Fachbeiträge & Kommentare zu Mietrecht

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 95 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[96] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[97] ist das tatsächl...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / LII. Zwangsvollstreckung

Rz. 150 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG. Bei der Vollstreckung von Geldforderungen bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Forderung einschließlich der angefallenen Kosten und Zinsen. Zum Streitwert gehören also sämtliche titulierten vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Verzugs- und Prozesskostenzinsen, und auch die Ko...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Räumungsverfahren

Rz. 108 Der Gegenstandswert der Geltendmachung eines Räumungsanspruches nach § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG bemisst sich nach der Miete für die streitige Zeit, begrenzt auf ein Jahr. Die Berechnung der Miete erfolgt hier nach der Grundmiete.[114] Betriebskostenvorauszahlungen, über die nach Vertrag später abzurechnen ist, werden nicht mitgerechnet. Gezahlte Betriebskostenpa...mehr

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Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht ist schon ein eigenes Rechtsgebiet. Es gehört zum Handwerkszeug eines jeden Rechtanwaltes. Dieses Buch soll "Kochbuch" für den Praktiker sein, also Ausbildungslektüre, Bedienungsanleitung, Tipp-Geber und Nachschlagewerk in einem. Ausgerichtet an den Bedürfnissen des Zivilrechtlers und seiner Kanzlei werden Hinweise zur Rechnungsstellung, zur Dur...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2] Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Ein...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.1 Begriff des Gewerberaummietvertrags

Kennzeichnend für eine Gewerberaumvermietung ist, dass die Räume zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken vermietet werden, d. h. nach der zwischen den Parteien getroffenen Zweckbestimmung geschäftlichen bzw. gewerblichen Zwecken dienen sollen.[1] Dazu gehören z. B.[2] Ladenräume, Büroräume, Praxis-, Kanzlei- und Büroräume für Freiberufler (insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, W...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 2.4.1 Pacht (§§ 581 ff. BGB)

Gegenstand eines Pachtvertrags können Sachen (d. h. körperliche Gegenstände gemäß § 90 BGB), Rechte sowie Sach- und Rechtsgesamtheiten (allgemeine Vermögensgüter), insbesondere gewerbliche Unternehmen und Teile davon, sein.[1] Der Pächter erhält aufgrund des Pachtvertrags das Recht zum Gebrauch des verpachteten Gegenstands sowie das Recht, den Ertrag aus der bestimmungsgemäßen Ve...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Besonderheiten bei Immobilienleasing

Tz. 131 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bei der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses über ein unbebautes Grundstück bzw. der Grundstückskomponente eines Leasingverhältnisses (vgl. Tz. 132f.) muss der Leasinggeber nach IFRS 16.B55 zwingend berücksichtigen, dass Grundstücke regelmäßig eine unbegrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauer (indefinite economic life) haben. In einer frü...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 2. Angelegenheit

Die Frage der Angelegenheit ist eine bedeutende Frage im Rahmen der Beratungshilfe, denn hier entscheidet sich, ob der Rechtsanwalt, der das "Armutsmandat" annimmt, einmal oder ggf. mehrfach "Geld" erhält. Gem. § 2 Abs. 2 BerHG wird Beratungshilfe nicht für einzelne Tätigkeiten, sondern in "Angelegenheiten" gewährt. Die Beratungspersonen erhalten pro Angelegenheit für ihre T...mehr

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Mietminderung wegen Corona-Schließung bei Gewerbemiete: Mangel – ja oder nein?

Überblick Muss ein Vermieter auf einen Teil der Miete verzichten, wenn der Gewerbemieter wegen Corona den Laden vorübergehend dichtmachen musste? Entscheidend ist, ob die Lockdown-bedingte Schließung einen Mangel darstellt, der eine Mietminderung rechtfertigt. Die Gerichte sind geteilter Meinung. Im Frühjahr mussten im Zuge des ersten Corona-bedingten Lockdowns viele Geschäf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 3 Arten von Leasingverträgen

Betriebsmittel können gekauft, gemietet oder geleast werden. Beim Kauf erfolgt eine Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand auf den Käufer und anschließend die Bilanzierung beim Käufer. Dagegen haben Mietverträge die Nutzungsüberlassung zum Gegenstand und die Betriebsmittel werden in der Bilanz des Vermieters ausgewiesen. Mietverhältnissen haben ihre rechtliche Grundlage...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Unterschiede zum Mietrecht

