Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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ZErb 12/2020, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. 1. Die im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, führt in der Sache aber zu keinem Erfolg. a) Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegen, so hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen, § 18 Abs. 1 ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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ZErb 12/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'scher Juristen-Kalender 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72420-6, 47,00 EUR. Mit der Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks tritt der Beck‘sche Juristenkalender 2021 auf...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / b) Zeitlicher Aufteilungsmaßstab

Die zeitliche Aufteilung der Gewinne auf die Berechtigten erfolgt pro-rata-temporis, und zwar dergestalt, dass jedem der Berechtigten ein der Dauer seiner Berechtigung entsprechender Teil gebührt.[36] Hinsichtlich des laufenden Gewinns ist die Frage, wem dieser in welcher Höhe zusteht, dahingehend zu beantworten, dass die Dauer der Berechtigung während des laufenden Geschäfts...mehr

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AGS 12/2020, Neuanfang AGS 2021

Im Januar erwartet die Leser nicht nur die erfreuliche Gebührenerhöhung nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, auch die Zeitschrift "AGS" erscheint neu gestaltet und unterstützt Sie noch mehr in den gebührenrechtlichen Fragen. Der Verlag und die Herausgeber haben sich Gedanken darüber gemacht, wie die Zeitschrift "AGS" mit der Beilage "AGkompakt" weiter verbessert werden ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die nach § 58 FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung in der maßgebenden Ausgangsfrage, ob der Erblasser überhaupt zu einer vom Testament I abweichenden Neutestierung befugt war, weder mit der beanstandeten noch mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann. 1. Bei der im Testament I ausg...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 1 Tatbestand

Herr K. B. (im Folgenden: Erblasser) verstarb zwischen dem 1.1.2019 und dem 18.1.2019. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Der Beteiligte zu 2) ist ein Bruder des Erblassers. Der Erblasser hinterließ mehrere letztwillige Verfügungen, die am 15.4.2019 vom Nachlassgericht eröffnet worden sind. Durch zwei gleichlautende handgeschriebene und unterschrieben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 5 Anzeigepflicht der Notare und Mitteilungspflichten nach der ZIV (§ 102 Abs. 4 Abs. 1 und 2 AO)

Rz. 35 Nach § 102 Abs. 4 S. 1 AO bleiben die gesetzlichen Anzeigepflichten der Notare unberührt. In Bezug auf derartige Anzeigepflichten[1] kann sich ein Notar mithin nicht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen. § 102 Abs. 4 AO gilt nur für inländische Notare; für ausländische Notare besteht weder eine Anzeigepflicht nach den vorgenannten Regelungen, noch eine Verpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 6 Mitteilungspflichten nach § 102 Abs. 4 Satz 3 AO

Rz. 37 Nach dem zum 1.1.2020 neu eingefügten und ab 1.7.2020 anzuwendenden § 102 Abs. 4 Satz 3 AO (Rz. 1) haben die sog. Intermediäre [1] innerhalb einer Frist von 30 Tagen[2] grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem BZSt in Gestalt eines Datensatzes[3] elektronisch zu melden. Gem. § 102 Abs. 3 Satz 4 AO gehören zu den Intermediären die Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Erfassung der Steuerpflichtigen und steuerlich relevanter Tatbestände

Rz. 2 Die möglichst vollständige Erfassung der Stpfl. und steuerlich relevanter Sachverhalte ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung einer gleichmäßigen Besteuerung. Dieser Erfassung dienen die in den Einzelsteuergesetzen vorgesehenen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen[1], zur Anzeige z. B. des Erwerbs nach § 30 ErbStG bzw. als Vermögensverwalter oder -verwahre...mehr

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Anhang / Teil 4 Ergänzende Bestimmungen

§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung Fehlt eine nach § 12 erforderliche Zustimmung, so sind die Veräußerung und das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen wirksam, wenn die Eintragung der Veräußerung oder einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch vor dem 15. Januar 1994 erfolgt ist und es sich um die erstmalige Veräußeru...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflichten des Rechtsanwalts und des Notars

A. Wahl des sichersten Weges – Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte Rz. 1 Die Rechtsprechung bejaht u.U. auch Schadensersatzansprüche Dritter – etwaiger Erben – aus Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages. Nach den später entwickelten Grundsätzen des BGH (vgl. nachfolgend Rdn 2)[1] wäre eine Klage auf Feststellung der Anwaltshaftung u.U. auch schon zu Lebzeiten des Er...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / C. Einflussnahme des künftigen Erben auf den Testamentsinhalt des Erblassers

