Fachbeiträge & Kommentare zu Modernisierung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / Zusammenfassung

Begriff Finanzierungskosten sind die Aufwendungen, die für die Beschaffung und den Erhalt von Darlehens- oder Kreditmitteln anfallen. Dazu gehören u. a. Schuldzinsen, Agio, Disagio, Damnum, Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren des Kreditinstituts oder des Finanzierungsberaters. Finanzierungskosten gehören bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung, Aufnahme und Verwendu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / 4.3 Sonderausgaben

Aufwendungen können nur dann als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn es sich bei der Art der Aufwendungen um solche handelt, wie sie in § 10 Abs. 1 EStG umschrieben sind. Die dortige Aufzählung der Abzugstatbestände ist abschließend.[1] Ein Schuldzinsenabzug ist nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Betriebsausgaben und den Werbungskosten gibt es bei der Frage des Abz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Veranl... / Zusammenfassung

Überblick Finanzierungskosten gehören bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung der Darlehens- oder Kreditmittel, für die sie entstehen, zu den typischen Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Ihr Abzug ist zum Teil nur beschränkt zulässig, wie z. B. bei Überentnahmen oder bei Anwendung der Zinsschranke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 4 Abs. 4 EStG regelt den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 3 Literatur

Rz. 13 Pernack, Arbeitsschutz beim größten Bauvorhaben Deutschlands, BG 2010 S. 70. Rentrop, Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA Leitartikel Modernisierung des deutschen dualen Arbeitsschutzsystems, BG 2008 S. 46. Veit, Akteure und Kooperationspartner des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, gute Arbeit 2009 S. 19.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Erstfassung der Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt und ging aus den §§ 712 Abs. 4, 717 RVO hervor (vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 81). Mit Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 4 Gemeinschafts-/Vornahmemaßnahmen

Zunächst können die Wohnungseigentümer sämtliche Maßnahmen der baulichen Veränderung als Gemeinschafts- bzw. Vornahmemaßnahme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschließen. Sie können also insbesondere auch die privilegierten Gestattungsmaßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG als Gemeinschaftsmaßnahme beschließen. Zu beachten ist allerdings stets, dass lediglich diejenigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 6.2.2 Kostenamortisation

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG haben alle Wohnungseigentümer dann die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen, wenn sich deren Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. Die Kostentragungspflicht besteht für alle Kosten, die auf der baulichen Veränderung beruhen, also Baukosten und Folgekosten des Gebrauchs und der Erhaltung. Eine Kostenamortisation ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 3. Modernisierung der Meldepflichten

a) Ausgangslage In seiner aktuellen Fassung sieht die MwStSystRL keine verpflichtende elektronische Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen vor.[12] Darüber hinaus ist grundsätzlich nur vorgesehen, dass in den Mehrwertsteuererklärungen jeweils nur ein Gesamtbetrag pro Umsatzart und Meldezeitraum zu deklarieren ist.[13] Gleiches gilt für die ZM, in welcher ebenso nur aggreg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / aa) Änderungen im Rahmen der ersten Stufe zum 1.1.2024

Nach aktueller Rechtslage ist der Begriff "elektronische Rechnung" als eine Rechnung definiert, welche die nach der MwStSystRL erforderlichen Angaben enthält und in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.[18] Ferner muss der Rechnungsempfänger der Verwendung der elektronischen Rechnung zustimmen.[19] Neue Definition der "elektronischen Rechnung": Bereits m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / b) Elektronische Rechnung

Änderungen bei der Rechnungstellung vorgesehen: Da die Europäischen Kommission eine digitale, transaktionsbasierte Meldepflicht in nahezu Echtzeit auf Basis einer elektronischen Rechnungstellung einführen möchte, sehen die Vorschläge Änderungen bei der Rechnungstellung vor, welche im Rahmen der ersten Stufe zum 1.1.2024 und im Rahmen der vierten Stufe zum 1.1.2028 in Kraft t...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / c) Einführung digitaler Meldepflichten ...

