Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Die GbR seit Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024

Rz. 25 Das im 19. Jahrhundert kodifizierte Recht der GbR wurde der Rechtswirklichkeit seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Unter den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens entfernte sich das gelebte Recht immer weiter vom geschriebenen Recht. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung war die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR im Wege der höchstrichterlichen...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / 1. Rechtslage ab 1.1.2024 durch das MoPeG: Voreintragung im Gesellschaftsregister

Rz. 17 Das MoPeG[11] bringt mit Wirkung ab 1.1.2024 bedeutende Änderungen. Bevor eine GbR als Rechtsinhaberin im Grundbuch eingetragen werden kann, muss sie in das ebenfalls durch das MoPeG eingeführte Gesellschaftsregister (§§ 707 ff. BGB n.F.) eingetragen sein; sie muss den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" zu führen (§ 707a Abs. 2 S....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / Literaturtipps

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Quellen des Schiedsverfahrensrechts

Rz. 26 Das Schiedsverfahren unterliegt regelmäßig Normen unterschiedlicher Herkunft und Rangstelle. Zunächst beansprucht das nationale Schiedsverfahrensrecht am Schiedsort grds. seine Geltung. In Deutschland folgt dieser Geltungsanspruch aus §§ 1025 Abs. 1, 1043 Abs. 1 ZPO. Gleichzeitig ist das Schiedsverfahrensrecht weitgehend dispositiv und lässt eine abweichende Verfahren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt.mehr

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Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft oder GbR) ist die Gesellschaftsform mit der größten praktischen Verbreitung. Dies liegt weniger daran, dass die BGB-Gesellschaft regelmäßig bewusst als Träger gesellschaftsrechtlicher Aktivitäten gewählt würde. Die Vielzahl ihres Auftretens beruht vielmehr darauf, dass gem. § 705 BGB i.d.F. bis zum 31.12.2023 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nach Landesrecht

Rz. 28 An landesrechtlichen Ausnahmen kommen in Frage die Vorschriften über das Unschädlichkeitszeugnis, etwa:mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / D. Gestaltungsempfehlung

Rz. 6 Verkaufen nichteheliche Partner eine gemeinsame Immobilie, so sollten sie den Kaufpreis so auf die Lebensgefährten verteilen, wie es ihrem Berechtigungsverhältnis an der Immobilie im Innenverhältnis entspricht. Nicht notwendig maßgeblich dürfte das grundbuchlich verlautbarte Berechtigungsverhältnis sein: zwischen den Beteiligten könnte nach den Grundsätzen der BGH-Rech...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Problematische Konstellationen

Rz. 70 Im Ausgangspunkt problematisch sind Anfechtungsklagen nach § 246 AktG (analog)[151] und Nichtigkeitsklagen nach § 249 AktG (analog) sowie die sog. positiven Beschlussfeststellungsklagen gerichtet auf Feststellung des "tatsächlichen" Inhaltes eines fehlerhaften Beschlusses. Die Klagen sind jeweils gegen die Gesellschaft als Klagegegner gerichtet und zielen auf eine ger...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / IV. Beschränkung auf drei Fachanwaltsbezeichnungen (seit dem 1.9.2009)

Rz. 39 Früher galt gem. § 43c Abs. 1 Satz 3 BRAO a.F., dass ein Rechtsanwalt lediglich zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen durfte. Dem lag der Gedanke des Gesetzgebers zugrunde, dass der hohe Qualitätsstandard, der für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung vorausgesetzt wird, auf max. zwei Gebieten erreicht und beibehalten werden kann. Wie bereits in der Einleitung erläut...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / g) Verbindlichkeiten

Rz. 147 Der Begriff des Vermögensgegenstandes umfasst nicht Schulden (vgl. §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1 HGB). Aus § 247 Abs. 1 HGB ergibt sich die Zusammensetzung der Passivseite der Bilanz: Eigenkapital, Schulden und transitorische (passive) RAP (§ 250 Abs. 2 HGB). Schulden wiederum können Verbindlichkeiten und Rückstellungen sein. Rz. 148 Die Verbindlichkeit ist vom Rückstellu...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / Literaturtipps

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Entstehungsgeschichte

Rz. 1263 Seit dem 1.7.1995 steht in Deutschland die Partnerschaftsgesellschaft als eigene Gesellschaftsform für die Freien Berufe zur Verfügung (vgl. § 1 PartGG [1624]). Mit der neu geschaffenen Gesellschaftsform sollte den Angehörigen Freier Berufe eine besondere, auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnittene Organisationsform bereitgestellt werden. Die Personengesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 1513 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital vom 30.07.2004 (BGBl I 2004, 2013) wurde § 3 Nr 40a EStG eingefügt, zusammenhängend mit der Schaffung eines neuen § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. § 3 Nr 40a EStG erweitert den Anwendungsbereich des Halb-/Teileinkünfteverfahrens auf Vergütungen iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Der Gesetzgeber reagierte damit ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Vorläufige Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit

Rz. 230 § 1040 Abs. 2, Abs. 3 ZPO sieht vor, dass das Schiedsgericht auf Rüge einer Partei einen Zwischenentscheid über die eigene Zuständigkeit erlässt, sofern es sich selbst für zuständig hält.[392] Zu beachten ist, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit nach § 1040 ZPO nur eine vorläufige Entscheidung ist.[393] Der Zwischenentscheid unterl...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / H. Perspektiven

Rz. 121 Noch immer erfährt der Fachanwaltsbereich weitreichende Neuerungen. Durch das "Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zu Änderungen sonstiger Vorschriften"[116] ist es seit dem 1.9.2009 möglich, dass Rechtsanwälte drei statt wie bis dahin max. zwei Facha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Eintragung im Zuzugstaat

Rz. 2178 Die Europäische Gesellschaft (SE) wird im Zuzugstaat zur Eintragung in das zuständige Register angemeldet.[5411] Zusätzlich zu den im neuen Sitzstaat erforderlichen Formalitäten muss die Rechtmäßigkeitsbescheinigung nach Art. 8 Abs. 8 SE-VO vorgelegt werden.[5412] Die Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE) erfolgt in das zuständige Register nach den geltenden...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Ziele des HRefG

Rz. 3 Das HRefG hat neben der Modernisierung des Kaufmannsbegriffes die Liberalisierung des Firmenrechts vorangetrieben. Das in Deutschland im europäischen Vergleich recht rigide Firmenbildungsrecht wurde entschärft und vereinheitlicht. Den Unternehmen wurde größere Wahlfreiheit bei der Bildung aussagekräftiger und werbewirksamer Firmen eingeräumt.[4] Unabhängig von der gewä...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Offenlegung

Rz. 2144 Der Umwandlungsplan ist gem. Art. 35 Abs. 5 SE-VO einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung beschließen soll, auszulegen. Das Offenlegungsverfahren richtet sich nach den nationalen Regelungen, die zur Umsetzung des Art. 3 der Ersten Richtlinie[5362] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) erlassen worden sind. Die nationale Ausgangsgesellschaft muss dahe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Fortdauer bisheriger Rechtsgrundsätze

Rz. 45 Die bisherigen Möglichkeiten zum Vertretungsnachweis ohne Registerbezugnahme gelten somit über den 31.12.2023 hinaus nur fort, soweit § 47 Abs. 2 GBO unanwendbar ist, nämlich a) aufgrund gesetzlicher Anordnung in der Übergangsphase nach dem 1.1.2024 zum Vollzug zuvor beantragter oder bewilligter Verfügungen.[47] Dabei ist diese Sondernorm m.E. für die Gesellschaft disp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Gewährung der Sonderleistung muss in einem bestimmten Zeitraum erfolgen

Rn. 397j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung ist nicht zeitlich unbegrenzt steuerfrei gestellt. Gemeint ist der Zufluss beim ArbN in diesem Zeitraum. Nach allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen ist dies der Tag der Erfüllung des Anspruchs des ArbN auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, also zB der Tag der Gutschrift auf dem Gehaltskonto des ArbN (K...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ablauf

Rz. 2154 Nach dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zum Umwandlungsplan befindet sich die Europäische Gesellschaft (SE) in ihrer Gründungsphase. Für diesen Zeitraum gilt der Verweis des Art. 15 SE-VO in das nationale Recht. Gem. Art. 15 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 198 Abs. 1 UmwG ist die Europäische Gesellschaft (SE) zur Eintragung in das zuständige Register anzumelden.[53...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Recht der Gesellschafterleistungen

Rz. 473 Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (MoMiG) ist das sog. "Eigenkapitalersatzrecht", das bis dahin maßgeblich für die Behandlung von Gesellschafterleistungen gewesen ist, und dessen Anwendung auf Personengesellschaften umstritten war, abgeschafft worden. Die Neuregelung hat einen konzeptionellen Wechse...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VIII. Übertragung des Gesellschaftsanteils auf den Partner

Rz. 52 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass ein Partner seinen Gesellschaftsanteil bei Trennung auf den anderen übertragen muss. Eine Übertragung auf den einzigen verbleibenden Mitgesellschafter ist zulässig. Mit Wirksamkeit der Abtretung wächst das Gesellschaftsvermögen dem verbliebenen Gesellschafter an. Die Gesellschaft wird liquidationslos beendet, ohne dass ein ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / d) Haftung für Mängel (Teil II § 7)

Rz. 38 Soweit am Vertragsgegenstand Bauleistungen erbracht werden, richtet sich die Haftung des Bauträgers nach Werkvertragsrecht gem. §§ 633 ff. BGB. Für das Grundstück und die unverändert bleibende Altbausubstanz gilt grundsätzlich Kaufrecht gem. §§ 433 ff. BGB. Da ein Haftungsausschluss für Mängelrechte nach Werkvertragsrecht in Verbraucher- und Formularverträgen nicht mö...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Verfahren bei inländischen Schiedssprüchen

