Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferungen von Frauenmilch

Rz. 30 Bei Frauenmilch (besser bekannt unter dem Begriff Muttermilch) handelt es sich um nach der Entbindung in den weiblichen Brustdrüsen gebildete Nährflüssigkeit für den Säugling.[1] Für die Steuerbefreiung der Lieferungen von Frauenmilch ist ohne Bedeutung, ob die Frauenmilch bearbeitet, z. B. gereinigt, erhitzt, tiefgekühlt oder getrocknet wird.[2] Die Steuerbefreiung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 64 Besteuerung von Treibstofflieferungen – Billigkeitsregelung zugunsten von Luftrettungsunternehmen: Gemeinnützige Luftrettungsunternehmen führen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steuerfreie Rettungsflüge durch und können somit für Eingangsleistungen, die diesen steuerfreien Umsätzen zuzuordnen sind, keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Sofern sich auf einem Flughafen ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 17 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 17 UStG 1973 bzw. dessen Vorgängervorschrift (§ 50f UStDB 1951). Die Lieferungen von Blutkonserven zwischen Blutsammelstellen, zwischen Krankenanstalten und zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten waren schon seit dem 1.4.1958 aufgrund des durch die Neunte UStDBÄndVO v. 23.3.1958[1] eingeführten § 50f UStDB 1951 steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiung der Lieferungen von Blutkonserven usw. und für Krankenbeförderungen. Wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund ist § 4 Nr. 17 UStG dazu bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu begrenzen. Die unterschiedlichen Befreiungstatbestände in Buchstaben a und b der Vorschrift stehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 13 Kaiser, Das spezielle Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Unfallverletztem: Grundlagen und wichtige Einzelaspekte, BG 1983 S. 270. Schönberger/Mehrtens/Emmerich, Zur Verbesserung des Heilverfahrens, BG 1983 S. 332. Schwartzkopff/Berner/Bienek, in: Steuerberater Branchenhandbuch, 241. Lieferung 2022, Psychotherapeut. Seidler, Entwicklung und heutiger Stand des Heilverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Hintergrund und Funktionsweise des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG

Rz. 169 [Autor/Stand] Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz [2] wurde § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG a.F. um die Nr. 4a a.F. ergänzt. Damit wurde der Katalog des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens um eine weitere Kategorie aufgestockt (sog. ZGGF = Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen, andere Forderungen). Damit sollte nach Auffassung des Gesetzgebers dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (Abs. 4 Nr. 4)

Rz. 163 [Autor/Stand] Zum Verwaltungsvermögen gehören Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes oder eines Versicherungsunternehmens zuzurechnen sind, § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG. Rz. 164 [Autor/Stand] Wertpapiere in diesem Sinn sind ausschließlich auf dem Mark...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4 Förderfähige Fixkosten – allgemeines

Entscheidend für die Förderfähigkeit der ist das zugrunde liegende Vertragsverhältnis: Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt oder im Leistungsumfang reduziert werden kann, ohne das Aufrechterhalten der betrieblichen Tätigkeit zu gefährden. Förderfähig sind fortlaufende, i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheit b... / 4 Verhalten im privaten und öffentlichen Bereich

Wählen Sie Ihre Wohnung (aber auch Ihre Geschäftsräume) unter Sicherheitsaspekten aus. Achten Sie dabei auch auf die Etage. Zweckmäßig ist hier die Wahl der 3. bis 7. Etage (Schutz vor Bombenanschlägen, Rettung im Brandfall). Verschaffen Sie sich und Ihrer Familie Ortskenntnisse in Ihrer Umgebung. Es ist hilfreich zu wissen, wie man zur nächsten Polizeistation, zum nächsten K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Weitergeltung der vorübergehenden Verwendung nach der Lieferung

Rz. 42 Die Lieferung eines Gegenstands, der sich im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindet, ist nur dann steuerfrei, wenn die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung auch nach der Lieferung (d. h. zeitlich nach der Lieferung) noch gilt. Ist die ursprüngliche Bewilligung dem Lieferer erteilt worden, ist daher eine Übertragung der Bewilligung auf den Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 6 Buchst. c [Lieferung von eingeführten Gegenständen]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach der Vorschrift, die der Steuervereinfachung dient, sind Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Drittlandsabnehmer umsatzsteuerfrei, soweit für diese Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung noch gilt. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von eingeführten Gegenständen

Rz. 24 Die Befreiung gilt nur für Lieferungen eingeführter Gegenstände. Der Einfuhrbegriff wird im UStG nicht definiert. Was unter Einfuhr zu verstehen ist, ergibt sich über § 21 Abs. 2 S. 1 UStG aus der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften bzw. aus Art. 30 MwStSystRL. Danach gilt als "Einfuhr eines Gegenstands" die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreite Lieferungen

