Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 2 Darlegungs- und Beweislast

Für die Aufklärung der Ursache von Feuchtigkeitsschäden gelten folgende Grundsätze [1]: Beweis der Mängelfreiheit Zunächst muss der Vermieter darlegen und ggf. beweisen, dass die Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt.[2] Hinweis Beweisantritt durch SV-Gutachten Dieser Beweis...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.4.1.1 Möblierung

Möbelstücke müssen in einem gewissen Abstand zum Mauerwerk aufgestellt werden, sodass eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist. Praxis-Beispiel Einbauschrank Dies gilt insbesondere für den Einbau von Einbauschränken durch den Mieter. Bildet sich infolge einer unzureichenden Belüftung Schimmel, so ist dies dem Mieter zuzurechnen. Zwar ist der Einbau des Schranks als solcher...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich haftet der Mieter bei vertragsgemäßem Gebrauch nicht für Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache. Dies gilt auch für Feuchtigkeitsschäden. Treten Feuchtigkeitsschäden auf, kann er also die Beseitigung des Mangels verlangen und darüber hinaus die Miete mindern oder Schadensersatz verlangen. Außerdem kann der Mieter fristlos kündigen, wenn der...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.4.1.2 Beheizung und Lüftung

Der Mieter muss die Wohnung ausreichend beheizen und lüften. Ist er längere Zeit ortsabwesend, muss er dafür sorgen, dass seine Wohnung durch einen Dritten regelmäßig gelüftet wird.[1] Hinweis Heizungseinstellung im Winter bei Abwesenheit des Mieters Hinsichtlich der Beheizung genügt es, dass der Mieter bei längerer Abwesenheit im Winter die Heizung auf eine Temperatur einstel...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.4.3 Aufklärungspflichten des Vermieters

Die für Durchschnittswohnungen von einwandfreier baulicher Beschaffenheit erforderlichen Sorgfaltspflichten, was das Heizen und Lüften betrifft, sind jedem Mieter zumutbar. Wichtig Hinweis- und Aufklärungspflicht hängt von Wohnungsbeschaffenheit ab Der Vermieter hat bei einer Wohnung von einwandfreier baulicher Beschaffenheit auch keine Hinweis- oder Aufklärungspflicht: Solche...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.4 Haftung für fehlerhaftes Wohnverhalten

Ist der Feuchtigkeitsschaden auf fehlerhaftes Wohnverhalten des Mieters zurückzuführen, liegt eine Vertragswidrigkeit vor. 1.4.1 Objektive Sorgfaltspflichten 1.4.1.1 Möblierung Möbelstücke müssen in einem gewissen Abstand zum Mauerwerk aufgestellt werden, sodass eine ausreichende Belüftung gewährleistet ist. Praxis-Beispiel Einbauschrank Dies gilt insbesondere für den Einbau von ...mehr

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Mängel (Miete) / 1.2.1.2 Rechtslage nach der Überlassung der Wohnung an einen der Mieter

Wer als erster den rechtmäßigen Mietbesitz erlangt, sei es im Wege der freiwilligen Überlassung durch den Vermieter, sei es im Wege der Zwangsvollstreckung, kann den Mietgebrauch ungestört ausüben. Der Vermieter kann diesem Mieter wegen des Erfüllungsanspruchs der anderen Mieter nicht kündigen; die anderen Mieter können vom Besitzer nicht die Herausgabe der Mietsache verlang...mehr

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Mängel (Miete) / 1.2.1.1 Rechtslage vor der Überlassung der Wohnung an einen der Mieter

Im Fall der Doppelvermietung sind beide Mietverträge wirksam.[1] Jeder Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf Überlassung der Mietsache.[2] Dem Vermieter steht es frei, welchen Vertrag er erfüllt; auf die zeitliche Abfolge der jeweiligen Vertragsabschlüsse kommt es nicht an.[3] Das Prinzip der Priorität gilt nicht.[4] Es spielt keine Rolle, ob der Erfüllungsanspru...mehr

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Mängel (Miete) / 4.1 Kenntnis des Mieters vom Mangel

Der Mieter kann die Gewährleistungsrechte nicht geltend machen, wenn er den Mangel bei Abschluss des Mietvertrags kennt.[1] Die Erfüllungsansprüche des Mieters nach § 535 Abs. 1 BGB sind in einem solchen Fall nur dann ausgeschlossen, wenn die Mietvertragsparteien einen bestimmten, bei Überlassung vorhandenen (schlechten) Zustand der Mietsache konkret als vertragsgemäß verein...mehr

