Fachbeiträge & Kommentare zu Miete

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Modernisierung (Miete) / 3.2 Mieterhöhungserklärung

Gegenüber der allgemeinen Regelung in § 559 BGB gelten im vereinfachten Verfahren folgende Besonderheiten: Im vereinfachten Verfahren werden als Anteil für Erhaltungsmaßnahmen pauschal 30 % von den Gesamtkosten abgezogen. § 559 Abs. 4 BGB (unbillige Härte) ist im vereinfachten Verfahren nicht anzuwenden. Auch § 559a Abs. 2 BGB (Zinsersparnisse) ist im vereinfachten Verfahren ni...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.2.1 Begriff der nicht erneuerbaren Primärenergie (§ 555b Nr. 2 1. Alternative BGB)

Nicht erneuerbare Energieträger sind insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas. Werden solche Energieträger ersetzt durch Sonnen- oder Windenergie, Holz oder Biomasse, so wird nicht erneuerbare Primärenergie eingespart. Auf die Einsparung der Energiekosten kommt es nicht an. Der Umfang der Einsparung kann durch den Primärenergiefaktor bestimmt werden. Praxis-Beispiel Primärenergie...mehr

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Modernisierung (Miete) / 2.2 Pflichten des Vermieters

Die Mitteilungspflicht ist grundsätzlich vom Vermieter – bei mehreren Vermietern von allen Vermietern – zu erfüllen. Der Vermieter kann einen Dritten (z. B. den Architekten) zur Abgabe der betreffenden Erklärungen bevollmächtigen. Das Recht zur Modernisierung ist ein Gestaltungsrecht; eine isolierte Abtretung dieses Rechts ist nicht möglich. Jedoch kann der Vermieter einen Dr...mehr

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Modernisierung (Miete) / 2.4 Hinweis auf Härteeinwand (§ 555c Abs. 2 BGB)

Die Regelung in Absatz 2 ist im Zusammenhang mit § 555d Abs. 3 und 4 BGB zu lesen. Danach entfällt die Duldungspflicht des Mieters, wenn besondere Härtegründe vorliegen. Diese sind dem Vermieter bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitzuteilen. Der Vermieter ist nach § 555c Abs. 2 BGB seinerseits verpflichtet, den Mie...mehr

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Modernisierung (Miete) / 4.6.1 Interessenabwägung

Über die Ausnahmen ist aufgrund einer Interessenabwägung zu entscheiden. Die Duldungspflicht entfällt nur dann, wenn das Interesse des Mieters und seiner Angehörigen am Fortbestand der bisherigen Verhältnisse schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters und der übrigen Mieter an der Modernisierung. Die der Modernisierung entgegenstehenden Interessen der anderen Mieter sin...mehr

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Modernisierung (Miete) / 4.6.3 Sonderfall Mieterhöhung

Wichtig Miet- und BK-Erhöhung nicht bei Duldung zu prüfen Die Höhe der zu erwartenden Miet- und Betriebskostenerhöhung spielt für die Duldungspflicht keine Rolle; dieser Umstand ist künftig nur bei der Mieterhöhung nach § 559 BGB zu prüfen.[1] Alle anderen Härtegründe sind im Rahmen der Duldungspflicht zu prüfen.[2] Es kann daher sein, dass der Vermieter den 8 %igen "Modernisi...mehr

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Modernisierung (Miete) / 4.8 Aufwendungsersatzanspruch des Mieters (§ 555d Abs. 6 BGB)

In § 555d Abs. 6 BGB ist bestimmt: (6) § 555a Abs. 3 gilt entsprechend. Die Vorschrift verweist auf die Regelung über den Aufwendungsersatz. Zu den Aufwendungen in diesem Sinne zählen solche Ausgaben einschließlich der Eigenleistungen des Mieters, die zwar durch die Modernisierung veranlasst, aber weder vom Mieter noch vom Vermieter zu vertreten sind. Praxis-Beispiel Aufwendung...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1 Begriff der Modernisierungsmaßnahme

