Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien (Nr. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erklärt die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien zu einer relevanten Tätigkeit i. S. d. PStTG. Der Begriff umfasst zwar grundsätzlich eine Vielzahl denkbarer Immobilien, so etwa einzelne Wohnungen, Zimmer, Parkplätze oder sonstige Arten von unbeweglichem Vermögen.[1] Ungeachtet des weitgefassten Wortlauts zielt die Vors...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

1 Allgemeines Rz. 1 Der Tod des Mieters führt außer bei Mietverhältnissen auf Lebenszeit (§ 544 Satz 2) nicht zu einer automatischen Beendigung des Mietverhältnisses. Vielmehr tritt der Erbe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge grds. in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein (§§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1). Praxis-Tipp Außerordentliches Kündigungsrecht Bei M...mehr

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FoVo 11/2023, Direktzahlung... / III. Die Leistungsgefährdung: Handeln von Amts wegen

Alternative 2: mangelnde zweckentsprechende Verwendung Erhält der Mieter Leistungen für die Unterkunft und Heizung an sich gezahlt und setzt diese aber nicht für die Erfüllung seiner Mietzinsverpflichtung ein, steht die Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizkosten an den Vermieter nach § 22 Abs. 7 S. 2 SGB II im Ermessen des Jobcenters oder der sonst zuständigen S...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Rechtsfolgen bei Veräußerung und Belastung

Rz. 2 § 578a Abs. 1 erklärt die meisten Vorschriften über die Folgen einer Veräußerung der Mietsache (§§ 566 ff. – "Kauf bricht nicht Miete") für entsprechend anwendbar. Gem. § 578a Abs. 2 ist jedoch § 566b, der den Erwerber in weitem Umfang gegen Verfügungen des Veräußerers bzgl. der Miete schützt, bei der Schiffsmiete nicht anwendbar; vielmehr sind alle Verfügungen des Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.1 Vermietung oder Verpachtung von Grundvermögen

Rz. 105 Die bloße Vermietung oder Verpachtung von Grundbesitz ist grundsätzlich keine gewerbliche Betätigung.[1] Die damit verbundene Betätigung des Stpfl. beschränkt sich typischerweise darauf, Mieter bzw. Pächter auszuwählen, ihnen den Gebrauch des Grundbesitzes zu überlassen, den Miet- und Pachtzins einzuziehen sowie den Grundbesitz in seinem Bestand zu erhalten.[2] Der Um...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Geschäftsräume (Abs. 2)

Rz. 10 1. Begriff § 580a Abs. 2 betrifft die Geschäftsraummiete, also die Anmietung von Räumen zur Erzielung von Einkommen. Die dazu unternommene Erwerbstätigkeit kann gewerblicher, freiberuflicher, landwirtschaftlicher oder auch nichtselbständiger Art sein, wobei der Vertragszweck – nicht die tatsächliche Nutzung des Mietobjekts – entscheidend ist Hinweis Mischnutzung Bei eine...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Hinweis Mietvertrag auf unbestimmte Zeit § 580a, der gesetzliche Kündigungsfristen für den Fall vorsieht, dass vertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart worden sind, gilt grds. für Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit enden grds. mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind (§ 542 Abs. 2). Die Kündi...mehr

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FoVo 11/2023, Direktzahlung... / I. Die gesetzliche Ausgangslage

Ausgehend von dieser Grundkonstellation liegt es im besonderen Interesse des Vermieters, auf die staatlichen Transferleistungen unmittelbar zuzugreifen, sofern diese zweckgebunden für die Unterkunftskosten gezahlt werden. Die gesetzliche Regelung Eine Option hierfür gibt § 22 SGB II über die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. In dessen Absatz 7 sind die Voraussetzungen gerege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Gewerbesteuer – Erweiterte Kürzung

Tz. 18 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Anhang 7). Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis z...mehr

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FoVo 11/2023, Direktzahlung... / II. Der Antrag der leistungsberechtigten Person

Alternative 1: das Kooperationsmodell § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II enthält die Regelung, dass das ALG II für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen ist. Der Antrag begründet eine nicht im Ermessen des Leistungsträgers stehende Verpflichtung, entsprechend zu verfahren (BT-D...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift setzt voraus, dass ein Schiff im Binnenschiffsregister eingetragen und vermietet ist. Das gesamte Schiff muss vermietet sein.; es genügt nicht, wenn lediglich einzelne Räume des Schiffes vermietet sind. Schließlich muss das Schiff nach der Überlassung an den Mieter an einen Dritten veräußert oder mit einem Nießbrauch belastet worden sein.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen des Kündigungsrechts

