Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfahren

Rz. 13 Das Verfahren ist in den §§ 43 bis 48 ZPO geregelt. Das Gericht entscheidet aufgrund eines Ablehnungsgesuchs eines Beteiligten oder von Amts wegen, wenn der Richter sich selbst ablehnt oder wenn Zweifel bestehen, ob der Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 48 ZPO). Den Richter trifft eine Amtspflicht, ihm bekannte und begründete Ausschließungs- oder Ablehnungs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verpflichteter Personenkreis

Rz. 28 Der verpflichtete Personenkreis wird bestimmt durch die Worte "dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht". Antragsverpflichtet ist, wer nach den allgemeinen Vorschriften antragsberechtigt (vgl. § 13 Abs. 1 S. 1 GBO) ist; denn § 82 GBO verwandelt ein bestehendes Antragsrecht in eine Antragspflicht. Danach ist auch die Fr...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Ausnahme: Verzicht durch gerichtlichen Vergleich

Rz. 5 Ein gerichtlicher Vergleich setzt einen Rechtsstreit zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. Insoweit wird regelmäßig der Arbeitnehmer auf die Zahlung des Mindestlohns klagen müssen. Vorstellbar wäre auch, dass der Arbeitnehmer auch wegen anderer in Streit stehender Ansprüche (z. B. Zeugnis, Abmahnung, Kündigung) Klage erhebt und im Rahmen dessen ein gerichtlicher...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 1. Schuldnerverzug nach BGB

Rz. 1 Schuldnerverzug ist sowohl auf der Auftragnehmerseite (z.B. Verzögerung der Ausführung der Bauleistung) als auch auf der Auftraggeber-/Bestellerseite (Verzögerung der Zahlung der Vergütung oder Verzug mit der Mitwirkung) möglich. Entsprechend der Thematik dieses Abschnittes (Verzögerung, Behinderung und Vertragsstrafe) wird im Folgenden nur der Verzug des Auftragnehmer...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Mitwirkungsverpflichtungen

Rz. 265 Gleiches gilt für eine allgemeine Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten mitzuwirken. Denn unabhängig davon, ob es sich um die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Designs, Marken oder sonstigen schutzfähigen Rechtspositionen handelt, erfordert diese oftmals die Mitwirkung und die Abgabe von Erkl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Form und Auslandsbeurkundungen

Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als Sachgründung vorsieht.[15] (ausfüh...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 80 Bei der GmbH stellt sich die Lage anders dar. Für diese ist vorgesehen, dass im Regelfall die Anmeldung durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigender Zahl genügt, während die Mitwirkung aller Geschäftsführer nur für die Gründung der Gesellschaft und für die Anmeldung von Kapitalmaßnahmen erforderlich ist (vgl. § 78 GmbHG). Der dem zugrunde liegende Gedanke ers...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 2. Auszüge aus Fortführungsnachweisen

a) Das Grundbuchamt erhält von der katasterführenden Behörde laufend Mehrfertigungen von bestandskräftigen Fortführungsnachweisen als elektronische Datei und qualifiziert signiertes elektronisches Dokument, soweit Angaben des Grundbuchs betroffen sind. Aufgrund dieser Unterlagen ändert das Grundbuchamt die Bestandsangaben im Grundbuch. b) Kann eine Veränderung oder Berichtigu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz ausschließen. Für die Erbfolge in An...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verfahrensgrundsätze

Rz. 2 Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien des Grundbuchrechts, dass das GBA von sich aus nur in engen Ausnahmefällen (z.B. §§ 94, 118 GBO) überhaupt die Möglichkeit hat, Beweis zu erheben oder Ermittlungen anzustellen (siehe § 29 GBO Rdn 11 f.).[1] Im praktisch wichtigsten Antragsverfahren besteht keine Amtsermittlungsmöglichkeit und der Freibeweis auf Beteiligtenbeibr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Materiell-rechtliche Voraussetzungen und Folgen der Verpfändung

