Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Abzugsverbot nach dem EStG

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schmiergelder, deren Abzug nicht nach § 160 AO (> Rz 5–9) zu versagen ist, können als WK/BA zu berücksichtigen sein. Während Geschenke, die ohne konkrete Gegenleistung des Empfängers gewährt werden (> Rz 1), grundsätzlich nicht zu abziehbarem Aufwand führen (vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG), besteht für Schmiergelder, bei denen der Stpfl eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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zfs 11/2021, Feststellungsk... / 1 Aus den Gründen:

Der Kl. steht als Hausverwalterin aus dem Gebäudeversicherungsvertrag zwischen WEG und der Bekl. von Juli 2006 für das Gebäude B ein Anspruch auf Feststellung der Eintrittspflicht der Bekl. für den Wasserschaden vom 24.7.2017 zu. Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten hat sie hingegen nicht. A. Entgegen der Auffassung der Bekl. ist die Klage nicht mangels Fe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Fremdkapitalkosten

Tz. 5 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Fremdkapitalkosten umfassen Zinsaufwendungen sowie sonstige mit der Finanzierung in Zusammenhang stehende Aufwendungen, die einem Unternehmen durch die Aufnahme von fremden Geldmitteln entstehen (IAS 23.5). Beispielhaft werden in IAS 23.6 genannt: Nach der Effektivzinsmethode, wie sie in IFRS 9 beschrieben wird, berechnete Zinsen; Zinsen in Bezug...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 In den Anwendungsbereich von IAS 2 (IAS 2.2ff.) fallen zunächst grundsätzlich alle Vermögenswerte, welche die Vorratsdefinition des Standards erfüllen (vgl. Tz. 12ff.). Tz. 8 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Für bestimmte Fallgruppen gelten Ausnahmen zu den Bewertungsvorschriften des IAS 2. In diesen Fällen gehen spezielle Bewertungsvorschriften den a...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rammen / 1 Eigenschaften

Rammen bestehen aus einem Trägergerät mit Mäkler und einer Rammausrüstung. Das Trägergerät von Rammen ermöglicht die Beweglichkeit der Rammausrüstung und trägt das Gewicht der Rammeinrichtung mit Rammgut. Neben stationären Trägergeräten kommen auch Geräte auf Rädern, Raupen oder Schienen aber auch in fester oder beweglich schwimmender Ausführung in Frage. Die Rammausrüstung ist...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6.1 Weitere Werbungskosten

Rz. 928 [Sonstiges → Zeile 50] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- und G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 974 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.5 Leer stehende Immobilie

Rz. 830 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / e) Grundstücke im Zustand der Bebauung

Rz. 34 Im bewertungsrechtlichen Sinne liegt ein Grundstück im Zustand der Bebauung vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude und Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig (siehe Rdn 21 f.>) sind, § 196 Abs. 1 S. 1 BewG. Der Zustand der Bebauung – in Abgrenzung zum unbebauten Grundstück, § 178 BewG (siehe Rdn 20 ff.>) – beginnt mit den Abgrabungen oder der Einbringu...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / V. Bewertung von ausländischem Grundbesitz

Rz. 93 Gemäß § 12 Abs. 7 ErbStG ist ausländischer Grundbesitz nach § 31 BewG zu bewerten. Danach ist der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG (siehe Rdn 11 ff.>) zum Besteuerungszeitpunkt zugrunde zu legen. § 12 Abs. 7 ErbStG hat nur Bedeutung, soweit der ausländische Grundbesitz nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (siehe § 18 Rdn 13 ff.>) von der deutschen Erbschaftsteuer au...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Überbrückungslösung zur Existenzsicherung

Rz. 172 § 24 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 SGB II stellt darauf ab, dass der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist. Bereits im Rahmen von § 12 Abs. 1 SGB II wurde der zeitliche Aspekt geprüft. Das Ergebnis war:mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / B. "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde lieg...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / a) Allgemeines