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Mängel (Miete) / 2.2 Selbstbeseitigungsrecht des Mieters

Die Mängelbeseitigung ist Sache des Vermieters.[1] Deshalb kann der Mieter grundsätzlich keinen Aufwendungsersatzanspruch geltend machen, wenn er den Mangel selbst beseitigt.[2] Etwas anderes gilt, wenn sich die Parteien darauf einigen, dass der Mieter die Mängel gegen Kostenerstattung beseitigen soll, oder wenn sich der Vermieter im Verzug mit der Mängelbeseitigung befindet[3...mehr

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Mängel (Miete) / 4 Zurückbehaltungsrecht an der Miete

Solange die Mietsache mangelhaft ist, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete.[1] Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels hindert den Eintritt des Verzugs, ohne dass das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vermieter ausdrücklich geltend gemacht werden müsste. Jedoch muss der Mieter zu erkennen geben, dass er die Miete wegen der Mängel zurückbehält[2]; es ...mehr

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Mängel (Miete) / 2.2.1 Selbstbeseitigungsrecht bei Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Im Fall des Verzugs des Vermieters kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.[1] Der Mieter hat außerdem Anspruch auf einen zweckgebundenen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten.[2] Für den Eintritt des Verzugs reicht die bloße Mängelanzeige nicht aus. Erforderlich ist vielmehr, dass der Mieter de...mehr

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Mängel (Miete) / 2.1 Erfüllungsanspruch gegen den Vermieter

Ist die Mietsache mangelhaft, so kann der Mieter verlangen, dass der vertragsgemäße Zustand wieder hergestellt wird.[1] Dies gilt auch dann, wenn eine Eigentumswohnung vermietet ist und die Mängel das Gemeinschaftseigentum betreffen. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, auf die Gemeinschaft einzuwirken, damit er seine mietrechtliche Pflicht erfüllen kann.[2] Hat der...mehr

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Mängel (Miete) / 1.1 Sachmangel

Ein Sachmangel i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts in negativer Weise von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Maßgeblich sind in erster Linie die Vereinbarungen im Mietvertrag ("subjektiver Mängelbegriff"). Als Fehler können sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die M...mehr

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Mängel (Miete) / 5.5 Darlegungs- und Beweislast

Für die tatsächlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig. Der Mieter muss die Pflichtverletzung des Vermieters, deren Ursächlichkeit für den Schaden und dessen Verschulden beweisen.[1] Achtung Beweiserleichterungen Allerdings gelten folgende Beweiserleichterungen: Steht fest, dass die Ursache des Schadens im Bereich der vo...mehr

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Mängel (Miete) / 1.3.3 Darlegungslast

Um die Darlegungslast zu erfüllen, muss der Mieter nach allgemeinen Grundsätzen konkrete Tatsachen vortragen, aus denen sich ergibt, dass die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt ist. Es genügt, wenn der mangelhafte Zustand hinreichend genau beschrieben wird. Die Angabe weiterer Einzelheiten ist i. d. R. entbehrlich.[1] Insbesondere muss der...mehr

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Mängel (Miete) / 4.3 Verlust der Gewährleistungsrechte bei Ausüben der Option oder Mieterhöhungsvereinbarungen

Dem Mieter stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er "bei Vertragsschluss" erkennt, dass die Mietsache mangelhaft ist.[1] Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, kann er die Gewährleistungsrechte aus §§ 536 und 536a BGB nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte "bei der Annahme" vorbehält.[2] Nach früher h. M. ist § 536b BGB analog ...mehr

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Mängel (Miete) / 5.2 Verschuldeter Mangel

Der Anspruch auf Schadensersatz besteht auch dann, wenn ein Mangel aufgrund eines Umstands eingetreten ist, den der Vermieter zu vertreten hat. Es genügt einfache Fahrlässigkeit. Ein in diesem Sinne verschuldeter Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt. Der Eigentümer eines Hauses muss im Rahmen der Ver...mehr

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Mängel (Miete) / 1.3.2 Beweislast für nachträgliche Mängel

Zahlt der Mieter nur einen Teil der vereinbarten Miete und macht der Vermieter den Anspruch auf die restliche Miete geltend, so muss der Mieter darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen. Im Einzelnen muss sich aus dem Vortrag des Mieters ergeben, dass die Mietsache nicht oder nicht mehr dem vertragsgemäßen Zustand entspricht und da...mehr