Rz. 117 Die Verpfändung des Auflassungsanspruchs des B gegen A erfolgt materiell durch formlos wirksamen Vertrag zwischen B und X;[283] sie ist solange möglich, wie der Anspruch noch nicht (durch Erfüllung oder auf andere Art und Weise) erloschen ist, also auch noch dann, wenn die Auflassung bereits erklärt aber noch nicht vollzogen ist.[284] Die Verpfändung bedarf keiner Gr...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 12 Rabatte von Dritten

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Industrieunternehmens erhalten beim Kauf eines Pkws bei einem bestimmten Hersteller einen Rabatt von 20 % auf den Bruttolistenpreis, wenn diese nachweisen können, dass sie bei dem Industrieunternehmen angestellt sind. Der Preisnachlass beruht auf einem Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und dem Pkw-Hersteller. Im Januar erwirbt ein Mitar...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / i) Pflichtteilsanrechnung

Rz. 84 Die Anrechnung unentgeltlicher Zuwendungen auf den Pflichtteil gemäß § 2315 BGB durch einseitige Erklärung ohne Mitwirkung des Empfängers ist nur bei oder vor der Zuwendung zulässig. Eine nachträgliche Anrechnung kann nur mit dessen Einverständnis durch einen entsprechenden notariell beurkundeten Pflichtteilsverzichtsvertrag (§ 2348 BGB) mit dem Pflichtteilsberechtigt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Minderjährige, Geschäftsunfähige

Rz. 244 Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige bedürfen beim Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages der Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters.[321] Ist der gesetzliche Vertreter gleichzeitig auch auf der anderen Seite des Unterbeteiligungsvertrages als Vertragspartner oder dessen Vertreter beteiligt, ist nach §§ 181, 1629 Abs. 2, 1795 BGB zusätzlich die Bes...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Haftung des Ausscheidenden

Rz. 126 Derjenige, der in eine bereits bestehende Personenhandelsgesellschaft eintritt, haftet nach § 130 HGB auch für die bereits vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten. Die Haftung des Ausscheidenden bleibt nach § 160 BGB noch für fünf Jahre bestehen. Bei Eintritt in eine schon bestehende GbR stellt sich die Rechtslage genauso dar.[440] Die Haftung des Ausscheid...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a)1. Voraussetzung

Rz. 80 Die materiell-rechtliche Bindung tritt ein[201] durch:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Beteiligung der Arbeitnehmer

Rz. 1414 Arbeitnehmer einer Gesellschaft können durch unternehmerische Mitbestimmung oder durch betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung beteiligt werden. Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer EWIV auf Unternehmensebene ist nicht vorgesehen. Eine solche müsste durch entsprechende Gestaltung des Gründungsvertrages (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 EWIV-VO) freiwillig eingeführt we...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 842 Wie bei erbrechtlichen Nachfolgeklauseln soll bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel die Nachfolge des Begünstigten (eines Erben oder auch eines Dritten) mit dem Erbfall erfolgen, aber im Unterschied zu diesen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Zu ihrer Gültigkeit setzen rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln die Mitwirkung des Begünstigten voraus.[1117] Di...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten; § 5 SchwarzArbG

Rz. 116 Spiegelbildlich zu den Befugnissen nach den §§ 3, 4 SchwarzArbG verpflichtet § 5 SchwarzArbG die von einer Prüfung betroffenen Personen zur Duldung und Mitwirkung. Diese betreffen die Erteilung von Auskünften, die Vorlage von Unterlagen, auch in elektronischer Form, sowie das Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen. 4.5.1 Duldung und Mitwirkung Rz. 117 Nach § 5 A...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 356 Ebenso wie bei der stillen Gesellschaft ist die Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung bei der Unterbeteiligungsgesellschaft eine Geschäftsführungsmaßnahme, die mangels anderweitiger Vereinbarungen in den Pflichtenbereich des Hauptgesellschafters fällt. Der Unterbeteiligte hat grds. keinen Anspruch auf Mitwirkung bei der Berechnung, ihm stehen insoweit allerding...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Verfahren der Berichtigung

