Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / G. Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats

I. Grundsätze für die Zusammenarbeit und für die Behandlung der Betriebsangehörigen 1. Verhandeln mit Willen zur Einigung Rz. 818 § 74 Abs. 1 BetrVG konkretisiert die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Mitbestimmung

Rz. 1810 Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich der Arbeitnehmer ggü. dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sog. Arbeitsverhalten betrifft oder gesetzlich geregelt ist (vgl. BAG v. 10.3.2009, NZA 2010,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Urlaubserteilung

Rz. 1733 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes sowie der zeitlichen Lage des Urlaubes einzelner Arbeitnehmer, wenn zwischen Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern ein Einverständnis nicht erzielt werden kann. Erforderlich ist daher wie auch bei den ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VI. Personelle Angelegenheiten

1. Allgemeine personelle Angelegenheiten a) Personalplanung aa) Begriff Rz. 1042 Der Begriff der Personalplanung ist im BetrVG nicht definiert. Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 92 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwicklung umfassend zu informieren und mit ihm Maßnahmen zur Vermeidung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Begriff der Versetzung

aa) Zuweisung anderen Arbeitsbereichs Rz. 1121 Unter "Versetzung" versteht man im Sprachgebrauch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, unabhängig davon, ob diese vertraglich, mit Einverständnis oder gegen den Willen des Arbeitnehmers erfolgt. Rechtlich ist zu unterscheiden: Rz. 1122 Der Begriff "Versetzung" wird nur im BetrVG definiert. Dort bedeutet er nach § 95 Abs. 3 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Begriff der Einstellung

aa) Eingliederung und/oder Vertragsabschluss Rz. 1111 Nach st. Rspr. liegt eine Einstellung vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen. Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es ni...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer

a) Voraussetzungen des Anspruchs auf Entlassung oder Versetzung Rz. 1235 Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insb. durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Personalplanung

aa) Begriff Rz. 1042 Der Begriff der Personalplanung ist im BetrVG nicht definiert. Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 92 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwicklung umfassend zu informieren und mit ihm Maßnahmen zur Vermeidung von Härten für die Arbeitnehmer zu beraten, versteht man h...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Hinzuziehung von Sachverständigen

a) Erforderlichkeit Rz. 897 Es kann sein, dass die umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber, die Auswertung einschlägiger Unterlagen und selbst die Hinzuziehung von betriebsinternen Auskunftspersonen nicht ausreichen, um dem Betriebsrat eine eigenverantwortete Entscheidung anstehender Sachfragen zu ermöglichen. § 80 Abs. 3 BetrVG sieht für diesen Fall vor, dass der Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Soziale Angelegenheiten

1. Zweck, Umfang und Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates Rz. 917 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten bestehen, soweit nicht gesetzliche oder tarifliche Regelungen vorrangig sind und damit sperrend eingreifen, in den zu 14 Gruppen zusammengefassten "Angelegenheiten" des § 87 Abs. 1 BetrVG. Sinn und Zweck der Mitbestimmung ist es, die kraf...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Berufsbildung

a) Förderung der Berufsbildung aa) Allgemeines Rz. 1073 Die §§ 96 bis 98 BetrVG betreffen die Berufsbildung, der wegen der ständigen technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine wichtige Bedeutung zukommt. Zweck der Vorschrift des § 96 BetrVG ist es, Arbeitgeber und Betriebsrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Durchführung betrieblicher Maßnahmen

aa) Allgemeines Rz. 1087 § 98 BetrVG räumt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (vgl. dazu BAG v. 18.4.2000 – 1 ABR 28/99, juris), der Bestellung der Ausbilder und der Auswahl der an der Berufsbildung teilnehmenden Arbeitnehmer ein. Kommt über die vom Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmer mit dem Arbeitgeb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG

aa) Systematik Rz. 1186 Hat der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung ordnungsgemäß verweigert, so darf der Arbeitgeber die Einstellung oder Versetzung erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Betriebsrates durch die ArbGe rechtskräftig ersetzt ist (außer bei Dringlichkeit, hierzu gleich Rdn 1207 ff.). Hierzu muss er, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / l) Verfahren bei Dringlichkeit nach § 100 BetrVG