Rz. 274 Zuständig für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist das OLG gem. § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO . Dem Antrag muss eine beglaubigte Abschrift des Schiedsspruches beigefügt werden (§ 1064 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Rz. 275 Auch ein Schiedsspruch mit nicht vollstreckungsfähigem Inhalt – z.B. ein Schiedsspruch mit feststellendem Tenor – kann für vollstreckbar erklärt werden, da inso...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / III. Verjährung

Rz. 51 Die kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb der Fristen des § 438 BGB. Bei der Regelung der Verjährung hat das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts für den Bauhandwerker Vorteile gebracht, indem nun in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB beschrieben ist, dass die Ansprüche aus § 437 Nr. 1, Nr. 3 BGB in fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahl der Rechnungsgrundlagen (Perioden- und Generationentafeln)

Rn. 207 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Verwendung bestimmter biometrischer Rechnungsgrundlagen. § 6a Abs 3 S 3 EStG spricht allgemein von den "anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik". Das Gesetz berücksichtigte ausdrücklich die Möglichkeit, bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zu neuen Tabellenwerten überzug...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der private Wille nach Diskretion

Rz. 17 Gerade der Gedanke, hinter jeder Transaktion einer juristischen Person müsse auch eine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter stehen, ist Ausdruck aktuellen gesellschaftlichen und politischen Zeitgeistes, der das Immobilieneigentum juristischer Personen als mindestens verdächtig empfindet. Noch schlimmer ist es, wenn die juristische Person als "anonymer Kon...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit

Rz. 42 Die Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit sind durch Gesetz, Rechtsprechung und Rechtslehre weitgehend geklärt. Für die Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit trifft dies nicht durchweg zu, obwohl es sich hier um wichtige Fragen im Grundstücksverkehr und Grundbuchverfahren handelt. Grundsätzlich ist die Grundbuchfähigkeit Ausfluss der Rechtsfähi...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 220 Neben den allgemeinen Vorschriften des UmwG zur Verschmelzung und des GenG [499] zur Generalversammlung gelten die §§ 79–98 UmwG für die Verschmelzung unter Beteiligung von Genossenschaften. Rz. 221 Der Grundsatz der Anteilsgewährungspflicht (vgl. dazu o. Rdn 128 ff.) gilt auch bei der Genossenschaftsverschmelzung (außer im Fall der Tochter-/Mutterverschmelzung nach § ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 2 Grund für die Beliebtheit der GmbH ist zum einen, dass – im Gegensatz zu Personengesellschaften – die Haftung grds. auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und somit keine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Zum anderen ist das Recht der GmbH im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA) in viel weiterem Umfang flexibel und kann daher auf di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich und Rechtsgeschichte

Rz. 1 Wenn ein einzutragendes Recht mehreren Berechtigten gemeinschaftlich zusteht, erfordert der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Art und der Inhalt des Gemeinschaftsverhältnisses eingetragen werden, da die Verfügungsbefugnis des einzelnen Beteiligten bei den verschiedenen Arten der Gemeinschaften verschieden ist.[1] Es ist nicht maßgebend, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Geschäftsanteil

Rz. 293 Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000,00 EUR, § 5 Abs. 1 GmbHG. Wegen der verschiedenen Möglichkeiten der Gründung oder bloßen rechnerischen Umstellung in der Übergangszeit der Umstellung auf den Euro sowie der Besitzstandswahrung der Altgesellschaften werden zulässigerweise, allerdings ohne zeitliche Grenze, im Handelsregister eingetragene GmbH mit vier ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Der Zuschuss nach § 3 MuSchEltZV oder einer entsprechenden Landesregelung (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 6)

Rn. 50e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 6 stellte bis einschließlich 11.02.2009 den Zuschuss nach § 4a MuSchV steuerfrei. Die MuschV wurde ab 14.02.2009 durch Art 4 der VO zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften (vom 12.02.2009, BGBl I 2009, 320) aufgehoben; § 4a MuSchV wurde durch § 3 MuSchEltZV ersetzt (s Rn 50g). Eine Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB aF (Rechtslage bis einschließlich VZ 2022)

Rn. 1066 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vormunden entstehen aus ihrer Tätigkeit Aufwendungen. Nach § 1835 BGB aF konnte der Vormund solche Aufwendungen zum Zweck der Führung der Vormundschaft ersetzt verlangen. § 1835a BGB aF sah eine pauschale Aufwandsentschädigung dafür vor, die der Vormund wahlweise verlangen konnte (Palandt-Götz, § 1835a BGB 80. Aufl 2021 Rz 2). Aufgrund der ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr