Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 4.5 Erforderlicher Gestattungsbeschluss

Auch wenn der Mieter auf Grundlage des § 554 Abs. 1 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter auf Genehmigung einer der privilegierten Baumaßnahmen hat und sein Veränderungsinteresse überwiegt, ist eine entsprechende bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG erst nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zulässig. Keinesfalls könnte der vermietende Wohnungseig...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 8.4 Kündigungspflicht des Wohnungseigentümers?

Zwar ist der Vermieter verpflichtet, ein Verhalten seines Mieters zu unterbinden, das zu Belästigungen der Hausbewohner und übrigen Wohnungseigentümer führt bzw. gegen die Hausordnung verstößt. Wie er seinen Mieter aber dazu bringt, sich gemeinschaftskonform zu verhalten, muss letztlich ihm überlassen bleiben. Dem vermietenden Wohnungseigentümer kann grundsätzlich nicht vorg...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.3.1 Grundsätze

In aller Regel ist der Mieter mietvertraglich nicht berechtigt, die in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten baulichen Maßnahmen eigenmächtig durchzuführen. Er benötigt vielmehr die Erlaubnis seines Vermieters hierzu, was § 554 BGB Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck bringt: "... dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt. ..." Strebt der Mieter also eine baulic...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.3.3 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mieters nicht per se mit dem Argument zurü...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.2.1 Maßnahmen der Barrierereduzierung

Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Vornahme von Maßnahmen der Barrierefreiheit ist, dass die bauliche Veränderung oder die Einrichtung für eine behindertengerechte Nutzung der Räume oder des Zugangs zu den Räumen dienlich ist. Eine Behinderung liegt nach der Regeldefinition in § 3 Behindertengleichstellungsgesetz vor, wenn die körperliche Funktion,...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 6 Schlüsselverlust

Gibt der Mieter bei seinem Auszug die überlassenen Wohnungsschlüssel nicht oder nicht vollzählig zurück, steht dem vermietenden Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 535 Abs. 1, 546 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu, weil der Mieter seine mietvertragliche Nebenpflicht zur Obhut über den nicht mehr auffindbaren Schlüssel verletzt hat. Als Schadensersat...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.2.3 Einbruchschutz

§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB verleiht dem Mieter schließlich auch einen Anspruch auf Erlaubnis von baulichen Veränderungen, die dem Einbruchschutz dienen. Wie nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG sind hiervon bauliche Veränderungen erfasst, die geeignet sind, den widerrechtlichen Zutritt zur Wohnung des Mieters zu verhindern, zu erschweren oder auch nur unwahrscheinlicher zu machen. Der...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 9 Durchsetzung der Hausordnung

Der Verwalter ist zwar nach § 27 Abs. 1 WEG verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nur in Bezug auf die Eigentümergemeinschaft bzw. die einzelnen Wohnungseigentümer – gegen Mieter hat der Verwalter insoweit keine Handhabe. Wohl aber ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, den vermietenden Wohnungseigentümer dah...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 7.1 Bestimmung der Mietsache

Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums Soweit der Mietvertrag keine Regelungen hinsichtlich der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder aber der Gemeinschaftsanlagen enthält, gelten diese als mitvermietet.[1] Das ist zunächst einleuchtend, da der Mieter, um in die Wohnung gelangen zu können, zumindest den Hausflur und ggf. auch den Fahrstuhl benutzen muss. Der vermiet...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 7.3 Betriebskosten

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) ist für die Betriebskostenabrechnung auch der zwischen den Wohnungseigentümern geltende Kostenverteilungsschlüssel maßgeblich. Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Sehen also Altverträge verbreitet noch eine Umlage nach Wohnfläche vor, gilt...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 5 Duldungspflichten

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 regelt § 15 WEG eine Duldungspflicht von Drittnutzern von Wohnungseigentum im Fall der Erhaltung und baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums. § 15 WEG verpflichtet also insbesondere den Mieter eines Wohnungseigentümers unmittelbar, Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Maßnahmen zu dulden. Die Duldungspflicht besteht sowohl gegen...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.2.2 Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Die nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB privilegierten Maßnahmen betreffen auch bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind insbesondere Fahrzeuge gemäß § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), also ein reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 1 Checkliste: Vermietete Eigentumswohnung

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Vermietete Eigentumswohnung... / 2.1 Allgemeine Grundsätze

