Fachbeiträge & Kommentare zu Mieterhöhung

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Mieterhöhung – Auch fehlerh... / 1 Das Problem

Mieterhöhungsverfahren sind kompliziert. Vermieter können dabei vieles falsch machen, z. B. wenn zur Begründung Vergleichsmieten anstelle einer Berechnung nach dem qualifizierten Mietspiegel angeführt werden oder eine unzutreffende Wohnfläche angegeben wird. Einem solchen (teilweisen) unzulässigen Mieterhöhungsverlangen muss der Mieter nicht zustimmen. Stimmt der Mieter dem ...mehr

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Vergleichswohnungen für Mie... / 2 Das Problem

Es geht um eine öffentlich geförderte Wohnung, die der Preisbindung unterliegt. Für diese Wohnung fordert die Vermieterin im Februar 2016 von ihrer Mieterin die Zustimmung zu einer Mieterhöhung auf 5 EUR/m2. Dabei bezog sich die Vermieterin zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens auf 5 Vergleichswohnungen mit Mietpreisen zwischen 5,08 und 5,16 EUR/m2. Alle Vergleichswohnu...mehr

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Vergleichswohnungen für Mie... / 4 Link zur Entscheidung

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Vergleichswohnungen für Mie... / 3 Die Entscheidung

Dass die Vergleichswohnungen preisgebunden sind, macht das Mieterhöhungsverlangen nicht formell unwirksam. Die Begründung des Erhöhungsverlangens dient dazu, dass der Mieter überprüfen kann, ob das Verlangen sachlich berechtigt ist. Dadurch sollen überflüssige Prozesse vermieden werden. Dazu muss die Begründung dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des E...mehr

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Vergleichswohnungen für Mie... / 1 Leitsatz

Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf die Miete vergleichbarer Wohnungen Bezug nimmt, ist nicht allein deshalb formell unwirksam, weil es sich bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum handelt.mehr

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AGS 03/2020, Kein sofortiges Anerkenntnis einer Mieterhöhung nach fruchtlosem Ablauf der Überlegensfrist

ZPO § 93; BGB § 558b Abs. 2 S. 1 Leitsatz Der Mieter gerät mit dem fruchtlosen Ablauf der Überlegensfrist des § 558b Abs. 2 S. 1 BGB in Verzug mit der Abgabe der Erhöhungserklärung. Einer Mahnung des Vermieters bedarf es nicht. Erhebt der Vermieter nach dem fruchtlosen Ablauf der Überlegensfrist Klage auf Zustimmung, scheidet eine Anwendung des § 93 ZPO im Falle des Anerkenntni...mehr

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Wohnraum – Kündigungsschutz für Gesellschafter einer GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), z.B. einer Erbengemeinschaft, können Räume zu eigenen Wohnzwecken anmieten. Für sie gelten die Schutzvorschriften des Wohnraumietrechts hinsichtlich Kündigung und Mieterhöhung. Dies hat das KG Berlin entschieden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Anders ist die Rechtslage bei V...mehr

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Mieterhöhung gilt bei Zustimmung des Mieters auf jeden Fall

Leitsatz der Redaktion Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen kommt eine Vereinbarung über eine Mieterhöhung zustande. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob das Erhöhungsverlangen formell wirksam und inhaltlich berechtigt war. Problem Der ehemalige Mieter einer Wohnung verlangt von den Vermietern die Rückzahlung von Miete. Die Vermieter hatten 2007, ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Gegenstand des Titels / Anwendungsbereich

Rz. 3 Die nach dem Titel zu erbringende Leistung muss in der Abgabe einer Willenserklärung bestehen (OLG Braunschweig, 2.6.1958 – 2 W 82/58 – n. v.; zu Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden vgl. Rz. 2). Die Erklärung muss hierbei einen bestimmten Inhalt haben, die notfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.8.2014 – 5 W 56/14 –, juri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Fiktionswirkungen

