Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kritik

Rn. 287 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kritisch zur Abgrenzung zwischen Einnahmen, Auslagenersatz und Kosten der Lebensführung durch die Rspr äußert sich Giloy, FR 1979, 556 vor allem deshalb, weil nach seiner Ansicht der fehlende Einnahmecharakter des Auslagenersatzes in der im Verhältnis zum Arbeitslohn unterschiedlichen Veranlassung der Zahlung zu suchen sei. Es liege ggf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lau, AR-Vergütungen im KSt-Recht, BB 1964, 1207; Risse, AR-Vergütungen bei der KSt, BB 1967, 913; Sudhoff, Der Aufsichtsrat bei der GmbH & Co KG, DB 1968, 196; Risse, AR-Vergütungen und KSt, FR 1968, 360; Voss, Das kstliche Abzugsverbot von AR-Vergütungen, DStR 1968, 500; Clemm/Clemm, Die kstliche Behandlung von AR-Vergütungen ist sinn-, system- und verfassungswidrig, BB 2001, 18...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) ArbN oder Mitunternehmer

Rn. 107 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob jemand einem Gewerbebetrieb im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Dienste leistet oder daran im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses als Mitunternehmer beteiligt ist, hängt davon ab, ob die Würdigung aller Umstände die Annahme rechtfertigt, dass sich der Betreffende wenigstens stillschweigend zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigenständiger Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des steuerlichen Dienstverhältnisses stimmt nicht notwendig mit dem überein, was als Dienst- oder Arbeitsverhältnis iSd Bürgerlichen Rechts, des Arbeits- oder Sozialrechts gilt, s BFH BStBl II 1979, 188; 1980, 303, s Lang, DStJG Bd 9 (1986), 15, 22ff. § 19 EStG enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung. Zwar weisen die Bsp Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ärztliche Betreuung

Rn. 232 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Es liegt im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG, wenn die ArbN im Betrieb kostenlos medizinisch betreut und an sie Medikamente verabfolgt werden; desgleichen Offerhaus, BB 1982, 1061, 1068 "steuerfreie Annehmlichkeit". Das gilt auch für die kostenlose Abgabe von Medikamenten, BFH BStBl II 1975, 340. Nach FG Nds EFG 1967, 37 stellt die Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG

Rn. 238a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses kennzeichnet das Ergebnis der auf einer objektiven Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestehenden Wertung, dass ein vom ArbG an den ArbN zugewendeter Vorteil nicht Gegenleistung für die Dienste des ArbN ist. Dieser ist vielmehr notwendige Begleiterscheinung betriebsfunkti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Wohnungsüberlassung

Rn. 265 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Benutzung einer dem ArbN vom ArbG unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellten Wohnung kann der ArbN nicht einwenden, er hätte vorher viel billiger gewohnt oder könne sich auf anderem Weg eine ebenso billige Wohnung verschaffen, BFH HFR 1961, 29. Nach BFH BStBl III 1961, 487 bleiben als Sachbezug bei zur Verfügung gestellten W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sicherheitsmaßnahmen des ArbG

Rn. 281 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vom ArbG getragene Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei sicherheitsgefährdeten ArbN (zB Einbau von Sicherheitseinrichtungen in Privathäuser von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern) sind kein stpfl Arbeitslohn, da kein geldwerter Vorteil gegeben ist. Derartige Aufwendungen werden im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Was gehört zum Arbeitslohn?, BB 1982, 1061, 1065; Späth, Gelegenheitsgeschenke nicht mehr steuerfrei, DStZ 1985, 557; Richter, Zur steuerlichen Beurteilung von Gelegenheitsgeschenken, BB 1986, 171; Offerhaus, Gesetzlose Steuerbefreiungen im LSt-Recht?, in Stolterfoht (Hrsg), Grundfragen des LSt-Rechts, Jahrbuch der Deutschen Steuer­juristischen Gesellschaft eV – JbDS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Freikarte

Rn. 250 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Freikarten zum Besuch von Kinovorstellungen, die ArbN eines Filmtheaters regelmäßig überlassen werden, stellen Arbeitslohn dar; dies gilt aber nur bis VZ 1989 einschließlich. Ab VZ 1990 fallen derartige Karten unter § 8 Abs 3 EStG (Freibetrag 1 080 EUR). Nach BFH BStBl III 1966, 101 sind Freiflüge und verbilligte Flüge für Angestellte der Fl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Freie Genussmittel