Rz. 1338 Bei einer offensichtlichen Unrichtigkeit nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG genügt ein Nachtragsvermerk. Der Nachtragsvermerk ist nach § 44a Abs. 2 Satz 2 BeurkG am Schluss nach der Unterschrift des Notars oder auf einem besonderen mit der Urkunde zu verbindenden Blatt niederzulegen und mit dem Datum der Richtigstellung zu versehen. Sind noch keine Ausfertigungen bzw. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Form der Zustimmungserklärung

Rz. 2294 Die Zustimmungserklärung des persönlich haftenden Gesellschafters in der KGaA ist gem. § 285 Abs. 3 AktG formfrei. Eine Beurkundungspflicht besteht bei Beschlüssen, die in das Handelsregister einzutragen sind.[5674] Die Beurkundung kann in der Niederschrift über die Hauptversammlung selbst, aber auch in einer als Anlage beizufügenden Urkunde erfolgen (§ 285 Abs. 3 S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rücknahme, Verzicht und Verwirkung

Rz. 39 Ebenso wie die Erstbeschwerde (vgl. § 73 GBO Rdn 22 ff.) kann die Rechtsbeschwerde zurückgenommen werden. Die Mitwirkung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts ist nicht erforderlich, dasselbe gilt für den Verzicht.[71] Mit Rücknahme der Rechtsbeschwerde verliert eine Anschlussrechtsbeschwerde ihrer Wirkung (§ 78 Abs. 3 GBO i.V.m. § 73 S. 3 FamFG). Für die Verwirku...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Bedeutung von Registeranmeldungen

Rz. 70 Der wichtigste Fall der Mitwirkung von Betroffenen im Registerverfahren ist die Anmeldung zur Eintragung im Register. Allerdings fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Normierung der Funktion und Rechtsnatur von Registeranmeldungen. Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 HGB behandelt nur ihre Formbedürftigkeit und den Übermittlungsweg. Aufgabe der Registeranmeldung ist es, als ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Vergleich zwischen Nacherbenlösung und Vermächtnislösung

Rz. 169 Sowohl mit der Nacherbenlösung als auch mit der Vermächtnislösung lässt sich eine Teilhabe unerwünschter Personenkreise am Nachlass verhindern. Auch gelingt es, über beide Gestaltungsvarianten dem Erstbedachten, gleich ob es der Vorerbe, der beschwerte Erbe oder der Vorvermächtnisnehmer ist, eine sehr weit gehende Gestaltungsfreiheit einzuräumen. Der wesentliche Unter...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / cc) Aufwendungsersatz für das Angebot

Rz. 133 Neben dem Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB kann dem Auftragnehmer auch noch ein Aufwendungsersatzanspruch gem. § 304 BGB entstehen. Demnach kann der Auftragnehmer aufgrund des Annahmeverzugs Mehraufwand für das erfolglose Angebot verlangen. Rz. 134 Im Fall des wörtlichen Angebots wird dies meist keine Rolle spielen. Beim tatsächlichen Angebot entsteht jedoch unte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Aufgeld/Agio

Rz. 801 Nach § 9 Abs. 1 AktG dürfen Aktien nicht für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag). Zulässig ist eine Ausgabe zu einem höheren Betrag, also gegen Aufgeld bzw. Agio. Dies muss in der Satzung angegeben werden (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AktG). Da...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Gutgläubigkeit

Rz. 306 Der Erwerber muss im guten Glauben sein, den der Gesetzgeber schon dann ausschließt, wenn dem Erwerber infolge grober Fahrlässigkeit die mangelnde Berechtigung des Veräußerers unbekannt geblieben ist. Damit wird gegenüber § 892 BGB die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eingeschränkt, da i.R.d. § 892 BGB nur positive Kenntnis der Gutgläubigkeit entgegensteht. Welch...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Keine Anwendung des § 181 BGB