Rz. 6 Der Wirksamkeit eines Testaments steht nicht entgegen, dass der vorgesehene Erbe die Errichtung des Testaments maßgeblich veranlasst hat. Ein Notar hat gemäß § 17 BeurkG den Willen des Erblassers zu erforschen und muss sich bei der Beurkundung davon überzeugen, dass der von dem Dritten vorgetragene Wille mit den eigenen Vorstellungen des Erblassers übereinstimmt, und s...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Anfechtbarkeit einer testamentarischen Anordnung

Rz. 17 Soweit jedoch Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen hätte, kann nach teilweise vertretener Literaturmeinung sein Betreuer analog § 2282 Abs. 2 BGB unter Einhaltung der Jahresfrist des § 2283 Abs. 1 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts seine eigenen wechselbezüglic...mehr

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§ 1 Grundsatz mit Ausnahmen / V. Beim Tod des Erblassers nicht abgeschlossenes Adoptionsverfahren

Rz. 39 Da durch die Adoption rechtliche Verwandtschaftsbeziehungen begründet werden, treten dementsprechend erbrechtliche Wirkungen ein. § 1753 Abs. 2 und Abs. 3 BGB regeln die erbrechtlichen Wirkungen einer Adoption, die vor dem Erbfall beantragt wurde, aber erst nach dem Tod des annehmenden Erblassers ausgesprochen wird. Nach dem Tode des Annehmenden ist der Ausspruch nur z...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / B. Klage auf Feststellung der Notarhaftung vor dem Tod des Erblassers

Rz. 4 Ist ein Erbverzichtsvertrag infolge eines Notarfehlers unwirksam, kann nach der BGH-Rechtsprechung die Klage eines anderen gesetzlichen Erben auf Feststellung der Notarhaftung bereits vor dem Tode des Erblassers zulässig sein.[4] Zum Schaden in einem solchen Fall: Erhält jemand den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil, weil ein zuvor von ihm erklärter Erbverzicht i...mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 7. Formalien des Verzeichnisses

Rz. 67 Das Nachlassverzeichnis muss schriftlich erstellt und vom Vorerben unter Angabe des Datums unterschrieben werden. Der Nacherbe kann verlangen, dass das Verzeichnis nach § 2121 Abs. 3 BGB amtlich aufgenommen (Notar oder Beamter) und er nach § 2121 Abs. 2 BGB bei der Aufnahme hinzugezogen wird. Die Kosten der Aufnahme und der Beglaubigung fallen der Erbschaft zur Last. D...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / 1. Die praktische Bedeutung des gegenseitigen Erbvertrags

Rz. 18 Gegenseitige Erbverträge kommen in der Praxis relativ häufig in der Variante des Ehegattenerbvertrags vor, sehr häufig kombiniert mit einem Ehevertrag. Sie stammen nicht selten aus der Zeit der Geltung der notariellen KostO, als bei Beurkundung eines Ehe- und Erbvertrags die Kostenbegünstigung des § 46 Abs. 3 KostO gegolten hat, wonach für zwei Verträge (Ehevertrag un...mehr

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§ 10 Berufsrechtliche Pflic... / A. Wahl des sichersten Weges – Anwaltsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 1 Die Rechtsprechung bejaht u.U. auch Schadensersatzansprüche Dritter – etwaiger Erben – aus Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages. Nach den später entwickelten Grundsätzen des BGH (vgl. nachfolgend Rdn 2)[1] wäre eine Klage auf Feststellung der Anwaltshaftung u.U. auch schon zu Lebzeiten des Erblassers zulässig. Erhält ein Rechtsanwalt den Auftrag, ein von seinem Man...mehr

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§ 4 Erbschaftsvertrag / VII. Formulierungsbeispiel

Rz. 31 Sachverhalt als Ausgangspunkt:[46] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem gem...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 2 Gründe:

I. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsuchung und Beschlagnahme bei Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten

Ergänzender Hinweis: Nr. 58, 59 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 58 f.). Schrifttum: Amelung, Grenzen der Beschlagnahme notarieller Unterlagen, DNotZ 1984, 195; Bandisch, Mandant und Patient, schutzlos bei Durchsuchung von Kanzlei und Praxis?, NJW 1987, 2200; Hamm/Maxin, "Legal Privilege" für Syndikusanwälte?, AnwBl. 2015, 376; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwiegenheitspflicht eines Notars hinsichtlich des eröffneten Inhalts der letztwilligen Verfügung

Leitsatz 1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbes...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 1 Tatbestand:

