Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

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§ 6 Quotenvorrecht / A. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Das so genannte Quotenvorrecht wurde von der Rechtsprechung schon sehr früh, nämlich vom Reichsgericht, entwickelt und vom BGH fortgeführt. Es ist eine Art Vorrecht des Begünstigten zu Lasten eines anderen. Die Anwendung führt im Endergebnis aber zu keiner Mehrzahlung des Zahlungspflichtigen. Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtungen ist § 86 VVG. Rz. 2 Es findet in f...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 1. Kinderunfall

Rz. 44 Bei der Beurteilung von Kinderunfällen im Straßenverkehr sind folgende Besonderheiten zu beachten:mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 7. Fahrt mit führerscheinlosem Fahrer

Rz. 75 Auch wer in das Fahrzeug eines Kraftfahrers einsteigt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, muss sich im Falle eines Verkehrsunfalls unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ihm dies bekannt war und sich dieser Umstand auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hat. Rz. 76 Beachte Den Fahrer trifft grundsätzlich eine größere Verantwortung am Unfallgeschehen als de...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / b) Anscheinsbeweis und Alkohol

Rz. 67 Immer wieder fehlerhaft gingen die Instanzgerichte davon aus, dass ein Anscheinsbeweis gegen denjenigen spricht, der bei trunkenheitsbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird (OLG Celle VersR 1988, 608 und OLG Hamm NZV 1990, 393). Rz. 68 Dem hat der BGH einen Riegel vorgeschoben. Er hat ausdrücklich festgestellt, dass auch die alkoho...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 5. Nebentäterschaft

Rz. 28 Probleme im Rahmen des Mitverschuldens tauchen häufig auch in den Fällen der sog. Nebentäterschaft auf. Das sind die Fälle, in denen mehrere Verantwortliche durch verschiedene selbstständige Verkehrsverstöße einen Schaden herbeigeführt haben. Rz. 29 Nach § 840 Abs. 1 BGB haften sämtliche Nebentäter nebeneinander, sofern sie jeweils durch ihren Tatbeitrag den Schaden mi...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (3) Juristische Vermeidbarkeit

Rz. 205 Darunter versteht man die Reaktionsbetrachtungen. Es ist also zu fragen, ob der Fahrer früher hätte reagieren können und müssen. Eine verspätete Reaktion führt juristisch zur Mithaftung, und sei es auch nur aus dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung. Rz. 206 Der optimale Reaktionspunkt ist gegeben, sobald der Fahrer die Gefahr erkennen konnte. Eine andere Frage ist ...mehr

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§ 11 Kapitalabfindung / b) Tötung

Rz. 32 Bei Ehegatten beide Ansprüche bis zum Tode des Erstversterbenden; bei Kindern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, ausnahmsweise weiter bei Bedürftigkeit, z.B. bis zum Ende der Ausbildung oder bei schwerer Körperbehinderung; lebenslänglich (BGH v. 25.4.2006 – VI ZR 114/05 – zfs 2006, 677 ff.). Rz. 33 Insoweit besteht Waffe...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 6. Vermeidung von Doppelvertretungen

Rz. 120 Eine besondere Sorgfalt des Anwaltes beginnt bereits bei der Übernahme des Mandates. In Verkehrssachen ist die Gefahr von Doppelmandaten besonders groß. Allein schon aus berufsrechtlichen Gründen, aber auch wegen der Strafbestimmung des § 356 StGB (Parteiverrat), ist der Anwalt daher verpflichtet, die Annahme eines Doppelmandates nicht nur zu vermeiden, sondern siche...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Lohn- und Gehaltsfortzahlung

Rz. 604 In den ersten sechs Wochen findet bekanntlich die Lohn- und Gehaltsfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) vom 1.6.1994 statt. Der geschädigte Arbeitnehmer hat in dieser Zeit keinen eigenen Schadensersatzanspruch im Hinblick auf den Erwerbsschaden, mit Ausnahme des Ersatzes von Nebeneinkünften, die nicht dem EFZG unterliegen. Der Schadensersatzanspr...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / gg) Rentenfragen