aa) Vorläufige Durchführung der Maßnahme Rz. 1207 § 100 BetrVG ermöglicht dem Arbeitgeber, die Einstellung oder Versetzung durchzuführen, selbst wenn der Betriebsrat sich noch nicht geäußert oder die Zustimmung verweigert hat. Zulässig wird die Durchführung sogar schon vor entsprechender Information des Betriebsrates sein, wenn diese noch nicht möglich ist und unverzüglich na...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeine personelle Angelegenheiten

a) Personalplanung aa) Begriff Rz. 1042 Der Begriff der Personalplanung ist im BetrVG nicht definiert. Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 92 Abs. 1 BetrVG, den Betriebsrat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebes und deren Entwicklung umfassend zu informieren und mit ihm Maßnahmen zur Vermeidung von Härten für die Arbeitnehmer zu berat...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Auswahlrichtlinien

aa) Allgemeines Rz. 1066 § 95 BetrVG bestimmt, dass Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Die generelle Entscheidung, ob überhaupt eine RL aufgestellt wird, ist bei Betrieben mit weniger als 500 Arbeitnehmern zustimmungsfrei. Hat der Arbeitgeber diese Entscheidung get...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Allgemeine Aufgaben

1. Allgemeines Rz. 840 § 80 Abs. 1 BetrVG , erweitert durch BetrVG, beschreibt die sog. allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates wie folgt:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einzelne Mitbestimmungstatbestände

a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unte...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Einzelne Aufgaben

a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Förderung der Berufsbildung

aa) Allgemeines Rz. 1073 Die §§ 96 bis 98 BetrVG betreffen die Berufsbildung, der wegen der ständigen technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine wichtige Bedeutung zukommt. Zweck der Vorschrift des § 96 BetrVG ist es, Arbeitgeber und Betriebsrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zur Förderung der Berufsbi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrats

aa) Form Rz. 1177 Der Betriebsrat muss alle Gründe, mit denen er die Zustimmung verweigern will, innerhalb der Frist von einer Woche ggü. dem Arbeitgeber schriftlich erklären. Dies erfordert einen entsprechenden ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss. Die Betriebsparteien können vereinbaren, dass das Mitbestimmungsrecht nicht auf die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Recht auf Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen

a) Umfassendes Informationsrecht Rz. 876 § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht, ausgestaltet als umfassende Pflicht zur Information durch den Arbeitgeber. Dieses Recht des Betriebsrates ist nicht auf den Aufgabenkatalog nach Abs. 1 der Vorschrift beschränkt. Es gilt mit Bezug auf alle Aufgaben, die der Betriebsrat nach dem BetrVG insgesa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Personelle Einzelmaßnahmen

a) Allgemeines Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG

Rz. 1036 Über die in § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG abschließend aufgezählten "sozialen Angelegenheiten" hinaus, die der vom Betriebsrat erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, können Arbeitgeber und Betriebsrat weitere "soziale Angelegenheiten" freiwillig durch Betriebsvereinbarung regeln. In § 88 BetrVG sind hierzu nur beispielhaft und nicht abschließend erwähnt:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Mitbestimmungswidrige Besserstellung

Rz. 834 Ähnliches gilt für die mitbestimmungswidrige Besserstellung von einzelnen Arbeitnehmern. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung kann dazu führen, dass Kürzungen von Sonderzahlungen, die ohne eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG notwendige Mitbestimmung vorgenommen wurden, dem Arbeitnehmer ggü. unwirksam sind. Sie kann nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer Ansprü...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / C. Überwachung und Mitbestimmung

I. Mitbestimmungsrechte Rz. 15 Im Rahmen der Einrichtung bzw. Nutzung von digitalen Überwachungsmaßnahmen sind die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG genügt die objektive Geeignetheit der jeweiligen technischen Einrichtung zur Überwachung, auf die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

Rz. 1003 Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den übertariflichen Bestandteil der Arbeitsvergütung hat unter dem Gesichtspunkt, ob und ggf. in welchem Umfang dem Betriebsrat hierbei ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zu zahlreichen Entscheidungen des BAG geführt. In einem Grundsatzbeschluss v. 3.12.1991 hat der Große Senat des BAG wichtige Leitlinien zu diesem Themenbere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verletzung des § 87 BetrVG