1. Die Parteien streiten über die Befreiung eines Notars von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger ist Sohn aus erster Ehe des am 7.1.2016 verstorbenen A.S. Dieser setzte nach dem beim Nachlassgericht verwahrten Dokument in einem von dem Notar T. beurkundeten gemeinschaftlichen Testament vom 21.8.2012 mit seiner zweiten Ehefrau die Kinder aus zweiter Ehe zu ...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / Leitsatz

1. Im Rahmen des § 18 Abs. 2, 2. Halbs. BNotO hat die Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der verstorbene Beteiligte, wenn er noch lebte, bei verständiger Würdigung der Sachlage die Befreiung erteilen würde oder ob unabhängig hiervon durch den Todesfall das Interesse an einer weiteren Geheimhaltung entfallen ist (Fortführung von Senatsbeschluss v...mehr

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AGS 11/2020, Geschäftswert ... / 1 Sachverhalt

Auf entsprechenden Antrag der Beteiligten zu 2) nahm der beteiligte Notar das Nachlassverzeichnis ihrer verstorbenen Mutter auf. Darin wurden Aktiva von insgesamt 21.974,64 EUR und Passiva von insgesamt 902.431,36 EUR aufgeführt, der fiktive Nachlass wurde mit insgesamt 578.248,52 EUR ermittelt. Für seine Tätigkeit stellte der Notar der Beteiligten zu 2) insgesamt 3.180,51 EU...mehr

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Zerb 11/2020, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Eine sog. disquotale Einlage kann zu bösen Überraschungen führen, wenn dann unerwartet Schenkungssteuer anfällt. Fraglich ist, wer in diesem Falle Bedachter und Steuerschuldner ist: die Gesamthand oder die Gesellschafter als Gesamthänder. Relevant erscheint in diesem Zusammenhang neben der einschlägigen BFH Rechtsprechung insbesondere die vertragliche Gestaltung und Nutzung ...mehr

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AGS 11/2020, Geschäftswert ... / 2 Aus den Gründen

II. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 127 GNotKG, das der beteiligte Notar auf Anweisung des Landgerichtspräsidenten nach § 130 Abs. 2 S. 1 GNotKG beantragt hat. Die zur Überprüfung gestellte Kostenberechnung entspricht den gesetzlichen Formerfordernissen des § 19 GNotKG und kann damit tauglicher Gegenstand eines Kostenprüfungsverfahrens nach § 127 GNotKG sein. Gegenst...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / II. Die praktische Bedeutung der Frage

Das Grundbuchamt und das OLG Köln haben nach dem Gesagten stillschweigend für sich in Anspruch genommen, die Form des Stiftungsgeschäfts prüfen zu dürfen. Das überrascht, da sich die Prüfungskompetenz des Grundbuchamts nach § 20 GBO bestimmt; nach dieser Vorschrift aber kann lediglich die Vorlage der Auflassungsurkunde verlangt werden,[6] was in Rechtsprechung und Lehre unum...mehr

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FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 1 Tatbestand:

I. Die am … im Alter von … Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann … … ist am … vorverstorben, ebenso sind ihre Eltern vorverstorben. Die Beteiligte Ziff. 1 ist die (einzige) Schwester der Erblasserin. Beim Beteiligten Ziff. 2 handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Ulm. Am … haben die Erblasserin und ihr (späterer) Ehemann …...mehr

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ZErb 11/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, Handbuch, 7. Auflage 2020, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-73281-2, 129 EUR. Bereits in 7. Auflage liegt der Klassiker soll Testa...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / 5

Auf einen Blick Die Frage, ob das Stiftungsgeschäft unter Lebenden der notariellen Beurkundung bedarf, wenn sich der Stifter zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet, ist nach wie vor sehr umstritten. Materiell-rechtlich sprechen entgegen dem OLG Köln die besseren Argumente dafür, mit dem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers die Schriftform des § 81 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Schrifttum: Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstuf...mehr

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FF 11/2020, (Heimliche) Vat... / II. Schneller Vaterschaftstest bei "Mehrverkehr"?