Rz. 30 Bei einer Handelsregisteranmeldung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Auch insoweit kann sich aufgrund eigener Beteiligung der Eltern oder aufgrund der Beteiligung mehrerer Minderjähriger, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, die Frage nach der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers stellen. Nach herrschender Meinung handelt es sich b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 115 Wirkt der Grundstückseigentümer bei der Bestellung eines Grundpfandrechts mit (z.B. zur Finanzierung des Kaufpreises), dann kann dieses bereits vor Eigentumsumschreibung auf den Erwerber eingetragen werden. Dieser Weg verdient – bei der Bestellung zugunsten eines "seriösen Gläubigers" und entsprechender Einschränkung der Zweckerklärung[281] – gegenüber der nachfolgen...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / E. Muster: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung

Rz. 15 Muster 15.4: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung Muster 15.4: Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung Ingenieurvertrag Zwischen _________________________ (Name) – Auftraggeber (AG) – und _________________________ (Name) – Auftragnehmer (AN) – wird nachfolgender Ingenieurvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichte...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Erweiterung der Mitwirkungspflichten

Rz. 7 Satz 1 Nr. 2 ergänzt die Befugnisse nach Satz 1 Nr. 1 um die Pflicht der geprüften Personen, die zur Kontrolle des Mindestlohns erforderlichen Unterlagen (Rz. 6) vorzulegen. Adressat sind die nach § 5 Abs. 1 SchwarzArbG zur Mitwirkung Verpflichteten, also Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Dritte, die bei einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG angetroffen werd...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Kernbereichslehre

Rz. 386 Die aus der Privatautonomie folgende Dispositionsfreiheit ist der Grundsatz. Sie gilt aber nicht schrankenlos. Vielmehr wird die Vertragsfreiheit begrenzt durch den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung.[898] Die Verletzung dieses Schutzzweckes prüft der BGH sodann dreigliedrig:mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 2. Stimmrechte

Rz. 112 Grundsätzlich kann der Vorerbe als Gesellschafter alle Gesellschafterrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben. Der Vorerbe muss sich lediglich an die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2113 Abs. 1 BGB) halten. Außerdem sind natürlich unentgeltliche Verfügungen grundsätzlich unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Fällt dem Vorerben eine OHG-Bete...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Keine Aussicht auf zeitnahe Behebung

Rz. 53 Eine Zurückweisung ist ebenfalls geboten, wenn der Antragsteller ersichtlich keine Beseitigung des Hindernisses vornehmen wird, sondern auf der Vollzugsfähigkeit des Antrags beharrt.[142] Ebenfalls ist zurückzuweisen, wenn ein Dritter, dessen Bewilligung erforderlich ist, zu keiner Mitwirkung bereit ist.[143] Rz. 54 Aus ähnlichen Überlegungen heraus muss zurückgewiesen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.2 Druckmittel bei nicht vorgelegten Nachweisen

Sofern und solange das freiwillige Mitglied die von seiner Krankenkasse geforderten Nachweise nicht vorlegt, ist als beitragspflichtige Einnahme ein Wert in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Einkommen des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten erfragt wird, soweit es Grundlage für die Beitrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Frankreich

Rz. 396 Das öffentliche Testament wird vor einem Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen oder vor zwei Notaren errichtet, Art. 971 ff. CC. Der Erblasser diktiert seinen letzten Willen, der von dem/den Notar(en) niedergeschrieben und vom Erblasser, Notar und Zeugen bzw. den Notaren unterzeichnet wird.[1186] Die Zeugen müssen französische Staatsangehörige, volljährig, schreib-,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt

Rz. 2 Unter Recht sind alle dinglichen Rechte zu verstehen: § 40 GBO schließt nicht aus,mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungsgrund

Rz. 1 § 25 GBO regelt die Löschung einer auf Grund zwangsweise ei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftung bei (Beteiligung an) existenzvernichtenden Eingriffen, vorsätzliche Verursachung der Insolvenz

