Fachbeiträge & Kommentare zu Mitwirkung

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§ 1 Vergütungsrecht / 4. Vergütungsähnliche Ansprüche

Rz. 110 Neben den gerade behandelten eigentlichen Vergütungsansprüchen können dem Werkunternehmer bei der Abwicklung eines Bauvorhabens noch weitere, vergütungsähnliche Ansprüche entstehen. Dies sind:mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / (1) Nießbrauch am gesamten Nachlass

Rz. 46 Hierauf sind gemäß § 1089 BGB die Vorschriften über den Vermögensnießbrauch (§§ 1085 bis 1088 BGB) anzuwenden. Es ist die Bestellung eines Nießbrauchsrechtes an jedem einzelnen Nachlassgegenstand erforderlich (§ 1085 BGB). An beweglichen Sachen wird der Nießbrauch formlos durch Einigung und Übergabe (§ 1032 BGB) bestellt. An Immobilien durch Einigung und Eintragung (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Der sicherste Weg

Rz. 34 Für den Verkäufer: Der für ihn sicherste Weg, sich vor Erklärung der Auflassung und vor Bewilligung einer Vormerkung den vollen Kaufpreis auszahlen zu lassen und die unvermeidliche Vorleistung allein dem Käufer aufzubürden, ist dem Käufer nur zumutbar, wenn er zum Verkäufer volles Vertrauen hat und kein vernünftiger Grund zu Zweifeln an der Vertragstreue des Verkäufer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vollmachtserteilung

Rz. 159 Die Vollmacht muss wirksam erteilt worden sein und noch bestehen, wenn die in Ausübung der Vollmacht erklärte Bewilligung wirksam werden soll.[379] Ein Widerruf oder Wegfall der Vertretungsmacht nach Wirksamwerden der Bewilligung bzw. Auflassung macht die Vollmacht an sich nicht mehr unwirksam, kann aber dazu führen, dass die Eintragungsbewilligung nicht mehr ins Gru...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / V. Checkliste: Voraussetzungen für Mitwirkungsverzug nach BGB

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 3. Muster: Anmeldung Mehrkosten gem. § 642 BGB oder/und § 304 BGB

Rz. 248 Muster 3.29: Anmeldung Mehrkosten gem. § 642 BGB oder/und § 304 BGB Muster 3.29: Anmeldung Mehrkosten gem. § 642 BGB oder/und § 304 BGB Firma _________________________ (Auftraggeber) _________________________, den _________________________ Bauvorhaben: _________________________ Bauvertrag vom: _________________________ Hier: Anmeldung von Mehrkosten aus Mitwirkungsverzug S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verpfändung und Pfändung eines vorgemerkten Anspruchs

Rz. 9 Wird der vorgemerkte Anspruch verpfändet oder gepfändet, ist der entsprechende Vermerk in der Veränderungsspalte der Abteilung einzutragen, in welcher die Vormerkung eingetragen ist. Streitig ist, ob im Verpfändungsvermerk die Forderung zu bezeichnen ist, für welche der Anspruch verpfändet ist. Wegen der Akzessorietät des Pfandrechts wird dies bejaht,[2] zur Vermeidung...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / c) Firma

Rz. 207 Die Firma des Handelsgeschäfts ist Bestandteil der Insolvenzmasse [212] und unterliegt damit der Verwertungsbefugnis des Insolvenzverwalters; dies gilt nach herrschender Ansicht auch für die den Namen des Geschäftsinhabers enthaltende Firma.[213] Aus dem Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters erwächst auch die Berechtigung des Verwalters zur Um- bzw. Ersatzfirmierun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Bildung eines neuen WE-Rechtes aus anderen WE-Rechten

Rz. 75 Der Eigentümer mehrerer WE-Rechte kann durch einseitige Erklärung ohne Mitwirkung der übrigen WEer[311] Teile seiner Miteigentumsanteile abtrennen, diese zu einem neuen Miteigentumsanteil vereinigen und mit diesem gleichzeitig neues Sondereigentum verbinden.[312] Dadurch entsteht ein neues WE-Recht unter gleichzeitiger Veränderung der dazu verwendeten alten WE-Rechte....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Überblick