Recht zur Vermietung einer Eigentumswohnung ZMR 2021, 259 Das Recht, eine Eigentumswohnung zu vermieten, ist zwar eine aus dem Eigentum fließende Grundbefugnis, sie kann jedoch durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer, also etwa in der Gemeinschaftsordnung, auch gänzlich ausgeschlossen werden.[1] Daneben können selbstverständlich auch die Vermietungsrechte eingeschränkt werde...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 4.1 Überblick

Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchschutz dienen. Die Regelung wurde mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) eingeführt, das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist. ...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung... / 7.4 Mieterschutzrechte

Häufig wird ein Mietshaus in Wohnungseigentum umgewandelt. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass der Mietvertrag fortbesteht, auch wenn die Eigentumswohnung nach der Umwandlung an einen dritten Erwerber veräußert wird. Auch hier ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" aus § 566 BGB zu beachten. Weiter ist das gesetzliche Vorkaufsrecht[1] der Mieter nach § 577 Abs. 1 BGB...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.2 Bewertung ist gesetzlich nicht geregelt

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG regelt lediglich die Bewertung der Sachentnahmen und trifft für die Bewertung der Nutzungsentnahmen keine Aussage.[1] Die insoweit für die Bewertung von Nutzungsentnahmen bestehende Gesetzeslücke hat der BFH[2] in ständiger Rechtsprechung in der Weise geschlossen, dass der durch diese verursachte Aufwand und damit die tatsächlichen Selbstkosten a...mehr

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Vermietung von Gemeinschaft... / 2 Duldungspflichten der Mieter

Nach § 15 WEG ist der Mieter von Gemeinschaftseigentum oder einer im Eigentum der Gemeinschaft stehenden Sondereigentumseinheit anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums zu dulden sowie auch darüber hinausgehende Maßnahmen der baulichen Veränderung. Erhaltungsmaßnahmen sind rechtzeitig formlos a...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.4.2 Behandlung beim Geber (Mieter)

Rz. 28 Einmalzahlungen für die Nutzungsüberlassung auf Zeit sind Rechnungsabgrenzungsposten. Auf künftig zu zahlende Pacht anzurechnende Zahlungen sind als Vorauszahlungen aktiv abzugrenzen.[1] Rz. 29 Zahlungen für den Eintritt in bestehende Miet- und Pachtverträge sind dagegen Anschaffungskosten für ein immaterielles Wirtschaftsgut. So sind z. B. Abstandszahlungen eines Betr...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.3 Sonstige Mieterein- bzw. -umbauten

Rz. 40 Mieterein- und -umbauten, die weder Scheinbestandteil noch Betriebsvorrichtung sind, können vorbehaltlich einer Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut als sonstige Mieterein- oder -umbauten zu behandeln sein. Solche Aufwendungen führen zur Herstellung eines materiellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der v...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- oder Instandsetzung...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.6 Behandlung beim Vermieter

Rz. 57 Der Vermieter kann, soweit er nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, die Mietereinbauten und -umbauten nicht aktivieren. Erst im Zeitpunkt des Heimfalls der Mietereinbauten bzw. Mieterumbauten an den Vermieter ist eine Aktivierung denkbar, soweit eine Heimfallverpflichtung der Einbauten an den Vermieter mit oder ohne Entschädigung aufgrund von öffentlich...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.4 Immaterielle Posten

Rz. 43 Liegen bei Baumaßnahmen weder die Voraussetzungen für einen Scheinbestandteil, eine Betriebsvorrichtung oder einen sonstigen Mietereinbau vor, kann auch wegen des fehlenden Ersatzanspruchs kein wirtschaftliches Eigentum des Mieters angenommen werden. Haben die angefallenen Aufwendungen keine unmittelbare sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters, d. h., handelt es s...mehr

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Vermietung von Gemeinschaft... / 1 Grundsätze

Die Vermietung von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich mit einfachem Mehrheitsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft möglich.[1] Voraussetzung ist, dass keinem der Wohnungseigentümer durch die Vermietung ein Nachteil erwächst. Nachteilig ist die Vermietung, wenn ein Eigenbedarf besteht oder nachträglich entsteht, wenn die Vermietung zu einer unzumutbaren bzw....mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 10 Miet- und Pachtverhältnisse sind schwebende Verträge (Dauerschuldverhältnisse), bei denen sich der Anspruch auf die wiederkehrende Leistung und die Verpflichtung zur wiederkehrenden Gegenleistung sowohl aus der Sicht des Vermieters als auch des Mieters innerhalb eines Wirtschaftsjahrs i. d. R. (zumindest) ausgleichen, jedenfalls bei gleichmäßig wiederkehrenden Leistun...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.2 Scheinbestandteile