Rz. 162 Unterschiede zum Mietrecht ergeben sich aus der weiteren Fassung der duldungspflichtigen Arbeiten, da der Mieter nur Modernisierungen dulden muss. Im Mietrecht nicht von § 555d Abs. 1 BGB erfasst sind etwa Umgestaltungen der Mietsache wie die Schaffung zusätzlicher (nicht Wohnzwecken dienender) Räume und Verbesserungen, die über eine Modernisierung hinausgehen. Derar...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 1. Verweis auf das Mietrecht

Rz. 72 Die Duldungspflicht des Mieters hängt, abgesehen von der selbstverständlichen Voraussetzung, dass es sich bei den hinzunehmenden Arbeiten um Erhaltungsmaßnahmen handeln muss, nur von einer Ankündigung ab. Insoweit verweist § 15 Nr. 1 WEG in vollem Umfang auf § 555a Abs. 2 BGB. Es kann somit wegen der Einzelheiten von Form, Frist, Inhalt und ausnahmsweise gegebener Ent...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 1. Regelungstechnik und Umfang der Duldungspflicht

Rz. 161 § 15 Nr. 2 WEG verweist nicht auf § 555d Abs. 1 BGB, worin die Duldungspflicht des Mieters normiert ist. Diese Verweisung wäre auch überflüssig. Denn die Duldungspflicht ist schon in § 15 Halbs. 1 WEG angeordnet. Aus der wort- und inhaltsgleichen Gesetzesfassung ("hat … zu dulden") geht hervor, dass sich der Umfang der Duldungspflichten bei Mieter und Drittnutzer nic...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Sonstige Fehlerfolgen

Rz. 160 Im Mietrecht kann zu den dort geregelten Fehlerfolgen unter Rückgriff auf das allgemeine Schuldrecht ein Schadensersatzanspruch hinzukommen. Denn die unterlassene oder unrichtige Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen ist zugleich eine Pflichtverletzung des Vermieters gegenüber dem Mieter. Im Ergebnis kann er aus § 280 Abs. 1 BGB den Ersatz des hieraus entstandenen...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Nicht eilbedürftige Maßnahmen

Rz. 16 Weigert sich der betroffene Wohnungseigentümer, Zutritt zu seinem Sondereigentum zu gewähren, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Duldungstitel erwirken. Einer Klage des betroffenen Wohnungseigentümers auf Unterlassung fehlt wie im Mietrecht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn er seine Rechte durch einfache Nichtgewährung von Zutritt wahren kann.[16] Bei sonstig...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / d) Bezugnahme auf allgemein anerkannte Pauschalwerte (§ 555c Abs. 3 BGB)

Rz. 152 Erstaunlicherweise verweist § 15 Nr. 2 WEG auch auf § 555c Abs. 3 BGB, obwohl der Regelungsgehalt der Vorschrift für die Ankündigung baulicher Veränderungen irrelevant ist. Im Mietrecht will die Vorschrift die Ankündigung energetischer Sanierungen erleichtern, indem der Vermieter hinsichtlich der energetischen Qualität von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalw...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Individueller Maßstab

Rz. 165 Darüber hinaus stellt § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555d Abs. 2 S. 1 BGB auch weniger auf eine objektivierte, sondern auf eine individualisierende Betrachtung ab. Es kommt alleine darauf an, ob eine Beeinträchtigung für den Drittnutzer, der sich hierauf beruft, eine Härte darstellt. Dabei sind Besonderheiten in seiner körperlichen Konstitution, sein Alter und sein Gesundhe...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / b) Kein Abwehranspruch gegen die Inanspruchnahme des Gemeinschaftseigentums

Rz. 68 Der unbeschränkte Duldungsanspruch hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums dürfte ferner, wie im Mietrecht, Abwehransprüche des Drittnutzers hinsichtlich der gemeinschaftlich genutzten Flächen ausschließen. Denn der Anspruch auf ungestörten Besitz erstreckt sich gerade nicht auf die Flächen, die er nur mitbenutzen darf. Folglich ist deren Inanspruchnahme etwa für das ...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / b) Eilbedürftige Maßnahmen

Rz. 17 Weigert sich der betroffene Wohnungseigentümer, zwecks Durchführung einer eilbedürftigen Notmaßnahme Zutritt zu seinem Sondereigentum zu gewähren, liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor. Die Vorwegnahme der Hauptsache steht dem nicht entgegen, da unverhältnismäßige Schäden drohen. Sonstige Einwirkungen ohne Betreten des Sondereigen...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Bedeutung der Ankündigung