Rz. 827 Das BAG vertritt diese "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung", auch "Theorie der notwendigen Mitbestimmung" genannt, jedenfalls für eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 BetrVG , darüber hinaus für die Durchführung von Versetzungen nach §§ 99, 95 Abs. 3 BetrVG . Der 2. Senat des BAG, vor allem zuständig für Kündigungen, beschränkt diese ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Umgruppierung

Rz. 833 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst auch nicht Umgruppierungen: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer "richtig" einzugruppieren. Diese Eingruppierungsentscheidung ist deklaratorisch, weil der Arbeitnehmer nach der Eingruppierungsordnung, die meist auf Tätigkeit und Ausbildung abstellt, eingruppiert "ist". Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Mitbes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zweck der Bestimmung und Abgrenzungsfragen

Rz. 996 Streitfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung nehmen in der Praxis und vor Gericht einen breiten Raum ein. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht in engem Zusammenhang mit demjenigen nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht über die Ausgestaltung des Entgelt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Interessenausgleichsverfahren

Rz. 1314 Plant ein Unternehmer (Arbeitgeber) derartige Betriebsänderungen, hat er ein abgestuftes System von Beteiligungsrechten bis zur Mitbestimmung zu beachten. Der Arbeitgeber hat einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen. Hierunter versteht man eine Einigung über das Ob, Wie und Wann der Betriebsänderung (BAG v. 27.10.1987 – 1 ABR 9/86, NZA 1988, 203 = ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gegenstand der Mitbestimmung

Rz. 473 Im Bereich der sozialen Angelegenheiten besteht aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG zugunsten des Betriebsrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bzgl. der Erstellung von "Grundsätzen über ein betriebliches Vorschlagswesen". Rz. 474 Dieses Mitbestimmungsrecht greift ein, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Soweit ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 472 Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen. Auch bei der Gewährung freiwilliger Sonderzahlungen hat der Betriebsrat hinsichtlich des sog. Leistungsplans mitzubestimmen (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82). Das Mitbestimmungsrecht ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmer im Hinb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Einstellungsvertrag

Rz. 829 Wie dargestellt gilt die Theorie nicht für die bloße Vereinbarung oder Änderung von Verträgen. Sie erfasst also nicht den Einstellungsvertrag: Der Abschluss des Vertrages ist auch ohne die Einhaltung von Mitbestimmungsrechten wirksam. Ob aus Entscheidungen des 1. Senats des BAG mit Formulierungen wie "die Vergütungsabrede gilt nicht" und "eine Maßnahme, die der notwe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Privatleben

Rz. 1511 Nach herrschender Meinung kann durch die Betriebsvereinbarung keine Regelung darüber getroffen werden, wie der Arbeitnehmer sein Privatleben außerhalb des Betriebes gestaltet; auch ein generelles Verbot von Liebesbeziehungen im Betrieb wäre wegen des darin liegenden schwerwiegenden Eingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht regelmäßig unzulässig. Das bedeutet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 786 Häufig besteht die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. So ist die Mitbestimmung des Einzelbetriebsrates in Fragen des Wirtschaftsausschusses subsidiär (vgl. § 107 Abs. 3 S. 6 BetrVG). Dies dürfte auch für die anderen Rechte und Pflichten des Betriebsrates in diesem Bereich gelten, weil der Wirtschaftsaussch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

Rz. 945 Arbeitszeitregelungen bilden einen Schwerpunkt der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten. Auszugleichen ist das unternehmerische Interesse an einem möglichst effektiven Einsatz der Arbeitskräfte und das Interesse der Arbeitnehmer, die Arbeitszeit bestmöglich mit der arbeitsfreien Zeit zu harmonisieren. Gerade bei der Arbeitszeitverteilung des vi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personelle Angelegenheiten