In § 555b BGB wird der Begriff der Modernisierungsmaßnahme wie folgt definiert: Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energeti...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.1.3 Nachhaltigkeit

Die Energieeinsparung muss nachhaltig sein. Der Begriff der Nachhaltigkeit ist zeitlich, nicht quantitativ zu verstehen. Das bedeutet, dass auch sehr geringe Energieeinsparungen als Modernisierung gelten, wenn die Einsparung von Dauer ist.[1] Eine Mindestmenge der Einsparung ist nicht erforderlich[2], sie muss aber messbar sein. Wichtig Keine nur vorübergehende Energieeinsparu...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.3 Maßnahmen zur Einsparung von Wasser (§ 555b Nr. 3 BGB)

Hierzu gehört insbesondere der Einbau von Wohnungswasserzählern (Zwischenzähler), weil eine verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung der Wasserkosten erfahrungsgemäß zum sparsamen Umgang mit Wasser anregt. Praxis-Beispiel Wassersparende Modernisierungsmaßnahmen Außerdem zählen zu den wassersparenden Maßnahmen der Einbau von Durchlaufbegrenzern, die Installation von wasserred...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.2.3 Begriff der klimaschützenden Maßnahmen (§ 555b Nr. 2 2. Alternative BGB)

Was klimaschützende Maßnahmen sind, wird in § 555b Nr. 2 BGB nicht definiert. Auch Regelbeispiele werden nicht genannt. Nach dem Wortlaut der Vorschrift können z. B. Maßnahmen zur Verringerung von Müll u. Ä. als klimaschützende Maßnahmen bewertet werden. Praxis-Beispiel Auswahl klimaschützender Maßnahmen Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen Dachbegrünung Umstellung Heizö...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.6.2 Schaffung von neuem Wohnraum

Maßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere der Dachgeschossausbau, der Ausbau von bisherigen Nebenräumen zu einer Wohnung, der Anbau und die Aufstockung eines Gebäudes. Etwas anderes kann gelten, wenn durch die Baumaßnahme der Mietgegenstand völlig verändert würde.[1] Es ist nicht erforderlich, dass der Wohnraum zur Vermietung bestimmt ist; der Mieter hat auch sol...mehr

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Modernisierung (Miete) / 2.1 Die gesetzliche Regelung

Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme 3 Monate vor deren Beginn in Textform ankündigen.[1] In § 555c BGB ist geregelt: (1) Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme, den Betra...mehr

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Modernisierung (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich zu dulden.[1] Eine Ausnahme gilt, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist.[2] Zu den Modernisierungsmaßnahme...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.4.1 Allgemeines

Generell gilt: Der Gebrauchswert ist objektiv zu bestimmen. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme von dem konkreten Mieter als Verbesserung des Gebrauchswerts gewertet wird. Der Mieter kann z. B. nicht argumentieren, dass er den neuen Kabelanschluss nicht nutzt. Maßgeblich ist vielmehr die Verkehrsanschauung. Es kommt darauf an, ob der Gebrauchswert objektiv erhöht wird. D...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.5 Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (§ 555b Nr. 5 BGB)

Zu den Verbesserungsmaßnahmen zählen insbesondere: Anlage einer Kanalisation, wodurch die bisherigen Ungeziefer- und Geruchsbelästigungen durch die Fäkaliengrube beseitigt werden Errichtung einer Fahrradhalle oder Einbau eines Fahrradständers Einbau einer Waschküche oder eines Trockenraums in das Haus Leuchtdrücker im Treppenhaus Anlage einer Gemeinschaftsantenne oder eines Hausb...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.2.2 Technische Anlagen zur Energieeinsparung

In Betracht kommen insbesondere folgende Anlagen[1]: Photovoltaik Die Anlage dient der Erzeugung von Strom durch Sonnenwärme. Der gewonnene Strom wird in das allgemeine Stromnetz eingespeist. Der Erzeuger des Stroms profitiert über einen Garantiepreis. Umstritten ist, ob der Mieter den Einbau einer Photovoltaikanlage dulden muss.[2] Sonnenkollektoren Die Anlage erzeugt Warmwasser...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.4.2 Einzelheiten

