Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einem Familienheim vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese gar nicht bzw. nur anteilig abziehbar. Dies ergibt...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.1 Einzelabschlüsse als Grundlagen des Konzernabschlusses

Rz. 26 Für die Prüfung von Konzernabschlüssen deutscher Mutterunternehmen sind die entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches ausschlaggebend. Die Prüfungsobjekte lassen sich dabei aus § 317 Abs. 1 – 5 HGB ableiten. Die Besonderheit eines Konzernabschlusses liegt in der Tatsache, dass sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen aller Konzernunternehmen ergibt....mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Weitergabe eines Familienheims (Zeilen 17 bis 22)

Der Erwerber kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers (Testament) oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung (Erbvertrag) des Erblassers auf einen Dritten übertragen muss (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4b und 4c ErbStG). Anwendungsfälle sind z. B. das Vermächtnis (auch Vorausvermächtnisse), ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungsrente und Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989

Leitsatz Nach Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 können Ruhegehälter und alle anderen wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die auf Grund der Sozialversicherungsgesetzgebung eines Vertragsstaates von diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer ihrer juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert ...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.5 Haftung des Konzernabschlussprüfers

Rz. 81 Der Konzernabschlussprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zum Schadensersatz verpflichtet, sofern sie ihre Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung, ihre Verschwiegenheitspflicht sowie das Verbot der Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen fahrlässig oder vorsätzlich v...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.4 International Financial Reporting Standards

Rz. 18 Die Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den IFRS finden sich in IFRS 10.4 [1] Für deutsche Mutterunternehmen sind diese Regelungen allerdings gegenstandslos, da sich die Konzernrechnungslegungspflicht nach wie vor aus den nationalen Umsetzungen der europäischen Richtlinien und Verordnungen ergibt. So ist auch für IFRS-Konze...mehr

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Deutscher Corporate Governa... / 6 Bewertung des DCGK

Rz. 58 Mit dem DCGK hat sich Deutschland hinsichtlich der Corporate Governance in Europa positiv profiliert. Nach Ansicht des Verfassers war die Anerkennung des DCGK durch die einzelnen Gesellschaften in den ersten Jahren akzeptabel. Auch im Jahr 2014 ist die Akzeptanz weiter angestiegen.[1] Im Schrifttum wird allerdings auf eine wahrnehmbare Differenzierung nach der Größe d...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.1 Einbezogene Jahresabschlüsse

Rz. 58 Da sich der Konzernabschluss aus den modifizierten Einzelabschlüssen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen nach § 290 Abs. 1 HGB ergibt,[1] können Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Regelungen aus Satzungen oder Gesellschaftsverträgen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken, vom...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.1 Prüfungsgrundsätze und Prüfungstechnik

Rz. 51 Die Durchführung der Konzernabschlussprüfung ist, unabhängig davon, ob der Konzernabschluss nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde, nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen vorzunehmen.[1] Die Konkretisierung dieser Prüfungsgrundsätze erfolgt in den IDW PS 200 und 201 n. F.[2] Während der IDW PS 200 allgemeine Grundsätze der Durch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 29 UStG wurde durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. h des Gesetzes v. 12.12.2019 [1] erstmals in das UStG eingefügt[2], und zwar mWv 1.1.2020.[3] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wurde zum 1.1.2020 aufgehoben.[4] Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG wird ab 1.1.2020 für die nach dieser Vorschrift begünstigten Umsätze nach den Voraussetzungen...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr: Am 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Der vertraglich vereinbarte Übergangszeitraum endete mit Ablauf des 31.12.202...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.3.1 Prüfungsbericht

Rz. 19 Aus dem Blickwinkel des deutschen Rechtssystems ist bei sämtlichen Abschlussprüfungen ein Prüfungsbericht nach § 321 HGB zu erstellen.[1] In Bezug auf Unternehmen von öffentlichem Interesse hat dieser darüber hinaus den Anforderungen von Art. 11 VO (EU) zu entsprechen, der die zusätzliche Erstellung eines Berichts an den PrA verlangt.[2] Allerdings besteht die Möglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltung: Pflicht zur Auskunft?

