Fachbeiträge & Kommentare zu Mithaftung

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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zfs 12/2019, Mithaftung bei Überschreitung der Annährungsgeschwindigkeit an eine Kreuzung (halbe Vorfahrt)

Hinweis Im Ergebnis hat der Bekl. den Unfall durch eine unangepasste Geschwindigkeit zu mindestens 1/3 mitverursacht und verschuldet. Zu beachten ist, dass der Bekl. sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befand, sondern dass für ihn lediglich die "halbe Vorfahrt" galt, d.h. dass er gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig war. Einmündungen, wie die hier streit...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 2. Mithaftung des Radfahrers, der entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf dem Gehweg fährt

Rz. 188 In der Rechtsprechung ist umstritten, ob der Radfahrer trotz des Fahrens in falscher Fahrtrichtung sein Vorrangrecht beibehält: Während eine Auffassung dies ablehnt,[230] hat sich überwiegend die Ansicht durchgesetzt, dass dem Radfahrer sein Vorrangrecht erhalten bleibt.[231] Dementsprechend trifft den unfallbeteiligten Kraftfahrzeugführer bei einem (im Wege des Ansc...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 1. Mithaftung des Fußgängers wegen Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO

Rz. 199 Den Fußgänger kann eine Mithaftung im Rahmen der nach § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Haftungsabwägung treffen, wenn er in schuldhafter Weise gegen die StVO, insbesondere § 25 Abs. 3 StVO verstößt. Dies gilt unabhängig davon, dass nach der Neufassung des § 7 StVG eine Haftung des Kfz-Halters bei einem Unfall mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern nur n...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 4. Unfälle im Parkplatzbereich

Rz. 164 Bei einem Unfall im Bereich eines Parkplatzes findet die StVO nur eingeschränkte Anwendung. Gleiches gilt für den Bereich eines öffentlichen Parkhauses,[197] ggf. auch eines Betriebsgeländes.[198] Der BGH geht grundsätzlich davon aus, dass allein die Vorschrift des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach § 1 Abs. 2 StVO anzuwenden ist, die aber auch den Rechtsgedanken ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlage

Rz. 103 Wer im unbeampelten Kreuzungsbereich dem Bevorrechtigten die Vorfahrt nimmt, haftet im Zweifel allein.[83] Dieses überragende Fehlverhalten verdrängt jegliche "einfache" Betriebsgefahr des Unfallgegners.[84] Der schuldhafte Verstoß des Wartepflichtigen gegen § 8 StVO wird im Wege des Anscheinsbeweises vermutet.[85] Kann der Wartepflichtige nicht sehen, ob er bei der ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Linksabbieger und Gegenverkehr

Rz. 113 Ereignet sich beim Linksabbiegen ein Unfall mit dem Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn,[104] spricht gegen den Abbiegenden erst einmal der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß des Abbiegenden gegen § 9 Abs. 3 StVO begründet. Dessen Fehlverhalten wiegt in der Regel so schwer, dass die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Gegenverkehrs dahin...mehr

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§ 4 Quotenbildung / c) Anscheinsbeweis und Vorfahrtsverletzung

Rz. 49 Ein klassischer "100 zu 0"-Fall liegt vor, wenn ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt eines insoweit berechtigten Fahrzeugführers verletzt. In diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des wartepflichtigen Fahrzeugführers gegen § 8 StVO vermutet, hinter dem grundsätzlich die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs zurücktritt....mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Verkehrsregelung durch eine Lichtzeichenanlage

Rz. 88 Ist zwischen den Parteien umstritten, welcher Fahrzeugführer bei Grün eingefahren ist und kann dies nicht aufgeklärt werden, verbleibt es bei den Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge und es ist eine Haftungsteilung auf Basis von 50 % anzunehmen.[63] Rz. 89 Muster 4.32: Einwand der Erfüllung bei ungeklärter LZA Muster 4.32: Einwand der Erfüllung bei ungeklärter LZ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Begegnungsverkehr an Hindernissen und Fahrbahnverengungen

Rz. 130 Bei diesen Unfällen ist typischerweise zwischen Unfallkonstellationen zu unterscheiden, die einerseits auf dem Umfahren von Hindernissen beruhen, die dem normalen Straßenverkehr zuzurechnen sind und anderseits auf das Passieren einer Fahrbahnverengung zurückzuführen sind, welche die Fahrbahneigenschaft der betroffenen Seite aufheben. Rz. 131 Tritt im Straßenverkehr au...mehr

