Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Anrechnung von Zahlungen und Vorschüssen

Rz. 108 Soweit der Mandant Vorschüsse geleistet oder Zahlungen erbracht hat für anwaltliche Tätigkeiten, für die der Anwalt später beigeordnet wird, sind diese Zahlungen auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Verrechnet wird allerdings zunächst auf denjenigen Teil der Wahlanwaltsvergütung, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unte...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 33. Hinzutreten eines weiteren Anwalts

Rz. 84 Werden nebeneinander mehrere Anwälte beauftragt, gilt § 5 RVG. Jeder Anwalt kann seine Vergütung gesondert nach dem für ihn geltenden Recht abrechnen. Beispiel 41: Hinzutreten eines weiteren Verteidigers Der Mandant hatte im Dezember 2020 in einer Strafsache seinen Anwalt A als Verteidiger mandatiert. Im Februar 2021 hat er den Anwalt B als weiteren Verteidiger beauftr...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 4. Gebührentatbestände

Rz. 15 Die angewandten Gebührentatbestände müssen durch eine "kurze Bezeichnung" angeführt werden. Hier reicht z.B. die Angabe "Verfahrensgebühr", "Terminsgebühr", "Geschäftsgebühr", "Einigungsgebühr" etc. Rz. 16 Soweit das Gesetz keine Gebührentatbestände vorsieht, wie z.B. bei der Mediation, der Beratung und der Gutachtentätigkeit (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG), ist die Angabe eine...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / d) Mehrere nacheinander folgende Vollstreckungsaufträge

Rz. 121 Sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 21 RVG mehrere Angelegenheiten gegeben, entstehen die Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV mehrmals. Rz. 122 Zu beachten ist, dass sich der Gegenstandswert einer folgenden Vollstreckungsangelegenheit jeweils um die Kosten der vorangegangenen Vollstreckungsmaßnahme erhöht (siehe Rdn 16 f.). Beispiel 73: Forderungspfändung und nachfolg...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 2. Rechnungsadressat

Rz. 10 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein,[8] wie etwa der Versicherer im Haftpflichtprozess gegen den Versicherten (§ 10 AKB). Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnu...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Überblick

Rz. 7 Für eine isolierte Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör erhält der Anwalt die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Diese Regelungen gelten seit den Änderungen durch das 2. KostRMoG auch in Verfahren, in denen nach Betragsrahmen abzurechnen ist. Entsprechende Regelungen fehlten bislang. Rz. 8 Wird der Anwa...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / cc) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig, wird aber nach erfolgreicher Rüge im weiteren Verfahren tätig

Rz. 36 Wird der Anwalt zunächst nur mit der Vertretung im Verfahren über die Rüge beauftragt, entsteht die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Wird er nach Erfolg der Rüge auch im anschließenden fortgesetzten Verfahren mandatiert, so liegt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG).[12] Die Vergütung nach Nrn. 3330, 3331 VV geht in der anschließenden Vergüt...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Überblick

Rz. 107 Hat der Anwalt Vorschüsse, Zahlungen oder Zahlungen auf anzurechnende Gebühren vor oder nach seiner Beiordnung erhalten, so sind diese auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Allerdings wird zunächst auf denjenigen Teil der Vergütung angerechnet, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG be...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / II. Gutachten

Rz. 30 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Geregelt sind lediglich die besonderen Fälle der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die mit der Erstellung eines Gutachtens verbunden sind (Nrn. 2101 und 2103 VV; siehe § 7 Rdn 25 ff., 41 ff.), und die Übersendung der Handakten an den Rechtsmittel...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Betragsrahmengebühren

Rz. 4 Während der Wahlanwalt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV grundsätzlich nach Rahmengebühren abrechnet und aus dem vorgegebenen jeweiligen Rahmen nach § 14 Abs. 1 RVG die im konkreten Einzelfall angemessene Gebühr bestimmt, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt jeweils eine Festgebühr, die unterhalb der jeweiligen Mittelgeb...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Rückwirkung im ersten Rechtszug