Rz. 9 Im Fall des Satz 1 gilt die Willenserklärung mit der Rechtskraft des Urteils, im Fall des Satz 2 mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung als abgegeben (so im Ergebnis OLG München, Beschluss v. 20.2.2012, 34 Wx 6/12 – Juris). Ein vorläufig vollstreckbares Urteil ist nicht ausreichend (OLG München, Beschluss v. 28.1.2014, 34 Wx 508/13 – Juris). Eine einstweilige ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 6 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Gesetz ...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 2.2 Mieterhöhung

Der BGH hat in früheren Entscheidungen mehrmals zu der Frage Stellung genommen, welche Rechtsfolge bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB gilt, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche von der tatsächlichen Fläche abweicht. In den Urteilen vom 7.7.2004[1] und vom 8.7.2009[2] hat er einen Fall behandelt, in dem die im Vertrag ausgewiesene Fläche größer war als die wirkliche Wohnfl...mehr

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Wohnfläche (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnfläche ist von Bedeutung für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung bei öffentlich geförderten Wohnungen, für die Umlage der Betriebskosten, für die Berechnung der Mieterhöhung bei der Vergleichsmiete, für die Ermittlung der höchstzulässigen Miete und für die Berechnung des Wohngelds. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Berechnungsgrundlagen f...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse

Rz. 327 Streit über Bestehen oder Dauer eines Mietverhältnisses/Räumung In § 41 GKG sind die Streitwerte für Miet- und Pachtsachen geregelt. Ist danach das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig , ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für di...mehr

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§ 28 Einstweilige Verfügung / B. Arten

Rz. 2 Es lassen sich zwei wesentliche Arten von einstweiligen Verfügungen unterscheiden:mehr

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Wohnungsgenossenschaft / 1 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Nutzungsverträge der Wohnungsgenossenschaften sind Mietverträge, auf die Wohnraummietrecht Anwendung findet.[1] Es gilt die Besonderheit, dass die Genossenschaft ihre Mitglieder gleich behandeln muss.[2] Jedoch wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nur verletzt, wenn die Genossenschaft gleiche Gegebenheiten unterschiedlich behandelt. Praxis-Beispiel Kein Verstoß gegen Gleic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Durchschnittliche Jahresmiete – vor 2007

Rz. 162 [Autor/Stand] Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG ist aus den Jahresmieten der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt eine durchschnittliche Jahresmiete zu errechnen. Hierfür werden die Dreijahresmieten zu einer Summe zusammengerechnet und durch drei dividiert. Rz. 163 [Autor/Stand] Die Jahresmieten für die letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt sind nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Mietpreisbindung

Rz. 142 [Autor/Stand] Zur Mietpreisbindung wurde in R 167 Satz 6 ErbStR 2003 ausgeführt: "Maßgebend ist die Miete, die vertraglich vereinbart worden ist, unabhängig davon, ob Mietpreisbindungen bestehen." Bei der Ermittlung des Grundstückswerts ist somit auch dann von der tatsächlich vereinbarten Miete auszugehen, wenn Mietpreisbindungen öffentlich-rechtlicher oder privat-rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Bezugsgröße "Wohn-/Nutzfläche"

Rz. 267 [Autor/Stand] Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht.[2] Die Wohn-/Nutzfläche wird ggf. auch bei der Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten benötigt, wenn diese Vergleichsmieten auf 1 m2 Wohn-/Nutzfläche bezogen sind. Bei Ein- und Doppelgaragen sowie Stellp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ermittlung der üblichen Miete

Rz. 242 [Autor/Stand] § 146 Abs. 3 BewG gibt keine Auskunft darüber, wie die übliche Miete in der Praxis zu ermitteln ist. Hier helfen die Bestimmungen des BGB bzw. in "älteren" Fällen das Miethöhengesetz weiter. Danach kann die übliche Miete durch Heranziehung von Vergleichsmieten, durch Rückgriff auf einen Mietspiegel, mit Hilfe einer Mietdatenbank oder durch ein Mietgutac...mehr

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zfs 06/2019, Einholung eine... / 2 Aus den Gründen:

"… [12] Zu Recht hat das BG die Kl. für die tatsächliche Wohnungsgröße als beweisfällig angesehen und folgerichtig einen Anspruch der Kl. auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung (§ 558 Abs. 1 BGB) rechtsfehlerfrei verdient." [13] 1. Dabei ist das BG zutreffend davon ausgegangen, dass gem. § 558 Abs. 1 S. 1 BGB der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur o...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Bewertung von nichtfinanziellen Vermögenswerten

Tz. 111 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende nichtfinanzielle Vermögenswerte, wie zB Renditeimmobilien oder Sachanlagen, sind nach dem Konzept des highest and best use mit ihrem höchsten und besten Nutzen aus Marktsicht zu bewerten (IFRS 13.27). Bei der Wertermittlung ist zu berücksichtigen, was physisch möglich (bspw. in Bezug auf den Standort od...mehr

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Mängel (Miete) / 1.1 Sachmangel

Ein Sachmangel i. S. v. § 536 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts in negativer Weise von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit abweicht. Maßgeblich sind in erster Linie die Vereinbarungen im Mietvertrag ("subjektiver Mängelbegriff"). Als Fehler können sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche Verhältnisse in Bezug auf die M...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.5.3 Kollusives Zusammenwirken kein Tatbestandsmerkmal!

Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorschrift eine Umgehung der Mietpreisbegrenzung unterbinden. Aus diesem Gesetzeszweck könnte abgeleitet werden, dass die Regelung nur dann gilt, wenn der Vormieter mit dem Vermieter in kollusiver Weise zum Nachteil des nachfolgenden Mieters zusammenwirkt. Auf den Gesetzeswortlaut kann diese Ansicht allerdings nicht gestützt werden. Danach...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.5.2 Begriff der Vereinbarung

Die Ausschlussregelung gilt nur für Vereinbarungen nach § 557 Abs. 1 BGB, also für eine Mieterhöhung, die während des Mietverhältnisses getroffen wird. Damit scheiden aus: alle Vereinbarungen beim Abschluss eines Mietvertrags; dies gilt auch dann, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf eines Jahres beendet wird; die Vereinbarung einer Indexmiete nach §§ 557 Abs. 2 Alt. 2, 557b BGB...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5 Miete nach Modernisierung (§ 556e Abs. 2 Satz 1 BGB)

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann er die jährliche Miete um 8 % (bis 31.12.2018: 11 %) der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Dieser Erhöhungsbetrag wird umgangssprachlich häufig als "Modernisierungszuschlag" bezeichnet, obwohl es sich keineswegs um einen neben der Miete geschuldeten Betrag, sondern um eine Mieterhöhung handelt. Hat der ...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.5 Keine Berücksichtigung der Vormiete bei freiwilliger Mieterhöhungsvereinbarung (§ 556e Abs. 1 Satz 2 BGB)

Nach § 556e Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben bei der Ermittlung der Vormiete freiwillige Mieterhöhungen unberücksichtigt, die der Vermieter mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietverhältnisses getroffen hat. 4.5.1 Begriff des Jahres Unter dem Begriff des Jahres ist nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum eines Jahres zu verstehen. Für die F...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 5.1 Anwendungsbereich

Diese Berechnungsweise gilt zunächst dann, wenn der Vermieter von der Mieterhöhungsmöglichkeit des § 559 BGB Gebrauch gemacht hat. Weiter besteht diese Möglichkeit zur Berechnung der Neuvermietungsmiete, wenn der Vermieter – aus welchen Gründen auch immer – von einer Mieterhöhung Abstand genommen hat. Gleiches gilt, wenn die Miete nach der Modernisierung gem. § 558 BGB erhöht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsausschluss / 2.2.6.1 Der wechselseitige Kündigungsverzicht

Praxis-Beispiel Formulierungsvorschlag Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrags. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen K...mehr

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Kündigungsausschluss / 2.3.3 Kann während der Ausschlusszeit die Miete erhöht werden?