Zu den gebrauchswerterhöhenden Maßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung, der Belichtung und Belüftung, des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung, der sanitären Einrichtungen, der Beheizung und der Kochmöglichkeiten, der Funktionsabläufe in Wohnungen, der Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt. Die bauli...mehr

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Modernisierung (Miete) / 4.6.2 Abwägungskriterien

Bei der Interessenabwägung sind zugunsten des Mieters und seiner Angehörigen insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen und die vorausgegangenen Aufwendungen des Mieters zu berücksichtigen. Weiter spielt eine Rolle eine Krankheit oder das hohe Alter eines Mieters, ein kurz bevorstehender Umzug oder eine besondere berufliche oder schulische Belastung, etwa durch e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.4 Firmen-/Werkswohnung

Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft muss vertraglich vereinbart sein. Kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, ist der tatsächliche Verkehrswert der Unterkunft festzustellen und dem Arbeitnehmer in bar auszugleichen. Bei Auszubildenden, die kostenlos untergebracht sind, dürfen Sachleistungen nur bis zu 75 Prozent auf den Ausbildungsvergütungsanspruch angerechnet we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wärmecontracting / 4.1.2 Preisgebundener Wohnraum

Beim preisgebundenen Wohnraum richtet sich die Umstellung nach den §§ 5, 8 ff. NMV; diese Vorschriften gehen § 556c BGB als spezielle Regelung vor.[1] Durch die Umstellung ändern sich die für die Berechnung der zulässigen Einzelmiete maßgeblichen Kostenansätze (Gesamtkosten, Finanzierungsmittel, laufende Aufwendungen). Der Vermieter muss deshalb die Einzelmiete mittels einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wärmecontracting / 2 Vertrag über Fullcontracting

Ebenso kann vereinbart werden, dass der Mieter mit dem Contractor einen Wärmelieferungsvertrag abzuschließen hat (sog. Fullcontracting). Auch diese Vereinbarung kann durch Formularvertrag getroffen werden.[1] Beim Fullcontracting gehört die Wärmelieferung nicht zu den Vertragspflichten des Vermieters. Die Wärmelieferung erfolgt nicht aufgrund des Mietvertrags, sondern aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wärmecontracting / 4.2.1 Eigenversorgung

Die Umstellung setzt voraus, dass der Vermieter nach den Vereinbarungen im Mietvertrag zur Wärmelieferung verpflichtet ist. Eine Eigenversorgung in diesem Sinne liegt vor, wenn die Wärme und das Warmwasser in einer zentralen Heizungsanlage oder einer vermietereigenen Etagenheizung erzeugt wird. Bei der Etagenheizung gilt dasselbe, wenn durch die Anlage mehrere Nutzer versorgt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 3 Nachhaltige Geschäftsmodelle: Die DNA eines Unternehmens

Ein Geschäftsmodell umfasst die Aktivitäten, die benötigt werden, um die Wettbewerbspositionierung und die Wertschöpfung zu ermöglichen. In diesem Sinne ist das Geschäftsmodell ein konkretisierendes Abbild der Unternehmensstrategie.[1] Es beschreibt, welcher Nutzen auf welche Weise für Kunden geschaffen wird und wie die Austauschbeziehungen mit Kunden und Partnern aussehen. ...mehr

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG München entschiedenen Fall verlangte der Vermieter vom Mieter mit schriftlichem Mieterhöhungsverlangen vom 31.5.2023 die Zustimmung zur Erhöhung der Miete für die streitgegenständliche 3-Zimmer-Wohnung im Stadtteil Sendling-Westpark mit Küche, Bad/WC, Kelleranteil und Garagenstellplatz (Baujahrkategorie 1978–1988) von 990 EUR auf 1.094,80 EUR. Die Mieter stimmt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung mit Mietspiege... / 1 Leitsatz