1 Leitsatz Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, einzelnen Wohnungseigentümern eine Auskunft zu erteilen. 2 Normenkette § 18 Abs. 4 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K verlangt vom Verwalter B eine Auskunft. Da B diese nicht erteilt, klagt K auf Auskunft. 4 Die Entscheidung Ohne Erfolg! Ein Wohnungseigentümer habe gegen die Verwaltung keinen Anspruch auf Auskunft. Nur "die Geme...mehr

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 1 Leitsatz

Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, einzelnen Wohnungseigentümern eine Auskunft zu erteilen.mehr

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt vom Verwalter B eine Auskunft. Da B diese nicht erteilt, klagt K auf Auskunft.mehr

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 2 Normenkette

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Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eigentlich ist der Fall einfach zu lösen. Selbst wenn eine Auskunft geschuldet war, hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese erteilen müssen. Im aktuellen Recht ist der Verwalter nur noch Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies übersieht das AG. Man kann aber fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Auskunft schuldet. Ausk...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 4.1 Verpflichtung zur Abzinsung

Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen; ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt und die verzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Eine verzinsliche Verbindlichkeit liegt vor, wenn ein Zinssatz von mehr als 0 % vereinbart wurde oder wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltung: Pflicht zur Aus... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Ein Wohnungseigentümer habe gegen die Verwaltung keinen Anspruch auf Auskunft. Nur "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Gesamtheit" könne von der Verwaltung Auskunft über die Verwaltungshandlungen verlangen. Parteien des Verwaltervertrags seien der Verwalter und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Verwalter sei aufgrund des Verwaltervertrags gem....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mitarbeiter in Quarantäne: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick In diesem sicherlich nicht alltäglichen Fall geht es um die Frage, ob eine Verwaltung das öffentliche Recht beachten und dafür sorgen muss, dass ihre Mitarbeitenden nicht erkranken. Einhaltung des öffentlichen Rechts Wir stellen an dieser Stelle regelmäßig Entscheidungen vor, die für das Verhältnis zwischen der Verwaltung und den Wohnungseigentümern eine Bedeut...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 3.2.3 Änderung der Berechnungsparameter

Der bilanzielle Wertansatz von abgezinsten Rückstellungen ist jährlich allein schon deshalb neu zu berechnen, da der Barwert mit der um den Zeitfortschritt veränderten Restlaufzeit (neu) berechnet werden muss. Dabei sind Änderungen der Bewertungsparameter nomineller Verpflichtungsbetrag, Abzinsungssatz und Restlaufzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Die durch die Deutsche Bundesba...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 3.2.2 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit ist eine wichtige Größe im Zuge der Wertermittlung einer Rückstellung, denn über die Dauer der Restlaufzeit sind Kostensteigerungen bei der Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berücksichtigen, entsprechend der Restlaufzeit ist der Zinssatz für die Abzinsung der Rückstellung als "restlaufzeitadäquater" Zinssatz zu bestimmen und über diesen Zeitrau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, die das aktuelle Gesetz und seine dogmatischen Grundlagen nicht "lebt". Nach dieser Dogmatik steht den Wohnungseigentümern eine rechtsfähige Gemeinschaft gegenüber, in der die Wohnungseigentümer Rechte, aber auch Pflichten haben. Eine dieser Pflichten besteht darin, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 4.3 Abzinsungssatz

Der Abzinsung ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG ein Zinssatz von 5,5 % zugrunde zu legen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Restlaufzeit (was bestimmte Berechnungen im Vergleich zur handelsrechtlichen Berechnung vereinfacht). Die Abzinsung reduziert die Höhe der Rückstellung. Da der steuerliche Zinssatz wesentlich höher ist als die aktuellen Marktzinssätze, die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 3.2 Abzinsung von Rückstellungen

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abzuzinsen. Dazu sind neben dem nominellen Verpflichtungsbetrag die beiden Parameter Abzinsungszinssatz und Restlaufzeit zu bestimmen. Mithilfe dieser Parameter ist der Barwert des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berechnen. Der so ermittelte, abgezinste nominelle Verpflichtungsbetrag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 4.2 Nomineller Verpflichtungsbetrag