Rz. 629 Insbesondere in Fällen lang anhaltender verletzungsbedingter Arbeitsausfälle taucht immer wieder die Frage auf, ob später, bei Erreichen der Altersgrenze, die Rente unverändert gesichert ist, der Geschädigte/Verletzte also so gestellt ist, als ob er durchgängig weitergearbeitet hätte. Rz. 630 Für Schadensfälle nach dem 1.7.1983 ist das jetzt eindeutig geregelt: Ein Re...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 5. Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung

Rz. 396 Wenn der Versicherer des Schädigers nicht schnell genug reguliert, der Schaden von dessen VN nicht gemeldet wird oder der Versicherer erst Akteneinsicht benötigt, um regulieren zu können, ist der Geschädigte u.U. gehalten, zur Vermeidung eventuell höherer Kreditkosten zunächst seine bestehende Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (OLG München zfs 1984, 136). Rz. 3...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 4. Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X (der sog. Rentnertod)

Rz. 92 Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der relativen Theorie sind die Schadensfälle, in denen der Sozialleistungsträger aufgrund des Schadensereignisses dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor dem Unfall. Rz. 93 Müssen sich in diesen Fällen der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen ein Mitverschulden anrechnen ...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / aa) Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen

Rz. 54 Nach § 3 Abs. 2a StVO müssen sich Fahrzeugführer gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen – insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft – so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Rz. 55 Die Formulierung "so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschl...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / ee) Arbeitspflicht der Witwe

Rz. 122 Nimmt die Witwe nach dem Tod ihres Mannes tatsächlich wieder eine berufliche Tätigkeit auf, ist das dadurch erzielte Einkommen im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen. Rz. 123 Nimmt die Witwe keine berufliche Tätigkeit auf, obwohl sie dazu persönlich und tatsächlich in der Lage und es ihr zumutbar wäre, verstößt sie u.U. gegen ihre Schadensminderungspflicht....mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (e) Aufklärungspflicht des Autovermieters

Rz. 167 Der für das Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat inzwischen die bisher streitige Frage der Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Anmietung eines Fahrzeugs zum Unfallersatztarif geklärt. Danach muss der Vermieter zwar nicht über den gespaltenen Tarifmarkt aufklären, also weder über die eigenen unterschiedlichen Tarife noch die Angebote der Konkurrenz. ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 9. Hinweise an Mandanten

Rz. 239 Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass er einen von ihm auszuwählenden öffentlich bestellten, vereidigten und vor allem unabhängigen Sachverständigen beauftragen kann und dies auch dann, wenn der Versicherer des Gegners bereits eine Begutachtung durch einen (ggf. hauseigenen) Sachverständigen durchgeführt hat (OLG Karlsruhe NJW 1968, 1333; KG DAR 1971, 295). Rz. 24...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / c) Grenzen der fiktiven Abrechnung

Rz. 122 Andererseits soll der Geschädigte am Schaden aber auch nicht "verdienen". Das ist nach der nunmehr gesicherten Rechtsprechung des BGH zur fiktiven Schadensberechnung allerdings nur noch denkbar, wenn das Sachverständigengutachten objektiv ganz oder in Teilen fehlerhaft ist. Rz. 123 Demzufolge ist es dem Schädiger auch nach der vorerwähnten Rechtsprechung des BGH unben...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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zfs 12/2019, Mithaftung bei Überschreitung der Annährungsgeschwindigkeit an eine Kreuzung (halbe Vorfahrt)

Hinweis Im Ergebnis hat der Bekl. den Unfall durch eine unangepasste Geschwindigkeit zu mindestens 1/3 mitverursacht und verschuldet. Zu beachten ist, dass der Bekl. sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befand, sondern dass für ihn lediglich die "halbe Vorfahrt" galt, d.h. dass er gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig war. Einmündungen, wie die hier streit...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 2. Mithaftung des Radfahrers, der entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf dem Gehweg fährt