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Mängel (Miete) / 5.4 Umfang des Anspruchs

Der Vermieter muss den gesamten Schaden ersetzen, den der Mieter durch den Mangel erleidet. Der Mieter hat deshalb Anspruch auf Beseitigung der Mangelursache und der Mangelfolgen. Weiter hat der Mieter Anspruch auf Ersatz seines Gesundheits- und Sachschadens. Besteht der Schaden des Mieters in erhöhten Aufwendungen für eine anderweitige Unterbringung (Hotelkosten), so sind a...mehr

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Mängel (Miete) / 1.3.1 Beweislast für anfängliche Mängel

Ist streitig, ob ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, muss der Vermieter nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts die vertragsgemäße Erfüllung beweisen. Anders ist es, wenn der Mieter eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen hat.[1] Dann muss der Mieter beweisen, dass die Leistung mangelhaft gewesen ist.[2] Achtung Formularklausel ...mehr

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Mängel (Miete) / 2.2.5 Anspruch auf Vorschuss

Der Mieter hat Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten.[1] Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen zur nachhaltigen Mängelbeseitigung geeignet sind.[2] Im Übrigen gelten folgende Grundsätze [3]: Der Vorschuss ist zweckgebunden. Er muss vom Mieter zur Mängelbeseitigung verwendet werden. Der Mieter muss hierüber abrechnen und den n...mehr

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Mängel (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Bei Mängeln ist zwischen Sachmängeln und Rechtsmängeln zu unterscheiden. Von einem Sachmangel ist die Rede, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts negativ von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Ein Rechtsmangel liegt dagegen vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen wi...mehr

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Mängel (Miete) / 2.2.4 Besonderheiten der vermieteten Eigentumswohnung

Ist eine vermietete Eigentumswohnung mangelhaft und sind zur Beseitigung des Mangels Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum erforderlich, so steht dem Mieter das Selbstbeseitigungsrecht nach § 536a Abs. 2 BGB nur dann zu, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer damit einverstanden ist. Dies beruht auf der Erwägung, dass die Befugnis zur Instandhaltung, Instandsetzung un...mehr

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Mängel (Miete) / 2.2.3 Eilmaßnahmen

Von den Notmaßnahmen sind die Eilmaßnahmen zu unterscheiden. Notmaßnahmen dienen dem Schutz der Mietsache; Eilmaßnahmen kann der Mieter durchführen, wenn die sofortige Mangelbeseitigung erforderlich ist, um erhebliche Schäden von den Rechtsgütern des Mieters abzuwenden. Eilmaßnahmen fallen rechtssystematisch unter § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB, wobei die Besonderheit gilt, dass di...mehr

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Mängel (Miete) / 6 Kündigung

Unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Mieter auch fristlos kündigen, wenn die Mietsache in mangelhaftem Zustand übergeben wird oder wenn im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt. Gleiches gilt, wenn die Benutzung der Wohnung infolge des Mangels mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.[1]mehr

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Mängel (Miete) / 1.2.4 Vermietete Eigentumswohnung

Wird eine Eigentumswohnung mit der mietvertraglichen Abrede vermietet, dass der Mieter zur Tierhaltung berechtigt ist, obwohl die Teilungserklärung ein Tierhaltungsverbot enthält, so können die übrigen Eigentümer den Mieter unmittelbar auf Unterlassung der Tierhaltung in Anspruch nehmen, weil sie in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt sind.[1] Praxis-Beispiel Vermietung wider...mehr

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Mängel (Miete) / 7.2 Abgrenzung: Unmöglichkeit – Verzug

Zu unterscheiden ist zwischen der Haftung aufgrund des Verzugs und der Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, ob die geschuldete Leistung noch nachholbar ist. Haben die Parteien einen Übergabetermin vereinbart und ist dieser verstrichen, so liegt wegen des nicht nachholbaren Zeitablaufs regelmäßig Unmöglichkeit vor.[1] Für den Entschei...mehr

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Mängel (Miete) / 1.2.3 Miete vom Nichtberechtigten

Die in Abschnitt 1.2.2 dargelegten Grundsätze gelten entsprechend, wenn der Mieter die Mietsache von einem Nichtberechtigten gemietet hat. Der Umstand, dass der Vermieter im Verhältnis zum Eigentümer zur Vermietung der Sache nicht berechtigt war, hat auf die Wirksamkeit des Mietvertrags keinen Einfluss. Der Eigentümer kann aber den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB geltend m...mehr