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§ 4 Quotenbildung / d) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 158 Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet.[183] Für eine solche typische Konstellation eines Fahrstreifenwechsels spricht der Umstand, dass sich das Fahrzeug des Unf...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Fahrstreifenwechsel

Rz. 39 Ereignet sich ein Verkehrsunfall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der den Fahrstreifen wechselnde Fahrzeugführer in schuldhafter Weise gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat. Ein Indiz für einen solchen engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang ist eine schräge Kollisions...mehr

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§ 4 Quotenbildung / aa) Abbiegen nach links in ein Grundstück

Rz. 141 Im Wege des Anscheinsbeweises wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO zu Lasten desjenigen festgestellt, der im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall in ein Grundstück abgebogen ist.[155] Rz. 142 Muster 4.51: Anscheinsbeweis bei Abbiegen nach links in ein Grundstück Muster 4.51: Anscheinsbeweis bei Abbiegen nach links in ein Grundstü...mehr

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§ 4 Quotenbildung / bb) Abbiegen nach links in eine Straße

Rz. 148 Ein ähnliches Bild bietet sich bei dem Unfall, bei dem der Abbiegevorgang nicht in ein Grundstück, sondern in eine andere Straße erfolgt. Auch in diesem Fall wird im Wege des Anscheinsbeweises ein schuldhafter Verstoß des Abbiegenden gegen die in § 9 Abs. 1 StVO normierte doppelte Rückschaupflicht festgestellt.[170] Rz. 149 Muster 4.54: Anscheinsbeweis Verletzung der ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 3. Haftungsquoten bei einer Kollision mit einem Fußgänger am Fahrbahnrand

Rz. 209 Erfasst ein Kraftfahrzeugführer einen am Fahrbahnrand gehenden Fußgänger und ist kein separater Fußgängerweg vorhanden, trifft den Fahrzeugführer i.d.R. die alleinige Haftung.[280] Jedoch ist (gerade bei Dunkelheit) gesondert zu prüfen, ob den Fußgänger nicht eine Mithaftung trifft, weil er gehalten war, gegenüber dem gut erkennbar herannahenden Kraftfahrzeug neben d...mehr

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§ 4 Quotenbildung / b) Einzelne Unfallvarianten

Rz. 79 Ausgehend von diesen Urteilen zeigt sich, dass ggf. zwischen den einzelnen Unfallkonstellationen zu unterscheiden ist, damit beurteilt werden, kann ob dem nicht haltenden Eigentümer gegenüber Einwendungen zu einer Mithaftung dem Grunde nach erhoben werden können. Angesichts der besonderen Bedeutung des Kfz-Leasings wird der nicht haltende Eigentümer im Folgenden als L...mehr

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§ 4 Quotenbildung / A. Übersicht

Rz. 1 Nach Maßgabe der vorangegangenen Ausführungen stehen dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten wahlweise verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung seiner Ansprüche zur Verfügung. Die daraus jeweils resultierende Haftung des Anspruchsgegners ist jedoch nicht per se uneingeschränkt. Zu prüfen ist vielmehr stets, ob sich der ...mehr

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§ 8 Sachschaden / VI. Rückstufungsschaden

Rz. 420 Ein Rückstufungsschaden entsteht dem Geschädigten dadurch, dass infolge eines Schadenereignisses entweder sein Kfz-Haftpflichtversicherer[560] oder sein Vollkaskoversicherer in Anspruch genommen wird. Dadurch wird er in seinem jeweiligen Versicherungsvertrag zurückgestuft. Rz. 421 Ein Rückstufungsschaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung kann gegenüber dem Unfallgegn...mehr

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§ 4 Quotenbildung / I. Hinweise

Rz. 176 Sofern es um Ansprüche geht, die Verkehrsteilnehmer erheben, die weder Fahrer noch Halter eines Kraftfahrzeugs (= Dritte i.S.d. § 17 Abs. 1 StVG) sind, richtet sich die vorzunehmende Abwägung nach den § 9 StVG, § 254 BGB. § 17 Abs. 1 StVG findet seinem Wortlaut nach keine Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruch gegen Kraftfahrzeughalter/-führer oder an...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Bezifferung des Schmerzensgeldes

Rz. 17 Liegen dem Geschädigten Arztberichte vor, ist die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Abwägung aller ihn prägenden Umstände gewonnen werden.[9] Das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / 1. Alleinhaftung des Radfahrers