Rz. 18 Nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erhält der im ersten Rechtszug bestellte oder beigeordnete Anwalt die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, und Beispiel 9: Erstreckung der Bestellung auf...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 22 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon, ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. IRG oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rech...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / III. Beratung und Gutachten

Rz. 7 Seit dem 1.7.2006 sind im RVG für Beratung und Gutachten keine Gebührentatbestände mehr vorgesehen. Der Anwalt soll für seine Beratungs- und Gutachtentätigkeit eine Gebührenvereinbarung schließen, nach der er abrechnet (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Rz. 8 Trifft er keine Vereinbarung, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht geschuldet, also im Falle der Beratung nach § 612...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags

Rz. 26 Erledigt sich die Angelegenheit, bevor ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt ist oder bevor der Verkehrsanwalt diesem gegenüber tätig geworden ist, so ist die Gebühr nach Nr. 3400 VV auf eine 0,5-Gebühr begrenzt (Nr. 3405 Nr. 1 VV). Beispiel 5: Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags, noch kein Prozessbevollmächtigter beauftragt Die in Köln wohnende Partei ...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / d) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig, wird aber nach erfolgreicher Rüge im weiteren Verfahren tätig

Rz. 25 Wird der Anwalt zunächst nur mit der Vertretung im Verfahren über die Rüge beauftragt, entsteht die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Wird er nach Erfolg der Rüge auch im anschließenden fortgesetzten Verfahren mandatiert, so liegt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG).[11] Die Vergütung nach Nrn. 3330, 3331 VV geht in der anschließenden Vergüt...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / I. Überblick

Rz. 1 In sämtlichen Angelegenheiten muss einem Anwalt nicht ein umfassendes Mandat zu Vollvertretung erteilt worden sein. Möglich ist auch, dass der Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten, insbesondere als Verkehrsanwalt oder als Terminsvertreter beauftragt worden ist. Er erhält in diesem Fall grundsätzlich nicht die Vergütung eines umfassend beauftragten Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 7. Kostenerstattung und -festsetzung

Rz. 29 Eine Ratsgebühr kann auch erstattungs- und festsetzungsfähig sein, wenn dadurch andere Gebühren vermieden werden. So kann im Rechtsstreit eine vereinbarte Beratungsgebühr erstattungsfähig sein, wenn die Partei das Verfahren selbst betreibt und sich nur begleitend von einem Anwalt beraten lässt. Die Beratungsvergütung ist dann erstattungsfähig, soweit sie die gesetzlic...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 1. Schriftform

Rz. 9 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen. Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines Anschreibens an den Mandanten gesetzt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich jedoch, stets ein gesondertes Rechnungsformu...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 3. Vertretung im Zulassungsverfahren

Rz. 76 Sowohl der Anwalt des Antragstellers als auch der Anwalt des Antragsgegners erhalten im Verfahren über die Zulassung der Sprungrevision die 1,6-Verfahrensgebühr der Nr. 3206 VV. Der Anwalt des Antragsgegners erhält die volle Verfahrensgebühr allerdings nur, wenn er einen Schriftsatz einreicht, der einen Sachantrag enthält, also wenn er z.B. beantragt, die Sprungrevisi...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (8) Nachfolgender Gesamtauftrag

Rz. 96 Wird der Anwalt zunächst als Terminsvertreter beauftragt und wird er später Verfahrensbevollmächtigter, so liegt nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nur eine Angelegenheit vor, da der bisherige Auftrag erweitert wird. Die Gebühren entstehen nur einmal. Allerdings erhält der Anwalt dann die höheren Gebühren eines Verfahrensbevollmächtigten. Beispiel 53: Terminsvertreter und nach...mehr

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§ 35 Strafsachen / (12) Rechtsmitteleinlegung

Rz. 142 Die Einlegung des Rechtsmittels – unabhängig davon, ob Berufung oder Revision eingelegt wird – zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG mit zur Gebühreninstanz. Der Anwalt erhält hierfür also keine zusätzliche Vergütung. Beispiel 82: Hauptverhandlung mit Rechtsmitteleinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergege...mehr