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. f EStG sind bei der Bewertung einer Rückstellung die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, d. h. künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen nicht berücksichtigt werden. Dementsprechend ist der nominelle Verpflichtungsbetrag nach Preis- und Kostenverhältnissen am jeweiligen Bilanzstichtag zu ermitteln. Zukünftig erwartete Preissteiger...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abzinsung einer Rückstellung (Handelsbilanz)

Die Huber GmbH schätzt die nominale Verpflichtung aus einem Rechtsstreit zum aktuellen Abschlussstichtag am 31.12.01 auf 100.000 EUR. Sie geht davon aus, dass der Rechtsstreit 2 Jahre dauert und sie zum 31.12.03 in Anspruch genommen wird. Da die Laufzeit der Verpflichtung mehr als ein Jahr beträgt, ermittelt die Huber GmbH den Erfüllungsbetrag der Rückstellung zum 31.12.01 fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss: Beschlussfassung / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer den Wirtschaftsplan genehmigt hatten, sei nicht insgesamt nichtig. In Betracht komme, was aber keiner Entscheidung bedürfe, allenfalls eine Teilnichtigkeit. Jedenfalls insoweit Verpflichtungen zu den Vorschusszahlungen beschlossen worden seien, habe eine Beschlusskompetenz bestanden. Nur dieser Beschlussteil sei aber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 5 Hinweis

Problemüberblick B darf nach den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer seine Räume weder zu Wohnzwecken selbst gebrauchen noch nutzen, mithin vermieten. Gegen diese Verpflichtung verstößt B, da er die Räume offensichtlich nicht im Sinne des WEG gewerblich benutzt, sondern Mietern tage- oder wochenweise zu Wohnzwecken zur Verfügung stellt. Dadurch verstößt B gegenüber der Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorschuss: Beschlussfassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. Das LG – Einzelrichter – ist der Ansicht, dieser Beschluss könne auch gefasst werden, indem die Wohnungseigentümer bloß "den Wirtschaftsplan" beschließen. In diesem Beschluss ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Klage auf Abberu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, auch nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Recht bestehe ein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters nur dann, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheine. Zwar könne ein Verwalter seit dem 1.12.2020 jederzeit abberufen werden. Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, die dieser Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ex-Wohnungseigentümer: Aufw... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es erneut um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten getilgt hat, die man der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jedenfalls formal zuordnen muss (beispielsweise Verträge dürften nicht namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen worden sein), Aufwendungsersatz nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der kleine Fall fragt, was für Beschlüsse nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. gilt: Gelten diese weiter oder sind sie am 1.12.2020 unwirksam geworden? Ferner wird § 9a Abs. 2 WEG betrachtet und abgelehnt, dass ein Schaden der Wohnungseigentümer ein Schaden sei, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verfolgen könne. Alte Beschlusskompetenzen Wenn die Wohnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zwar verpflichtet, Vereinbarungen einzuhalten. Nutze ein Eigentümer seine ihm als Teileigentum zugewiesene Einheit zu Wohnzwecken oder umgekehrt eine ihm als Wohnungseigentum zugewiesene Einheit zu anderen Zwecken, könne von ihm daher grundsätzlich Unterlas...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 3.1 Ermittlung des nominellen Verpflichtungsbetrags

Die Bewertung von Rückstellungen ist in § 253 Abs. 1 und 2 HGB geregelt. Zweifelsfragen hat das IDW im RS HFA 34 konkretisiert. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der Verpflichtung anzusetzen. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich also nach den Aufwendungen, die im Zeitpun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Vorschuss: Nic... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einem Verfügungsanspruch. Ohne einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG fehle es nämlich an einer Verpflichtung, Vorschuss zu zahlen. Unter der Geltung des seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrechts folgten Zahlungsansprüche nur aus Beschlüssen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen oder über die Nachschüsse. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Aufwendungs- und... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht der BGH nicht so! Anders als AG und LG hält er es für möglich, dass der Verwaltung durch die Erhaltungsmaßnahmen ein Anspruch zusteht, den sie dem Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entgegenhalten kann. Denn einer Verwaltung stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der ihr bei der Geschäftsführung entstandenen Aufwendungen zu. Der Verwaltervertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Aufwendungs- und... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, ob eine Verwaltung befugt ist, den Willen der Wohnungseigentümer zu ignorieren. Andererseits und vorrangig geht es um das Problem, ob eine Verwaltung von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ersatz verlangen kann, wenn sie eigenmächtig gehandelt hat. Dies bejaht der BGH. Bindung an Beschlüsse Fassen die Wohnungseigent...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abzinsung / 4.4 Restlaufzeit