Rn. 225 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach R 19.6 Abs 2 LStR 2023 gehören Getränke und Genussmittel, die dem ArbN zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlassen werden, nicht zum Arbeitslohn. Dasselbe gilt für Speisen, die der ArbG den ArbN anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, zB während einer betrieblichen Besprechung, zum Verzehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fehlgeldentschädigung

Rn. 291 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht stpfl Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG), sind nach R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR 2023 Fehlgeldentschädigungen an ArbN, die im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigt sind, soweit sie arbeitsvertraglich vorgesehen sind und soweit sie 16 EUR monatlich nicht übersteigen. Nach feststehender Rspr (BFH BStBl III 1958...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kinderbetreuung

Rn. 235 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind ab 1992 steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG), wenn es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 33 & Zu 1. Verliert der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, so endet das Arbeitsverhältnis bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung mit dem Ablauf der Kündigungsfrist. Im Fall einer Klage gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung und der Text unter 1. des Musters ist wie folgt zu ändern: Zitat "Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beschränkung der Zuwendungen durch das zulässige Kassenvermögen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 2–5 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Trägerunternehmen kann gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG Zuwendungen für "nicht lebenslänglich laufende Leistungen"nicht mehr als BA abzuziehen, Zitat "wenn das Vermögen der Kasse am Schluss des Wj das zulässige Kassenvermögen übersteigt." "Vermögen der Kasse" ist im Sine von tatsächlichem Kassenvermögen zu verstehen. Für die Ermittlung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Werkzeuggeld

Rn. 294 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1963, 299 blieben auch Werkzeuggelder, die der ArbN für die Benutzung seines eigenen Werkzeugs erhielt, steuerfrei; sie waren kein Arbeitslohn. Hierunter fielen die Entschädigungen des ArbG für arbeitnehmereigene Arbeitsgeräte aller Art (Schreibmaschinen, Fahrräder ua). Die Entschädigungen durften aber die tatsächlichen K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtslage ab Kj 2015

Rn. 243 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber hat durch das ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) in § 19 Abs 1 Nr 1a EStG die Grundsätze der Rspr des BFH (s Rn 236–242) gesetzlich normiert. Danach sind Zuwendungen des ArbG an seine ArbN und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Erholungsurlaub

Rn. 233 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kostenloser Erholungsurlaub im eigenen Erholungsheim des ArbG ist Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1958, 257; ebenso die Gewährung eines Ferienplatzes durch den ArbG, s BFH BStBl III 1957, 279; es liegt nicht nur eine Annehmlichkeit ohne objektive Bereicherung des ArbN vor. Leistet ein Unternehmer als Mitglied einer Gemeinschaft für Erholungshe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen der Rechtsposition des ArbN

Rn. 196 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht zum Arbeitslohn gehören Gewinnanteile, die entweder zur Leistungserhöhung bei der Direktversicherung angesammelt, zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwandt oder an den ArbN ausgezahlt werden. Werden die Gewinnanteile dagegen nicht zugunsten des ArbN verwandt, sondern zugunsten des ArbG beim Versicherungsunternehmen angesammelt, mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 2. Terminsgebühr (Nr. 4126 VV)

Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Berufungsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4126 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr aus Vorbem. 4 Abs. 3 VV.[24] Finden während des Berufungsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung oder eine kommissarische V...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / a) Anwaltliche Mitwirkung

Erforderlich für das Entstehen der Zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV ist eine anwaltliche Mitwirkung. Die damit zusammenhängenden, in Rspr. und Lit. z.T. umstrittenen, Fragen können hier nicht alle dargestellt werden. Wegen der Einzelh. wird daher verwiesen auf die Ausführungen in der Kommentarliteratur[40] Hingewiesen werden soll jedoch auf folgende Grundsätze:mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Auch im Berufungsverfahren kann die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[51] Nach Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV entsteht die Gebühr nämlich in jedem Rechtszug, also auch für das Berufungsverfahren. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht i.Ü. auch dann neben der Verfahrensgebü...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr (Nr. 4124 VV)