Rz. 3 Hinweis Voraussetzung: Tod einer natürlichen Person Das Sonderkündigungsrecht greift nur beim Tod einer natürlichen Person. Die Todesursache ist unerheblich. Die Todeserklärung gem. § 9 Abs. 1 VerschG steht dem Tod gleich, nicht jedoch die Verschollenheit. Ebenso löst der Tod des Vermieters das Sonderkündigungsrecht nicht aus. Weitere Voraussetzung ist, dass das Mietver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 15 Abweichende Vereinbarungen sind auch formularvertraglich möglich (BGH, Urteil v. 30. 5. 2001, XII ZR 273/98, GE 2001, 1194). Bei der gem.§ 307 vorzunehmenden Angemessenheitskontrolle ist erstrangig das Interesse der Parteien an einer schnellen bzw. nicht so schnellen Vertragsbeendigung maßgebend (vgl. etwa BGH, Urteil v. 2.10.2019, XII ZR 8/19, NZM 2020,57), nachrangi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Vermögensverwaltung

Tz. 34 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 3 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass die Tätigkeit (Betätigung) über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung) hinausgeht. Es kann aber durchaus auch bei der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz eine gewerbliche Betätigung vorliegen, z. B. wenn bei jährlichen Sommerfesten einzelne Standplätze an Schausteller vermietet und zusä...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Tod des Mieters führt außer bei Mietverhältnissen auf Lebenszeit (§ 544 Satz 2) nicht zu einer automatischen Beendigung des Mietverhältnisses. Vielmehr tritt der Erbe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge grds. in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein (§§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1). Praxis-Tipp Außerordentliches Kündigungsrecht Bei Mietverhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

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zfs 11/2023, Kreditkartenve... / 2 Aus den Gründen:

Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung von 29.028,14 EUR aus dem zu seinen Gunsten abgeschlossenen Vollkasko-Gruppenversicherungsvertrag – und somit auch nicht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch auf Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten – zu. Für den hier in Rede stehenden Unfall bestand nämlich kein Versicherungsschutz. Der Kl. kann si...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsfrist

Rz. 7 Nach § 580 können Vermieter und Erbe die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist innerhalb eines Monats, nachdem sie von dem Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, aussprechen. Auf die Kenntnis von der Erbenstellung bzw. der Person des Erben kommt es zwar nach dem Wortlaut des § 580 nicht an; diese Kenntnis ist aber für den Fristenlauf notwendig, damit der E...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Grundstücke und Räume, die keine Geschäftsräume sind

Rz. 3 § 580a Abs. 1 gilt zunächst für die Miete vollständig unbebauter Grundstücke (etwa Gartenflächen, Waldstücke, Fischteiche, Abstell- und Lagerplätze) oder für die Miete von Gebäudeteilen (etwa Wandflächen zu Reklamezwecken). Auf Verträge über die Überlassung von innenliegenden Gebäudeteilen zur Aufstellung von Automaten ist § 580a Abs. 1 entsprechend anzuwenden, wenn si...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 5 Sowohl der Erbe des Mieters als auch der Vermieter sind zur außerordentlichen befristeten Kündigung berechtigt. Kündigt der Erbe das Mietverhältnis, kommt es auf die materielle Erbberechtigung an, ohne dass eine Legitimation bei Ausspruch der Kündigung erforderlich ist. Führt der Erbe ein übernommenes Handelsgeschäft fort und haftet er für die Verbindlichkeiten (§§ 25, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.3 Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gegenständen und Sachinbegriffen

Rz. 121 Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht i. d. R. nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus[1] und führt somit grundsätzlich zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG (§ 22 EStG Rz. 169) bzw., wenn der Gegenstand in ein öffentliches Register eingetragen ist, zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Letzteres b...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.5 Ordnungsgemäße Rechnung oder Mietvertrag

Erbringt der Unternehmer seine Leistung an einen Nichtunternehmer, ist er nicht verpflichtet, dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung oder einen Mietvertrag auszustellen, der den Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG entspricht. Praxis-Tipp Rechnung an Nichtunternehmer nicht zwingend Bei Vermietungsleistungen liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung auch keine "Leis...mehr

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Vermietungsunternehmen / 1.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Bei der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände kommen insbesondere Maschinen, Bürogeräte und Beförderungsmittel in Betracht. Vermieter dieser Gegenstände sind grds. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG unabhängig von der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung für eine Vermietungsleistung (sonstige Leistung) ist, dass der leistende Unternehmer dem L...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.1 Bemessungsgrundlage

