Fachbeiträge & Kommentare zu Leerstand

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Rz. 36 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erweitert die Steuerfreiheit für die Zuwendung des Familienheims gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] auf entsprechende Zuwendungen von Todes wegen i. S. d. § 3 ErbStG zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft – es ist ausreichend, wenn dem überleben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften haben eine unternehmerische und außerunternehmerische Sphäre. S. "Umsatzsteuer". Die Finanzverwaltung differenziert nunmehr der Rechtsprechung des EuGH und des BFH folgend zwischen der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Sphäre. Die Begrifflichkeiten sollen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.2 Einkunftserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Rz. 21 Die Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht gilt auch für ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltene Ferienwohnungen . Dies gilt unabhängig davon, ob der Stpfl. die Wohnung in Eigenregie oder durch einen Dritten vermietet. Der Stpfl. trägt die Feststellungslast für die ausschließliche Vermietung der Ferienwohnu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.7 Ermittlung des Totalüberschusses – Überschussprognose

Rz. 46 In allen Fällen, in denen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht sprechen, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Hierbei ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Einnahmen und Werbungskosten sind zu schätzen. Dies kann anhand der letzten 5 Jahre geschehen. Behauptet der Stpfl., dass er auf die in der Vergangenheit entstan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.2 Werbungskosten

Rz. 248 Zu den Werbungskosten gehören nur die Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb des Grundstücks mit betriebsbereitem Gebäude gerichtet sind und die ein Stpfl. auch außerhalb eines Gesamtobjekts abziehen könnte. Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen zur Finanzierung der Beteiligung. Werden die Aufwendungen an den Anbieter gezahlt, ist Voraussetzung für den Abzug als W...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.5 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 218 Aufwendungen, z. B. für Reparaturen oder Finanzierungskosten, können bereits dann den Charakter von Werbungskosten haben, wenn aus der Einkunftsart noch keine Einnahmen erzielt werden, sog. vorab entstandene Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG Rz. 25ff.).[1] Erforderlich ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und der Vermietung ein ausreich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Nutzung

Rz. 30 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines bebauten Grundstücks in eine der acht Grundstücksarten ist auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt abzustellen (Stichtagsprinzip). Dabei ist zu prüfen, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken, eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken und/oder öffentlichen oder sonstigen Zwecken dient. Findet im Feststellungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Geschäftsveräußerung im Ganzen

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.1994 fällt die Geschäftsveräußerung nicht mehr unter die Steuerbarkeit. Der Berichtigungszeitraum läuft gem. § 15a Abs. 10 S. 1 UStG für den Erwerber weiter, sodass die Geschäftsveräußerung selbst keine sofortige Vorsteuerberichtigung nach sich zieht. Um zu vermeiden, dass infolge der fehlenden Steuerbarkeit der Geschäftsveräuß...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.2 Übernahme von Bürgschaften und anderen Sicherheiten

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG ist die Übernahme von Bürgschaften i. S. d. §§ 765ff. BGB (diese kann es in verschiedensten Formen und Ausprägungen geben), der Wechselbürgschaft nach Art. 30 WG und der Scheckbürgschaft nach Art. 25 ScheckG. Wie bei den Verbindlichkeiten ist hier die erstmalige entgeltliche Begründung der Bürgschaft ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.3 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Das Förderobjekt muss ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Eine Vermietung, selbst wenn sie nur kurzfristig ist, gilt als Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen. Steht die Wohnung bis zur Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen leer, liegt nur dann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn der Leerstand vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 2.3.5 Leerstand

Vermieter haben zu beachten, dass in die Kostenumlage auch leerstehende Wohnungen einbezogen werden müssen. Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob der Mieter die von ihm gemietete Wohnung nicht bewohnt oder ein Mietverhältnis nicht besteht. Im 2. Fall sind die anteiligen Kosten vom Vermieter zu tragen. Entsprechende Grundsätze gelten für Geschäfts- bzw. Gewerberäu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 6.3 Zusätzliche Angaben im Energieverbrauchsausweis

Nach § 85 Abs. 3 GEG muss ein Verbrauchsausweis zusätzlich mindestens folgende Angaben enthalten: bei einem Wohngebäude der Endenergie- und Primärenergieverbrauch des Gebäudes für Heizung und Warmwasser entsprechend den Berechnungen nach § 82 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3 GEG in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche und nach Maßgabe von § 85 Abs. 6 GEG die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 4.4 Leerstand

Oft stehen in einem Anwesen Einheiten leer, weil zum Beispiel der neue Mieter noch nicht eingezogen ist, noch kein neuer Mieter gefunden wurde oder ein Umbau ansteht. Die auf diese Flächen entfallenden Betriebskosten hat der Vermieter zu tragen. Er darf die Gesamtfläche nicht um die leerstehenden Flächen verringern.[1] Das sog. Leerstandsrisiko hat der Vermieter auch für ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 6.1 Voraussetzungen

Manchmal stellt sich erst nach der erstmaligen Anwendung eines Verteilerschlüssels heraus, dass er nicht geeignet ist. Gäbe es nur die Möglichkeit einer Einigung zwischen dem Gebäudeeigentümer und allen Nutzern, wäre eine Änderung des Maßstabs kaum durchzusetzen. In § 6 Abs. 4 HeizKV ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter den einmal festgelegten Verteilers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.5 Kaltverdunstung

Die DIN EN 834 und die DIN EN 835 stellen an die Heizkostenverteiler bestimmte Anforderungen, insbesondere an deren Anzeigeverhalten. Das Anzeigeverhalten der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip unterscheidet sich sehr von dem elektronischer Heizkostenverteiler. Während die elektronischen Geräte bei der Wärmeabgabe ein proportionales Anzeigeverhalten aufweisen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Eine formularmäßige, vom Vermieter gestellte Betriebskostenumlageklausel, welche die Flächen von Großmietern nur bis zur Größe von 1.000 qm und bei zweigeschossigen Mietflächen mit 50 % der tatsächlichen Fläche berücksichtigt, verzerrt jedoch den flächenbezogenen Abrechnungsmaßstab zugunst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.4 Unterlassene Kosteneinsparung

Rz. 47 Ferner müssen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung genutzt werden. Der Vermieter muss prüfen, ob die Besteuerungsgrundlagen im Einheitswert- und Grundsteuerbescheid richtig angesetzt worden sind; bei hohem Leerstand muss eine Herabsetzung der Grundsteuer gem. §§ 33, 34 GrStG beantragt werden (von Seldeneck, NZM 2002, 550 = ZMR 2002, 399). Rz. 48 Wenn ein Teil des Frischw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.4 Konsequenzen des Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot

Rz. 52 Verstößt der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, begeht er eine positive Vertragsverletzung (BGH, VIII ZR 243/06, GE 2008, 116; Lützenkirchen in Lützenkirchen § 556 Rn. 441; Staudinger/Weitemeyer, § 556 Rn. 93), die ihn bei Verschulden (§§ 280 Abs. 1 Satz 2, 276) zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2). In der Regel dürfte der Vermieter z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Kosten der Wasserversorgung

Rz. 107 § 2 Nr. 2 BetrKV Die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitmietvertrag / 2.2.3 Vermietung als Werkswohnung

Der dritte und letzte Befristungsgrund liegt vor, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.[1] Hinweis Zwischenzeitlich andere Vermietung möglich So können Räume, die an sich Werkswohnungen sind, zur Vermeidung von unnötigen Leerständen zwischenzeitlich anderweitig vermietet werden, wenn zurzeit kein Intere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.3 Hauptzweck des Betriebs

Rz. 432 Der "Hauptzweck" des Betriebs (muss) in der Vermietung von Wohnungen bestehen.[1] Rz. 433 Im Gesellschaftsvertrag wird im Allgemeinen nur der Gegenstand des Unternehmens bestimmt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), nicht aber auch der Zweck. Zweck und Gegenstand sind in vielen Fällen weitgehend identisch. Der Zweck wird im Gesellschaftsvertrag i. d. R. nur bei steuerbegünstigte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bemessungsgrundlage, Höhe und Begünstigungszeitraum

Rn. 25 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage, der Höhe des Sonderausgabenabzugs und der Länge des Begünstigungszeitraums gelten für die Berücksichtigung von Erhaltungsaufwand nach § 10f Abs 2 EStG die gleichen Regelungen und Grundsätze, wie für HK und AK iSv § 10f Abs 1 EStG . Es kann insoweit auf die obigen Ausführungen (s Rn 19–22) verwiesen werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weder Einkünfteerzielung noch Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 10g Abs 2 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Sonderausgabenabzug wird nur gewährt, wenn das Kulturgut nicht zur Einkünfteerzielung iSv § 2 EStG genutzt wird. Wenn dies – etwa bei Vermietung eines denkmalgeschützten Gebäudes – der Fall ist, kommt ein Abzug der Aufwendung als WK oder BA in Betracht (s FG Münster vom 24.08.2016, 7 K 1039/14E, EFG 2016, 1579: Aufwendungen für die Renov...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 7 Entscheidungshilfen zum Outsourcing von Fuhrparkleistungen