Rz. 69 Ein Grundstück ist zu Wohnzwecken vermietet, wenn für die zweckgebundene Nutzungsüberlassung ein Entgelt geschuldet wird. Die Höhe der vereinbarten Miete ist unbeachtlich.[64] Gleiches gilt für die Person des Mieters. Insbesondere eine Vermietung an nahe Angehörige oder unterhaltsberechtigte Personen ist unschädlich, selbst wenn die Unterhalsabgeltung durch die Wohnra...mehr

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AGS 09/2021, Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG - Kommentar

Herausgegeben von Notar Dr. Jens Bormann, Notar Dr. Thomas Diehn und Dipl.-RPfleger Klaus Sommerfeldt. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXX, 1192 S., 149,00 EUR Der in der beliebten "Gelben Reihe" des Beck-Verlags herausgegebene Kommentar von Bormann/Diehn/Sommerfeldt ist bereits in 4. Aufl. erschienen. Anders als üblich wird im Vorwort der Stand der Neubearbeitung nicht mit...mehr

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AGS 08/2021, Fischer, Maklerrecht

Von Detlev Fischer. 6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH. XIX, 422 S., 124,00 EUR Die Neuauflage des Werkes berücksichtigt neben der aktuellen Lit. und Rspr. vor allem die Änderungen, die sich aus dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 3 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 MaBV). Erfasste Tätigkeiten sind insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der N...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 3. Mitursächlichkeit

Rz. 37 Der ansonsten begründete Vorkenntniseinwand kann entfallen, wenn eine wesentliche Maklerleistung vorliegt, aufgrund derer der Auftraggeber den Anstoß erhalten hat, sich konkret um das Objekt zu bemühen.[118] Rz. 38 Im Übrigen genügt für das Zustandekommen des Provisionsanspruchs eine Mitursächlichkeit, sofern eine nennenswerte und für den Hauptvertrag kausal gewordene ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Stillschweigender Vertragsschluss

Rz. 14 Weil es häufig an schriftlichen Vereinbarungen fehlt, ist der stillschweigende Maklervertrag äußerst praxisrelevant und Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen: Ein konkludenter Maklervertrag kommt zustande,mehr

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§ 29 Maklerrecht / c) Muster: Alleinauftrag

Rz. 11 Muster 29.1: Makleralleinauftrag Muster 29.1: Makleralleinauftrag Makleralleinauftrag zwischen Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Auftraggeber – und Herrn/Frau/Firma _____ (Name, Straße, Ort) – nachfolgend: Makler –mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Doppeltätigkeit

Rz. 44 Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn mit beiden Seiten – Verkäufer und Käufer – ein Maklervertrag besteht. Das Gesetz verbietet die Doppeltätigkeit nicht, denn § 654 BGB entzieht den Provisionsanspruch nur bei vertragswidriger Tätigkeit für beide Seiten.[136] Die Doppeltätigkeit ist bei Grundstücksmaklern sogar der Normalfall.[137] Die Doppeltätigkeit ist grundsätzlich...mehr

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§ 29 Maklerrecht / b) Alleinauftrag

Rz. 10 Beim Alleinauftrag räumt der Auftraggeber dem Makler während der Vertragslaufzeit das alleinige Nachweis-/Vermittlungsrecht ein. Der Auftraggeber verzichtet während der Vertragslaufzeit auf die Einschaltung weiterer Makler, wobei der Makler zu einem Tätigwerden verpflichtet wird und sich von dieser Verpflichtung nicht einseitig lösen kann.[9] Insb. beim Alleinauftrag ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Beendigung und Unwirksamkeit des Maklervertrages

Rz. 18 Ist der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist er mangels anderweitiger Regelung im Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten kündbar.[34] Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, so dass der Makler für während der Vertragslaufzeit erbrachte Leistungen seinen Provisionsanspruch behält, auch wenn der Hauptvertrag erst später geschlo...mehr

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§ 29 Maklerrecht / a) Normaler Maklerauftrag

