Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportlehrer

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen für zum Sportunterricht angeschaffte Gegenstände wie zB Kleidungsstücke (Trainingsanzug, Turnhose, Turnschuhe) und Sporttaschen usw sind bei einem Sportlehrer nur dann als > Werbungskosten abziehbar, wenn die Gegenstände ausschließlich im Sportunterricht verwendet werden. Eine private Mitveranlassung von ganz untergeordneter Bede...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sri Lanka

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka (Hauptstadt: Sri Jayewardenepura Kotte [de jure], Colombo [de facto]; Amtssprachen: Singhalesisch und Tamil) ist ein Inselstaat im Indischen Ozean, östlich der Südspitze von > Indien. Bis 1972 war die Bezeichnung für Sri Lanka Ceylon. Es gilt das DBA vom 13.09.1979 (BGBl 1981 II, 630 = BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum VZ 2005 ist die Besteuerung der > Alterseinkünfte grundlegend neu geordnet worden: Die vor 2005 nach § 40b EStG pauschal besteuerten Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind seither im Rahmen von § 3 Nr 63 EStG steuerfrei (zur Rechtsentwicklung > Rz 42, 54, 56). Die späteren Versorgungsleistungen we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Trennung nach Grund- und Splittingtarif (> Rz 1) gilt auch für den LSt-Abzug. Dort wird die LSt für die Steuerklassen I, II und IV nach dem Grundtarif und für die Steuerklasse III nach dem Splittingtarif berechnet; zu Einzelheiten > Lohnsteuertarif. Bei der Bildung der elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale werden Ehegatten/Lebenspartn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Völkerrechtliche Verträge

I. Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 248 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 DBA wurden von der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 90 Staaten geschlossen, um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl in Deutschland als auch im anderen Staat besteuert werden. Dazu werden entweder ausländische Steuern in Deutschland angerechnet oder bestimmte Einkünfte von der Steuer freigestellt, dh von d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Altersversorgung

1. Betriebliche Altersvorsorge Rz. 24 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Entwicklung der BetrAV ist in den einzelnen Durchführungswegen unterschiedlich verlaufen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 30 ff). Nach Informationen des BMAS ist die Zahl der aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung seit den Reformen im Jahr 2001 (> Betriebliche Altersversorgung Rz 5 ff...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Familien und Kinder

1. Allgemeines Rz. 31 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 11,6 Mio Familien mit Kindern. In diesen Familien lebten insgesamt 17,6 Mio Kinder, darunter knapp 13,9 Mio Kinder unter 18 Jahren. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stehen hinter den rückläufigen Familienzahlen unterschiedliche Entwicklungen bei den Familienformen. Während die Z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Statistisches Material

I. Einwohner, Erwerbstätigkeit und Volkseinkommen Rz. 2/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Während die Bevölkerungszahlen von 2003 bis 2011 rückläufig waren, sind sie danach wieder angestiegen (Quelle: www.destatis.de, Bevölkerung). Rz. 2/2 Stand: EL 134 – ET: 06/202...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuern und Steuerbelastung

1. Steueraufkommen Rz. 3 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Trotz mehrfacher Entlastungen durch den Gesetzgeber steigt das Steueraufkommen insgesamt weiter an. Für die nachfolgenden Steuerarten (sowie den > Solidaritätszuschlag) ergab sich während der letzten Jahrzehnte folgende Entwicklung (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de, Entwicklung der Steuereinnahmen; ab 1990 ist das Steu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Pauschalierung der Kirchensteuer

Rz. 295 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufgrund landesrechtlicher Regelungen wird die KiSt vom FA festgesetzt und erhoben. Beim LSt-Abzug ist der ArbG zur Einbehaltung und Abführung von Kirchenlohnsteuer verpflichtet. > Bemessungsgrundlage ist bei den zu veranlagenden Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die zur Erhebung von KiSt berechtigt ist (> Kirchensteuer Rz 1, 5 ff), ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 161/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als > Sachbezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte waren bis zum VZ 2018 nur die > Sammelbeförderung iSv § 3 Nr 32 EStG oder die Sachbezüge im Rahmen des § 8 Abs 2 Satz 11 EStG oder Abs 3 Satz 2 EStG (> Nahverkehrsbetriebe Rz 1) steuerfrei. Andere Leistungen, mit denen der ArbG den Aufwand für den We...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40a Abs 1 EStG erlaubt die Pauschalierung der LSt mit 25 % des Arbeitslohns bei ArbN, die nur kurzfristig beschäftigt werden. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung > Rz 166–189. Ein ArbN ist kurzfristig iSd § 40a Abs 1 EStG beschäftigt, wenn ermehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Pauschalbesteuerung der Bezüge von Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Pauschalbesteuerung gemäß § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG

Rz. 63 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Gewährt der ArbG > Sonstige Bezüge (> Rz 67) in einer größeren Zahl von Fällen (> Rz 70), kann die LSt pauschal erhoben werden, soweit der Gesamtbetrag der pauschal besteuerten Bezüge eines ArbN den Betrag von 1 000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt (> Rz 74 ff). Rz. 64 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung wird auf Antrag des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Definition und Abgrenzung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen sind Rechtsnormen, die > Einnahmen, die zu einer der sieben Einkunftsarten des ESt (> Einkünfte) gehören und damit grundsätzlich zu besteuern sind, von der Besteuerung freistellen. Solche Steuerbefreiungen finden sich hauptsächlich im EStG, aber auch in anderen Gesetzen, in völkerrechtlichen Verträgen und sogar im Völkerrech...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten

Rz. 72 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sind nur dann abziehbar, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung die Voraussetzungen für den Abzug (> Rz 71) erfüllt (> R 10b.2 EStR). Der Parteibegriff setzt nicht nur die inhaltlichen Kriterien von § 2 PartG voraus, sondern er wird auch durch die in den nachfolgenden Vorschriften des P...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Förderung der Elektromobilität (§ 3 Nr 46 EStG)

Rz. 78 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 (BGBl 2016 I, 2498) wurde mit der Neufassung des § 3 Nr 46 EStG der Vorteil für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs einschließlich der Überlassung der Ladevorrichtung von der ESt/LSt befreit. Voraussetzung ist, da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Steuervergünstigungen und Subventionen

Rz. 16 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die nachfolgenden Steuervergünstigungen und Subventionen haben ein Volumen in den folgenden Größenordnungen (BMF: 28. Subventionsbericht der Bundesregierung [Bundestags-Drucksache 19/32170; abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932170.pdf]): Rz. 17 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Verteilung der Steuerklassen und Bruttoarbeitslöhne

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die folgende Tabelle gibt für 2017 einen Überblick über die > Steuerklassen der Lohnsteuerpflichtigen sowie die Brutto-Lohnsumme und den Durchschnittslohn je Steuerklasse (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022, Tabelle 2.7.6):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 11. Ehemalige Postbedienstete

Rz. 96 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 35 EStG enthält eine Besitzstandswahrungsregelung für Postbeamte, die aufgrund der Privatisierung der > Deutsche Post nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. > Einnahmen, die sie in ihrer früheren Position steuerfrei nach § 3 Nr 11 bis 13 oder Nr 64 EStG erhalten haben, bleiben weiterhin von der ESt/LSt befreit. Dabei hand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Pauschalierung bei der Übertragung von betrieblichen Fahrrädern

Rz. 160 Gem § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 7 EStG besteht die Möglichkeit eine Übertragung von betrieblichen Fahrrädern an den ArbN mit 25 % pauschal zu besteuern (zur Rechtsentwicklung > Rz 59/1). Bei Fahrrädern handelt es sich um Fortbewegungsmittel, die nicht als Fahrzeuge iSd § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 2 HS EStG bewertet werden. Die Pauschalierung findet deshalb (nur) auf Fahrräder und...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 19. Versicherungsleistungen (§ 3 Nr 1 EStG)

Rz. 220 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 1 EStG sind steuerfrei die Zahlungen aus einer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, einer gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen aus der GRV, Übergangsgelder sowie das Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen. Rz. 221 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum Begriff der Krankenversicherung siehe BFH 95, 447 = BStBl 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 3 Nr 47 EStG)

Rz. 124 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz), das am 16.07.2009 neu gefasst wurde (vgl BGBl 2009 I, 2055), werden > Arbeitnehmer, > Heimarbeiter und > Handelsvertreter geschützt, die zum Wehrdienst oder einer Wehrübung einberufen werden. Dies ist nach § 78 Abs 1 ZDG auch auf a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Beihilfen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 11, 43 und 44 EStG)

Rz. 150 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 11 EStG befreit Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern, von der ESt/LSt. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 5 ff. Rz. 151 Stand: EL 134 – ET:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Entschädigungen iZm Infektionskrankheiten (§ 3 Nr 25, Nr 68 und Nr 69 EStG)

Rz. 186 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten werden einerseits durch § 3 Nr 25 EStG die generellen Entschädigungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (> Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl 2000 I, 1045) sowie bestimmte Leistungen bei Infektionen mit dem Hepatitis-C-Virus (§ 3 Nr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Gesundheitsvorsorge (§ 3 Nr 34 EStG)

Rz. 92 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das JStG 2009 (BGBl 2008 I, 2794) wurden mit dem neu eingefügten § 3 Nr 34 EStG Leistungen des ArbG für die betriebliche Gesundheitsförderung von der ESt/LSt befreit. Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und waren zunächst auf 500 EUR je ArbN begrenzt. Durch das Dritte Bürokratieentlastu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Aufzeichnungen

Rz. 269 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die pauschal besteuerten Leistungen und die darauf entfallende LSt sind im > Lohnkonto einzutragen (§ 4 Abs 2 Nr 8 LStDV; > R 41.1 Abs 1 LStR). Wird ein Durchschnittsbetrag zur Abstimmung mit dem Grenzbetrag ermittelt (§ 40b Abs 2 Satz 2 EStG; > Rz 259), ist der Durchschnittsbetrag im Lohnkonto eines jeden ArbN zu erfassen. Zu weiteren Aufz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pauschalbesteuerung von Vorteilen aus der Gewährung verbilligter Mahlzeiten im Betrieb

Rz. 140 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der ArbG kann die LSt mit dem festen Pauschsteuersatz von 25 % auf den geldwerten Vorteil pauschalieren, soweit er odermehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit (§ 3 Nr 26 bis 26b EStG)

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der sog Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr 26 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes vom 25.06.1980 (BGBl 1980 I, 731) in das EStG eingefügt. Ziel war es, Bürger, die im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich nebenberuflich tätig sind, von steuerlichen Verpflichtungen freizust...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anwendungsbereich

Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit dem VZ 2005 gilt für Zuwendungen an kapitalgedeckte > Pensionskassen sowie für Beiträge an eine Direktversicherung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz 83). Werden den Höchstbetrag übersteigende Beiträge oder Zuwendungen erbracht, unterliegen sie grundsätzlich dem individuellen LSt-Abzug, weil § 40...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verfahren bei der Zulassung der Pauschalbesteuerung durch das Finanzamt

Rz. 92 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Zulassung der Pauschalbesteuerung mit den nach den betrieblichen Verhältnissen besonders zu errechnenden Steuersätzen des § 40 Abs 1 EStG muss der ArbG beim > Betriebsstätten-Finanzamt beantragen (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Das jeweilige Betriebsstätten-FA bleibt auch dann zuständig, wenn der ArbG mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten (er...mehr

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Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verzicht auf Arbeitslohn als Spende

Rz. 70 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Verzichten ArbN auf bestimmte Teile ihres Lohns, zB auf den > Arbeitslohn für Mehrarbeit oder Sonntagsarbeit, damit der ArbG die Beträge an gemeinnützige usw Einrichtungen abführt (sog Belegschafts- bzw Arbeitslohnspende), so liegt darin eine > Lohnverwendungsabrede. Von den abzuführenden Lohnteilen ist deshalb grundsätzlich der LSt-Abzug vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Pauschalbesteuerung bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten

Rz. 153 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerpflichtige Vergütungen für Verpflegung bei einer Dienstreise oder einer anderen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit iSv > R 9.4 LStR (> Reisekosten Rz 20), im In- und Ausland kann der ArbG pauschal mit 25 % besteuern (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 4 EStG); damit soll der betriebliche Erfassungsaufwand niedrig gehalten werden (Gesetzesbegr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.3 Beschränkung der Pauschalierung

Rz. 163 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung ist allerdings in ihrem Umfang beschränkt. Sie ist nur zulässig, soweit der ArbN eigene Aufwendungen nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als > Werbungskosten abziehen könnte (> R 9.10 LStR). Anders als beim WK-Abzug kommt es aber darauf an, dass dem ArbN tatsächliche Kosten für den Weg zur Arbeit entstanden sind. Di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

I. Überblick Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden und Mitgliedsbeiträge von unbeschränkt und beschränkt Stpfl sind unter bestimmten Voraussetzungen und im Rahmen bestimmter Höchstbeträge (> Rz 64 ff, > Rz 71) als > Sonderausgaben abziehbar (§ 10b, § 50 Abs 1 EStG). Das soll die Spendenbereitschaft der Bevölkerung erhöhen und die gesellschaftspolitisch erwünschten Ziele de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

I. Rechtssystematische Grundlegung Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, bela...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Ermittlung des Pauschsteuersatzes

a) Berechnung des Pauschsteuersatzes in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der variable Pauschsteuersatz ist in den Fällen des § 40 Abs 1 EStG "unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermitteln" (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Maßgebend ist der "durchschnittliche Steuersatz", der sich "unter Zugrundelegung der durchschnittlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung

1. Freiwilligkeit Rz. 10 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt "Zuwendungen" zur Förderung bestimmter Zwecke. Damit sind Spenden und Mitgliedsbeiträge gemeint. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Umlagen und Aufnahmegebühren. Die Rechtsprechung zieht nur solche Zuwendungen nach § 10b EStG ab, die vom Stpfl freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Spenden zur Förderung bestimmter Zwecke (§ 10b Abs 1 EStG)

I. Begünstigte Zwecke 1. Allgemeines Rz. 25 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt Spenden (> Rz 10–22), soweit sie zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke iSd §§ 52–54 AO dienen. Grundsätzlich kann eine Spende auch im > Ausland Rz 1 verwendet werden (zum Spendenempfänger > Rz 50). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mit der Spende e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Entwicklungshelferleistungen (§ 3 Nr 61 EStG)

Rz. 127 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 61 EStG befreit bestimmte Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz an Entwicklungshelfer. Zur Definition des Begriffs Entwicklungshelfer und der steuerfreien Leistungen > Entwicklungshelfer.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Bilaterale Vereinbarungen

Rz. 258 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch bilaterale Verträge mit anderen Staaten können Steuerbefreiungen enthalten. Die Verträge betreffen oft den Kulturaustauch und die Entwicklungszusammenarbeit. Vgl dazu die einzelnen Länderstichworte, zB > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 4, > Sowjetunion Rz 12. Rz. 259 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffer einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Übertragung von Wertguthaben (§ 3 Nr 53 EStG)

Rz. 145 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 53 EStG befreit die Übertragung von Wertguthaben aus einem Arbeitszeitkonto auf die Deutsche Rentenversicherung Bund. Vgl dazu > Arbeitszeitkonto Rz 6. Rz. 146–148 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffern einstweilen frei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kindergartenbetreuung (§ 3 Nr 33 EStG)

Rz. 53 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 33 EStG. Zu Einzelheiten > Kindergarten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Zuwendungen an politische Parteien (§ 10b Abs 2 EStG)

I. Allgemeines Rz. 71 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine > Politische Partei iSd § 2 Parteiengesetz, die nicht nach § 18 Abs 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist (> Rz 9/2), werden in erster Linie durch die Steuerermäßigung nach § 34g EStG gefördert. Diese beträgt 50 % der Zuwendungen, höchstens 825 EUR, bei Zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verträge mit der UN und zivilen Weltorganisationen

Rz. 253 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu den Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der UN > Vereinte Nationen, > Inmarsat, > Internationales Arbeitsamt, > Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, > Internationaler Seegerichtshof, > ITSO. Rz. 254 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Randziffer einstweilen frei.mehr