Im Rechtsstreit über eine Mieterhöhung kann das Gericht bei Bestimmung der ortsüblichen Miete die sog. Stichtagsdifferenz, d. h. einen Zuschlag in Höhe der Inflationsrate, zu den Mietwerten des aktuellen Mietspiegels hinzurechnen. Die Höhe des Zuschlags bestimmt sich nach der Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes zwischen Abschluss der Datenerhebung zum Mietspiegel und ...mehr

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Mieterhöhung mit Mietspiege... / 3 Das Problem

Die Werte eines Mietspiegels sind häufig bereits im Zeitpunkt der amtlichen Veröffentlichung nicht mehr aktuell, wenn zwischen dem Abschluss der Datenerhebung zum Mietspiegel, dessen Veröffentlichung und nachfolgend den Zugang des Mieterhöhungsverlangens beim Mieter größere Zeiträume liegen, in denen die Mieten gestiegen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Betriebsvermögen

Zum Betriebsvermögen einer PartG rechnet zunächst das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft. Zusätzlich sind aber auch von einem Partner an die PartG überlassene Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen – das sog. Sonderbetriebsvermögen. Hinweis Keine Änderung durch MoPeG Zwar ist durch das MoPeG[1] die gesamthänderische Bindung zugunsten von Eigentum einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 3.1 Sondervergütungen

Bei der eigentlichen Gewinnermittlung sind die Grundsätze der Mitunternehmerschaft zu berücksichtigen. Dabei ist der zunächst ermittelte Gewinn noch um die sog. Sondervergütungen zu erhöhen.[1] Dies kann eine als Aufwand gebuchte Tätigkeitsvergütung, eine Miete oder ein Zinsaufwand an einen Partner sein.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 4.2 PartGmbB

Insbesondere das bis dahin fortbestehende Ausweichen auf ausländische Rechtsformen war für den Gesetzgeber Anlass, eine nochmalige Änderung des PartGG im Bereich der Haftungsbeschränkung vorzunehmen.[1] Kern dieser Änderung ist die Sonderform einer PartG, die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung – kurz: PartGmbB. Unverändert blieb die Haftung des Gesellsc...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Befugnisse der kommunalen Träger nach dem Mietspiegelreformgesetz (Abs. 11 und 12)

Rz. 405 Die Gesetzesbegründung zur Einführung der Abs. 11 und 12 in § 22 durch das Mietspiegelreformgesetz stellt den Zusammenhang zu den Mietspiegeln her. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II auch Leistungen für die Unterkunft erbracht werden und bei der Anerkennung der Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf diese auf ihr...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.6 Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft bei Eigentum

Rz. 229 Die zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Leistungsberechtigte ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bewohnen: Die Angemessenheit der Kosten ist in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft bewohnte Wohnung hat, sodann is...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.3.2.1 Unterkunft

Rz. 25 Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie wird gemäß Abs. 3 Satz 3 gesondert erbracht. Die Leistungen werden erbracht, soweit sie notwendig und angemessen sind. Sie sind nicht in den Bedarfssätzen nach § 3a Abs. 2 enthalten. Sie können als Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Insoweit besteht kein Rangve...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.15 Sonstige Regelungen

Rz. 406 In Fällen festgestellten Mietwuchers geht der Anspruch des Mieters auf Erstattung überzahlter Miete und Rückzahlung überzahlter Mietsicherheiten nach § 33 auf das Jobcenter über, soweit Leistungen zum Auszahlungszeitpunkt ansonsten in geringerem Umfang erbracht worden wären (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 31.5.2016, 316 S 81/15). Die durch die Unterbringung in einer öffen...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 anerkannt. Das Jobcenter überprüft nur, ob die Aufwendungen für Heizung angemessen sind oder nicht. Eine Obergrenze für die Anerkennung von Aufwendungen ist insoweit ...mehr