Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.6 Meldungen in der Unfallversicherung (§ 28a Abs. 2a)

Rz. 94 Der Arbeitgeber hat für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, zum 16.2. des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung zu erstatten (§ 28a Abs. 2a Satz 1). Zu unterscheiden sind insoweit die allgemeinen Meldepflichten nach § 28a Abs. 1 Satz 1 und die besonderen Meldepflichten nach § 28a Abs. 2a (z...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.10 Sofortmeldung für Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftszweigen

Rz. 110 Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs. 4 Satz 1 genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen spätestens bei Beschäftigungsaufnahme unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu melden. Das 2. SGB IV-ÄndG (dazu Rz. 1) hat mit Wirkung zum 1.1.2009 für Arbeitgeber in den in Abs. 4 genannten Wirtschaftsz...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.14 Meldung im nichtwirtschaftlichen Bereich (§ 28a Abs. 6a)

Rz. 134 Der Grundsatz der maschinellen Datenübertragung, der die Erstattung von Meldungen des Arbeitgebers in Form von systemuntersuchten Programmen oder maschinellen Ausfüllhilfen für Beschäftigte vorsieht, wird durch Absatz 6a eingeschränkt. Hiernach können Arbeitgeber auf Antrag Meldungen in Papierform, also auf Vordrucken erstatten. Das wiederum hängt von mehreren (engen...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.19 Mitglieder berufsständischer Einrichtungen (§ 28a Abs. 10)

Rz. 148 Die Vorschrift trifft eine spezielle Regelung für den Fall, dass der betreffende Beschäftigte Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist. Das sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Arbeitnehmer, die aufgrund einer gesetzlichen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.3 Meldung per Datenübertragung

Rz. 52 Die Meldungen erfolgen an die zuständige Annahmestelle (§ 23 Abs. 1 DEÜV). Sofern diese die Annahme der Daten beeinträchtigende Mängel feststellt, insbesondere weil die Datensätze unvollständig sind, hat sie die Meldung zurückzuweisen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 DEÜV). Der Arbeitgeber, das Rechenzentrum oder die vergleichbare Einrichtung ist über die festgestellten Mängel dur...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.1 Einführung

Rz. 81 Die DEÜV ist die ergänzende Rechtsvorschrift zu den §§ 28a ff. Sie soll zum einen das Meldeverfahren vereinfachen und zum anderen den Verwaltungsaufwand mindern. Die Meldetatbestände der DEÜV treten gleichrangig neben jene des insoweit abschließenden § 28a Abs. 1 SGB IV. Die DEÜV enthält im Ersten Abschnitt allgemeine Bestimmungen. § 1 DEÜV definiert den Geltungsberei...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.5 Jahresmeldung (§ 28a Abs. 2)

Rz. 93 Unabhängig von den zuvor erläuterten Anlässen zur Erstattung einer Meldung hat der Arbeitgeber jeden am 31.12. des Vorjahres Beschäftigten nach Abs. 1 mittels Datenübertragung zu melden (Jahresmeldung). Rechtsgrundlage hierfür sind § 28a Abs. 2. Eine schriftliche Meldung ist ausgeschlossen. Diese Vorgabe erweist sich als unvollständig. Zutreffend erweitert § 10 DEÜV d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.9 Einrichtung eines Arbeitgeberkontos (§ 28a Abs. 3b)

Rz. 109 Nach § 28a Abs. 3b Satz 1 haben Arbeitgeber auf elektronische Anforderung einer Einzugsstelle mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch zu übermitteln. Das Nähere über die Angaben, die Datensätze und das Verfahren regeln nach § 28a Abs. 3b Satz 2 die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung un...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.21 Versicherte Beschäftigte nach SGB VII (§ 28a Abs. 12)

Rz. 156 Letztendlich erweitert Abs. 12 den Kreis der Beschäftigten, für die eine Meldung abzugeben ist. Hiernach hat der Arbeitgeber auch für ausschließlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Beschäftigte mit beitragspflichtigem Entgelt Meldungen nach den Abs. 1 und 3 Satz 2 Nr. 2 (Entgeltmeldungen) abzugeben. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte ausschließlich au...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.16 Inhalt des Haushaltsschecks (§ 28 Abs. 8)

Rz. 141 Der Haushaltsscheck hat die in § 28a Abs. 8 Satz 1 angeführten Angaben zu enthalten. Er ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben und dann der DRV Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung (Minijob-Zentrale), insoweit Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 SGB IV, zuzuleiten. Rz. 142 Bei jeder dauerhaften Änderung des Arbeitsentgelts oder bei schwan...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.18 Zusätzliche Angaben für geringfügig Beschäftigte (§ 28a Abs. 9a)

Rz. 147 Für kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 hat der Arbeitgeber bei der Meldung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zusätzlich anzugeben, wie diese für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert sind. Diese Regelung wird im Rahmen eines Berichts der Bundesregierung über die Wirkung der Maßnahme bis Ende des Jahres 2026 evaluiert. Die Vorschrift hat Art. 2 Nr. 2 des Vi...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.20 Monatliche Meldungen zur Beitragserhebung (§ 28a Abs. 11)