Rz. 186 Ereignet sich ein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem solchen Fahrmanöver, spricht bei einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang auch gegen den Radfahrer ein damit verbundener Anscheinsbeweis, der einen schuldhaften Verstoß gegen diese Vorschriften und damit eine Mithaftung oder gar alleinige Haftung begründen kann. Verstößt ein Radfahrer gegen ...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / E. Checkliste: Kaskoversicherung

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§ 4 Quotenbildung / 1. "100 zu 0"-Fälle

Rz. 22 Ein Fahrzeugführer verstößt in schuldhafter Weise gegen sog. Kardinal- bzw. Garantiepflichten im Straßenverkehr, während bei dem anderen Teil nur die einfache Betriebsgefahr verbleibt. In diesem Fall treten die einfache Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs und damit die Haftung des anderen Teils hinter der erhöhten Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs und dem (zusätzl...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Auffahrunfall

Rz. 26 Fährt ein Verkehrsteilnehmer auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf, wird im Wege des Anscheinsbeweises regelmäßig ein schuldhafter Verstoß des Auffahrenden gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVO vermutet.[27] Dies gilt auch bei dem grob fahrlässigen Auffahrvorgang eines Radfahrers auf einen Pkw.[28] Voraussetzung hierfür ist aber zumindest ein achsparalleler Anstoß, um eine t...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 2. Anscheinsbeweis

Rz. 67 Der Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis) greift ein bei Fallgestaltungen, denen ein typischer Ablauf innewohnt.[31] Kommen mehrere Möglichkeiten für den Unfallablauf in Frage, scheidet ein Anscheinsbeweis aus. Beispiel Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn greift ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht ein, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorau...mehr

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§ 4 Quotenbildung / a) Zusammenstoß zwischen einem Linksabbieger und nachfolgendem Kfz

Rz. 140 Der Unfall zwischen einem nach links abbiegenden Kfz und einem überholenden nachfolgenden Kfz wird häufig durch das Eingreifen des Anscheinsbeweises zu Lasten des Linksabbiegers entschieden, wobei aber zu differenzieren ist, ob der Linksabbiegevorgang in eine Straße einerseits oder andererseits ein Grundstück bzw. vergleichbaren Ziel i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO erfolgt un...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Kosten privatärztlicher Behandlung

Rz. 82 Grundsätzlich macht sich auch der Umfang der vom Schädiger auszugleichenden Heilbehandlungskosten am Gebot der "Erforderlichkeit" des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB fest. Fraglich ist dabei, wann ein Mandant aus Anlass eines Verkehrsunfalls privatärztliche Behandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen darf, obwohl er Kassenpatient ist. Dies ist im Normalfall abzulehnen.[106] Von die...mehr

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§ 8 Sachschaden / II. Anzeige des Leasingfalls und Absprachen mit dem Leasinggeber

Rz. 477 In den Allgemeinen Leasingbedingungen wird der Leasingnehmer wie dargelegt i.d.R. dazu verpflichtet, den Leasinggeber unverzüglich über das Schadensereignis zu unterrichten. Rz. 478 Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber Muster 8.124: Schadensmeldung an den Leasinggeber _________________________ Vertrags-Nr. _________________________ Schaden vom ______________...mehr

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§ 8 Sachschaden / 3. Kostenrisiko bei Haftungsquote

Rz. 221 Den aus der Einholung eines Sachverständigengutachtens resultierenden Vorteilen stehen nicht zu unterschätzende Nachteile gegenüber: Als Auftraggeber des Sachverständigen ist der Geschädigte dessen alleiniger Kostenschuldner. Daran ändert auch die Sicherungsabtretungserklärung nichts, die sich die Sachverständigen üblicherweise durch den Geschädigten unterschreiben l...mehr

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§ 4 Quotenbildung / I. Grundlegende Erläuterung: Das "Waagemodell"

Rz. 4 Die im Straßenverkehr wohl häufigste Unfallsituation ist diejenige, dass an dem Unfall (zumindest) zwei Kraftfahrzeuge beteiligt sind. In diesem Fall hängt die Ersatzpflicht der jeweiligen Kraftfahrzeugführer und -halter gem. § 17 Abs. 1 StVG im Verhältnis untereinander von den Umständen des Falles ab. Dies gilt sowohl in dem Fall, dass der Schaden bei einem Dritten en...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Motive des Gesetzgebers