aa) ... für innergemeinschaftliche Umsätze Nach derzeitiger Rechtslage sieht die MwStSystRL nur eine Meldepflicht im Rahmen der sog. ZM vor.[47] Die Mitgliedstaaten müssen schon seit Beginn des Binnenmarkts – statt der früheren Grenzkontrollen – nach Art. 262 ff. MwStSystRL [48] mit einer ZM von den jeweils in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmern bestimmte Daten zu inne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / bb) ... für Leistungen nichtansässiger Steuerpflichtiger bei optionaler Verlagerung der Steuerschuldnerschaft

Wie oben ausgeführt, ist es ein Ziel der Europäischen Kommission im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen, mehrfache Mehrwertsteuerregistrierungen von Steuerpflichtigen zu vermeiden bzw. zu verringern. In diesem Kontext ist es u.a. vorgesehen, den Anwendungsbereich der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft zu erweitern. Daher sollen bereits zum 1.1.2025 im Rahmen der Zweiten St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / [Ohne Titel]

RA Michael Connemann, LL.M. / RA Jochen Meyer-Burow, LL.M.[*] Die Europäische Kommission hat am 8.12.2022 eine Vielzahl von Maßnahmen zur "Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter" vorgeschlagen, um das aktuelle Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren und den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen. Diese beiden vorgenannten Anliegen sollen im Wesentlichen durch die Verwirklichung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / aa) ... für innergemeinschaftliche Umsätze

Nach derzeitiger Rechtslage sieht die MwStSystRL nur eine Meldepflicht im Rahmen der sog. ZM vor.[47] Die Mitgliedstaaten müssen schon seit Beginn des Binnenmarkts – statt der früheren Grenzkontrollen – nach Art. 262 ff. MwStSystRL [48] mit einer ZM von den jeweils in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmern bestimmte Daten zu innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / bb) Änderungen im Rahmen der vierten Stufe zum 1.1.2028

Im Rahmen der vierten und finalen Stufe der Maßnahmen soll es zum 1.1.2028 zu erneuten Änderungen im Bereich der Rechnungstellung kommen. Diese Änderungen bilden dann die Grundlage für die neuen Mehrwertsteuermeldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze, welche die bisherige ZM ersetzen sollen. Zusätzlich werden auch für den Leistungsempfänger umfassende Meldepflichten ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / cc) ... für lokale Umsätze

Nach aktueller Rechtslage bestehen – zumindest in Deutschland – keine der ZM vergleichbaren Meldepflichten für entgeltliche Umsätze zwischen Steuerpflichtigen[83] (B2B-Umsätze) im Inland. Die Einführung einer digitalen Meldepflicht für solche Ausgangsumsätze wird den Mitgliedstaaten ab dem 1.1.2028 grundsätzlich ermöglicht.[84] Ferner können die Mitgliedstaaten eine solche d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / a) Ausgangslage

In seiner aktuellen Fassung sieht die MwStSystRL keine verpflichtende elektronische Übermittlung von Mehrwertsteuererklärungen vor.[12] Darüber hinaus ist grundsätzlich nur vorgesehen, dass in den Mehrwertsteuererklärungen jeweils nur ein Gesamtbetrag pro Umsatzart und Meldezeitraum zu deklarieren ist.[13] Gleiches gilt für die ZM, in welcher ebenso nur aggregierte Werte pro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 unter dem Titel "Ambulante Behandlung im Krankenhaus" eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 3.1 Allgemeines

Mietereinbauten können beim Mieter zu einem selbstständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, Betriebsvorrichtungen oder einem Gebäudeteil führt, der im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters oder in einem besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit seinem Betrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.2 Begriff der Modernisierung

Der Begriff der Modernisierung wird aus der wohnungsmietrechtlichen Bestimmung des § 555b Nr. 1-6 BGB abgeleitet; einen eigenen Modernisierungsbegriff im WEG gibt es nicht mehr. 4.4.2.1 Anpassung an Erfordernisse der Zeit Das gesetzgeberische Anliegen gebietet es, den Wohnungseigentümern unabhängig vom Bestehen eines Reparaturbedarfs in gebotener großzügiger Handhabung des Mod...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.2.2 Mietrechtliche Modernisierung