Rz. 188 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Radfahrer trotz des Fahrens in falscher Fahrtrichtung sein Vorrangrecht beibehält: Während eine Auffassung dies ablehnt,[230] hat sich überwiegend die Ansicht durchgesetzt, dass dem Radfahrer sein Vorrangrecht erhalten bleibt.[231] Dementsprechend trifft den unfallbeteiligten Kraftfahrzeugführer bei einem (im Wege des Ansc...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 1. Mithaftung des Fußgängers wegen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO

Rz. 199 Den Fußgänger kann eine Mithaftung im Rahmen der nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Haftungsabwägung treffen, wenn er in schuldhafter Weise gegen die StVO, insbesondere § 25 Abs. 3 StVO verstößt. Dies gilt unabhängig davon, dass nach der Neufassung des § 7 StVG eine Haftung des Kfz-Halters bei einem Unfall mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern nur n...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 4. Unfälle im Parkplatzbereich

Rz. 164 Bei einem Unfall im Bereich eines Parkplatzes findet die StVO nur eingeschränkte Anwendung. Gleiches gilt für den Bereich eines öffentlichen Parkhauses,[197] ggf. auch eines Betriebsgeländes.[198] Der BGH geht grundsätzlich davon aus, dass allein die Vorschrift des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO anzuwenden ist, die aber auch den Rechtsgedanken ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlage

Rz. 103 Wer im unbeampelten Kreuzungsbereich dem Bevorrechtigten die Vorfahrt nimmt, haftet im Zweifel allein.[83] Dieses überragende Fehlverhalten verdrängt jegliche "einfache" Betriebsgefahr des Unfallgegners.[84] Der schuldhafte Verstoß des Wartepflichtigen gegen § 8 StVO wird im Wege des Anscheinsbeweises vermutet.[85] Kann der Wartepflichtige nicht sehen, ob er bei der ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Linksabbieger und Gegenverkehr

Rz. 113 Ereignet sich beim Linksabbiegen ein Unfall mit dem Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn,[104] spricht gegen den Abbiegenden erst einmal der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß des Abbiegenden gegen § 9 Abs. 3 StVO begründet. Dessen Fehlverhalten wiegt in der Regel so schwer, dass die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Gegenverkehrs dahin...mehr

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§ 4 Quotenbildung / c) Anscheinsbeweis und Vorfahrtsverletzung

Rz. 49 Ein klassischer "100 zu 0"-Fall liegt vor, wenn ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt eines insoweit berechtigten Fahrzeugführers verletzt. In diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des wartepflichtigen Fahrzeugführers gegen § 8 StVO vermutet, hinter dem grundsätzlich die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt....mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Verkehrsregelung durch eine Lichtzeichenanlage

Rz. 88 Ist zwischen den Parteien umstritten, welcher Fahrzeugführer bei Grün eingefahren ist und kann dies nicht aufgeklärt werden, verbleibt es bei den Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge und es ist eine Haftungsteilung auf Basis von 50 % anzunehmen.[63] Rz. 89 Muster 4.32: Einwand der Erfüllung bei ungeklärter LZA Muster 4.32: Einwand der Erfüllung bei ungeklärter LZ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Begegnungsverkehr an Hindernissen und Fahrbahnverengungen

Rz. 130 Bei diesen Unfällen ist typischerweise zwischen Unfallkonstellationen zu unterscheiden, die einerseits auf dem Umfahren von Hindernissen beruhen, die dem normalen Straßenverkehr zuzurechnen sind und anderseits auf das Passieren einer Fahrbahnverengung zurückzuführen sind, welche die Fahrbahneigenschaft der betroffenen Seite aufheben. Rz. 131 Tritt im Straßenverkehr au...mehr

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§ 4 Quotenbildung / d) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 158 Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet.[183] Für eine solche typische Konstellation eines Fahrstreifenwechsels spricht der Umstand, dass sich das Fahrzeug des Unf...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Fahrstreifenwechsel

Rz. 39 Ereignet sich ein Verkehrsunfall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der den Fahrstreifen wechselnde Fahrzeugführer in schuldhafter Weise gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Ein Indiz für einen solchen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang ist eine schräge Kollisions...mehr

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§ 4 Quotenbildung / aa) Abbiegen nach links in ein Grundstück