2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 22 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG befreit bestimmte Lieferungen unter folgenden Voraussetzungen: Die Gegenstände der Lieferungen sind (zuvor) eingeführte Gegenstände; der Abnehmer der Lieferung ist ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer; für die eingeführten Gegenstände ist eine vorübergehende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlungskosten (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 287 Aufgrund der durch das UStG 1980 eingeführten Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG sind neben den Beförderungskosten auch die Kosten für die Vermittlung der Lieferung in die Bemessungsgrundlage der EUSt mit einzubeziehen. Besorgungskosten für die Lieferung, d. h. Kosten, die durch die Beauftragung Dritter zur Leistung im Namen des Unternehmers entstehen, teilen nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Bemessungsgrundlage nach passiver Veredelung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 231 Die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredelung sind durch § 21 Abs. 2 UStG von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen (§ 21 UStG Rz. 52ff.). Rz. 232 Die Bemessungsgrundlage für im Drittlandsgebiet veredelte Gegenstände hat in § 11 Abs. 2 UStG für die EUSt eine eigenständige Regelung erfahren. Die Vorschriften über den Zollwert und das Entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 22 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG befreit bestimmte Lieferungen unter folgenden Voraussetzungen: Die Gegenstände der Lieferungen sind (zuvor) eingeführte Gegenstände; der Abnehmer der Lieferung ist ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer; für die eingeführten Gegenstände ist eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach der Vorschrift, die der Steuervereinfachung dient, sind Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Drittlandsabnehmer umsatzsteuerfrei, soweit für diese Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung noch gilt. Die Steuerbefreiung gilt nur für Lieferungen, nicht aber für sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Drittlandsabnehmer

Rz. 32 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Abnehmer der Lieferung ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer ist. Der aus dem Liefergeschäft Berechtigte und Verpflichtete muss also ein im Drittlandsgebiet ansässiger Abnehmer sein. Drittlandsabnehmer i. S. d. § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG sind diejenigen Personen, die die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Kaufgeschäft

Rz. 59 Die Bewertung nach Art. 70 UZK setzt voraus, dass die zu bewertende Ware aufgrund eines Kaufgeschäfts eingeführt wird. Der Werklieferungsvertrag steht dem Kaufvertrag gleich (DV Zollwert Abs. 6). Auf die Bezeichnung durch die Parteien als Kaufgeschäft kommt es nicht an, ebenso wenig, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufgeschäfts nach den nationalen Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Vorsteuerabzug, Zusammenfallen mit anderen Befreiungen

Rz. 10 Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG schließen den Vorsteuerabzug nicht aus. [1] Dies hat zur Folge, dass die in Rede stehenden Leistungen vollkommen von der Umsatzsteuer entlastet werden. Erst im Bestimmungsstaat unterliegen die Leistungen ggf. der Besteuerung (Einfuhrumsatzsteuer bei Drittstaaten, innergemeinschaftlicher Erwerb bei anderen EU-Mitgliedstaaten). Rz. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Nachweis der Einfuhrversteuerung

Rz. 294 Um die Steuerbefreiung der Vermittlungs-, Beförderungs- und anderen sonstigen Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb und § 4 Nr. 5 UStG geltend machen zu können, hat der Unternehmer nachzuweisen, dass die Kosten für diese Leistungen in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind.[1] Rz. 295 § 20 Abs. 2 UStDV verlangt für die Steuerbefreiung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG war durch Gesetz v. 19.12.1985[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.1987. Rz. 3 Die Neuregelung war während der Beratungen des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 von den Koalitionsparteien eingebracht worden.[2] Rz. 4 Durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[3] wurden in der Vorschrift die Begriffe Erhebungsgebiet/Außengeb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zollamtliche Bewilligung einer vorübergehenden Verwendung

Rz. 35 Voraussetzung der Steuerbefreiung ist weiterhin, dass für die eingeführten Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG genannten Gebieten (also im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg) bewilligt worden ist. Hiermit ist eines der besonderen Zollverfahren i. S. d. Art. 5 Nr. 16 Buchst. b UZK[1] ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Korrekturen (§ 11 Abs. 3 UStG)

Rz. 257 Die EUSt hat eine eigenständige Bemessungsgrundlage, auch wenn diese sich weitgehend an den Zollwert der eingeführten Gegenstände anlehnt. Die Erhebung der EUSt hat die Aufgabe, inländische und eingeführte Gegenstände umsatzsteuerrechtlich gleichzustellen. Daher sind nicht nur die im Ausland geschuldeten Abgaben, sondern auch die anlässlich der Einfuhr entstehenden E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG beruhte bis 31.12.1992 auf Art. 7 der 17. EG-Richtlinie. [1] Nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung war die Einfuhr von Gegenständen, die für ein Verfahren der vorübergehenden Einfuhr angemeldet wurden und für die aufgrund dieses Verfahrens eine Zollbefreiung galt oder – wenn sie aus einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Der gezahlte oder zu zahlende Preis

Rz. 71 Transaktionswert ist der ggf. nach Art. 71 und Art. 72 UZK berichtigte tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat. Es handelt sich um den Rechnungsendbetrag (Rechnungspreis a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.3 Hinweise zu den Vordrucken 0464 und 0465

Rz. 211 Feld 11 (1) Nettopreis ist i. d. R. der Rechnungsendbetrag aus dem angemeldeten Kaufgeschäft (Bruttorechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). (2) Preisermäßigungen sind z. B. Rabatte für die zu bewertende Ware. Sie müssen sich aus dem Kaufvertrag ergeben und in Anspruch genommen werden. (3) Kann ein in der Rechnung ausgewiesenes Skonto im maßgebenden Zeitp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Deduktive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK)

Rz. 164 Die Bewertungsmethode nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK wird als deduktive Methode, auch retograde Methode oder Subtraktionsmethode bezeichnet, weil der Zollwert durch Rückrechnen vom Weiterverkaufspreis ermittelt wird. Nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK muss der Zollwert eingeführter Waren ermittelt werden, wenn die vorangegangenen Methoden nach Art. 70 und 74 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.2 Produktionsmittel (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b ii UZK)

Rz. 92 Der Zollwert umfasst auch die in den eingeführten Waren enthaltenen Wertanteile für Abnutzung oder Verbrauch der bei der Herstellung eingesetzten Produktionsmittel, z. B. Werkzeuge, Matrizen, Gussformen, Maschinen. Bei der Aufteilung des Werts dieser Gegenstände auf die eingeführten Waren ist der Wert und die Art und Weise des Einsatzes der Gegenstände in Übereinstimm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.5 Beförderungskosten (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e i UZK)

Rz. 104 Im Gegensatz zur ZWVO 1968 hat die Einbeziehung der Beförderungskosten in den Zollwert im UZK eine positive Regelung gefunden. Wie auch bei den übrigen Bestandteilen des Transaktionswerts stellt Art. 71 UZK auf die tatsächlich entstandenen Kosten der Beförderung mit den tatsächlich benutzten Beförderungsmitteln auf dem tatsächlich genommenen Beförderungsweg ab. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Ausnahme für Beförderungsmittel, Paletten und Container

Rz. 43 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. c S. 2 UStG sind die Lieferungen von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern von der Steuerbefreiung ausgenommen. Die Ausnahme begründet sich daraus, dass die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, Paletten und Containern zollamtlich nicht besonders überwacht wird, somit Missbräuche nicht ausgeschlossen werden könnten. Rz. 44 Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Andere sonstige Leistungen (§ 11 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 UStG)

Rz. 291 Unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Vermittlungs- und Beförderungsleistungen bis zu dem ersten bzw. einem weiteren Bestimmungsort sind auch die Kosten für andere sonstige Leistungen in die Bemessungsgrundlage der EUSt einzubeziehen. Die Vorschrift wurde mWv 1.1.1996 durch Art. 20 Nr. 11 des JStG 1996 (BGBl I 1996, 1250; BStBl I 1996, 438) neu gefasst. Nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG dient der Verwaltungsvereinfachung. Probleme der Umsatzbesteuerung im Grenzeisenbahnverkehr, die sich aus der Verflechtung der Eisenbahnen im Rahmen internationaler Übereinkommen ergeben, sollen vermieden werden. Die Eisenbahnen des Bundes erbringen auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstreck...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 12 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG erstreckt sich auf Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um Leistungen der Eisenbahnen des Bundes; die Leistungen werden auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken bewirkt; Leistungsempfänger sind Eisenbahnve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Einfuhrabgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Rz. 262 Nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG ist dem Wert, nach dem die EUSt für den eingeführten Gegenstand bemessen wird, der im Zeitpunkt der Entstehung der EUSt auf den Gegenstand entfallende Betrag an Zoll hinzuzurechnen; das Gleiche gilt für die Verbrauchsteuern außer der EUSt, soweit die Steuerschuld unbedingt entstanden ist. Die Bemessungsvorschrift des § 11 UStG ist im Zusam...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 als § 4 Nr. 6 neu in das UStG aufgenommen worden. Damit entfiel § 4 Nr. 6 UStG 1973 mit seinem alten Regelungsinhalt (z. B. Beförderungen auf Wasserstraßen, Schleppen von Schiffen und Flößen, Vercharterung von Schiffen für die Binnenschifffahrt). Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs v. 15.3.1978[1] sollten durch die Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 Im Eisenbahnverkehr enden die Beförderungsstrecken der nationalen Eisenbahnverwaltungen in der Regel an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets. In Ausnahmefällen betreiben jedoch die Eisenbahnverwaltungen kurze Beförderungsstrecken im Nachbarstaat bis zu einem dort befindlichen vertraglich festgelegten Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhof (Anschlussstrecken). ...mehr