Rz. 37 Scheinbestandteile werden gem. § 95 Abs. 2 BGB nur für einen vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt. Dies ist dann der Fall, wenn der Wegfall der Verbindung oder Einfügung von vornherein beabsichtigt ist oder nach der Natur des Zwecks sicher ist. Der Wille, eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck vorzunehmen, ist in der Regel zu bejahen, wenn der Ve...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.2 Mietkauf

Rz. 4 Etwas anderes kann auch dann gelten, wenn der Miet- oder Pachtvertrag nach den vertraglichen Abmachungen die Vorstufe eines geplanten Eigentumserwerbs ist (sog. Mietkauf). Unter "Mietkaufverträgen" versteht man Vereinbarungen, in denen Elemente eines Mietvertrags (§§ 535 ff. BGB) mit denen eines Kaufvertrags (§§ 433 ff. BGB) verbunden sind. Die Verträge können so gesta...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.1 Miete und Pacht

Rz. 1 Die Miete (§§ 535 ff. BGB) ist auf die zeitweilige Gewährung des Gebrauchs von Sachen (körperliche Gegenstände § 91 BGB) gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet. Miete als entgeltliche Gebrauchsüberlassung kann bewegliche Sachen, z. B. Autovermietung, und unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnungen u. a., betreffen. Dagegen ist die Pacht (§§ 581 ff. BGB)...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.3 Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen

Rz. 117 Für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen (Reparaturen) sind steuer- und handelsrechtlich weder unter dem Gesichtspunkt ungewisser Verbindlichkeiten noch unter dem Gesichtspunkt drohender Verluste Rückstellungen gerechtfertigt. Der BFH hat die Zulässigkeit der Rückstellung für künftige Instandhaltungskosten des Vermieters verneint, weil die Verpflichtung zur Erhaltu...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.4.1 Behandlung beim Empfänger (Vermieter)

Rz. 23 Nach bürgerlichem Recht sind Mieterzuschüsse (verlorene Zuschüsse) den Mietvorauszahlungen ähnlich. Sie müssen deshalb auch steuerrechtlich entsprechend behandelt werden. Es handelt sich um sog. unechte Zuschüsse, weil ihnen die Verpflichtung des Zuschussempfängers auf Überlassung des Grundstücks oder Grundstücksteils gegenübersteht. Diese Zuschüsse stehen also in unm...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.2 Miet- und Pachtzinszahlungen

Rz. 14 Der Vermieter hat noch nicht erfüllte Mietzinsforderungen zu aktivieren, und zwar unabhängig von Fälligkeit und Abrechnungsperiode, soweit der Mietzins auf die in der Vergangenheit erbrachte Nutzungsüberlassung entfällt.[1] Bei einem Mietverhältnis (Dauerschuldverhältnis) wird der Gewinn aus den Leistungen des Vermieters fortlaufend während der Mietzeit verwirklicht. ...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.1 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 109 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind in der Handelsbilanz zu passivieren, und zwar für den Teil der eigenen Verbindlichkeit aus dem schwebenden Geschäft, um den diese den Wert der Gegenleistung aus dem schwebenden Geschäft übersteigt.[1] Dies gilt nach dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, der für alle Kaufleute gilt und früher au...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.3 Leasing

Rz. 8 "Leasing" ist steuer- und handelsrechtlich eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Investitions- oder Konsumgütern durch den sog. Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer. Nach IFRS umfasst Leasing auch sämtliche Mietverträge und ist in dem pflichtgemäß erstmals im Geschäftsjahr 2019 anzuwendenden IFRS 16 geregelt, welcher d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietung von Gemeinschaft... / Zusammenfassung

Begriff So wie jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum oder Teile hiervon vermieten kann, ist es möglich, auch Teile des gemeinschaftlichen Eigentums an Dritte oder aber eines der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu vermieten. Grundsätzlich ist hierfür ein mehrheitlich gefasster Beschluss ausreichend. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Vermietung des Gemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.3 Mietvorauszahlungen

Rz. 16 Langfristige Mietvorauszahlungen und ihnen gleichzusetzende verlorene Baukostenzuschüsse sind keine Anzahlungen auf Anlagen. Unter dem Posten "geleistete Anzahlungen" sind nur eigene Investitionen in Sachanlagen auszuweisen. Mietvorauszahlungen sind durch den Wortlaut dieser Postenbezeichnung nicht gedeckt. Rz. 17 Für langfristige Mietvorauszahlungen sind grundsätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.5 Rekultivierungsverpflichtungen