Für seine Tätigkeiten im Berufungsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[15] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Beginn des Berufungsverfahrens (s. III., 1.). Auch die Be...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / VIII. Beispielsfälle

Beispiel 1: Mehrere Berufungen Gegen das amtsgerichtliche Urteil, das den Angeklagten verurteilt hat, legen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Strafkammer beraumt einen Berufungshauptverhandlungstermin an. In dem Termin erscheint der Angeklagte nicht. Daher wird seine Berufung abgetrennt und nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen. Die Berufung ...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / VII. Erstattungsfragen

In Rspr. und Lit. besteht Streit, ob zu den im Berufungsverfahren ggf. zu erstattenden Kosten auch die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV gehört, wenn die Staatsanwaltschaft ihre zulasten des Angeklagten eingelegte Berufung nach Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Angeklagten, aber vor Begründung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen hat (vgl. § 473 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desjen...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitnehmerüberlassung

Rn. 138a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ArbG ist grds auch, wer als Verleiher einem Dritten (Entleiher) ArbN (Leih-ArbN) im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses (ArbN-Überlassungsvertrag) auf Zeit gegen Entgelt zur Verfügung stellt, s BFH BStBl II 1988, 804. Der Entleiher ist ArbG, wenn der Leih-ArbN nach den getroffenen Vereinbarungen nicht in dessen Betrieb eingegliedert ist. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Damit ein Versorgungsunternehmen die Bevölkerung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) oder Wasser beliefern kann, muss zunächst ein umfassendes Leitungsnetz aufgebaut werden. Hierzu sind Eingriffe in die Rechte und Interessen der hierdurch jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erforderlich, bei denen es sich entweder um privatrechtliche Eigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Grundsatz

Rn. 247 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Geschenke vom ArbG sind idR Belohnung der Dienstleistung, deshalb Arbeitslohn. Steuerfreiheit kam in Betracht, soweit es sich um Heirats- und Geburtshilfen gemäß § 3 Nr 15 EStG aF (bis einschließlich VZ 2005) handelte.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gf) Bahncard und Jobticket

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 (Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)). Rn. 280a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersetzt der ArbG seinen ArbN mit umfangreicher Reisetätigkeit die Kosten der Bahncard...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Negative Einnahmen

Rn. 363 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Als WK wurden früher auch die spätere Rückzahlung von Arbeitslohn behandelt. Ihrem Wesen nach sind solche Lohnrückzahlungen keine WK. BFH BStBl III 1964, 184 sieht Zinsrückzahlungen als negative Einnahmen aus KapVerm an, BFH BStBl III 1965, 11 Lohnrückzahlungen als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit; so auch BFH BStBl II 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für den Begriff des Arbeitslohns ist es gleichgültig, ob es sich um laufende – dazu s § 39b Rn 20 (Mues) – oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Arbeitslohn sind gemäß § 19 Abs 1 Nr 2 EStG auch Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Witwen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Versicherungsbeiträge des ArbG

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schließt der ArbG für seine ArbN eine Reisegepäckversicherung ab, aus der dem ArbN ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherer zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den ArbG zu Arbeitslohn. Dieser ist nur dann gemäß § 3 Nr 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Dienstreisen beschränkt. Bezie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten nach dem SteuerreformG 1990, BB 1989, 122; Klöckner, LSt 1990, DB 1990, 448; von Bornhaupt, ArbN von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Donderer, Rabattbesteuerung und PreisangabenVO, DB 1994, 1159; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Mahlzeiten im Betrieb

Rn. 216 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn bildet auch die Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb, die Ausgabe von Essensmarken sowie die Gewährung von Barzuschüssen zur Verbilligung von Mahlzeiten innerhalb und außerhalb des Betriebs. Zur Besteuerung der unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb bis VZ 1989 (Essensfreibetrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Freies Parken und Kostenersatz

Rn. 261 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kein geldwerter Vorteil und somit kein Arbeitslohn ist gegeben, wenn der ArbN auf dem Firmenparkplatz lediglich einen von den jeweils freien Plätzen nutzen kann, auch wenn es sich nicht um firmeneigene, sondern angemietete Plätze handelt. Es fehlt an einem konkretisierbaren geldwerten Vorteil. Mietet der ArbG Garagen- oder Stellplätze an un...mehr