Rz. 152 Die Vorschrift knüpft an Abs. 10 an und betrifft gleichermaßen den Personenkreis der Beschäftigten, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht befreit und Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Für solche Beschäftigten hat der Arbeitgeber der Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen monatliche Me...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.4. Meldungen für knappschaftliche Versicherte und Seeleute

Rz. 54 Die Übermittlung von Daten der knappschaftlich Versicherten und von Seeleuten erfolgt ebenfalls ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (hierzu § 95 SGB IV). Voraussetzung für die Erstattung der Meldungen im automatisierten Verfahren ist auch hier, dass...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.13 Hausgewerbetreibende (§ 28 Abs. 6)

Rz. 130 Die Vorschrift bestimmt, dass ein Hausgewerbetreibender als Beschäftigter gilt, soweit der Arbeitgeber eines Hausgewerbetreibenden Arbeitgeberpflichten erfüllt. Die Vorschrift fingiert ("gilt") unter den genannten Voraussetzungen die Arbeitgebereigenschaft. Hierzu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss es um einen Hausgewerbetreibenden gehen, zum an...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.12 Mitteilung der Meldung in Textform (§ 28a Abs. 5)

Rz. 127 Der Meldepflichtige ist gehalten, der zu meldenden Person den Inhalt der Meldung in Textform mitzuteilen; dies gilt nicht, wenn die Meldung ausschließlich aufgrund einer Veränderung der Daten für die gesetzliche Unfallversicherung erfolgt (§ 28a Abs. 5). Die zu meldende Person, also der Beschäftigte, soll hierdurch in die Lage versetzt werden, die Inhalt der Meldung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.17 Sonderregelung für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte (§ 28a Abs. 9)

Rz. 143 Die Vorschrift gibt mit ihrem Satz 1 vor, dass für versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite geringfügig Beschäftigte die Abs. 1 bis 6 entsprechend gelten, wenn nichts anderes geregelt ist. Diese Vorgabe bezieht sich auf Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB IV. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsent...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 1 Allgemeines

Rz. 15 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Daher müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen abgeben, die beispielsweise dazu dienen, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicher...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.11 Meldungen nach § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 (§ 28a Abs. 4a)

Rz. 123 Soweit bei einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung die Einzugsstelle auf Grundlage eingegangener Entgeltmeldungen nicht ausschließen kann, dass die in dem sich überschneidenden Meldezeitraum erzielten Arbeitsentgelte die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten (§ 22 Abs. 2 SGB IV), fordert sie den Arbeitgeber von Amts ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 44 Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger dürfen die Meldungen seit dem 1.1.2006 nur durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen übermitteln. Nach § 17 Abs. 1 DEÜV sind die Daten durch https in dem Standard zu übertragen, der in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 SGB IV festgelegt ist. Für den E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4a Seit dem Inkrafttreten der DEVO/DÜVO zum 1.1.1973 (ab 1.1.1999 DEÜV) sind die Arbeitgeber Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und haben als solche im Zusammenhang mit der Durchführung des Beitragsverfahrens neben ihrer Zahlungspflicht (§§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 BVV) zahlreiche Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle, Informationspflichten gegenüb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Inhalt und Zeitpunkt der Meldepflicht (§ 27 Abs. 1)

Rz. 2 Wenn der Arbeitgeber die Mitteilung der Arbeitnehmerin über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG erhalten hat, muss er diese Information unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) an die zuständige Aufsichtsbehörde weiterleiten. Dadurch soll die Aufsichtsbehörde in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Mutterschutzvorsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / a) ViDA-Initiative der Kommission

Am 8.12.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission Vorschläge zur Reform der "Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter".[77] Das vorgestellte Paket besteht aus drei geplanten Rechtsakten und soll insbesondere den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und die Umsatzbesteuerung in der EU vereinfachen und modernisieren. Es enthält im Wesentlichen wiederum drei Maßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fachkraft für Arbeitssicher... / 3.1.1 Aufgabenfelder

Folgende Aufgabenfelder gehören zu den Grundbetreuungsaufgaben für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Anlage 2 DGUV-V 2, zu den Details siehe dort): Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen); Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention); Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.2 Bisherige Rechtsprechung

Gemäß früherer Entscheidungen des BAG[1] soll eine Meldepflicht des Arbeitnehmers nur dann bestehen, wenn Schäden im eigenen Aufgabenbereich drohen und wenn Wiederholungsgefahr besteht. Erforderlich sei eine aktualisierte Überwachungs- und Kontrollpflicht.[2] Nach einer späteren Entscheidung des BAG vom 3.7.2003[3] soll der Arbeitnehmer dagegen den Arbeitgeber über alle wesentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß § 106 Satz 2 GewO und § 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281c Meldepflichten im Beitrittsgebiet

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 104 RÜG (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV). 2 Rechtspraxis Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 191. Sie regelt die Meldepflichten für mitarbeitende Ehegatten im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV).mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 104 RÜG (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft.mehr