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Mängel (Miete) / 1.2 Rechtsmangel

Von einem Rechtsmangel i. S. v. § 536 Abs. 3 BGB spricht man, wenn dem Mieter der vertragsmäßige Gebrauch durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen wird. Dritter im Sinne dieser Vorschrift ist derjenige, der ein schuldrechtliches oder dingliches Recht an der Mietsache hat, durch dessen Ausübung der Mietgebrauch beeinträchtigt werden kann. Die bloße Existenz d...mehr

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Mängel (Miete) / 7.1 Allgemeines Leistungsstörungsrecht

Nach der Rechtsprechung sind die speziellen mietrechtlichen Vorschriften über die Sachmängelhaftung[1] erst nach der Übergabe der Mietsache an den Mieter anzuwenden. Kommt es nicht zur Übergabe, so richten sich die wechselseitigen Ansprüche der Parteien nach den allgemeinen Regeln des Leistungsstörungsrechts.[2]mehr

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Mängel (Miete) / 5.1 Ursprünglicher Mangel

Der Mieter kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorhanden war. Wird eine noch nicht fertiggestellte Wohnung gemietet, kommt es darauf an, ob der Mangel im Zeitpunkt der Fertigstellung oder der Übergabe vorhanden gewesen ist.[1] Beruht der Mangel auf einem Alters- oder Verschleißprozess, so entsteht der Mangel erst mit der verschleißbeding...mehr

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Mängel (Miete) / 4.2 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts bei unterlassener Mängelanzeige

Nach der Rechtsprechung des BGH wird das Zurückbehaltungsrecht bei unterlassener Mängelanzeige nach Treu und Glauben[1] ausgeschlossen.[2] Der BGH begründet den Ausschluss des § 320 BGB zum einen damit, dass das Zurückbehaltungsrecht "die ihm zukommende Funktion, auf den Schuldner Druck auszuüben, nicht erfüllen" kann, wenn dem Vermieter der Mangel nicht bekannt ist. Zum and...mehr

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Mängel (Miete) / 2.2.2 Selbstbeseitigungsrecht bei Notmaßnahmen (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Es besteht ein Selbstbeseitigungsrecht, wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.[1] Erstattungsfähig sind solche Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Mietsache vor der Zerstörung, dem Untergang, der Beschädigung oder dem Verlust zu bewahren, oder die zur Wiederherstellung einer teilzerstö...mehr

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AGS 05/2019, Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht

Begründet von Dr. Hans Langenberg, fortgeführt von RiAG Dr. Kai Zehelein. 9. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 734 S., 59,00 EUR Mit der vorliegenden 9. Aufl. ist der Begründer und vormalige Mitautor Dr. Hans Langenberg ausgeschieden. Fortgeführt wird das Werk jetzt ausschließlich von Herrn Dr. Kai Zehelein, der bereits in der 7. und 8. Aufl. mitgearbeitet hat. Die...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 2. Verfahren bzgl. Verkauf der Immobilie(n) der SCI

Es wird grundsätzlich empfohlen, den Verkauf der Immobilie auch in die Satzung zu schreiben. Grundsätzlich führt der Verkauf nicht automatisch zur Auflösung der Immobilie. Letztere bedarf des oben geschilderten Verfahrens. Der Geschäftsführer der SCI (hier: gérant-associé) muss eine außerordentliche Generalversammlung oder Jahresversammlung zwecks Beschlusses des Verkaufs de...mehr

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ZErb 05/2019, Das Verlangen... / c) Stellungnahme

Nutzt ein Miterbe unter Ausschluss der anderen Miterben eine Nachlassimmobilie ohne Leistung einer Entschädigungszahlung, so ist er gegenüber den anderen Miterben privilegiert. Kann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft schnell erfolgen, so werden die Miterben diesen Umstand potenziell akzeptieren. Zieht sich die Nachlassauseinandersetzung länger hin oder handelt es s...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Leitsatz Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. Normenkette § 9 Nr. 1 Sätze 1 und 2 GewStG, § 68 ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseigentums: Abmahnung

Leitsatz Das Rechtsbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abmahnungsbeschluss gerichteten Anfechtun...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.1 Bereicherungsanspruch des Mieters

Soweit die Mietpreisvereinbarung gegen die §§ 556d, 556e BGB verstößt, steht dem Mieter ein Bereicherungsanspruch zu.[1] In § 556g Abs. 1 Satz 4 BGB ist geregelt, dass die §§ 814 und 817 Satz 2 BGB nicht gelten. Nach § 814 BGB kann das zur Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpf...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 9 Weitere Ansprüche des Mieters