Rz. 438 Vergleichbar und in verkürzter Form den Regelungen in §§ 202 ff. AktG nachgebildet, kann auch bei der GmbH die Kapitalerhöhung mittels genehmigten Kapitals durchgeführt werden, § 55a GmbHG. Zur Ergänzung der eher "schlanken" Regelung des § 55a GmbHG sind ggf. die §§ 202 ff. AktG analog heranzuziehen.[1453] Mit dem genehmigten Kapital wird die Geschäftsführung in die L...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Nr. 7 des Musterprotokolls – Hinweise des Notars

Rz. 549 Letztlich erlaubt das Musterprotokoll dem Notar, den Beteiligten Hinweise zu geben. Die Praxis zeigt, dass diese gerade bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) von besonderer Bedeutung sind.[1874] Den Gründern ist zu verdeutlichen, dass das gesamte System der Haftung bei der Vorgründungs-, Vor-GmbH, die Differenzhaftung nach Eintragung der GmbH für die UG (haf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Vergrößerung oder Verkleinerung von Miteigentumsanteilen ohne Änderung des damit verbundenen Sondereigentums

Rz. 69 Die Änderung der Miteigentumsanteile ist ohne Mitwirkung der übrigen WEer zulässig. Eine solche Inhaltsänderung des WE erfordert Abänderungsvereinbarungen und Teilauflassungen zwischen den beteiligten WEer und Grundbucheintragung, wobei die Auflassungserklärungen nicht erkennen lassen müssen, welchem bestimmten WE-Recht der von einem anderen abgespaltene Miteigentumsa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Verträge zugunsten Dritter

Rz. 58 Die Auflassung zugunsten eines Dritten (d.h. zwischen A und B in der Weise, dass C ohne seine Mitwirkung durch Eintragung im Grundbuch Eigentum erwirbt) ist unabhängig von der Frage, ob dingliche Verträge zugunsten Dritter anzuerkennen sind, in jedem Fall gem. § 925 Abs. 2 BGB unwirksam.[124] Ein dinglicher Vertrag zugunsten eines Dritten analog § 328 BGB ist generell...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / a. Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses findet sich in § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Nach dieser Norm kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben verlangen, dass das vom Erben nach § 260 BGB vorzulegende Verzeichnis zur Bestandsaufnahme über den Nachlass von einem Notar aufgenommen wird. Das Recht auf die amtliche Aufnahme eines Verzeic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Wechsel der Art der Gesellschafterstellung

Rz. 937 Der Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters oder umgekehrt erfolgt durch inhaltliche Änderung der fortbestehenden Mitgliedschaft unter Mitwirkung aller Gesellschafter.[1275] Durch den Gesellschaftsvertrag kann einzelnen oder allen Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, ihre Gesellschafterstellung unter bestimmten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Dienst-/Anstellungsverhältnis

Rz. 776 Von der Organstellung des Geschäftsleiters ist das Dienst-/Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Es wird ebenfalls durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht automatisch beendet. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, es nach § 113 InsO mit einer Frist von höchstens 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. In der L...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum

Rz. 23 Der Erwerber kann Mängel am Sondereigentum selbstständig geltend machen, sofern nicht ausnahmsweise gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer beeinträchtigt sind. Mängel am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Ansprüche nicht an sich gezogen hat.[33] Der einzelne Er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.1 Weitere Nachweise in Zweifelsfällen

In Zweifelsfällen oder in Fällen, in denen das freiwillige Mitglied mit seiner Beitragsbemessung nicht einverstanden ist, sollen weitere Nachweise über seine Einkünfte gefordert werden. In Betracht kommen hierfür u. a. eine vom Finanzamt bestätigte Erklärung, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerbescheid. Werden vom freiwillig Versicherten entsprechende Unter...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Stimmrecht

Rz. 416 Als Gesellschafter ist der Treuhänder Inhaber des Stimmrechts [507] und dementsprechend zur Abstimmung in Gesellschafterversammlungen berechtigt. Dabei ist selbst im Kernbereich der Mitgliedschaft eine Mitwirkung des Treugebers regelmäßig nicht erforderlich.[508] Rz. 417 Nach dem Verbot der Stimmrechtsabspaltung kann das Stimmrecht des Treuhänders nur zusammen mit dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl: Vorschri... / 8 Jugendliche

Bereits mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche selbst eine Kasse wählen, ohne dass es hierzu einer Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen bedarf.[1] Das Wahlrecht Minderjähriger gilt nicht nur bei Beginn einer Ausbildung für Azubis, sondern auch für andere versicherungspflichtige Tatbestände oder freiwillige Mitgliedschaften.mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Befreiung innerhalb einer GmbH

Rz. 35 Bei der GmbH ist § 181 BGB über § 35 Abs. 3 GmbHG auf Erklärungen der Geschäftsführer anzuwenden.[30] Bei der mehrgliedrigen GmbH ist streitig, ob die Gesellschafterversammlung auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag den Geschäftsführer generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Nach der Rspr. ist eine Gestattung durch das Bestellungsorgan nur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Nachweis der Einkünfte

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind i. d. R. aufgrund einer persönlichen Erklärung des freiwillig Versicherten festzusetzen. Darüber hinaus sehen die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler vor, dass die Krankenkasse zur Feststellung der Beitragspflicht einen aktuellen Nachweis über die beitragspflichtigen Einnahmen verlangt. Die Krankenkasse entscheidet dabei nach pfli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / hh) Österreich

Rz. 404 Nach österreichischem Recht können öffentliche Testamente vom Gericht oder Notar durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer vom Testator eigenhändig unterschriebenen Urkunde errichtet werden, §§ 587 ff. ABGB, 70 ff. Notariatsordnung. Rz. 405 Beim gerichtlichen Testament müssen der Richter und eine zweite beeidete Gerichtsperson, z.B. ein Schriftführer, mitwirken.[1...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Zusatzstimmrecht

Rz. 419 Teilweise wird in der Lit. auch diskutiert, ob dem Treugeber durch Einräumung eines Zusatzstimmrechts die Mitwirkung an bestimmten Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft gestattet werden kann. Eine vordringende Meinung in der Lit. bejaht dies für die Personengesellschaft und die GmbH, da anders als bei der isolierten Stimmrechtsübertragung die Einheit von Mitglied...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz der Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 225 Nach § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) ist gesetzlicher Regelfall der Geschäftsführung bei der GbR die gemeinschaftliche Geschäftsführung durch alle Gesellschafter. Damit ist für jede vorzunehmende Geschäftsführungsmaßnahme die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Eine Ausnahme gilt im Fall der Notgeschäftsführung, die durch das M...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Minderjährige, Geschäftsunfähige

Rz. 79 Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige bedürfen beim Abschluss eines stillen Gesellschaftsvertrages der Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters.[97] Ist der gesetzliche Vertreter gleichzeitig auch auf der anderen Seite als Vertragspartner oder dessen Vertreter beteiligt, ist nach §§ 181, 1629 Abs. 2, 1795 BGB dann zusätzlich die Bestellung eines Ergänzungs...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Ersteintragung einer KG

Rz. 170 Wie stets bei Personenhandelsgesellschaften erfolgen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister durch sämtliche Gesellschafter (§ 161 Abs. 2 HGB i.V.m. § 107 Abs. 7 HGB). Die Ersteintragung einer KG erfordert daher die Mitwirkung aller Komplementäre und Kommanditisten (§ 162 Abs. 1 Satz 1 HGB), sofern nicht einzelne von ihnen formgerecht (§ 12 Abs. 1 Satz 3 HG...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Die Ausschließung kraft Gesetzes

Rz. 3 Von der Mitwirkung oder Tätigkeit kraft Gesetzes ist ausgeschlossen, für wen die Ausschließungsgründe des § 41 ZPO gelten. Diese gelten über § 6 Abs. 1 FamFG unmittelbar für Rechtspfleger und UdG, ohne dass es noch einer Verweisung bedürfte, § 10 RPflG ist insoweit obsolet.[2] Ausschließungsgrund ist insbesondere die Selbstbetroffenheit oder Betroffenheit eines Ehegatt...mehr

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§ 20 Joint Ventures / c) At-Equity-Konsolidierung

Rz. 116 "At equity" werden sog. assoziierte Unternehmen konsolidiert, also Unternehmen, auf deren Geschäfts- und Finanzpolitik das Mutterunternehmen maßgeblichen Einfluss tatsächlich ausübt (vgl. § 311 Abs. 1 HGB). Eine solche Assoziierung wird (widerleglich) vermutet, wenn ein Joint Venture-Partner 20 % oder mehr der Stimmrechte innehat (§ 311 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ein maßgeb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Geschäftsführungsberechtigung und -verpflichtung

Rz. 224 Bei der GbR ergibt sich die Berechtigung und die korrespondierende Verpflichtung zur Geschäftsführung aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst.[386] Als originäre gesellschaftsrechtliche Berechtigung kann ein Ausschluss der Geschäftsführungsbefugnis nicht im Wege des Beschlusses, sondern grds. nur durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. So sieh...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / c) Prozesskosten

Rz. 17 Ein vom Gläubiger im Klageweg in Anspruch genommener Gesamtschuldner hat wegen der ihm auferlegten Prozesskosten keinen Ausgleichsanspruch gegen die anderen Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Gesamtschuldner gemeinsam verurteilt werden und die Kosten des Rechtsstreits gem. § 100 Abs. 4 ZPO als Gesamtschuldner tragen. Eine Erstattung kann jedoch unter d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Allgemeine Haftungstatbestände

Rz. 468 Selbstverständlich hat der Geschäftsleiter auch in der Krise der Gesellschaft die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu führen (vgl. nur § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 AktG). Bei Verletzung dieser Pflicht kommt eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der sog. Culpahaftung in Betracht (vgl. §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 93 Abs....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vorprüfung allein für das Grundbuchamt

Rz. 86 Der aus der Pflicht geschützte Adressatenkreis ist nur das Grundbuchamt.[170] Die Norm entfaltet keine Schutzwirkung gegenüber den Beteiligten selbst, so dass weder aus unterlassenen Vorprüfungen noch aus Vorprüfungen mit falschem Ergebnis Amtshaftungsansprüche der Beteiligten gegen den Notar erwachsen. Diskutiert wird die Einschaltung der notariellen Dienstaufsicht.[...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verbindung

Rz. 10 Die Vereinigung (besser: Verbindung) mehrerer Gebäudeeigentumsrechte wird allgemein als zulässig angesehen.[4] Bedenken dagegen bestehen nicht; es gelten die allgemeinen Regeln; einer Mitwirkung des Grundstückseigentümers bedarf es hier nicht. Dass bei Vereinigung der Gebäudeeigentumsrechte bestehende Nutzungsrechte gesamtrechtsähnlich verbunden werden (siehe § 5 Abs....mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 2. Muster: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug

Rz. 247 Muster 3.28: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug Muster 3.28: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug Firma _________________________ (Auftraggeber) _________________________, den _________________________ Bauvorhaben: _________________________ Bauvertrag vom: _________________________ Hier: Behinderungsanzeige für Mitwirkungsverzug Sehr geehrte Damen und Herren, mi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Im Ausland beurkundete Testamente

Rz. 100 Auch ausländische öffentliche Urkunden genügen.[173] Der Charakter als öffentliche Urkunde bemisst sich nach § 415 ZPO; dies unterliegt der Prüfung durch das Grundbuchamt. In der Regel wird es sich um Niederschriften zu Protokoll ausländischer Notare handeln. Die Kenntnis ausländischen Rechts hat das GBA sich selbst zu beschaffen (vgl. aber § 13 GBO Rdn 13).[174] Alle...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Besonderheiten bei Immobilienfonds und Bauherrengemeinschaften