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§ 28 Familiensachen / XIX. Vollstreckung

Rz. 362 Zur Vergütung von Vollstreckungsangelegenheiten in Familiensachen siehe § 33 Rdn 210 ff.mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / V. Entsprechende Anwendung auf Vergütungsvereinbarungen

Rz. 55 Für Vergütungsvereinbarungen gilt die Vorschrift des § 10 RVG grundsätzlich ebenfalls.[39] Welche Angaben die Kostenrechnung dann enthalten muss, ist der jeweiligen Vergütungsvereinbarung zu entnehmen. Beschränkt sich z.B. die Vergütungsvereinbarung lediglich auf die Vereinbarung eines höheren Gebührensatzes oder eines höheren Streitwertes, dann ist § 10 RVG uneingesc...mehr

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§ 38 Auslagen / I. Überblick

Rz. 1 Die Auslagentatbestände des RVG sind in Teil 7 VV, den Nrn. 7000 ff. VV, geregelt. Grundsätzlich gilt, dass mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten werden (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur, soweit die Nrn. 7000 ff. VV den Ersatz besonderer Geschäftskosten regeln, kann der Anwalt gesonderte Auslagen abrechnen. Unterschieden wird im RVG nach folgen...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Welche Angelegenheit

Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gerichtliche Tätigkeit (I) Der Anwalt ist mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR beauftragt. Er schreibt den Gegner an, der allerdings nicht reagiert. Daraufhin wird Klage erhoben. Das außergerichtliche Aufforderungss...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Erfasste Verfahren

Rz. 1 Soweit der Anwalt bereits in der Hauptsache tätig ist, bestimmt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG, dass die Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Hauptsache gehört und keine gesonderte Vergütung auslöst.[1] Die Frage der Vergütung für die Tätigkeit des Anwalts in solchen Verfahren stellt sich daher nur dann,...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 283 Einstweilige Anordnungsverfahren werden wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 284 Zu beachten ist, dass einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Das gilt unabhängig davon, ob die einstweilige Anordnung auf Antrag oder von Amts...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 121 Der Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Rz. 122 Soweit in Auslagen 19 % Umsatzsteuer enthalten sind, müssen diese zunächst herausgerechnet werden. Dem Mandanten darf nur der Netto-Betrag in Rechnung gestellt werden. Darauf ist dann zusammen mit der übrigen Vergütung 19 % Umsatzsteuer zu erheben. Beispiel 71: Auslagen mit 19 % Umsatzsteuer Der Mand...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 103 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, so richten sich bis zum Widerspruch die Gebühren nach der Hauptsache, wobei daraus nur die ermäßigte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV anfällt. Die Gebühren nach Widerspruch berechnen sich dagegen nur aus dem Wert der Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 10. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 48 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung wird abgelehnt, Rechtsstreit wird dennoch durchgeführt

Rz. 72 Wird der Antrag auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe abgelehnt und das Hauptsacheverfahren dennoch durchgeführt, geht die im Bewilligungsverfahren verdiente Vergütung in der Vergütung des Hauptsacheverfahrens auf (§ 16 Nr. 2 RVG). Beispiel 42: Abgelehnte Prozesskostenhilfebewilligung, Durchführung des Rechtsstreits Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftra...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 2. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Welche Nebenverfahren noch mit zum Rechtszug gehören und damit durch die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV mit abgegolten werden, ergibt sich aus § 16 RVG. Danach zählen z.B. das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und spätere Überprüfungsverfahren mit zum Rechtszug (§ 16 Nr. 2 u. 3 RVG). Auch ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ist für den Prozessbevollmäc...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 2. Gebührenvereinbarung