9.1 Schadensersatzansprüche Ein Schadensersatzanspruch des Mieters ist zu erwägen, wenn der Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 556d BGB verstößt oder wenn er den Mieter täuscht, indem er vorsätzlich eine falsche Auskunft hinsichtlich der tatsächlichen Umstände der Preisbildung erteilt. Hierin liegt eine Verletzung des § 556g Abs. 1 BGB, weil der Vermieter durch die...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 11 Zweifelhafte Preisvereinbarungen

In manchen Fällen wird der Mieter Zweifel an der Gesetzmäßigkeit der Mietzinsvereinbarung oder der Richtigkeit der Auskünfte des Vermieters haben. Hierauf kann der Mieter unterschiedlich reagieren: Der Mieter kann den nach seiner Sicht wirksam vereinbarten Teil der Miete bezahlen. Dieser Weg ist zu wählen, wenn in der Gemeinde ein Mietspiegel existiert, mit dessen Hilfe die o...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 1.2.2 Parteiwechsel und Novation

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass ein bestehendes Mietverhältnis mit einem anderen als dem bisherigen Mieter fortgesetzt werden soll. Hier stehen den Parteien im Grundsatz 2 Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann der Vermieter den bisherigen Mieter durch Aufhebungsvertrag aus dem Mietverhältnis entlassen und mit dem neuen Mieter einen neuen Mietvertrag schlie...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 9.2 Kündigung

Bewertet man den Verstoß gegen die mietpreisbegrenzenden Vorschriften als Vertragsverletzung, stehen dem Mieter auch die weiteren Sanktionen zu. Insbesondere kann der Mieter fristlos kündigen und den Kündigungsfolgeschaden geltend machen. Diese Möglichkeit wird der Mieter wählen, wenn das Mietverhältnis infolge der Auseinandersetzung um die Höhe der geschuldeten Miete zerrütt...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.2.1 Die Rüge

Dem Rückforderungsanspruch ist eine Rügepflicht des Mieters vorgeschaltet, zu deren Erfüllung dem Mieter ein Auskunftsanspruch gegen den Vermieter zusteht. Die dem Mieter obliegende Rügepflicht ist ein anspruchsbegründendes Merkmal, keine Einwendung; deshalb muss der Mieter beweisen, dass dem Vermieter eine (qualifizierte) Rüge zugegangen ist. Die Rüge ist keine Willenserklär...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.5.3 Kollusives Zusammenwirken kein Tatbestandsmerkmal!

Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorschrift eine Umgehung der Mietpreisbegrenzung unterbinden. Aus diesem Gesetzeszweck könnte abgeleitet werden, dass die Regelung nur dann gilt, wenn der Vormieter mit dem Vermieter in kollusiver Weise zum Nachteil des nachfolgenden Mieters zusammenwirkt. Auf den Gesetzeswortlaut kann diese Ansicht allerdings nicht gestützt werden. Danach...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 7.3 Auskunftspflicht

Will der Vermieter eine Miete nach § 556f Satz 2 BGB vereinbaren, so ist er nach § 556g Abs. 1a Nr. 3 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass es sich um die 1. Vermietung nach umfassender Modernisierung handelt. Nach der Gesetzesbegründung[1] ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mieter über den Umfang der Modernisierung zu informieren. ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 8.2 Beschränkung des Bereicherungsanspruchs (§ 556g Abs. 2 BGB)

§ 556g Abs. 2 Satz 1 BGB bestimmt, dass der Rückforderungsanspruch des Mieters nur besteht, wenn er den Verstoß gegenüber dem Vermieter gerügt hat und die Miete nach dem Zugang der Rüge beim Vermieter fällig geworden ist. § 556g Abs. 1 BGB enthält keine Rechtsgrund-, sondern eine Rechtsfolgenverweisung, weil alle Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs in § 556g BGB geregel...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.5 Auskunftspflicht

Will der Vermieter eine Miete nach § 556e Abs. 2 BGB vereinbaren, so ist er nach § 556g Abs. 1a Nr. 2 BGB verpflichtet, dem Mieter unaufgefordert in Textform mitzuteilen, dass in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Nach der Gesetzesbegründung[1] ist der Vermieter lediglich verpflichtet, den Mieter über den Umsta...mehr