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung für eine ungewisse Verpflichtung am Bilanzstichtag ist nach BMF, Schreiben v. 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05), Rz. 24 nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu schätzen. Abzinsungszeitraum ist bei Geldleistungsverpflichtungen der Zeitraum bis zur Fälligkeit. Ist die Zahlung in mehreren Teilbeträgen zu entrichten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Klage auf Abberu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf hat, dass der Verwalter abberufen und dessen Vertrag gekündigt wird. Der Fall hat eine besondere "Brisanz", weil die Antworten erstmals nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Recht zu geben sind. Denn bei einer Beschlussersetzungsklage ist immer das Recht maßgeblich, das am Tag der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störung: Mitstörung des Son... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Lieferfahrzeuge das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum oder beide Rechte beeinträchtigen. Daneben ist zu beantworten, ob B überhaupt gegen die Bestimmungen der Wohnungseigentümer verstößt: Immerhin hatten die Wohnungseigentümer erlaubt, dass Lieferfahrzeuge die Durchfahrt vorübergehend versperren dürfen. Wo ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 25 ErbStG wurde mit Wirkung vom 1.1.2009 aufgehoben. Rz. 2 § 25 ErbStG betraf den Erwerb von Vermögen, dessen Nutzungen dem Schenker oder dem Ehegatten des Schenkers bzw. Erblassers zustehen oder das mit einer Rentenverpflichtung bzw. der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen zugunsten dieser Personen belastet war. § 25 ErbStG ordnete unter näheren Vor...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Miete ist einmal, dass es sich um Wohnraum handelt, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen worden ist, d. h., Dienst- und Mietvertrag sind nicht getrennt voneinander abgeschlossen worden, sondern der Wohnraum wird im Rahmen des Dienstverhältnisses ohne besonderen Mietvertrag daneben überlassen und di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Wesentliche Änderungen ab 1.1.2009

Rz. 6 Ist ein Erwerb mit einer Nutzungs-, Rentenlast oder mit der Verpflichtung zu sonstigen wiederkehrenden Leistungen belastet, ist der Kapitalwert der Belastung nun bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs abzuziehen, unabhängig davon, zu wessen Gunsten die Last zu erbringen ist.[1] Der Vorbehaltsnießbrauch bietet sich nunmehr wieder als Gestaltungsinstrument bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.1 Veröffentlichungspflicht (Satz 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen sind verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse ihrer Rechnungslegung zu veröffentlichen. Für die Veröffentlichung sind der elektronische Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) und die eigene Internetpräsenz zu nutzen. Dazu hat die Krankenkasse eine für Versicherte (Mitglieder, Familienversicherte) verständliche Form zu wählen. Inhaltliche Angaben und D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen, ihre Mitglieder über die Verwendung ihrer Mittel in verständlicher Weise zu informieren. Die Versicherten können auf dieser Grundlage die Wirtschaftlichkeit ihrer Krankenkasse und die Verhältnismäßigkeit des Beitragssatzes beurteilen sowie eine sachgemäße Entscheidung über das Wahlrecht der Krankenkasse (§ 175) treffen. Gl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 12 Weitere Voraussetzung für die verkürzten Fristen bei der Ausübung des Kündigungsrechts des Vermieters ist die Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung darf dem Mieter also erst dann zugehen, wenn das Dienstverhältnis beendet ist; eine vorher zugehende Kündigung ist allerdings nicht unwirksam, sondern beendet das Mietverhältnis zum nächstzulässigen Te...mehr