Nach § 20 WEG sollten auch im Wohnungseigentumsrecht Modernisierungen als nicht mehr gesondert geregelter Fall baulicher Veränderungen bereits dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.2 Modernisierung

Entsprechend der Beschlusskompetenz über Modernisierungsmaßnahmen als Spezialfall der baulichen Veränderung gem. § 20 WEG, haben die Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 5 WEG die Kompetenz, über die Verteilung der Kosten derartiger Maßnahmen ebenfalls mit einfacher Mehrheit abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu beschließen. Der Wegfall der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4 Modernisierung

Eine Maßnahme der Modernisierung fällt unter die baulichen Veränderungen im Sinne der §§ 20, 21 WEG. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die ohne Vorliegen eines Erhaltungsbedarfs (Instandhaltungs- oder Instandsetzungsbedarfs) durchgeführt werden sollen, die z. B. eine Anpassung der Wohnanlage an den Stand der Technik, eine Einsparung von Wasser oder eine energetische oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.6 Abgrenzung zur baulichen Veränderung

Die Frage, welche konkreten Maßnahmen noch eine modernisierende Erhaltung/Instandsetzung oder schon eine Modernisierung als Unterfall der baulichen Veränderung im Sinne des § 20 WEG darstellen, ist eher akademischer Natur angesichts der grundsätzlichen Beschlusskompetenz der Gemeinschaft sowohl für die eine als auch für die andere Maßnahme: Es genügt sowohl im Fall der moder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.2.1 Anpassung an Erfordernisse der Zeit

Das gesetzgeberische Anliegen gebietet es, den Wohnungseigentümern unabhängig vom Bestehen eines Reparaturbedarfs in gebotener großzügiger Handhabung des Modernisierungsbegriffs des Wohnraummietrechts die Befugnis einzuräumen, mit nunmehr einfacher Mehrheit einer Verkehrswertminderung durch Anpassung der Wohnanlage an die "Erfordernisse der Zeit" entgegenzuwirken.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.2 Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG)

Dieser Erlaubnisanspruch bezieht sich auf Maßnahmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (vgl. insbesondere § 2 Nr. 1 EmoG) dienen. Hinweis Elektrisch betriebene Fahrzeuge Hierzu zählen: Reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge, elektrisch betriebene Zweiräder, auch Elektromobile für Gehbehinderte, die nicht u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.5.1 Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage

Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage wird nicht bereits durch eine Änderung des optischen Erscheinungsbilds des Objekts bewirkt, sie ist erst dann anzunehmen, wenn eine Änderung der Nutzungsart vorgenommen wird. Durch den Anbau von Balkonen oder Aufzügen wird zwar der optische Gesamteindruck erheblich verändert.[1] Dennoch bleibt auch hiernach der Charakter des Objek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.5 Schranken der Beschlusskompetenz

Aufgrund der besonderen Tragweite der erweiterten Beschlusskompetenz zur Abänderung gesetzlicher bzw. vereinbarter Regelungen hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit besonderer Rechtmäßigkeitsschranken gesehen.[1] 4.4.5.1 Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage Eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage wird nicht bereits durch eine Änderung des optischen Erscheinungsbilds d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.3 Einbruchsschutz (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG)

Gemeint sind angemessene – dies verhindert "Fort-Knox-ähnliche Zustände" – bauliche Maßnahmen, die den widerrechtlichen Zutritt zur Wohnung verhindern, erschweren oder zumindest unwahrscheinlicher machen können. Der Anspruch umfasst in der Wohnung z. B. Wohnungstürspione, einbruchshemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen etc. Außerdem kann etwa die Erlaubnis zur Errichtung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4 Privilegierte bauliche Veränderungen

Durch Vereinbarung ist es möglich, weitere privilegierte Maßnahmen über § 20 Abs. 2 WEG hinaus zu schaffen. Gerade bestimmte energetische Maßnahmen können – eine Gesetzesänderung antizipierend – durch einen Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers flankiert werden. § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG begrenzt den Anspruch auf angemessene Veränderungen und enthält einen abschließenden Ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 1.1 Besondere Bedeutung der bautechnischen Verwaltung

Selbst anfänglich weitgehend mängelfreie Anlagen werden früher oder später alters-, verschleiß- oder witterungsbedingt "sanierungsbedürftig". Den Begriff "Sanierung" kennt das WEG nicht[1]; er sollte allenfalls in der Einladung als TOP genannt, aber zumindest nicht ohne Erläuterung im Beschlusstext selbst verwendet werden. Nur fachmännisch geplante und rechtzeitig durchgefüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.5.2 Unbillige Benachteiligung von Wohnungseigentümern

Die Bestimmung des § 20 Abs. 4 WEG will verhindern, dass dem betroffenen Wohnungseigentümer "Nachteile" zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten "Vorteilen" einem verständigen Wohnungseigentümer nicht abverlangt werden dürfen. Beim Anbau von (großen/tiefen) Balkonen kann die erhebliche Verschattung einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.1 Das Regelungskonzept des WEMoG

Im Zuge der Novellierung des WEG verblieb es inhaltlich bei den bisherigen Regelungen zur Vornahme von Maßnahmen der Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) gem. § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 WEG. Die Rechtsfigur der modernisierenden Instandsetzung war durch § 22 Abs. 3 WEG a. F. (2007) kodifiziert, ebenso als weitere Maßnahme die sog. Modernisierung gem. § 22 Abs. 2 WE...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.1 Grenzfall

Ein Grenzfall ist im Anbau eines Außenaufzugs bei einem Jugendstilgebäude zu sehen. Für das "Ob" (irgend-)eines Aufzugs sei im Rahmen des § 20 Abs. 4 WEG (Veränderungssperre) von Bedeutung, ob der Anbau eines/jedes denkbaren Aufzugs nur im Teilbereich "Hinterhaus" ein krasser Eingriff in die äußere Gestalt der maßgeblich vom Vorderhaus geprägten Gesamtanlage wäre, der unweig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 1 Vorbemerkung

Die Fragen und Probleme, die sich aus der Erhaltung[1] des gemeinschaftlichen Eigentums, dessen modernisierender Instandsetzung/Erhaltung, Modernisierung und gegebenenfalls anderer baulicher Veränderung ergeben, treffen einen "Lebensnerv" der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Modernisierende Instandsetzung Der Gesetzgeber wollte die frühere modernisierende Instandset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.4 Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG)

Privilegiert werden Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse. Dies beinhaltet entweder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine ähnliche Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.3 Mehrheitsbeschluss

Der Beschlussantrag muss nur die einfache Mehrheit erreichen. Das Stimmrecht bemisst sich nach einem etwa abweichend in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Stimmrecht (Wertprinzip: Miteigentumsanteile oder MEA), nicht nach § 25 Abs. 2 WEG, also nach dem gesetzlichen Stimmrecht, wonach jeder Wohnungseigentümer, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen und der Miteigentumsant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.1 Barriere-Reduzierung (§ 20 Abs. 2. Satz 1 Nr. 1 WEG)

Hierzu zählen solche baulichen Veränderungen, die "Menschen mit Behinderungen" – Behinderung ist hier nicht im engen Sinne des Sozialrechts zu verstehen – den Gebrauch der Mietsache erleichtern. Hierzu zählen Maßnahmen, die für eine Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen zumindest eine Erleichterung sind. Barrierefreiheit i. S. d § 4 BGG muss nicht err...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.5 Gesetzesvorhaben: Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen auf Balkon/Terrasse (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG n. F.)

Inzwischen ist der Politik aufgefallen, dass bei den privilegierten baulichen Veränderungen energetische Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden. So gibt es bereits u. a. einen Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG) der Fraktion der CDU/CSU vom 23.5.2023. Danach soll § 20 Abs. 2 WEG folgender Passus angefügt werden: "5. der Nutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung (FAQs)... / 12 Wenn Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, sich die Kosten einer modernisierenden Erhaltung oder Modernisierung nicht insgesamt innerhalb von ca. 10 Jahren amortisieren, müssen dann nur die zustimmenden Wohnungseigentümer die Kosten tragen?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich müssen sich nur diejenigen Kosten amortisieren, die über die Kosten der Erhaltung hinausgehen, die ohnehin angefallen wären. In vielen Fällen werden sich daher die restlichen auf die Modernisierung entfallenden Kosten innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums amortisieren, womit die Kosten von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung (FAQs)... / 1 Was genau versteht man unter einer baulichen Veränderung?