Pränatale Vaterschaftstests sind, ausgenommen bei einem Sexualdelikt nach den § 176 – 179 StGB, das zur Schwangerschaft führte, unzulässig (§ 17 Abs. 6 GenDG). Damit soll verhindert werden, dass die Frage der Abstammung, aber auch andere in diesem Zusammenhang ermittelte Kriterien.[18] Einfluss auf die Entscheidung eines etwaigen Abbruchs der Schwangerschaft haben können.[19...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Materielle Voraussetzungen

Rz. 4 [Autor/Stand] Die in § 411 AO genannten Berufsgruppen sind abschließend, d.h. erfasst werden nur Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (vgl. § 3 Nr. 1–3 StBerG), sowie auch ausländische Dienstleister, die zur vorübergehenden und gelegentlichen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, wenn die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / I. Ausgangspunkt

Häufig verpflichtet sich der Stifter bei der Errichtung einer Stiftung unter Lebenden, ein Grundstück in das Vermögen der Stiftung zu übertragen. Nach dem Wortlaut des § 81 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf ein solches Stiftungsgeschäft der schriftlichen Form (§ 126 BGB). Dennoch verlangt ein Teil der Literatur die notarielle Beurkundung nach §§ 311b Abs. 1 S. 1, 128 BGB.[2] Das OLG Kö...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Die Teilung der Versorgungsanwartschaften eines Landesbeamten erfolgt nach § 16 VersAusglG über die gesetzliche Rentenversicherung. In den Fällen, in denen der andere Ehegatte ebenfalls landesrechtliche Beamtenanrechte oder aber Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat stellt sich immer wieder die Frage einer Verrechnungsvereinbarung. Diese hat der BGH gr...mehr

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ZErb 11/2020, Errichtung ei... / 1 Gründe:

I. Die Parteien streiten darum, ob der Vater der Parteien wirksam ein Vermächtnis zugunsten des Beklagten und Widerklägers angeordnet hat. Die Klägerin ist die Tochter, der Beklagte der Sohn des am 15.10.2015 verstorbenen Erblassers H … F … O … T … . In einem Erbvertrag vom 8.2.1982 mit seiner Mutter setzte der Erblaser, erbvertraglich bindend, seine Abkömmlinge nach den Rege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Mitteilungen nach dem StBerG

Schrifttum: Jehke/Haselmann, Der Schutz des Steuergeheimnisses nach einer Selbstanzeige, DStR 2015, 1036; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerbereinigungsgesetzes, StB 1989, 217; Pump, ABC der Einzelfragen zum Steuergeheimnis (§ 30 AO) – Teile 1 bis 5, StBp 2003, 20; Wessing, Nebenfolgen der Selbstanzeige, steueranwaltsmagazin 2010, 99; Weyand, Anhörungs- und Mitte...mehr

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FoVo 11/2020, Die Namensänderung als Vollstreckungshindernis

Den Namen kann man sich nicht aussuchen. Mit der Geburt erhält man ihn von den Eltern und kann ihn dann eigentlich nicht mehr loswerden. Also doch eigentlich kein Problem der Vollstreckung! Einmal tituliert ist der Schuldner – oder auch der Gläubiger – stets zu identifizieren. Leider stellt sich die Wirklichkeit anders dar. Es kann in unterschiedlichen Konstellationen zu Änd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die ...mehr

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ZErb 11/2020, Testamentswid... / 2 Gründe:

II. Die gemäß §§ 352 ff., 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 hat in der Sache keinen Erfolg. Die vom Nachlassgericht in dem angegriffenen Beschluss angenommene Erbfolge ist eingetreten. 1. Gemäß § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. D...mehr

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Rumänien / b) Einvernehmliche Scheidung vor dem Notar

Rz. 61 Die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar ist im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren grundsätzlich von der Voraussetzung bestimmt, dass die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder sogar adoptiert wurden. Eine Ausnahme von dieser Grundregel bildet die Scheidung einer Familie mit Minderjährigen v...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag wurde in den Vorauflagen von Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Ernst Johansson  () verfasst. Für die aktuelle Auflage hat Dr. Ansgar Firsching den Beitrag überarbeitet und angepasst.

A. Das schwedische internationale Eherecht I. Rechtsgrundlagen Rz. 1 Das schwedische internationale Privatrecht bezüglich des Eherechts ist im Gesetz 1904:26 über gewisse internationale Rechtsverhältnisse betreffend Ehe und Vormundschaft (IÄL), ferner für Ehen der Staatsangehörigen der Staaten des Nordischen Rates in der Verordnung 1931:429 über gewisse internationale Rechtsve...mehr

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Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

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Autoren

Prof. em. Dr. Suzana Bubić Šarčeva 3, 88000 Mostar, Bosnien-Herzegowina, E-Mail: suzana.bubic@unmo.ba, Tel.: 00387/61276694, BOSNIEN-HERZEGOWINA JUDr. Zuzana Chudáčková, advokátka bnt attorneys-at-law, s.r.o., Cintorínska 7, 81108 Bratislava, Slowakische Republik, Tel.: 00421/2 57880088, Fax: 00421/2 57880089, E-Mail: zuzana.chudackova@bnt.eu, SLOWAKISCHE REPUBLIK Notar Dr. Chri...mehr