Streitig ist, ob der Vermieter bei Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses während der Ausschlusszeit zu einer Mieterhöhung berechtigt ist. Praxis-Tipp Vorbehalt vereinbaren Zur Klarstellung sollte in die Ausschlussvereinbarung ein Mieterhöhungsvorbehalt aufgenommen werden.mehr

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Kündigungsausschluss / 1 Vereinbarung durch Individualvertrag

Ein individualvertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss ist möglich.[1] Erlaubt ist der Ausschluss der ordentlichen Kündigung für beide Seiten, der einseitige Ausschluss der Kündigung durch den Mieter, der einseitige Ausschluss der Kündigung durch den Vermieter sowie der Ausschluss bestimmter Kündigungsgründe (z. B. ein Verzicht des Vermieters auf die Eigenbedarfskündigung). I...mehr

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AGS 03/2019, Beschwer bei A... / 2 Aus den Gründen

1. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unstatthaft, weil der Wert des geltend gemachten Beschwerdegegenstands nicht – wie von § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO gefordert – 20.000 EUR übersteigt, sodass sie auf Kosten der Klägerin als unzulässig zu verwerfen ist (§§ 544, 97 Abs. 1 ZPO). a) Die Beschwer des Unterliegens der Klägerin mit ihrer Klage auf Duldung der begehrten Modernisierungsma...mehr

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AGS 03/2019, Beschwer bei A... / Leitsatz

Die Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der zu erwartenden Mieterhöhung. BGH, Beschl. v. 7.1.2019 – VIII ZR 112/18mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 4 Rückforderungsanspruch des Mieters

Im Falle eines Vertrags über eine Mieterhöhung hat der Mieter einen Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter, wenn er bei unterlassener Widerspruchsbelehrung die erhöhte Miete zunächst gezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Mieterhöhung als Gegenleistung für die Modernisierung einer Wohnung vereinbart wurde. Dies folgt aus der Erwägung, dass der Mieter durch das Widerr...mehr

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Haustürgeschäfte im Mietrecht / 1.3.4 Keine Ausnahme bei Mietänderungsverträgen in der Mieterwohnung

Ebenso gilt die Vorschrift bei allen Mietänderungsverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Wohnungsunternehmens abgeschlossen werden, also für die typischen "Haustürgeschäfte". Praxis-Beispiel Ändern des Mietvertrags Der neue Vermieter besucht seine Mieter, um mit ihnen eine Mieterhöhung oder eine Vertragsänderung zu vereinbaren. Wie bereits unter der Geltung des § 312 B...mehr

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§ 19 Mietrecht / N. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 109 Wird auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft tätig, so müssen die Ansprüche z.B. auf Mietzinszahlung, Schadensersatz oder Zahlung offener Betriebskosten von allen Gläubigern gemeinsam geltend gemacht werden. Somit sind in einem Mietprozess alle Mitglieder dieser Gemeinschaft aktiv- und passivlegitimiert.[169] Die Erbengemeinschaft hat keine eigene Rechtspersönlichke...mehr

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§ 19 Mietrecht / L. Mieterhöhungsverlangen, § 558 BGB

Rz. 105 Auch im Themenbereich des Mieterhöhungsverlangens ist für die Erbengemeinschaft ein kleiner Fallstrick versteckt. Das Mieterhöhungsverlangen muss nach §§ 558, 558a BGB in Textform abgegeben werden. Das Mieterhöhungsverlangen ist ein Antrag des Vermieters auf Abschluss eines veränderten Mietvertrags i.S.d. § 145 BGB, so dass die Zustimmung des Mieters als Annahmeerklä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 63 der Verordnung zur Durchführung des Grundsteuergesetzes für den ersten Hauptveranlagungszeitraum (GrStDVO 1937) vom 1.7.1937[2] bestimmte: "Bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz (§§ 22 und 23 des Reichsbewertungsgesetzes) sind der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes (Bestand, bauliche Verhältnisse usw.) vom ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Einzelfälle

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit der allgemeine und dauerhafte Leerstand einer Wohnung nicht auf baulichen Gegebenheiten beruht, handelt es sich um einen Faktor der das Wertniveau betrifft und der daher bei der Fortschreibung oder Nachfeststellung nicht zu berücksichtigen ist.[2] Gegebenenfalls ist die Grundsteuer nach § 33 Abs. 1 GrStG zu reduzieren. Rz. 44 [Autor/Stand] In seine...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung

Leitsatz Eine nach § 20 UmwStG 2002 begünstigte Buchwerteinbringung setzt voraus, dass auf den übernehmenden Rechtsträger alle Wirtschaftsgüter übertragen werden, die im Einbringungszeitpunkt zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des betreffenden Betriebs gehören. Normenkette § 20 Abs. 1 UmwStG 2002, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1, 6 und 7 EStG Sachverha...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Nachdem die Beteiligten das Verfahren nach einer Verhandlung vor dem Güterichter am 18.10.2016 durch den im Güterichterverfahren festgestellten schriftlichen Vergleich beendet haben, ist der Wert für das Beschwerdeverfahren und den abgeschlossenen Vergleich festzusetzen. a) Welcher Verfahrenswert für einen nach der Trennungszeit aus § 745 Abs. 2 BGB geltend gemachten Anspruch ...mehr

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AGS 1/2017, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5 und 6, 66 Abs. 4 GKG zulässige weitere Beschwerde ist begründet. Das AG hatte den Wert – abgesehen von einem für die Widerklage in Höhe von 105,24 EUR gem. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG außer Ansatz bleibenden Wert – der Höhe nach im Ergebnis zutreffend festgesetzt. Wegen der Wertfestsetzung im Einzelnen wird auf den Beschluss des AG Bezug genommen. Das LG h...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist grundsätzlich zutreffend. Für das Obsiegen und Unterliegen kommt es nicht darauf an, wie die jeweiligen Ansprüche im Rahmen des GKG für die Gerichtsgebühren bewertet werden. Das Obsiegen hat nichts damit zu tun, wie ein Anspruch zu bewerten ist. So ist unstreitig auch ein Unterliegen mit einem Zinsanspruch oder einem Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher K...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 99,00 EUR monatlich geklagt. Der Beklagte ist dem entgegengetreten und hat Ersatz seiner vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 201,71 EUR zur Abwehr des Mieterhöhungsverlangens im Wege der Widerklage geltend gemacht. Klage und Widerklage wurden später zurückgenommen. Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens der Kläger...mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / Leitsatz

Im Rahmen der Kostenentscheidung ist das Obsiegen bzw. Unterliegen mit einer Klage auf Mieterhöhung nicht mit dem Jahreswert anzusetzen, sondern mit dem dreieinhalbfachen Jahreswert. AG München, Beschl. v. 6.9.2016 – 452 C 30045/14mehr

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AGS 11/2016, Bewertung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Der Streitwert war aus der Summe von Klage und Widerklage festzusetzen. Der Streitwert der Mieterhöhungsklage war dabei auf das Zwölffache des Monatsbetrags der geltend gemachten Erhöhung (12 x 99,00 EUR) festzusetzen, § 41 Abs. 5 S. 1 GKG. 2. Die Entscheidung beruht auf §§ 269 Abs. 3 S. 3, 91 Abs. 1, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Klage und Widerklage sind zurückgenommen worden. Jed...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Gegenvorstellung hat Erfolg. 1. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Feststellung, die Miete sei gemindert, ist gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Dies entsprach bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) v. 5.5...mehr

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AGS 10/2016, Klage des Miet... / 1 Aus den Gründen

Die vom LG zugelassene und von der Beklagten in zulässiger Weise eingelegte weitere Beschwerde (§§ 68 Abs. 1 S. 5, 6; 66 Abs. 4 GKG) ist begründet. Das AG hat den Gebührenstreitwert für den Antrag zu 2) auf Feststellung einer Minderung von 20 % bis zur Beseitigung der im Klageantrag zu 1) genannten Mängel der Wohnung im Ergebnis zu Recht auf 12 x 606,44 EUR x 20 % = 1.455,46...mehr

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ZAP 18/2016, Rechtsprechung... / 3. Begründung einer Mieterhöhung für Reihenhaus mit Mietspiegel für Geschosswohnungen

Der BGH schraubt bekanntlich die Anforderungen an die Formalien einer Mieterhöhungserklärung immer weiter nach unten. Das ist immer dann höchst problematisch, wenn die Formalien einen besonderen Zweck erfüllen soll. So ist es beim Begründungserfordernis für Mieterhöhungen. Es dient dazu, solche Verfahren möglichst außergerichtlich zu erledigen. Dazu benötigt der Mieter Infor...mehr