Alle Maßnahmen, die über die Erhaltung, also die Instandhaltung und Instandsetzung, des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums hinausgehen, stellen bauliche Veränderungen dar. Da das WEG seit Inkrafttreten des WEMoG keine Modernisierungen mehr kennt, stellen auch derartige bauliche Veränderungen dar. Unterschieden werden die Vornahmemaßnahmen, also die baulichen Verä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 381 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des GRG v. 20.12.1998 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft. Danach wurde die Vorschrift wie folgt geändert: Zum 1.1.1990 Durch Art. 4 Nr. 5 des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) wurde mit Wirkung zum 1.1.1990 Abs. 1 Nr. 3 wie folgt gefasst: "soweit und solange Versicherte Mutterschaftsgeld, V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 21 trat in seiner heutigen Konstellation im Zusammenhang mit der Einführung des SGB IX am 1.7.2001 in Kraft; zu diesem Zeitpunkt wurden nämlich die in den unterschiedlichen Gesetzbüchern geregelten rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsvorschriften für das Übergangsgeld in einem Gesetzbuch (SGB IX) zusammengefasst. Deshalb verweist Abs. 1 zur Höhe und Berechnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 1 Wer ist verantwortlich?

Für die ordnungsgemäße Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, des gemeinschaftlichen Eigentums ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG verantwortlich. Praxis-Beispiel Undichtigkeiten in Fassade, Dach, Fundament Die Wohnungseigentümer haben hier die erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen zu beschließen, die dann seitens der Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 4.3.1 Nachträgliche Herstellungskosten versus Erhaltungsaufwand

Rz. 52 Sofern für technische Anlagen und Maschinen Instandhaltungsaufwendungen anfallen, ist zu prüfen, ob es sich ggf. um nachträgliche Herstellungskosten, welche zu aktivieren sind, oder um sofort als Aufwand bzw. Betriebsausgaben abziehbare Erhaltungsaufwendungen handelt. Nachträgliche Herstellungskosten werden regelmäßig nur angenommen, wenn sich das Wirtschaftsgut in se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.2.2 Steuerfreie Zuschüsse

Erhaltene Zuschüsse können als steuerfreier Leistungsbezug, z. B. Arbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Gründungszuschuss, Existenzgründungszu­schuss nach dem SGB III oder Arbeitsförderungsgesetz sowie nach anderen vergleichbaren Gesetzen[1], Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld[2], Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 4 Einzelfälle zur Abgrenzung von "echten" und "unechten" Zuschüssen

Die Finanzverwaltung stellt im UStAE für diverse Einzelfälle dar, wann sie von "echten" und wann von "unechten" Zuschüssen ausgeht: Entschädigungsleistungen und Zuschüsse für Betriebsverlagerungen aufgrund des BauGB sind Entgelt für steuerbare Leistungen des betreffenden Unternehmens an die Gemeinde.[1] Härteausgleiche nach § 181 BauGB stellen dagegen grundsätzlich nicht steue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Modernisierung.

Rn 7 Zum Begriff der Modernisierung s § 556e Rn 9. Es reicht eine Modernisierung der Wirtschafts- und Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kein Mangel bei energetischer Modernisierung gem § 536 I a.

Rn 17 Soweit eine energetische Modernisierung nach § 555b Nr 1 zu einer Minderung der Tauglichkeit der Mietsache führt, bleibt diese gem § 536 I a für die Dauer von 3 Monaten außer Betracht. Bei vollständiger Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit soll Minderung dennoch eintreten (BTDrs 17/10485, 17). Auf die rechtzeitige Ankündigung der Modernisierung in Textform (§ 555c) komm...mehr