Rz. 521 Der Gesetzgeber hat das Bedürfnis für eine Haftungskonzentration v.a. damit begründet, dass das einzelne Mitglied einer Sozietät nur begrenzte Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten habe, soweit es an der Mandatsbearbeitung nicht beteiligt ist. Deshalb soll § 52 Abs. 2 BRAO nicht nur für örtliche, sondern v.a. auch für überörtliche oder interprofessionelle Sozietäten ei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Fälle gesamtschuldnerischer Haftung

Rz. 270 Da der Prozess- und der Verkehrsanwalt selbstständig für Fehler in ihrem jeweiligen vertraglichen Verantwortungsbereich einzustehen haben, haften sie dem gemeinsamen Auftraggeber grds. nicht als Gesamtschuldner. Rz. 271 Eine gesamtschuldnerische Haftung des Prozessbevollmächtigten und des Verkehrsanwalts kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn beide Rechtsanwälte unabhä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4.2 Sonstige Erläuterungen zu den Formularen

Rn 102 Die Anlage 7 sieht auch vor, dass der Schuldner seinen vollständigen Namen, Vornamen und Adresse, sowie, soweit vorhanden den Verfahrensbevollmächtigten einträgt. Er hat darauf zu achten, dass das einzutragende Datum des Schuldenbereinigungsplans mit den Daten in den Anlagen 7 A, B und C übereinstimmt, damit ein einheitlicher Schuldenbereinigungsplan vorliegt. Darüber...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 5. Außergerichtliche Unfallschadenbearbeitung

Rz. 77 Sehr häufig wird die außergerichtliche Unfallschadenbearbeitung von Kanzleimitarbeitern fast vollständig übernommen, soweit es sich um einfach gelagerte Fälle handelt. So wird für den Mandanten z.B. ein Sachverständiger beauftragt, das Anspruchsschreiben an die Versicherung gefertigt oder mit dem Mietwagenunternehmen korrespondiert. Wird eine Mithaftung von der gegner...mehr

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AGS 11/2019, Streitwertaddi... / 1 Aus den Gründen

Die Parteien streiten über die Haftungsquote aus einem Verkehrsunfall. Der Kläger beantragt die Feststellung, dass die Beklagten für die Folgen des Unfalls zu 3/4 haften. Er lässt sich1/4 Mithaftung anrechnen. Die Beklagten haben Klageabweisung beantragt. Das LG hat die Beklagten zu einer Haftung von 50 % verurteilt. Gegen diese Entscheidung wenden sich beide Parteien. Sie ver...mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / IV. Übersicht – Mithaftung des Vorfahrtberechtigten

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / III. Mithaftung des falsch Blinkenden (?)

Auch wenn das falsche Blinken nicht zum Verlust des Vorfahrtsrechtes führt, ist dem Vorfahrtberechtigten vorzuwerfen, dass er durch das falsche Blinken gegen das allgemeine Gefährdungsverbot des § 1 Abs. 2 StVO verstößt. Wer irreführend falsch blinkt, schafft eine Gefahrenlage, da er damit rechnen muss, dass der Wartepflichtige darauf vertraut, dass der Vorfahrtberechtigte b...mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten bei irreführender Benutzung des Blinkers

A. Einleitung Nähert sich ein Vorfahrtberechtigter einer Kreuzung, blinkt dabei nach rechts und stößt mit einem aus einer untergeordneten Straße kommenden Linksabbieger zusammen, stellt sich die Frage, ob der Linksabbieger für den gesamten Schaden aufkommen muss oder ob der irreführend blinkende Vorfahrtberechtigte einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der ihn zur Mithaf...mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / A. Einleitung

Nähert sich ein Vorfahrtberechtigter einer Kreuzung, blinkt dabei nach rechts und stößt mit einem aus einer untergeordneten Straße kommenden Linksabbieger zusammen, stellt sich die Frage, ob der Linksabbieger für den gesamten Schaden aufkommen muss oder ob der irreführend blinkende Vorfahrtberechtigte einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der ihn zur Mithaftung verpflic...mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / C. Fazit

Blinkt ein Vorfahrtberechtigter irreführend rechts und biegt dann nicht ab, sondern fährt geradeaus weiter, verliert er zwar nicht sein Vorfahrtsrecht, verhält sich aber verkehrswidrig. Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem (wartepflichtigen) Linksabbieger, kann der Vorfahrtberechtigte (mit)haften. Umstritten ist, ob es für die Mithaftung ausreicht, (nur) falsch zu blinke...mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / I. Auswirkungen auf das Vorfahrtsrecht