Rz. 141 Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO zu Lasten desjenigen festgestellt, der im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall in ein Grundstück abgebogen ist.[155] Rz. 142 Muster 4.51: Anscheinsbeweis bei Abbiegen nach links in ein Grundstück Muster 4.51: Anscheinsbeweis bei Abbiegen nach links in ein Grundstü...mehr

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§ 4 Quotenbildung / bb) Abbiegen nach links in eine Straße

Rz. 148 Ein ähnliches Bild bietet sich bei dem Unfall, bei dem der Abbiegevorgang nicht in ein Grundstück, sondern in eine andere Straße erfolgt. Auch in diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des Abbiegenden gegen die in § 9 Abs. 1 StVO normierte doppelte Rückschaupflicht festgestellt.[170] Rz. 149 Muster 4.54: Anscheinsbeweis Verletzung der ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 3. Haftungsquoten bei einer Kollision mit einem Fußgänger am Fahrbahnrand

Rz. 209 Erfasst ein Kraftfahrzeugführer einen am Fahrbahnrand gehenden Fußgänger und ist kein separater Fußgängerweg vorhanden, trifft den Fahrzeugführer i.d.R. die alleinige Haftung.[280] Jedoch ist (gerade bei Dunkelheit) gesondert zu prüfen, ob den Fußgänger nicht eine Mithaftung trifft, weil er gehalten war, gegenüber dem gut erkennbar herannahenden Kraftfahrzeug neben d...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Einzelne Unfallvarianten

Rz. 79 Ausgehend von diesen Urteilen zeigt sich, dass ggf. zwischen den einzelnen Unfallkonstellationen zu unterscheiden ist, damit beurteilt werden, kann ob dem nicht haltenden Eigentümer gegenüber Einwendungen zu einer Mithaftung dem Grunde nach erhoben werden können. Angesichts der besonderen Bedeutung des Kfz-Leasings wird der nicht haltende Eigentümer im Folgenden als L...mehr

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§ 8 Sachschaden / VI. Rückstufungsschaden

Rz. 420 Ein Rückstufungsschaden entsteht dem Geschädigten dadurch, dass infolge eines Schadenereignisses entweder sein Kfz-Haftpflichtversicherer[560] oder sein Vollkaskoversicherer in Anspruch genommen wird. Dadurch wird er in seinem jeweiligen Versicherungsvertrag zurückgestuft. Rz. 421 Ein Rückstufungsschaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann gegenüber dem Unfallgegn...mehr

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§ 4 Quotenbildung / A. Übersicht

Rz. 1 Nach Maßgabe der vorangegangenen Ausführungen stehen dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten wahlweise verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung seiner Ansprüche zur Verfügung. Die daraus jeweils resultierende Haftung des Anspruchsgegners ist jedoch nicht per se uneingeschränkt. Zu prüfen ist vielmehr stets, ob sich der ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / I. Hinweise

Rz. 176 Sofern es um Ansprüche geht, die Verkehrsteilnehmer erheben, die weder Fahrer noch Halter eines Kraftfahrzeugs (= Dritte i.S.d. § 17 Abs. 1 StVG) sind, richtet sich die vorzunehmende Abwägung nach den § 9 StVG, § 254 BGB. § 17 Abs. 1 StVG findet seinem Wortlaut nach keine Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruch gegen Kraftfahrzeughalter/-führer oder an...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Bezifferung des Schmerzensgeldes

Rz. 17 Liegen dem Geschädigten Arztberichte vor, ist die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Abwägung aller ihn prägenden Umstände gewonnen werden.[9] Das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend ...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / E. Checkliste: Kaskoversicherung

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§ 4 Quotenbildung / 1. "100 zu 0"-Fälle

Rz. 22 Ein Fahrzeugführer verstößt in schuldhafter Weise gegen sog. Kardinal- bzw. Garantiepflichten im Straßenverkehr, während bei dem anderen Teil nur die einfache Betriebsgefahr verbleibt. In diesem Fall treten die einfache Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs und damit die Haftung des anderen Teils hinter der erhöhten Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs und dem (zusätzl...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Auffahrunfall