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Jansen, SGB VI § 281c Melde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach Satz 1 der Vorschrift ist der selbständig tätige Ehegatte zur Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV verpflichtet. Rz. 4 Nach § 281c Satz 2 i. V. m. § 28a Abs. 5 SGB IV hat der selbständig tätige Ehegatte dem mitarbeitenden Ehegatten den Inhalt der jeweiligen Meldung nach § 28a Abs. 1 bis 3 SGB IV schriftlich mitzuteilen. Nach § 281c Satz 2 gelten im Übrigen § 28b ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die auf das Beitrittsgebiet beschränkte Übergangsregelung erfasst den Personenkreis der nach § 229a Abs. 1 versicherungspflichtigen mitarbeitenden Ehegatten, die keine Beschäftigten sind, und ergänzt damit die Regelung des § 174. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 279a, die Beitragstragung § 279c und die Meldepflichten § 281c.mehr

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Jansen, SGB VI § 276a Arbei... / 2.2 Beitragseinzug (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt die entsprechende Geltung der Vorschriften zu Meldepflichten des Arbeitgebers und dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Dritter Abschnitt des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches, §§ 28a ff. SGB IV) und der Bußgeldvorschriften des § 111 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und 8, Abs. 2 und 4 SGB IV. Zuständige Einzugsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft...mehr

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Jansen, SGB VI § 279a Beitr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mitarbeitende Ehegatten von Selbständigen im Beitrittsgebiet unterlagen der Versicherungspflicht (anders als in den alten Bundesländern) unabhängig davon, ob sie ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Sozialversicherungsrechts ausübten. Waren sie am 31.12.1991 versicherungspflichtig, blieben sie nach § 229a weiter versicherungspflichtig. Rz. 4 Abzustellen ist auf säm...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 3

Rz. 28 Die Meldepflicht nach Abs. 3 gilt für Entleiher nicht, wenn der Verleiher mit Sitz im Ausland eine selbstständige Zweigniederlassung im Inland unterhält, denselben handels-, gewerbe- und arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Vorschriften wie ein deutscher Arbeitgeber unterliegt, die Leiharbeitnehmer in dieser Zweigniederlassung eingestellt hat und diese für diese Zweignied...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 1

Rz. 7 Die Meldepflicht nach Abs. 1 gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nicht uneingeschränkt. Unterhält ein Arbeitgeber mit Hauptsitz im Ausland im Inland eine selbstständige Zweigniederlassung, ist er wie ein Arbeitgeber mit Sitz im Inland nicht meldepflichtig, wenn die selbstständige Zweigniederlassung denselben handels- und gewerberechtlichen Vorschriften wie ein deut...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Meldepflicht des Arbeitgebers mit Sitz im Ausland

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland grundsätzlich verpflichtet, vor Beginn einer jeden Werk- oder Dienstleistung eine schriftliche Anmeldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung vorzulegen, wenn er einen oder mehrere Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendung...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Ausnahme von der Meldepflicht für eingetragene Vereine

Rz. 290 Von der Meldepflicht des § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG sind nach dem durch das TraFinG neu eingefügten § 20a GwG eingetragene Vereine ausgenommen: Eingetragene Vereine wurden auf der Basis der Daten des Vereinsregisters bis 1.1.2023 und danach anlassbezogen automatisch in das Transparenzregister eingetragen, ohne dass es einer gesonderten Meldung durch den Verein bedarf. All...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Meldepflicht des Entleihers

Rz. 26 Abs. 3 verpflichtet den Entleiher zur Anmeldung, wenn er von einem Verleiher mit Sitz im Ausland zur Arbeitsleistung überlassene Leiharbeitnehmer in einem der in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweige[1] tätig werden lässt. Der Sitz des Entleihers ist ohne Bedeutung. Unabhängig davon, ob er seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG § 16 Meldepflicht

1 Allgemeines Rz. 1 Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Die Meldepflicht nach Abs. 3 ist beschränkt auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern an einen Entleiher, der in den § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig ist.[1] Werden Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland von einem Entleiher außerhalb der in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen beschäftigt, besteht keine Meldep...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgungsbezügen

Zusammenfassung Begriff Damit die Krankenkasse des Versorgungsempfängers aus dessen Versorgungsbezügen Beiträge berechnen kann, benötigt sie Angaben über deren Beginn, Höhe und Dauer. Diese Angaben sind von der die Versorgungsbezüge auszahlenden Stelle an die Krankenkasse zu melden. Da die Zahlstelle der Versorgungsbezüge im Regelfall die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 5 Umfang und Durchführung des Meldeverfahrens

Originär obliegt somit der Zahlstelle die Meldepflicht über Beginn, Höhe, Art und Veränderungen und Ende des Versorgungsbezugs gegenüber der Krankenkasse. Diese Meldepflicht ist umfassend und unabhängig vom krankenversicherungsrechtlichen Status des Versorgungsempfängers; also auch unabhängig davon, ob die Zahlstelle für den jeweiligen Versorgungsempfänger Beiträge abzuführe...mehr