Allgemein wird davon ausgegangen, dass das Blinken nicht zum Verlust des Vorfahrtsrechtes führt. Nach dem OLG München[2] beseitigt das bloße "Rechtsblinken" des Vorfahrtberechtigten weder dessen Vorfahrtsrecht, noch schafft es ein geschütztes Vertrauen für den Wartepflichtigen (Linksabbieger).mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / B. Rechtliche Einordnung der Verkehrssituation

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, darf nur weiterfahren, wenn übersehen werden kann, dass er den Vorfahrtberechtigten weder gefährden noch wesentlich behindern wird (§ 8 Abs. 2 S. 2 StVO). Unstreitig besteht die Vorfahrt (weiter), solange der Berechtigte die Vorfahrtsstraße nicht verlässt. Ein Vorfahrtfall liegt aber auch dann vor, wenn ein Fahrzeug aus einer wartepflichtige...mehr

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zfs 10/2019, Zur Mithaftung... / II. Vertrauensschutz des Wartepflichtigen (?)

Unter welchen Voraussetzungen der Wartepflichtige sich auf ein Blinksignal des Vorfahrtberechtigten verlassen darf, wird nicht einheitlich beantwortet.[3] Während einerseits vertreten wird, dass der Wartepflichtige im Grundsatz darauf vertrauen darf, dass jemand, der rechts blinkt, auch abbiegt, solange nicht konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die dagegen sprechen,[4] vertrit...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / III. Schadensanmeldung im Reparaturfall

Rz. 7 Muster 1.2: Schadensanmeldung im Reparaturfall Muster 1.2: Schadensanmeldung im Reparaturfall _________________________ Versicherungs-AG1 _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Verkehrsunfallangelegenheit zeige ich kraft anliegender Vol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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zfs 08/2019, Haftungsabwägu... / Leitsatz

1) Das aus der Fahrbahnmarkierung folgende Fahrtrichtungsgebot verbietet eine Abweichung auf eine andere Fahrspur mit geänderter Fahrtrichtung. 2) Bei einem unfallursächlichen Zusammentreffen des fehlerhaften Wechsels der Fahrspur gem. § 7 Abs. 5 StVO und der Missachtung der Pfeilmarkierung ist eine Mithaftung des Verletzers der Pfeilmarkierung von einem Drittel anzunehmen. (L...mehr

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zfs 08/2019, Haftungsabwägu... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die beklagte Haftpflichtversicherung und den Fahrer des unfallbeteiligten, haftpflichtversicherten Kfz aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch. Die Kl. befuhr mit ihrem Pkw die rechte Fahrspur in Richtung der Auffahrt zur BAB. Der Bekl. zu 2) befuhr mit einem in Belgien zugelassenen Lkw die linke Fahrspur in gleicher Richtung. An einer ampelgere...mehr

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zfs 07/2019, Anscheinsbewei... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt als Alleinerbin des im Jahre 2018 verstorbenen vormaligen Kl. (im Folgenden: Erblasser), die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. für Schäden des Erblassers aus einem Verkehrsunfall im Jahre 2014. Der im Jahre 1933 geborene Erblasser befuhr am Unfalltag mit seinem Fahrrad die AHB-Straße. Die Bekl. zu 1) hatte ihren Pkw auf der 5,1 Meter breiten AHB-Straße...mehr

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AGKompakt 07/2019, Vertretu... / I. Ausgangsfall

Einfache Geschäftsgebühr bei einem Auftraggeber Vertritt der Anwalt nur einen einzigen Geschädigten, so erhält er hierfür eine Geschäftsgebühr aus dem Gesamtwert aller Gegenstände. Soweit der gegnerische Versicherer zur Schadensregulierung verpflichtet ist, ist er grds. auch verpflichtet, die dabei anfallenden Anwaltsgebühren zu übernehmen. Er muss die Gebühren allerdings nich...mehr

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zfs 07/2019, Anscheinsbewei... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung hat hinsichtlich der begehrten Feststellung der Alleinhaftung der Bekl. als Gesamtschuldner Erfolg, hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nur teilweise Erfolg." 1. Hinsichtlich der begehrten Feststellung der Alleinhaftung der Bekl. als Gesamtschuldner ist die Berufung begründet. Die Kl. hat als Alleinerbin und Rechtsnachfolgerin des v...mehr