Zur Bemessungsgrundlage gehört alles, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Leistung erhält oder erhalten soll.[1] Grundsätzlich zählen auch die Nebenkosten mit zur Bemessungsgrundlage, die das Schicksal der Hauptleistung teilen. Hat der Unternehmer zulässigerweise zur Steuerpflicht der Umsätze nach § 9 UStG optiert, müssen auch die abgerechneten Nebenkos...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.4 Steuerentstehung

Die Umsatzsteuer für steuerpflichtige Vermietungsumsätze entsteht nach den allgemeinen Grundsätzen des § 13 UStG. Wenn der Vermieter seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten [1] besteuert, entsteht die Umsatzsteuer grds. mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums (VAZ), in dem die Leistung ausgeführt wurde.[2] Da es sich aber bei Vermietungsleistungen im Regelfall um Dauerschuldl...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.2.1 Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 UStG

Von entscheidender Bedeutung bei der Vermietung von im Inland belegenen Grundstücken ist die Frage der Steuerpflicht. Nach § 4 Nr. 12 UStG werden die folgenden Umsätze steuerbefreit: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Gr...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.1 Steuerbarkeit der Umsätze

Eine steuerbare Vermietung eines Grundstücks setzt voraus, dass ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens an einen Dritten gegen Entgelt eine sonstige Leistung im Inland ausführt. Die Unternehmereigenschaft des Vermieters ergibt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG, wenn der Vermieter nachhaltig Leistungen ausführt. Diese Voraussetzung ist bei einer Vermi...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.2 Änderung der Verhältnisse und Vorsteuerberichtigung

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich immer nach den geplanten Umsätzen des Unternehmers zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Damit muss der Vermieter zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Gebäudes entscheiden, für welche Ausgangsumsätze (steuerfrei oder steuerpflichtig) er dieses Gebäude verwenden will. In diesem Verhältnis hat...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.2 Dem Mieter überlassen

Voraussetzung des Vorkaufsrechts ist, dass nach Überlassung der Wohnräume an diesen Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll. Hieraus folgt, dass nur derjenige Mieter in den Genuss eines Vorkaufsrechts kommen kann, dem die Wohnräume bereits überlassen worden sind, bevor die Umwandlung in eine Eigentumswohnung vollendet ist. Allerdings schließt die ber...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.5 Tod des Mieters

Nach § 577 Abs. 4 BGB geht das Vorkaufsrecht im Fall des Todes des Mieters auf diejenigen Personen über, die nach § 563 Abs. 1 oder 2 BGB in das Mietverhältnis eintreten. Eintrittsberechtigte sind nach § 563 Abs. 1 BGB zunächst der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hatte. § 563 Abs. 2 BGB regelt das Eintrittsrecht der Kinder d...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.4 Ausübung des Vorkaufsrechts

Nach § 577 Abs. 3 BGB erfolgt die Ausübung des Vorkaufsrechts durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer. Diese Erklärung muss nach §§ 469 Abs. 2, 577 Abs. 3 BGB 2 Monate nach dem Empfang der Mitteilung des Vermieters erfolgen. Die Erklärung des Mieters stellt dabei eine einseitige, bedingungsfeindliche und empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Mehre...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.1.4 Wohnungseigentum soll begründet werden

Das Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB besteht aber auch für den Fall, dass die Wohnung nach Überlassung in Wohnungseigentum umgewandelt werden soll. Im Zeitpunkt der Wohnraumüberlassung besteht also bereits die Umwandlungsabsicht, obwohl diese noch nicht realisiert wurde. Das Vorkaufsrecht besteht insoweit dann, wenn zum Zeitpunkt der Überlassung bereits das Verfahre...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.3 Mitteilung des Verkäufers

Nach § 577 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer dem Mieter mitzuteilen, dass dieser ein Vorkaufsrecht hat. Neben dieser Mitteilung hat der Verkäufer dem Mieter die Bedingungen bzw. Regelungen des Kaufvertrags zur Kenntnis zu geben. Der Verkäufer muss im Übrigen nicht notwendig mit dem Vermieter personenidentisch sein. Die Mitteilung muss nicht notwendig vom Verkäufer erfolgen, vielm...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.8 Exkurs: Maklerprovision

Kritisch kann es für den Makler im Hinblick auf seinen Provisionsanspruch werden, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und dem Dritten der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübt. Gegen seinen Kunden, also den Dritterwerber, hat der Makler dann keinen Provisionsanspruch, denn dieser zieht ja keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Maklerleistung. Der mit dem Makl...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.4 Sonderfall: Veräußerung an Personengesellschaften und Personenmehrheiten