Rz. 149 Der Inhalt der Ankündigung ist in § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 BGB geregelt. Demnach müssen zunächst Art und Umfang der Arbeiten erkennbar sein. Allerdings muss dies nur "in wesentlichen Zügen" erfolgen, was wie im Mietrecht bedeutet, dass "an den Inhalt der Modernisierungsankündigung insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der Maßnahme keine üb...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Unerheblichkeit der Einwirkung

Rz. 158 Voraussetzung der Entbehrlichkeit der Ankündigung baulicher Veränderungen ist nach dem Gesetzeswortlaut die Unerheblichkeit der Einwirkung auf die Liegenschaft. Maßgeblich für die Unerheblichkeit einer Einwirkung ist wie im Mietrecht, wie lange und wie intensiv der zulässige Gebrauch durch den Drittnutzer gestört wird. Der Gesetzgeber hat im mietrechtlichen Zusammenh...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 2. Übersehene Wertungswidersprüche

Rz. 139 Darüber hinaus produziert insbesondere die Möglichkeit von Drittnutzern, sich auf Härtegründe gemäß § 15 Nr. 2 WEG i.V.m. § 555d Abs. 2 BGB zu berufen, unüberbrückbare Wertungswidersprüche. Der Gesetzgeber hat sich mit guten Gründen dafür entschieden, die Möglichkeiten der Wohnungseigentümer, bauliche Veränderungen zu verhindern, deutlich einzuschränken. Beschlüsse h...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Vorausgegangene Aufwendungen des Drittnutzers

Rz. 167 Im ursprünglichen, mietrechtlichen Zusammenhang des § 555d Abs. 2 S. 1 BGB können auch vorausgegangene Aufwendungen des Mieters für die in dieser Vorschrift geforderte Abwägung erheblich sein.[108] Derartige Aufwendungen liegen immer dann vor, wenn Einrichtungen des Mieters durch die Modernisierung nutzlos werden, etwa eine eingebaute Gasetagenheizung nach Einbau ein...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / 4. Energieeinsparung und Klimaschutz

Rz. 170 § 15 Nr. 2 WEG verweist auch insoweit auf § 555d Abs. 2 S. 1 BGB, als dort die Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung gefordert wird. Dies ist erstaunlich, da diese Aspekte im vorliegenden Zusammenhang des Wohnungseigentumsrechtes ansonsten keine Rolle spielen. Im Ergebnis kommt dem Umbauwilligen also eine Privilegierung in Form ein...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Art der baulichen Veränderung

Rz. 150 Die Bezugnahme des § 15 Nr. 2 WEG auf § 555c Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB ist nach oben Gesagtem so zu verstehen, dass der Umbauwillige Auskunft über Art und Umfang der baulichen Veränderung zu geben hat. Sofern man zwischen deren Art und Umfang differenzieren will, verlangt die erstere Angaben dazu, welche Art von baulicher Veränderung überhaupt geplant ist. Der Umbauwilli...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / I. Neuerungen

Rz. 65 Das Gesetz berücksichtigt erstmals seit Inkrafttreten des WEG überhaupt die häufige Überlassung von Sondereigentum an Dritte, regelmäßig Mieter oder dinglich Berechtigte (z.B. Wohn- oder Nießbrauchsberechtigte). Die Regelungen beschränken sich auf die Duldung der Erhaltung (§ 15 Nr. 1 WEG) sowie darüber hinausgehende bauliche Veränderungen (§ 15 Nr. 2 WEG). Hier sieht...mehr

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Belgien / 2. Mietrecht

Rz. 22 Ist die eheliche Wohnung angemietet, so stehen beiden Ehegatten gemeinschaftlich die Rechte aus diesem Mietverhältnis zu, auch wenn der Mietvertrag nur von einem Ehegatten abgeschlossen wurde. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam, Art. 215 § 2 ZGB.mehr

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Ungarn / II. Regelung der Nutzung der letzten Ehewohnung

Rz. 146 Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft an sich hebt den Anspruch der Ehegatten auf Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung nicht auf, deshalb taucht diese Frage im Scheidungsverfahren oft als eine zu regelnde Folgesache auf.[125] Das Gericht entscheidet über die Nutzungsverhältnisse an der ehelichen Wohnung nur auf Antrag eines der Ehegatten; sie können mit einer gleichlaut...mehr