Rz. 540 Pflichtverletzungen des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 1 u. 2 GmbHG führen grds. nicht zu einer Außenhaftung. Jedoch kann sich eine Außenhaftung des Geschäftsführers für mittelbare Schädigungen etwa von Gesellschaftsgläubigern wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ergeben. Voraussetzung ist, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig geha...mehr

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Vorbemerkungen / XII. Rechtsmittel gegen den Kostenansatz

Rz. 25 Gegen den Kostenansatz des Grundbuchamts findet die Erinnerung nach § 81 Abs. 1 S. 1 GNotKG statt. Mit dem Rechtsbehelf kann geltend gemacht werden, der von der Staatskasse in Anspruch Genommene sei nicht der gesetzliche oder vom Gericht bestimmte Kostenschuldner, es bestehe Gebührenfreiheit (§§ 2, 22, 23 GNotKG)[32] oder die Höhe der angesetzten Kosten entspreche nic...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 13 Mitarbeiter-Vorteilsprogramm

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Unternehmens erhalten aufgrund eines Mitarbeiter-Vorteilsprogramms Artikel aller Art von einem Zulieferer. Der Vorteil besteht in einem Nachlass von 10 % auf den üblichen Endpreis. Das Mitarbeiter-Vorteilsprogramm wurde vom Zulieferer initiiert und den Mitarbeitern bekannt gemacht. Der Zulieferer verspricht sich dadurch die Steigerung des Um...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Pfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 136 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts (§ 857 ZPO) setzt voraus:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Anfangsvermögen

Rz. 140 § 1379 BGB gewährt – seit seiner Neufassung im Jahre 2009 – ausdrücklich auch einen Auskunftsanspruch bzgl. des Anfangsvermögens. Dies ist insb. bei negativem Anfangsvermögen wichtig, um die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB entkräften zu können. Rz. 141 Ansonsten gewährt § 1377 Abs. 2 BGB einen einklagbaren und vollstreckbaren Anspruch[330] auf Mitwirkung an einem geme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Formstatut

Rz. 352 Für Verfügungsgeschäfte schreibt Art. 11 Abs. 4 EGBGB die Einhaltung der Formerfordernisse des Geschäftsstatuts vor, so dass auch insoweit die Lex rei sitae maßgebend ist. Anders als beim schuldrechtlichen Geschäft scheidet hier die Form des Ortes, an dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wird, aus. Das Eigentum an deutschem Grundbesitz kann deshalb nur in der durch § 9...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Folgerungen

Rz. 38 Aus dieser – offenbar unbestrittenen – Auffassung sind einige Folgerungen zu ziehen: 1. Die herrschende Ansicht wendet auf den Antrag § 130 BGB unmittelbar an (§ 25 FamFG würde nur den seltenen Fall des Antrags zur Niederschrift erfassen). Danach ist der Antrag erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs beim GBA wirksam gestellt. Die Maßgeblichkeit des Zugangs erschließt sich...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Handlungs- und Generalvollmacht

Rz. 57 Ebenso ist die Erteilung einer Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eintragbar.[73] Andernfalls bestünde keine klare Abgrenzbarkeit zur einzigen publizitätsfähigen rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht, der Prokura (§ 53 HGB). Zur Vermeidung unübersichtlicher Vertretungsverhältnisse ist es zwingend, dass auch Mischgestaltungen, wie etwa die Knüpfung der Ausübun...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung

Rz. 188 Die Ermittlung der Auseinandersetzungsforderung ist ebenso wie die laufende Rechnungslegung eine Geschäftsführungsmaßnahme, die mangels anderweitiger Vereinbarung in den Pflichtenbereich des Geschäftsinhabers fällt.[251] Der stille Gesellschafter hat grds. keinen Anspruch auf Mitwirkung bei der Berechnung seines Auseinandersetzungsguthabens. Ihm stehen allerdings die...mehr