vergangenheit begründeten Lebenspartnerschaften und dabei insbesondere in den Fällen, in denen eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe (nach § 17a des Personens...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Durch die zum 1.11.2025 geltende Neufassung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft

Rz. 8 Die Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft waren und sind in § 1 Abs. 1 LPartG geregelt. Danach wird eine Lebenspartnerschaft von 2 Personen gleichen Geschlechts dadurch begründet, dass sie gegenseitig persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Partnerschaftsversprechen). Diese wechselseitige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.3 Keine eigene Mitgliedschaft (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 24 Eine aus einer fremden Mitgliedschaft abgeleitete Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn eine eigene Mitgliedschaft besteht. Damit ist die Familienversicherung grundsätzlich nachrangig gegenüber einer eigenen Pflichtversicherung/-mitgliedschaft oder einer freiwilligen Mitgliedschaft. Letzteres gilt jedoch nur für eine tatsächlich bestehende freiwillige Mitglied...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.3 Einschränkung: Inländischem Recht vergleichbar

Rz. 9 An die sich nach ausländischem Recht richtenden familienrechtlichen Beziehungen ist zwar grundsätzlich anzuknüpfen, für die Anwendung und Übertragung auf die Vorschriften des SGB ist aber zusätzliche Voraussetzung, dass dieses Rechtsverhältnis einem deutschen Rechtsverhältnis entspricht (3. Prüfungsschritt). Die Vorschrift bezweckt daher die Begrenzung sozialrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.1 Familienversicherung

Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und eigenständig Leistungsansp...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 42 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 43 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.4 Beginn und Ende der Familienversicherung

Rz. 80 Die Familienversicherung ist streng akzessorisch von der Mitgliedschaft einer anderen Person (Stammversicherter). Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine pflichtige oder freiwillige Mitgliedschaft handelt. Auch die fingierte Mitgliedschaft als Rentenantragsteller (§ 189) ist eine Mitgliedschaft, welche die Familienversicherung vermitteln kann. Aufgrund der Akzessori...mehr