Rz. 175 Auch die Mitglieder eines geschlossenen Immobilienfonds haften im Außenverhältnis den Gesellschaftsgläubigern ggü. unbeschränkt. Der BGH hat es bei diesen Kapitalsammelgesellschaften, bei denen eine unternehmerische Mitwirkung der einzelnen Gesellschafter ausgeschlossen ist, allerdings für ausdrücklich zulässig erachtet, durch formularmäßige Vereinbarung ähnlich wie ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Nachteilsausgleich

Rz. 340 Wird die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Zusammenveranlagung mit dieser Anspruchsgrundlage begründet, dann korrespondiert damit grds. eine Pflicht desjenigen Ehegatten, der hieraus einen Vorteil erzielt, dem anderen Ehegatten die ggü. einer getrennten Veranlagung höhere steuerliche Belastung auszugleichen.[799] Steuerberatungskosten fallen nur darunter, wenn sie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Notarielle Beurkundung

Rz. 1254 Nach § 130 Abs. 1 AktG ist jeder Beschluss der Hauptversammlung einer AG durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.[3619] Beschluss ist jede Äußerung des durch Abstimmung ermittelten Willens der Hauptversammlung. Auch Wahlen sind Beschlüsse. Bei großen Hauptversammlungen kann die Beurkundung durch zwei Notare erfolgen.[3620] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Entwicklung und Bedeutung des § 22 Abs. 2 GBO

Rz. 161 Wegen der "Bedeutung der in Frage stehenden Rechte"[385] und weil das Eigentum "auch Verpflichtungen öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere in polizeilicher und steuerlicher Hinsicht auferlege",[386] sah es der historische Gesetzgeber als notwendig an, dass der als Eigentümer oder Erbbauberechtigter Einzutragende dieser Eintragung zustimmt. Zwar treffen diese Ver...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verpfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 132 Voraussetzungen der Verpfändung nach materiellem Recht: Die Verpfändung des Anwartschaftsrechts erfolgt gem. § 1274 BGB wie seine Übertragung, also in Auflassungsform durch Einigung zwischen B und X gem. § 925 BGB. Eine Zustimmung des Eigentümers A bzw. Anzeige an A (siehe § 5 Einl. Rdn 39) ist zwar nicht nötig, aber zweckmäßig. Die Verpfändung hat mit Eigentumsumsch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Behörden der Zollverwaltung

Rz. 3 Behörde der Zollverwaltung ist als oberste Bundesbehörde das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zu seinen Aufgaben gehört die Mitwirkung bei der Erfüllung der politischen Aufgaben des Ministers ebenso wie die Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören. Innerhalb des BMF befasst ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eigene Stellungnahme

Rz. 23 Die h.M. überzeugt indes in der Begründung nicht. Ein Ermessen des GBA ist richtigerweise nicht gegeben.[33] Die Entscheidung des GBA gehört zur Rechtsprechung.[34] Der Rechtsanwendung ist das Ermessen fremd; ein Ermessen könnte lediglich auf Missbrauch hin überprüft werden, was nach der gesamten Rechtsprechung offensichtlich nicht die äußerste Grenze darstellen soll. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Der Begriff des Sondernutzungsrechts

Rz. 110 Sondernutzungsrechte können an Teilflächen des gemeinschaftlichen Eigentums oder am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum bestellt werden,[482] auch bei einem im Miteigentum stehenden Teileigentum.[483] Sondernutzungsrechte können allein durch schuldrechtliche Vereinbarung der Miteigentümer begründet werden. Sie gelten dann aber auch nur zwischen diesen und nicht für ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Anwendung der §§ 82–83 auf die Pflichten nach § 78 SachenRBerG

Rz. 43 § 78 SachenRBerG [97] lautet: § 78 Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzermehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4.3 Einsichtsrecht

Rz. 111 Nach § 4 Abs. 1 SchwarzArbG darf der Zoll Einsicht in alle Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von tatsächlich bestehenden oder vorgespiegelten Beschäftigungsverhältnissen oder Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden, nehmen. Da der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ein sozialversicherungsrec...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr