Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Spätere Leistungen an den ArbN

a) Grundsatz Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Personalrabatte

Schrifttum: Giloy, Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten nach dem SteuerreformG 1990, BB 1989, 122; Klöckner, LSt 1990, DB 1990, 448; von Bornhaupt, ArbN von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Donderer, Rabattbesteuerung und PreisangabenVO, DB 1994, 1159; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532. ga) A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung zu steuerfreien Einnahmen

a) Entschädigung – Schadensersatz Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Arbeitslohn wird regelmäßig demjenigen zugerechnet, der die Arbeitsleistung erbringt. "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind die klassischen Tätigkeitseinkünfte. Das entscheidende Merkmal dieser Einkunftsquelle ist die Teilnahme am Markt durch entgeltliche Nutzung der eigenen Arbeitskraft. Derartige Quellen sind aus der Natur de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vorschüsse und Darlehen

Schrifttum: Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff der Betriebsveranstaltung

Rn. 236 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben, zB Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom ArbG, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Die Veranstaltung muss ein gewisses Eigengewicht haben. Eine Betriebsveranstaltun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grenzen der Steuerpflicht

a) Gesetzliche Grundlagen Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 8 Abs 1 EStG unterliegen der Besteuerung Einnahmen, die im Rahmen einer Einkunftsart zufließen. Einnahmen setzen einen Zufluss von geldwerten Gütern voraus. Das Gesetz nennt in § 8 Abs 2 EStG neben Geld Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge. Sachbezüge, also Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Incentives, Prämien

Schrifttum: Polke, Lohnsteuer bei Incentive-Reisen, DB 1984, 197; Polke, Fortbildung als Incentive?, FR 1987, 344; Albert, Zur Besteuerung von Incentive-Reisen als Arbeitslohn, FR 1990, 413; Albert, Bewertung von Sachzuwendungen, insbesondere von Incentive-Reisen, FR 2002, 712; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Belohnungen" (August 2021), "Diensterfindung" (April 2017). Rn. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die ESt-Reform 1975 hat § 19 Abs 1 EStG unverändert gelassen. Insb wurde nicht die zur Klarstellung des Arbeitslohnes geplante Definition, beispielsweise für Gelegenheitsgeschenke und Annehmlichkeiten (§ 51 EStG, insbesondere Abs 3 Nr 4 und 5 Entwurf zum EStRG 1974, BT-Drucks 7/1470, 39) ins Gesetz aufgenommen. Änderungen ergaben sich aber du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallgruppen

a) Überlassung von Nahrungsmitteln Schrifttum: Scholz, Bewertung und steuerliche Behandlung von Sachbezügen, insbesondere von Werkswohnungen und Mahlzeiten, NSt Lohnsteuersachbezüge Darstellung I (01.03.1984); Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen zulässig?, DB 1985, 565; E. Schmidt, LStPfl des Essensfreibetrags?, BB 1985, 1709; Klüting, Ist die Geltung der SachBezV von der Höh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff der Versorgungsbezüge

Rn. 392 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den nach § 19 Abs 2 EStG anteilig steuerfreien Versorgungsbezügen gehören solche, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften oder die in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG

Rn. 31a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beteiligt sich ein ArbN kapitalmäßig an seinem ArbG, etwa im Rahmen einer Managementbeteiligung, kann diese Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass im Falle einer Veräußerung der Beteiligung Einkünfte gemäß § 20 EStG oder – bei einer Beteiligung von mindestens 1 % – Einkünfte gemäß § 17 EStG erzielt werden. Andererseits kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisekosten bei privaten ArbN

a) Grundsatz Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Beiträge für die Zukunftssicherung

Schrifttum: Kreussler, Zukunftssicherungsfreibetrag für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 1986, 1597; Kreussler, Direktversicherung von ArbN-Ehegatten – Angemessenheit von Prämienaufwendungen – Überversorgung, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 205, DB 1987, 209; Metz/Paschek, Sind durch Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherungen auch für "Tarifangestellte"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Weitere Einzelfragen

Rn. 410 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale nach § 10c Abs 2 EStG letzter Satz sind der Pensionsfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag vom Bruttoarbeitslohn abzuziehen. Ferner spielt die Steuerfreiheit des Pensionsfreibetrags für die Bemessung des Altersentlastungsbetrags nach § 24a EStG eine Rolle. Versorgungsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umzugskosten

Schrifttum: Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltung

Schrifttum: Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Dienstreise bzw beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit

a) Begriff Rn. 300 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Dienstreise liegt vor, wenn der ArbN von seinem ArbG außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis 31.12.2013 = regelmäßige Arbeitsstätte) beschäftigt wird, ständiger Rspr zB BFH BStBl II 1979, 521. Dabei braucht die Reise nicht von der ersten Tätigkeitsstätte, sie kann auch von der Wohnung aus angetreten werden, BFH BStBl III 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückdeckungsversicherung

a) Grundsatz Rn. 185 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 2 Abs 2 Nr 3 S 4 LStDV kein Arbeitslohn ist die Versicherung des ArbG zur Rückdeckung, bei der der ArbG eine Versorgung aus eigenen Mitteln zusagt, sich aber zur Erfüllung dieser Versorgungszusage durch eine Versicherung deckt, ohne dass der ArbN etwa einen Anspruch aus der Versicherung erhält (vgl RFH RStBl 1942, 561). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Unentgeltliche Nutzung von WG

Schrifttum: J. Bauer/von Werder, Die Überlassung von Firmenwagen – vorteilhaft für Unternehmer und Mitarbeiter?, DStR 1982, 250; Filges, Die steuerliche Behandlung von Einrichtungen zur persönlichen Sicherheit, DB 1983, 1166; E. Schmidt, Geldwerter Vorteil bei Kfz-Überlassung an ArbN, DB 1983, 2388; Polke, Gestellung eines Fahrers durch ArbG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Grundsatz Rn. 298 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen sind gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, ebenso Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstbeträge, s Rn 308ff. Dasselbe gilt nach § 3 Nr 16 EStG für Reisekostenersatz und die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstgrenze an im privaten Dienst angestellte Pers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Laufende Bezüge

a) Grundsatz Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für den Begriff des Arbeitslohns ist es gleichgültig, ob es sich um laufende – dazu s § 39b Rn 20 (Mues) – oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Arbeitslohn sind gemäß § 19 Abs 1 Nr 2 EStG auch Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 137 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das EStG und die LStDV bestimmen den Begriff des ArbG nicht näher. § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG setzt bei seiner Umschreibung des inländischen ArbG den ArbG-Begriff als bekannt voraus. § 1 LStDV beschränkt sich darauf, den Begriff des ArbG zu nennen und einige als ArbG in Betracht kommende natürliche oder juristische Personen beispielhaft anzuf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unterhaltszuschüsse, Studienbeihilfen

Schrifttum: E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überlassung von Nahrungsmitteln

Schrifttum: Scholz, Bewertung und steuerliche Behandlung von Sachbezügen, insbesondere von Werkswohnungen und Mahlzeiten, NSt Lohnsteuersachbezüge Darstellung I (01.03.1984); Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen zulässig?, DB 1985, 565; E. Schmidt, LStPfl des Essensfreibetrags?, BB 1985, 1709; Klüting, Ist die Geltung der SachBezV von der Höhe der Verkehrswerte der Sachbezüge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Schrifttum: Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017). 1. Allgemeines a) Begriff Rn. 282 Stand: EL 167 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschsätze der LStR/Gesetzliche Regelungen ab 1996

ca) Rechtsgrundlage Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fürsorgemaßnahmen

ba) Ärztliche Betreuung Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Deferred Compensation (ArbN-finanzierte betriebliche Altersversorgung)

a) Begriff Rn. 189 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff "Deferred Compensation" bezeichnet eine aufgeschobene Vergütung. Diese Begriffsbestimmung ist aber nicht richtig, weil ein zwischen ArbG und ArbN einvernehmlich verlagertes Gehalt den sofortigen Zufluss und damit eine Versteuerung zur Folge hat, s BFH vom 22.01.1982, III R 135/78 nv. Gemeint ist eine Reduzierung der Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bei ArbN im öffentlichen Dienst

a) Allgemeines Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Reisekosten und Fahrtauslagen

Schrifttum: Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beiträge

a) Allgemeines Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den anderen Bezügen und Vorteilen iSd § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehören vor allem die Beiträge des ArbG für Versicherungen der ArbN für Alter und Invalidität sowie Tod, § 2 Abs 2 Nr 3 LStDV, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit zum Arbeitslosengeld. Die Zukunftssicherungsleistungen sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, soweit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Geschenk