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. Es heißt an dieser Stelle zu Recht "Gebühren"-Vereinbarung und nicht "Vergütungs"-Vereinbarung, da nur die Gebühren für die Beratung vereinbart werden sollen. In welcher Art der Anwalt seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. E...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / aa) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 27 War der Anwalt bereits im Hauptsacheverfahren beauftragt, gilt auch für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG. Das Verfahren über die Gehörsrüge zählt zur Hauptsache, sodass keine gesonderte Vergütung anfällt. Beispiel 11: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Abweisung der Klage durch das SG erhält der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers den Auftrag, Gehörsrüge zu e...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung sind in Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV geregelt (Nrn. 3311, 3312 VV). Rz. 2 Die Vorschriften gelten nur für Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind (einschließlich der Teilungsversteigerung). Rz. 3 Ni...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / b) Vertretung des Erklärungsempfängers

Rz. 72 Die Entgegennahme der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG auch für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also ebenfalls keine zusätzliche Vergütung, wenn er die Erklärung anfordert und entgegennimmt. Rz. 73 Wird der Anwalt erstmals mit dem Einholen der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt wiederum ...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 3. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder einer sonstigen Güte- oder Schiedsstelle

Rz. 17 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist zum Teil vorgeschrieben, dass vor Einleitung eines Rechtsstreits ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist, so nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder nach §§ 76a, 112 BetrVG und in weiteren Fällen. Für diese Verfahren sieht Nr. 2303 Nrn. 2, 3 und 4 VV vor, dass eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr anfällt.[8] Hierzu siehe § 9. Rz. 18 Na...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Einfache Vollstreckung

Rz. 50 Beispiel 28: Einfacher Vollstreckungsauftrag Der Anwalt ist beauftragt, eine Mobiliarvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 1.860,00 EUR durchzuführen. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus dem Wert der zu vollstreckenden Forderung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG).mehr

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§ 38 Auslagen / c) Mehrfarbige Kopien

Rz. 41 Soweit der Anwalt mehrfarbige Kopien und Ausdrucke anfertigt, erhält er eine höhere Vergütung, und zwar für die ersten 50 abzurechnenden Seiten jeweils 1,00 EUR/Seite und darüber hinaus jeweils 0,50 EUR/Seite. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zu den einfarbigen Kopien und Ausdrucken Bezug genommen werden. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind dieselben. Beispi...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 5. Rückfestsetzung

Rz. 47 Soweit der Anwalt gegen den Gegner eine zu hohe Vergütung hat festsetzen lassen, ist eine Rückfestsetzung in entsprechender Anwendung des § 91 Abs. 4 ZPO möglich.[20] Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn in einem höheren Rechtszug die Kostengrundentscheidung aufgehoben oder abgeändert wird oder nachträglich der Streitwert des Verfahrens herabgesetzt wi...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 42. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 100 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn d...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für alle Auftraggeber

Rz. 61 Ist der Anwalt mehreren bedürftigen Auftraggebern beigeordnet, so ist die gesamte Vergütung aus der Staatskasse zu übernehmen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gehört auch die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu der von der Staatskasse zu übernehmenden Vergütung. Beispiel 31: Prozesskostenhilfe für mehrere Auftraggeber (ders...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Überblick

Rz. 30 Nach § 58 Abs. 3 RVG muss sich der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt Zahlungen und Vorschüsse des Beschuldigten oder eines Dritten unmittelbar auf die aus der Landes- oder Bundeskasse zu gewährende Vergütung anrechnen lassen. Bei nachträglichen Zahlungen ist an die Staatskasse gegebenenfalls zurückzuzahlen (§ 58 Abs. 3 S. 2 RVG). Die Pflicht zur Anrechnun...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 3. Anrechnung bei Überschreiten des Doppelten der Höchstgebühren eines Wahlanwalts

Rz. 40 Nach § 58 Abs. 3 S. 4 RVG ist auch dann anzurechnen, wenn die Summe von Zahlungen des Auftraggebers oder Dritten und Zahlung der Staatskasse die Höchstgebühren eines Wahlanwalts überschreiten würde. Damit ist gesetzlich klargestellt worden, dass unabhängig von der Regelung des § 58 Abs. 3 S. 3 RVG auch unterhalb des Doppelten der Pflichtverteidigergebühren anzurechnen...mehr