Rz. 26 Fährt ein Verkehrsteilnehmer auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf, wird im Wege des Anscheinsbeweises regelmäßig ein schuldhafter Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVO vermutet.[27] Dies gilt auch bei dem grob fahrlässigen Auffahrvorgang eines Radfahrers auf einen Pkw.[28] Voraussetzung hierfür ist aber zumindest ein achsparalleler Anstoß, um eine t...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 2. Anscheinsbeweis

Rz. 67 Der Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis) greift ein bei Fallgestaltungen, denen ein typischer Ablauf innewohnt.[31] Kommen mehrere Möglichkeiten für den Unfallablauf in Frage, scheidet ein Anscheinsbeweis aus. Beispiel Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn greift ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht ein, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorau...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Zusammenstoß zwischen einem Linksabbieger und nachfolgendem Kfz

Rz. 140 Der Unfall zwischen einem nach links abbiegenden Kfz und einem überholenden nachfolgenden Kfz wird häufig durch das Eingreifen des Anscheinsbeweises zu Lasten des Linksabbiegers entschieden, wobei aber zu differenzieren ist, ob der Linksabbiegevorgang in eine Straße einerseits oder andererseits ein Grundstück bzw. vergleichbaren Ziel i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO erfolgt un...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 1. Alleinhaftung des Radfahrers

Rz. 186 Ereignet sich ein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem solchen Fahrmanöver, spricht bei einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang auch gegen den Radfahrer ein damit verbundener Anscheinsbeweis, der einen schuldhaften Verstoß gegen diese Vorschriften und damit eine Mithaftung oder gar alleinige Haftung begründen kann. Verstößt ein Radfahrer gegen ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / I. Grundlegende Erläuterung: Das "Waagemodell"

Rz. 4 Die im Straßenverkehr wohl häufigste Unfallsituation ist diejenige, dass an dem Unfall (zumindest) zwei Kraftfahrzeuge beteiligt sind. In diesem Fall hängt die Ersatzpflicht der jeweiligen Kraftfahrzeugführer und -halter gem. § 17 Abs. 1 StVG im Verhältnis untereinander von den Umständen des Falles ab. Dies gilt sowohl in dem Fall, dass der Schaden bei einem Dritten en...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Kosten privatärztlicher Behandlung

Rz. 82 Grundsätzlich macht sich auch der Umfang der vom Schädiger auszugleichenden Heilbehandlungskosten am Gebot der "Erforderlichkeit" des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB fest. Fraglich ist dabei, wann ein Mandant aus Anlass eines Verkehrsunfalls privatärztliche Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen darf, obwohl er Kassenpatient ist. Dies ist im Normalfall abzulehnen.[106] Von die...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Kostenrisiko bei Haftungsquote

Rz. 221 Den aus der Einholung eines Sachverständigengutachtens resultierenden Vorteilen stehen nicht zu unterschätzende Nachteile gegenüber: Als Auftraggeber des Sachverständigen ist der Geschädigte dessen alleiniger Kostenschuldner. Daran ändert auch die Sicherungsabtretungserklärung nichts, die sich die Sachverständigen üblicherweise durch den Geschädigten unterschreiben l...mehr

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§ 8 Sachschaden / II. Anzeige des Leasingfalls und Absprachen mit dem Leasinggeber

Rz. 477 In den Allgemeinen Leasingbedingungen wird der Leasingnehmer wie dargelegt i.d.R. dazu verpflichtet, den Leasinggeber unverzüglich über das Schadensereignis zu unterrichten. Rz. 478 Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber _________________________ Vertrags-Nr. _________________________ Schaden vom ______________...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Motive des Gesetzgebers

Rz. 521 Der Gesetzgeber hat das Bedürfnis für eine Haftungskonzentration v.a. damit begründet, dass das einzelne Mitglied einer Sozietät nur begrenzte Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten habe, soweit es an der Mandatsbearbeitung nicht beteiligt ist. Deshalb soll § 52 Abs. 2 BRAO nicht nur für örtliche, sondern v.a. auch für überörtliche oder interprofessionelle Sozietäten ei...mehr