Viele Unternehmen haben erkannt, dass sie auf ihrem eigenen Gebiet Spezialisten sind und deshalb Erfolg am Markt haben. Sie besinnen sich auf ihre Kernkompetenz und versuchen, die übrigen Leistungen von Dritten, die auf deren Gebiet wiederum Spezialisten sind, zu kaufen. Das trifft auch die betrieblichen Fuhrparks. Der innerbetriebliche Transport ist weniger betroffen, da er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 3. Leerstand

Rz. 42 [Autor/Stand] Zahlreiche gerichtliche Streitfälle befassen sich mit dem Leerstand von Immobilien aufgrund fehlender Nachfrage infolge eines Überangebots am Markt oder aufgrund struktureller oder konjunktureller Einflüsse.[2] Auch ein Leerstand, der sich aus einer nachhaltigen, strukturell bedingten fehlenden Mieternachfrage ergibt, kann einen Erlass nach § 34 GrStG re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Barbier/Arbert, Grundsteuererlass gemäß § 33 GrStG bei strukturell bedingtem Leerstand, BB 2007, 1421; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Günther, Grundsteuererlas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 5. Sanierung oder Renovierung

Rz. 47 [Autor/Stand] Zu vertreten hat der Steuerschuldner auch Mietausfälle infolge einer Sanierung oder einer Umgestaltung in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks.[2] Grundlegende Sanierungen, die typischerweise die Folge unterlassener rechtzeitiger und umfassender Instandhaltung sind, zählen ebenfalls dazu. Gleiches gilt für Umbaumaßnahmen, um die Vermi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / E. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Vorschrift stimmt wortgleich mit § 33 Abs. 4 GrStG überein. Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des normalen Rohertrags oder bei Minderung der Ausnutzung ist bei bebauten Grundstücken ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 34 Abs. 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 1. Grundlagen

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass ist als Ausnahmefall für besondere Situationen konzipiert.[2] Er setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen.[3] Die Ertragsminderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 107 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG-Saar regelt, welche vom Bundesmodell abweichenden Grundsteuermesszahlen für unbebauten und bebaute Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) im Saarland gelten. Dabei erfolgt bei den bebauten Grundstücken eine Differenzierung zwischen den sog. Wohngrundstücken, die im Ertragswertverfahren und den sog. Nichtwohngrundstücken, die im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Vorkosten oder Vermarktungskosten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / c) Einzelfallabwägung

Rz. 91 Die Beurteilung ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Dies lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[241] und a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Behaltensfrist

Rz. 282 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist daher verpflichtet, das erworbene Familienheim für die Dauer von zehn Jahren, beginnend mit dem Erbfall, zu behalten und die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht aufzugeben. Die Aufgabe der Selbstnutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.6 Leer stehende Immobilie

Rz. 837 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR: "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen ä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abschreibungsbeginn

Rn. 142 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der Abschreibungszeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als Abschreibungen zu verteilen sind, bestimmt. Der Abschreibungszeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 4.2 Planung ausgewählter IFRS-spezifischer Abschlusspositionen

Rz. 42e Besondere Herausforderungen treten im Rahmen der Bilanz- und Erfolgsplanung bei allen Positionen auf, welche zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS bewertet werden. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Zeitwertveränderungen dieser Posten (im Regelfall Vermögenswerte) über die GuV-Rechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden. Beispielsweise werde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieeffizienz als Preisfaktor immer wichtiger

Wer ein Mehrfamilienhaus kaufen will, legt Wert auf die Energieeffizienz, wie JLL beobachtet – und zahlt dafür einen um bis zu 30 % höheren Preis. Bei Immobilien mit einer schlechten Klimabilanz drohen Eigentümern hohe Wertverluste. Hoher Energieverbrauch drückt den Preis Wohnimmobilien mit hohem Energieverbrauch werden nach Einschätzung von JLL im Vergleich zu effizienten Imm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 33 Erlass wegen wesentlic... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat ihre Wurzeln in § 26a Ziff. 1 GrStG des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie §§ 7, 10 bis 19 der Grundsteuererlassverordnung (GrStErlVO) vom 26.3.1952[3] und wurde in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 aufgenommen.[4] Durch die Grundsteuerrechtsreform 1973 war bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft vier Fünf...mehr