Rz. 133 Ein weiterer Bereich, in welchem Rückstellungen notwendig sind, besteht bei Entsorgungs-, Entfernungs-, Wiederherstellungs-, Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen. Hier entsteht die Verpflichtung faktisch oder rechtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit i. d. R. bereits zum Zeitpunkt des Nutzungsbeginns der betroffenen Vermögenswerte, ggf. sogar schon vorher, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mischräume / 2 Wohn-/Geschäftsraum

Da das Mischmietverhältnis weder gesetzlich definiert noch besonderen gesetzlichen Regelungen unterworfen ist, muss es entweder als Wohnraum- oder als Geschäftsraummietverhältnis behandelt werden. Hinweis Parteiwille Entscheidend ist grundsätzlich der Parteiwille, wie er regelmäßig im Mietvertrag zum Ausdruck kommt.[1] Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die im Mietvertrag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Parkplatz / 4 Parkplätze im Ertragsteuerrecht: Außenanlagen müssen aktiviert werden

Parkplätze gehören zu den Außenanlagen. Aufwendungen für die Erstellung von Außenanlagen sind aktivierungspflichtige Herstellungskosten. Diese müssen auf der Aktivseite beim Anlagevermögen ausgewiesen werden. Errichtet ein Mieter oder Pächter eines Grundstücks eine Außenanlage (z. B. Parkplatz) auf eigene Kosten, muss auch er die Herstellungskosten aktivieren. Außenanlagen wie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grünanlagen / 3 Grünanlagen zählen bilanzsteuerlich zu den Außenanlagen und können aktiviert werden

Außenanlagen sind steuerrechtlich selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter. Nach Zivilrecht sind sie jedoch wesentliche Grundstücksbestandteile.[1] Praxis-Beispiel Was als Grünanlage zählt Grünanlage auf einem Firmengrundstück; Vorgarten eines vermieteten Wohn- und/oder Geschäftsgrundstücks; vom Mieter nutzbare Gartenanlage eines Mietshauses. Grünanlagen werden mit den Anscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ortsübliche Vergleichsmiete

Begriff Die ortsübliche Vergleichsmiete ist wichtig bei einer Mieterhöhung bei nicht preisgebundenem Wohnraum, der Beurteilung von Mietpreisüberschreitungen nach dem Wirtschaftsstrafrecht und beim Mietwucher nach dem Strafgesetz, der Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung der Mietzeit nicht zurückgibt. Hinweis Grundlage Die ortsübliche Vergleichsmie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 9 Pkw-Gemeinschaftsleasing durch Unternehmer und Arbeitnehmer

Beim Pkw-Gemeinschaftsleasing mieten der Unternehmer und der Arbeitnehmer ein Fahrzeug gemeinsam. Der Unternehmer ist Mieter für die Zeit, in der der Arbeitnehmer das Fahrzeug für unternehmerische Zwecke nutzt, während der Arbeitnehmer für die Zeit Mieter ist, in der er das Fahrzeug privat nutzt. Es sind unterschiedliche Modelle bekannt geworden. Die umsatzsteuerliche Beurte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung – auf d... / 3.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Sein einheitliches Unternehmen umfasst die beiden Mietobjekte. Die Vermietungsumsätze sind sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 Satz 1 und Satz 2 UStG, die dort ausgeführt sind, wo die Grundstücke belegen sind.[1] ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 4 Aufbewahrung von Rechnungen

Der leistende Unternehmer muss ein Doppel seiner Rechnung (auch wenn sie von einem Dritten ausgestellt wurde) 10 Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahrs lesbar aufbewahren.[1] Dies gilt auch für die Eingangsrechnung bei unternehmerischen Leistungsempfängern.[2] Bei vorsätzlichem oder leichtfertigem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht kann das Finanzamt ein Bußgeld bis zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 4.2 Beurteilung der Leasingverträge ab 18.3.2020

Die Verwaltung hat ihre Rechtsauffassung geändert, was Leasing – und Mietverträge angeht, die ab dem 18.3.2020 abgeschlossen wurden.[1] Die Verwaltung hat sich der EuGH-Rechtsprechung in der Sache C-164/16 [2] angeschlossen. Abschn. 3.5 Abs. 5 UStAE (a. F.) stellte für die Annahme einer Lieferung darauf ab, ob der Leasingnehmer wie ein Eigentümer über den Gegenstand verfügen ...mehr