Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / I. Grundsätze ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

Rz. 57 Nach der Inbesitznahme des Nachlasses beginnt für den Testamentsvollstrecker der "Alltag" seiner Verwaltungstätigkeit. Nach § 2216 BGB hat der Testamentsvollstrecker nicht nur das Recht, sondern gegenüber den Erben und Vermächtnisnehmern auch die Pflicht, den Nachlass zu verwalten. Die Verwaltung umfasst alle Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung, Mehrung und Nutzun...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / VI. Auslagenersatzanspruch neben dem Vergütungsanspruch

Rz. 77 Über § 2218 Abs. 1 BGB findet auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Erben und dem Testamentsvollstrecker Auftragsrecht Anwendung. Gemäß § 670 BGB sind die Erben daher dem Testamentsvollstrecker gegenüber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Praxishinweis Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht rechtlich vo...mehr

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Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.3 Ausschluss der Hinzurechnung bei Schachtelbeteiligungen

Rz. 348 Die Hinzurechnung von Beteiligungserträgen ist nach § 8 Nr. 5 GewStG ausgeschlossen, soweit sie die Voraussetzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 GewStG für Schachtelbeteiligungen erfüllen. Schachteldividenden sind danach in voller Höhe von der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG ausgenommen, sodass für diese Beteiligungserträge eine gewerbesteuerliche Doppelbelastung vermieden...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 2. Verhältnis zum Familien- und Betreuungsgericht

Rz. 17 Auf Grund der unmittelbaren Ableitung seiner Rechte vom Erben unterliegt der Testamentsvollstrecker auch im Verhältnis zu minderjährigen Erben keiner Kontroll- oder Anordnungsfunktion durch das Familien- oder Betreuungsgericht.[39] Nimmt ein Elternteil eine Doppelrolle wahr als Testamentsvollstrecker für den minderjährigen Erben einerseits und als dessen gesetzlicher V...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 3. "Vollmachtlösung"

Rz. 17 Diese Lösung geht von der Überlegung aus, dass das Handelsgeschäft in den Nachlass gefallen ist und damit grundsätzlich den Erben zusteht. Der Testamentsvollstrecker soll nun dieses Handelsgeschäft im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter weiterführen. Diese von der Rechtsprechung[17] grundsätzlich anerkannte Lösung erfordert, dass der Erbe seine Haftung für die ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / V. Ermittlung der Nachlassaktiva

Rz. 23 Auch bezüglich der Aktiva unterscheiden sich die zu vollstreckenden Nachlässe sehr. Gut strukturierte, idealerweise durch ein zielgerichtetes Estate Planning vorbereitete Nachlässe sind hier sicherlich deutlich besser aufgestellt als die ungeplanten Vermögen. Typischerweise finden sich in derartigen Nachlässen folgende Vermögenswerte:mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / C. Exkurs: Unternehmerische Testamentsvollstreckung und Transparenzregister

Rz. 62 Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Von seiner Zielrichtung her soll die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindert werden. Rz. 63 Die Meldepflichten zum Transparenzregister gelten für "Vereinigungen" i.S.d. § 20 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / b) Vermögensanlagen

Rz. 41 Die Anlage von Geldern durch den Nachlassverwalter wird in Rechtsprechung und Schrifttum praktisch nicht diskutiert. Die sachgerechte Lösung muss daher durch Rückgriff auf die Grundsätze zur Anlageentscheidung durch Testamentsvollstrecker gefunden werden, wobei die Besonderheiten der Nachlassverwaltung zu berücksichtigen sind. Rz. 42 Bei der Anlage von Geldern wird ein...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / c) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Nachfolgeklausel

Rz. 68 Diese Form der Nachfolgeklausel findet sich häufig in individuell gestalteten Gesellschaftsverträgen. Zu unterscheiden ist zwischen Rz. 69 Durch die erbrechtliche Nachfolgeklausel wird im Gesellschaftsvertrag in Abänderung der Vorschr...mehr

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Haftung / 1 Haftung des Vertreters (§ 69 AO)

Vertreter i. S. d. §§ 34 und 35 der Abgabenordnung (AO) haften für die vom Vertretenen geschuldete Umsatzsteuer, wenn diese infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt wurde. Die Haftung umfasst ggf. auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.6 Benutzung

Rz. 190 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG verlangt, dass das gemietete, gepachtete oder geleaste Wirtschaftsgut im Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers benutzt wird. Unter Benutzung ist die Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers zu verstehen. Das Wirtschaftsgut muss dazu bestimmt sein, dem Gewerbebetrieb al...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 3. Lösungsansatz

Rz. 37 Das Rechtsinstitut der Testamentsvollstreckung kann hier seine gesamten Vorzüge ausspielen. Zwar kann der Erblasser gem. § 2065 Abs. 2 BGB keinem Dritten die Bestimmung derjenigen Person überlassen, die eine Zuwendung erhalten soll. Auch kann er eine rechtlich nicht existierende juristische Person nicht zum Empfänger des Nachlasses machen. § 84 BGB macht hiervon jedoc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.4 Mitunternehmerschaft

