Musterfeststellungsklage
Bei der Musterfeststellungsklage handelte es sich um eine zivilrechtliche Verbandsklage gegen Unternehmer, die durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit Wirkung zum 1. November 2018 in das deutsche Recht eingeführt wurde. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbandsklage-Richtlinie vom 12. Oktober 2023 wurde die Musterfeststellungsklage aus der Zivilprozessordnung entnommen und weitgehend unverändert in das Gesetz über die Durchsetzung von Verbraucherrechten (VDuG) aufgenommen.
Die Musterfeststellungsklage ist von der Abhilfeklage zu unterscheiden. Die Abhilfeklage ist ebenfalls im VDuG geregelt. Während die Abhilfeklage auf eine Leistung des Unternehmers an den Verbraucher gerichtet ist, ist die Musterfeststellungsklage auf eine Feststellung gerichtet.
In den §§ 1 bis 13 des Verbraucherrechtsdurchsetzungsgesetzes finden sich die allgemeinen Regelungen zur Musterfeststellungsklage.