Rz. 9 Beim normalen Maklerauftrag schuldet der Makler üblicherweise nur Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen, ohne dass eine Pflicht zum Tätigwerden besteht. Eine Vergütung verdient der Makler nur, wenn aufgrund seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der angestrebte Vertrag zustande kommt. Anders als beim Alleinauftrag steht es dem Auftraggeber des Maklers mangels ande...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Nachweistätigkeit

Rz. 21 Die Nachweistätigkeit besteht in einer Informationserteilung an den Kunden, die es diesem ermöglicht, in konkrete Verhandlungen über den gewünschten Hauptvertrag einzutreten. Dies erfordert grundsätzlich, dass der Makler das konkrete Objekt und Namen und Anschrift des abschlussbereiten Vertragspartners benennt, insb. genügt nicht das Verschaffen einer reinen Ermittlun...mehr

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§ 29 Maklerrecht / e) Wohnungsvermittlung

Rz. 13 Besonderheiten gelten bei der Vermittlung von Mietwohnungen im Hinblick auf das ab dem 1.6.2015 eingeführte "Bestellerprinzip". Der Wohnungssuchende schuldet eine Maklerprovision nur dann, wenn er dem Makler einen eigenständigen Suchauftrag erteilt und dieser für den Kunden nach außen tätig wird (§ 2 Abs. 1 WoVermG).[13] Das im Gesetz niedergelegte Merkmal der "Aussch...mehr

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§ 29 Maklerrecht / C. Maklerklausel

Rz. 53 Häufig befinden sich in Grundstückskaufverträgen Bestimmungen, die sich auf die Mitwirkung/den Provisionsanspruch eines Maklers beziehen. Welche Rechtsfolgen der Makler aus diesen "Maklerklauseln" herleiten kann, ist immer eine Frage der Auslegung. Im Wesentlichen kommen drei Varianten in Betracht:[170]mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Allgemeines

Rz. 34 Der Hauptvertrag muss "infolge" der Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen des Maklers zustande gekommen sein, denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin entlohnt, sondern für einen bestimmten "Arbeitserfolg".[105] Deshalb genügt es nicht, wenn der Hauptvertrag ohne Beteiligung des Maklers oder zufällig zustande kommt.[106] Rz. 35 Die Kausalität der Maklerlei...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / 10. Versicherungsvermittler (§§ 59–73 VVG)

Rz. 24 Oberbegriff für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist der "Versicherungsvermittler" (§ 59 Abs. 1 VVG). Versicherungsvertreter ist derjenige, der von einem Versicherer damit betraut ist, "gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln und abzuschließen" (§ 59 Abs. 2 VVG). Der Versicherungsvertreter ist "Auge und Ohr und Mund" des Versicherers, seine Kenn...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster 29.2: Provisionsklage Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _____ Klage In Sachen der _____, vertreten durch _____, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _____ – Klägerin – gegen Herrn _____, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Streitwert: _____ EUR bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Klägerin. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantr...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIV. Kosten

Rz. 35 Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beide Parteien bei einem Grundstückskaufvertrag sowohl für die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten als auch für die Grunderwerbsteuer haften. Üblicherweise sieht die vertragliche Regelung vor, dass der Käufer die Kosten des Notars und des Grundbuchamts sowie die Grunderwerbsteuer trägt. Die Kosten für das Notarande...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Persönliche Zuverlässigkeit des Bauträgers

Rz. 7 Schließlich legt die MaBV fest, dass Bauträger die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO benötigen. Diese Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn die Person, die die Bauträgergeschäfte übernimmt, die persönliche und organisatorische Gewähr dafür bietet, dass die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung aller Voraussicht nach eingehalten werden.mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Unzulässige AGB-Klauseln

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§ 29 Maklerrecht / 2. Vorkenntnis

Rz. 36 Vorkenntnis ist ein häufiger Einwand von Auftraggebern. Der Vorkenntniseinwand kann nur dem Nachweismakler entgegengehalten werden, nicht aber dem Vermittlungsmakler, weil bereits die über den Nachweis hinausgehenden Vermittlungsleistungen die zentrale Maklertätigkeit darstellen.[111] Für Vorkenntnis ist der Auftraggeber beweisbelastet.[112] Der Auftraggeber kann sich ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 4. Unterbrechung der Kausalität

Rz. 40 Eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ist möglich, sofern der Vertragserfolg auf völlig neuen Verhandlungen beruht, ohne dass die Maklerleistung noch fortwirkt.[124] Auch erheblicher Zeitablauf kann die Kausalität unterbrechen, jedenfalls zum Wegfall der Kausalitätsvermutung führen.[125] Maßgeblich ist immer, ob die Maklertätigkeit noch fortwirkt.[126]mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Zielsetzung der MaBV

Rz. 4 Wegen der besonderen Risiken, die bei Bauträgerprojekten für die Erwerber bestehen und die in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden bei entsprechenden Modellen geführt haben, wurde durch die Makler- und Bauträgerverordnung ein Rahmen geschaffen, der bei Bauträgerprojekten im Wesentlichen drei Zielen dient: (1) der Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 29 Maklerrecht / I. Fälligkeit und Verjährung des Provisionsanspruchs

Rz. 54 Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen/vermittelten Vertrages. Mangels anderweitiger Vereinbarung wird der Provisionsanspruch dann sofort fällig. Außer im kaufmännischen Verkehr ist der Makler zur Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet; Fälligkeitsvoraussetzung ist die Rechnungslegung ohnehin nicht,[173] ...mehr

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§ 29 Maklerrecht / II. Auskunftsanspruch

Rz. 56 Der Makler hat einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Auftraggeber hinsichtlich des Abschlusses des Kaufvertrages.[175] Der Auskunftsanspruch bezieht sich auf die Vertragsparteien und den vereinbarten Vertragspreis.[176] Ein Anspruch auf Vorlage des Hauptvertrages besteht grundsätzlich nicht.[177] Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn die Erteilung der Ausku...mehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Maklervertrag

Rz. 6 Grundvoraussetzung des Provisionsanspruchs ist ein Maklervertrag, also die dahin gehende Einigung zwischen Makler und Auftraggeber, dass Letzterer sich zur Zahlung einer Provision verpflichtet für den Fall des aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande gekommenen Hauptvertrages. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass Versuche, Provisionsansp...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Information und Belehrung des Erwerbers über die vertraglichen Regelungen

Rz. 6 Bauträgerverträge bedürfen in ihrer Gesamtheit der notariellen Beurkundung. Hierdurch wird sichergestellt, dass auf Seiten der Erwerber die oftmals schwer überschaubaren und in sich verzahnten Bestimmungen der Verträge zumindest in wesentlichen Teilen im Rahmen der Belehrung durch den Notar erläutert werden.mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Wirksamer Hauptvertrag

Rz. 26 Bei Nichtigkeit des Hauptvertrages – etwa Verstoß gegen § 311b Abs. 1 S. 1 BGB oder ein gesetzliches Verbot – entsteht kein Provisionsanspruch. Wohl aber bei nachträglicher Heilung des Formmangels (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).[68] Bei schwebender Unwirksamkeit entsteht der Provisionsanspruch erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung. Umstritten ist, ob beim Vertragssc...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf-oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[20] entschied sich jedenfalls im Fall von ei...mehr

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§ 29 Maklerrecht / II. Zulässige AGB-Klauseln

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§ 11 Bauträgerrecht / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Bauträgerrecht wirft wegen der verschiedenen zu berücksichtigenden gesetzlichen Regelungen vielfältige praktische und rechtliche Probleme auf. Erwerber- und Verbraucherschutz, Finanzierungssicherheit und Abwicklungs- bzw. Vertriebsfragen stehen in einem Spannungsverhältnis, das durch die gesetzliche Regelung ausgeformt und durch die Rechtsprechung im Einzelnen ausg...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / Literaturtipps

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