Schrifttum: Offerhaus, Was gehört zum Arbeitslohn?, BB 1982, 1061, 1065; Späth, Gelegenheitsgeschenke nicht mehr steuerfrei, DStZ 1985, 557; Richter, Zur steuerlichen Beurteilung von Gelegenheitsgeschenken, BB 1986, 171; Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen im LSt-Recht?, in Stolterfoht (Hrsg), Grundfragen des LSt-Rechts, Jahrbuch der Deutschen Steuer­juristischen Gesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Arbeitgeberanteile

a) Allgemeines Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Begriff Rn. 282 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich um Beträge, die ein ArbN vom ArbG erhält, um sie für ihn auszugeben, oder die er erhält, weil er sie für den ArbG ausgegeben hat. Diese Beträge sind lediglich ein Vermögensausgleich der für den ArbG getätigten Aufwendungen, s BFH BStBl II 2006, 473. Sie sind gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Forderungen oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Hoheitliche Dauerverlustgeschäfte – § 8 Abs 7 S 2 2. Hs KStG

Tz. 49 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für den Bereich der Eigengesellschaften enthält § 8 Abs 7 S 2 2. Hs KStG – zusätzlich zu der Regelung bezüglich der Dauerverluste aus einer wirtsch Betätigung – die Vorschrift, dass ein (begünstigtes) Dauerverlustgeschäft auch vorliegt, wenn das Geschäft Ausfluss einer Tätigkeit ist, die bei jur Pers d öff Rechts zu einem Hoheitsbetrieb gehö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.5 Mobiles BHKW

Tz. 127j Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 5 iVm Rn 1 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) enthalten Sonderregelungen für mobile BHKW. Dies sind transportable Einrichtungen, die an vd Orten eingesetzt werden können, zB im Sommer an einem Freibad und im Winter an einer Schule oder einem Hallenbad. Rn 1 des BMF-Schr verlangt, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Entgeltfähigkeit dem Grunde nach

Ein Indiz dafür, dass die Führung einer einheitlichen Unternehmensbezeichnung, die Verwendung von einheitlichen Unternehmenskennzeichen sowie die Nutzung eines Markenrechts innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe dem Grunde nach entgeltfähig ist, liegt vor, wenn der Namensinhaber, der Inhaber der Marke oder des Unternehmenskennzeichens gegenüber einem Dritten das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung

Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eigenverbrauch" zu den nabzb Aufwendungen. Aufgr entsprechender EG-rechtlicher Vorgaben (s Art 6 Abs 2 der 6. EG-RL) sowie diesbezgl höchstrichterlicher Rspr von EUGH und BFH wurde im StEntlG 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung vom 01.04.1999 der frühere ustliche Eigenverbrauchstatb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Buchwertansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums (s Tz 46a) anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist a...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 23 Muster 8.5: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.5: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Zweck Sie haben das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers gekündigt. Der Arbeitnehmer kann sich gegen die Kündigung wehren, indem er eine Kündigungsschutzklage vor dem A...mehr

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AGS 09/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht glauben Wenn man es gelesen hat, mag man es nicht glauben. Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG KV soll beim ortsansässigen Verteidiger nicht erstattungsfähig sein. Man fühlt sich zurückgesetzt ins vorige Jahrhundert, als um diese Frage gestritten worden ist. Was bei dem Beschluss vor allem sauer aufstößt, ist der Umstand, dass der entscheidende Amts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.39.1 Ständige Vertreter (§ 39 Absatz 1 BsGaV)

418 Nach § 39 Absatz 1 BsGaV ist die BsGaV sinngemäß auch auf ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO anzuwenden (s. § 1 Absatz 5 Satz 5 AStG). Dies ist sachgerecht, da der ständige Vertreter zwar in § 13 AO gesondert geregelt wird, jedoch auch in den Anwendungsbereich der DBA fällt, da ein ständiger Vertreter i.S.d. § 13 AO im Regelfall als abhängiger Vertreter eine Betriebsstät...mehr

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§ 4 Baurecht / A. Muster: Mängelansprüche (Bauherr)

Rz. 1 Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Um als Bauherr (= Auftraggeber) gegenüber dem Unternehmer (= Auftragnehmer) Ansprüche wegen Mängeln an der erbrachten Leistung geltend machen zu können, sind folgende Gesichtspunkte zu klären: 1. Wer ist mein Ve...mehr