Rz. 779 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei betriebsübergreifenden Versetzungen wird vom BAG (26.11.1993 – 1 AZR 303/92, juris) verneint, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber nach einem bestimmten System immer wieder einen Ringtausch von Arbeitnehmern vornimmt. Auch bei unternehmensübergreifender Matrixstruktur besteht eine Zuständigkeit von Gesamt- oder Konzer...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / m) Möglichkeiten des Betriebsrats bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

aa) Zwangsgeldantrag nach § 101 BetrVG Rz. 1221 Verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten nach § 99 BetrVG – stellt er ohne Zustimmung des Betriebsrates ein, versetzt er ohne Zustimmung des Betriebsrates, führt er trotz Versetzung kein Eingruppierungsverfahren durch –, dann kann der Betriebsrat nach § 101 BetrVG "Aufhebung der Maßnahme" verlangen. Da bei Eingruppierung und Umg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Verfahrenseinleitung/Unterrichtung durch den Arbeitgeber

aa) Allgemeines Rz. 1154 Bei Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber vor Durchführung der Maßnahme – zur Einleitung des Verfahrens nach § 99 BetrVG – sieben Pflichten zu erfüllen. Er hatmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Grundsätze für die Zusammenarbeit und für die Behandlung der Betriebsangehörigen

1. Verhandeln mit Willen zur Einigung Rz. 818 § 74 Abs. 1 BetrVG konkretisiert die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Gemeint ist das gesamte Gremium, eine generelle Übertragung auf Ausschüsse ist nich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Personalfragebögen, Formularverträge und Beurteilungsgrundsätze

aa) Personalfragebögen Rz. 1059 Gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrates. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so kann diese durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. § 94 BetrVG stellt also einen Fall der erzwingbaren Mitbestimmung dar. Sinn des Mitbestimmungsrechtes ist es, die Fragebögen auf diejenig...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insb. die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)

aa) Zweck der Bestimmung und Abgrenzungsfragen Rz. 996 Streitfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung nehmen in der Praxis und vor Gericht einen breiten Raum ein. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht in engem Zusammenhang mit demjenigen nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbesti...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Festsetzung der Akkord-/Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte einschließlich Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)

Rz. 1019 Über die i.R.d. betrieblichen Lohngestaltung schon bestehenden Mitbestimmungsrechte hinaus sind dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG für die hier bezeichneten Leistungsentgelte weitere Mitbestimmungsrechte eingeräumt, die – sozusagen gesetzlich gewollt – Einfluss auf die Lohnhöhe gewinnen können. Der Grund für diese "erweiterte" Mitbestimmung bei den leist...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / m) Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG)

Rz. 1026 Der Begriff der Gruppenarbeit wird im Halbs. 2 des § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG restriktiv definiert. Voraussetzung ist, dass i.R.d. betrieblichen Arbeitsablaufes eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt. Verlangt wird damit eine ganzheitliche Arbeitsaufgabe. Mitzubestimmen hat der Betriebsrat nur übe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Normative Geltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 824 Nach § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend; sie setzen Normen auch für Arbeitnehmer. Abgrenzungsprobleme ergeben sich insb. ggü. Regelungen im Arbeitsvertrag und daraus, dass offenbar – man denke an die Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung oder die Verlegung der Arbeitszeit, die den Wünschen eines bestimmten Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Sicherung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 1319 Zwar kann der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seine Unterrichtungsrechte geltend machen, praktisch wird dies aber regelmäßig nicht rechtzeitig funktionieren, sodass der Betriebsrat i.d.R. im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgeht. Die Vollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO (Fitting, BetrVG § 111 Rn 141). Auch wenn die Frage, ob der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Entscheidung der Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG)

Rz. 1028 Schaffen es Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, über eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG mitbestimmungspflichtige Angelegenheit Einvernehmen zu erzielen, kann gem. § 87 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle eingeschaltet werden. Die Entscheidung der Einigungsstelle ("Spruch") ersetzt die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dieser Spruch der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Formularverträge

Rz. 1062 Die Bestimmungen des § 94 Abs. 1 BetrVG gelten nach seinem Abs. 2 auch für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen. Der Betriebsrat hat also auch hier ein Mitbestimmungsrecht über deren Inhalt, soweit die Angaben sich auf die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer beziehen und über die Feststel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Notwendigkeit zur Anrufung der Einigungsstelle

Rz. 1316 Kommt eine Einigung über den Interessenausgleich nicht zustande, können der Unternehmer oder der Betriebsrat gem. § 112 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen, bevor er mit der Betriebsänderung beginnt – anderenfalls setzt er sich der Gefahr von Abfindungszahlungen im Rahmen Nachteilsausgleichs nach § 113 Bet...mehr