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Ungarn / a) Allgemeines

Rz. 58 Der gesetzliche Güterstand – die eheliche Gütergemeinschaft – ist eine Erwerbsgemeinschaft mit dinglicher Wirkung: "Dinglich" bedeutet in diesem Sinne, dass ein Vermögensgegenstand beim Erwerb des Eigentums als gemeinschaftliches Vermögen gilt; d.h. der Erwerb jedes Ehegatten vermehrt das Gesamtgut. Im internen Rechtsverhältnis zwischen den Ehegatten ist es ein selbst...mehr

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Großbritannien: England und... / a) Eigentumsverhältnisse

Rz. 19 Die Eigentumsverhältnisse der Ehegatten ergeben sich üblicherweise aus den entsprechenden Unterlagen, z.B. den Eintragungen im Land Register oder den title deeds bei Immobilienkäufen, früheren Kaufverträgen, Kontenbezeichnungen usw. Gesetzliche Vermutungen für bestimmte Miteigentumsverhältnisse der Ehegatten bestehen nicht. Werden allerdings von einem gemeinsamen Kont...mehr

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Spanien / 4. Weitere Wirkungen

Rz. 116 Einige Gesetze äußern sich zu Vertretung und Vollmachten. So wird die Betreuung bei Erklärung der Geschäftsunfähigkeit des einen Partners vorrangig dem anderen zugesprochen (Katalonien und Arágon). Rz. 117 Besondere Regelungen über Ersatzansprüche bei Verletzung bzw. Tötung des nichtehelichen Lebenspartners finden sich in keinem der Gesetze, insoweit gelten die allgem...mehr

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Belgien / 2. Rechtsfolgen

Rz. 169 Die gesetzlichen Rechtsfolgen der Erklärung des gesetzlichen Zusammenwohnens sind rein materieller Art und vergleichbar mit einigen allgemeinen Ehewirkungen (régime primaire).[219]mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Gesetzlich neu begründete Rechte

Rz. 262 Der Gesetzgeber räumt dem Lebenspartner Informations- und Auskunftsrechte in Gesundheitsangelegenheiten ein. Es besteht die Möglichkeit, dem Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Rz. 263 Endet die Partnerschaft, hat der bedürftige Partner Anspruch auf den Mindestunterhalt (sog. alimenti). Der Unterhalt ist nach der Dauer der Partnerschaft und gemäß den Kri...mehr

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Österreich / F. Nichteheliche Partnerschaft

Rz. 247 Im österreichischen Recht gibt es vorläufig keine gesetzliche Regelung der nichtehelichen Partnerschaft.[384] Aus Gründen des sozialen Schutzes Schwächerer nehmen aber unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen auf die Lebensgemeinschaft als Tatbestandsmerkmal Bezug. Die Judikatur geht von einer Lebensgemeinschaft aus, wenn eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgeme...mehr

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Frankreich / bb) Eigengut

Rz. 64 Beim Eigengut ist zwischen Eigengut kraft Eigenart (propres par leur nature) und Eigengut kraft Ursprungs (propres à raison de leur origine) zu unterscheiden. Rz. 65 Unter das Eigengut kraft Eigenart fallen nach Art. 1404 CC mit der Person besonders eng verbundene Vermögensgegenstände. Hierzu zählen gem. Art. 1404 Abs. 1 CC die persönlichen Gebrauchsgegenstände der Ehe...mehr

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Niederlande / VIII. Ehescheidungsverfahrensrecht

Rz. 135 Art. 815–828, § 1 Titel 6 von Buch 3 der niederländischen ZPO (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv) regelt das Verfahren in Ehescheidungsangelegenheiten. Obwohl der Gesetzgeber für sämtliche familienrechtliche Verfahren ein Antragsverfahren angestrebt hat, sind dennoch in manchen Fällen Verfahren noch immer auf Ladung anzuwenden. Zu denken ist an das "kort ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6.1 Weitere Werbungskosten

Rz. 912 [Sonstiges → Zeile 50] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss oder eine Gemeinschaftsantenne; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2020, Hannemann/Wigner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht

Herausgegeben von Thomas Hannemann und Michael Wigner. 5. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LVI, 2.181 S., 169,00 EUR Das Anwaltshandbuch Mietrecht wendet sich nicht nur an den Fachanwalt und Spezialisten im Mietrecht, sondern auch an den Allgemeinanwalt, der in seiner täglichen Praxis regelmäßig mit mietrechtlichen Fragen zu tun hat. In Anb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2020, Streitwert bei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 68 Abs. 1 GKG zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechtes aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.2 Einstellung einer Zuwendung in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 51 Analog zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens beim Zuwendungsnehmer ist beim Zuwendungsgeber ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn es sich bei der Zuwendung um eine Ausgabe vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt.[1] Wie bereits erläutert wurde, existiert keine einheitlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Optionsrecht / 7 Formvorschriften

Gesetzliche Formvorschriften für die Ausübung der Option bestehen nicht. In der Regel sehen die Mietverträge vor, dass die Option schriftlich ausgeübt werden muss. Eine solche Vereinbarung ist wirksam und hat zur Folge, dass eine mündlich erklärte Option keine Vertragsverlängerung bewirkt.[1] Die allgemeine Schriftformklausel ("Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schriftform – gesetzliche V... / 2.1 Bestätigungsklausel

Eine Formularklausel, wonach Änderungen und Ergänzungen zum schriftlichen Vertrag nicht getroffen worden sind (sog. Bestätigungsklausel), gibt nur die Gesetzeslage wieder, wonach die schriftliche Vertragsurkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit hat.[1] Jeder Partei steht der Gegenbeweis offen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Optionsrecht / 11 Verbrauch des Optionsrechts

Eine Ausnahme vom Grundsatz der Fortgeltung der Vertragsbestimmungen gilt für die Optionsklausel selbst. Das Optionsrecht wird verbraucht, wenn es ausgeübt wird. Soll der Mieter auch für die Verlängerungszeit ein Optionsrecht haben, so muss es neu geschaffen werden, wozu eine unmissverständliche Vereinbarung erforderlich ist.[1] Nach der Rechtsprechung des BGH erlischt sogar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherungspflicht (... / 2 Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter

Der Vermieter kann die Schneebeseitigungs- und Streupflicht auf den Mieter übertragen.[1] Wichtig Klare und eindeutige Vereinbarung Für eine wirksame Übertragung genügt es, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter eine hinreichend klare und eindeutige Vereinbarung besteht. Es genügt aber auch, wenn der Dritte faktisch die Verkehrssicherung übernommen hat und im Hinblick hiera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schriftform – gesetzliche V... / 1.3.1 Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen sind z. B. die Veränderung – auch die Herabsetzung [1] – des Mietpreises[2] sowie die Änderung der Fälligkeit der Miete.[3] Wird die Mieterhöhung auf eine Wertsicherungsklausel gestützt, ist zu unterscheiden: Ist vereinbart, dass sich die Miete bei einer Veränderung eines von den Parteien bestimmten Indexes ohne Zutun der Parteien ("automatisch") verändert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsverzicht – Bei Gewerbe nicht auf vier Jahre beschränkt

Kündigungsausschluss Sowohl bei der Vermietung von Wohnraum als auch bei gewerblicher Vermietung kann vereinbart werden, dass der Mieter, der Vermieter oder auch beide Parteien für eine bestimmte Zeit auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Ein Verzicht des Vermieters stellt für den Mieter sicher, dass er für eine bestimmte Zeit in der Wohnung bleiben kann, ohne eine ordentliche ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Vollstreckungsschuldner

Rz. 19 Wer Vollstreckungsschuldner im Sinne des Abs. 1 ist, beurteilt sich nach § 750 Abs. 1 ZPO. Danach kann die Zwangsvollstreckung nur gegen eine Person begonnen werden, die im Titel und in der Vollstreckungsklausel als Vollstreckungsschuldner bezeichnet ist. Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Dulden

Rz. 9 Dulden bedeutet ein untätiges Verhalten, bezogen auf die Vornahme einer Handlung, die ein Dritter im Einflussbereich des Schuldners vornehmen will. Der Hauptanwendungsbereich findet sich im Nachbar- und Mietrecht.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bestimmung findet Anwendung im Bereich der Zwangsvollstreckung wegen Ansprüchen auf Herausgabe beweglicher Sachen (§§ 883, 884 ZPO) und solchen auf Herausgabe von unbeweglichen Sachen (§ 885 ZPO). Ihre Anwendbarkeit setzt dabei voraus, dass der Dritte Besitzer (§ 854 BGB; vgl. OLG Celle MDR 2008, 445) und nicht nur Besitzdiener ist. Die Norm findet auch Anwendung b...mehr