Nach § 577a Abs. 1a BGB gilt die Kündigungsbeschränkung des Absatz 1 entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber veräußert worden ist oder zugunsten einer Personengesellschaft oder mehrerer Erwerber mit einem Recht belastet worden ist, durch dessen Ausübung dem Mieter der vertragsgemäße Gebrau...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.2.1 Wohnraumüberlassung aufgrund Mietvertrags

Zunächst muss zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ein wirksamer Mietvertrag abgeschlossen und der Wohnraum muss dem Mieter aufgrund des Vertrags überlassen sein.[1] Insoweit ist der Anwendungsbereich des § 577a BGB dann nicht eröffnet, wenn der Mieter in der Wohnung nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, diese nur ab und an als Ferienwohnung nutzt oder im Wege der Zwischenve...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.1 Überblick

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Die Bestimmung des § 573 Abs. 2 BGB regelt in Nr. 2 die Möglic...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.3 Verkauf der Wohnung

§ 577 Abs. 1 BGB setzt für das Entstehen des Vorkaufsrechts des Mieters den Verkauf der Wohnung voraus. Hieraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht dann nicht zur Entstehung gelangt, wenn die Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wurde. Das Vorkaufsrecht kommt auch bei einem Tausch oder einer Schenkung nicht zum Zuge. Darüber hinaus hat der Mieter nach §...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.6 Abweichende Vereinbarungen

Nach § 577 Abs. 5 BGB sind vom Gesetz abweichende Vereinbarungen unzulässig, soweit diese den Mieter benachteiligen könnten. Hieraus folgt zunächst, dass das Vorkaufsrecht mietvertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Auch eine entsprechende Individualvereinbarung wäre unbeachtlich. Auch können die Modalitäten der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht zum Nachteil des Mieter...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.1 Überblick

Grundsätzlich unterscheidet man das dingliche, das schuldrechtliche und das gesetzliche Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 1094 ff. BGB geregelt und kann nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bestellt werden. Es lastet auf der Sache selbst. Insoweit handelt es sich dabei also um ein echtes Sachenrecht, das gemäß § 873 BGB durch dingliche Ein...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2 Anwendungsbereich

Grundsätzlich sind mit Blick auf das Vorkaufsrecht des Mieters zunächst 2 Ausgangspositionen zu unterscheiden: Wohnungseigentum ist bereits begründet. Wohnungseigentum soll begründet werden. Beiden Fällen ist gemeinsam, dass Wohnräume an den Mieter überlassen sind und diese an einen Dritten verkauft werden. Bezüglich des persönlichen Anwendungsbereichs scheidet die Bestimmung i...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.3.1 Grundsätze

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Abgestellt wird allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Veräuße...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Zunächst und grundsätzlich hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Handelt es sich um eine Mietermehrheit, so sind sowohl alle einzeln vorkaufsberechtigt als auch in Gemeinschaft. Der Untermieter hat kein Vorkaufsrecht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mieter sein Vorkaufsrecht nicht ausüben möchte. Vorkaufsrecht ausgeschlossen Das Vorkaufsrecht ist nach § 577 Abs. 1 BGB ausges...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.7 Exkurs: Zweckbestimmungswidrige Nutzung

Hatte der Mieter vor Ausübung des Vorkaufsrechts und Erwerb der Wohnung diese zweckbestimmungswidrig genutzt, kann er sich hierauf als neuer Wohnungseigentümer nicht berufen. Setzt er eine zweckbestimmungswidrige Nutzung als Eigentümer fort, kann er entsprechend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.[1]mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.2 Anwendungsbereich

Um dem Anwendungsbereich des § 577a BGB zu unterfallen, müssen 3 Voraussetzungen erfüllt sein: Wohnraum muss dem Mieter aufgrund eines Mietvertrags überlassen sein. Die Mietwohnung wird in Wohnungseigentum umgewandelt. Die Eigentumswohnung wird veräußert. 2.2.1 Wohnraumüberlassung aufgrund Mietvertrags Zunächst muss zwischen dem Eigentümer und dem Mieter ein wirksamer Mietvertrag...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / Zusammenfassung

Überblick Vielfach werden Mietshäuser in Wohnungseigentumsanlagen umgewandelt. In aller Regel ist der Veräußerungserlös der einzelnen Wohnungen in Summe höher, als die Veräußerung des Hauses als Ganzes. Egal, welche Motivation der Umwandlung im Einzelfall zugrunde liegt, erfolgt die Umwandlung wie die Begründung von Wohnungseigentum entweder nach § 3 WEG oder § 8 WEG. § 3 WE...mehr