Rz. 374 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG setzt weiterhin voraus, dass ein gewerbliches Unternehmen als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG an der ebenfalls gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Der Anteil an der Personengesellschaft muss zum Betriebsvermögen des Gesellschafters gehören. Zudem muss der Gesellschafter Mitunternehmer s...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / B. Regelfall: Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 2 Den gesetzlichen Regelfall beschreiben § 2203 BGB als (reine) Abwicklungsvollstreckung sowie § 2204 BGB als Auseinandersetzungsvollstreckung bei mehreren Erben. Entsprechend ihrer Stellung als gesetzlichem Regelfall greifen diese Regelungen immer dann, wenn der Erblasser zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers keine anderweitigen Bestimmungen getroffen hat und sich...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / II. Vertrauen

Rz. 6 Empirische Untersuchungen[7] zeigen, dass die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers überwiegend nach dem Vertrauensverhältnis erfolgt und die Qualifikation nur in 28 % der Fälle eine Rolle spielt. Allerdings zeigt sich auch: je höher das Vermögen, desto größer die Tendenz, einen professionellen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Das oft über Jahrzehnte währen...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / bb) Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung

Rz. 113 Im Rahmen dieser Prüfung hat jeder unter die Regelungen der MiFID fallende Anbieter eine Klassifizierung seiner Kunden in die Gruppen Privatkunden, Professionals und Eligible Counterparties (geeignete Gegenparteien) vorzunehmen. Jeder Kunde muss zudem über seine Einstufung informiert werden und kann eine Herauf- oder Herabstufung beantragen. Privatkunden müssen seith...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VI. Bonität

Rz. 14 Einen Kontrapunkt zu der starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. Die Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers kann nicht nur in der Ausführung einer pflichtwidrigen Handlung bestehen, sondern auch in einem Unterlassen, insbesondere einer Nichterfüllung ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / IV. Umsatzsteuer

Rz. 100 Eine nachhaltige Tätigkeit führt nach § 2 Abs. 1 S. 3 UStG, sofern sie zur Erzielung von Einnahmen und selbstständig ausgeübt wird, zur Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 UStG. Der Amtsinhaber, der nur einmalig tätig wird, handelt nicht in Wiederholungsabsicht.[183] Umsatzsteuer fällt in diesen Fällen nicht an. Ist eine Testamentsvollstreckung allerd...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 16. Keine Befreiung von § 181 BGB bei überhöhter Entnahme

Rz. 43 Zwar reicht die Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers grundsätzlich so weit, dass eine Verfügung auch dann wirksam ist, wenn sie der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses widerspricht. Weiterhin kann der Testamentsvollstrecker zur ausschließlichen Erfüllung einer Verbindlichkeit auch mit sich selbst kontrahieren, so z.B. zur Erfüllung eines fälligen Vergütun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.1 Rechte

Rz. 256 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG betrifft die zeitlich befristete Überlassung von Rechten. Rechte i. S. d. Vorschrift sind Immaterialgüterrechte. Hierunter sind subjektive Rechte zu verstehen, die an immateriellen Wirtschaftsgütern bestehen und einen selbstständigen Vermögenswert haben. Aus ihnen müssen sich Nutzungsbefugnisse und Abwehrrechte ergeben. Zudem müssen si...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VI. Amtliche Erstellung

Rz. 54 Nach § 2215 Abs. 3 BGB kann der Erbe verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen zu werden. Der Testamentsvollstrecker ist gem. § 2215 Abs. 4 Alt. 1 BGB berechtigt und nach § 2215 Abs. 4 Alt. 2 BGB auf Verlangen des Erben verpflichtet, das Verzeichnis als amtliches Nachlassverzeichnis errichten zu lassen. Zuständig hierfür sind nach § 20 Abs. 1 BNotO die ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.2 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 138 Hinzuzurechnen sind die Renten bzw. dauernden Lasten nur insoweit, als sie bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Hätten sie nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG nicht abgezogen werden dürfen, ist die gewerbesteuerliche Gewinnermittlung zu korrigieren. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG scheidet aus. Rz. 139 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.4 Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe (§ 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG)

Rz. 294 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG nimmt Aufwendungen von der Hinzurechnung aus, die nach § 25 KSVG Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind. Ohne diese Ausnahme würden die Aufwendungen mit Künstlersozialabgabe und GewSt belastet. Ob auf die Aufwendungen tatsächlich Künstlersozialabgabe erhoben wird, ist unerheblich. Rz. 295 Bemessungsgrundlage für die Künst...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / c) Entlassung aus anderen wichtigen Gründen:

Rz. 18 Hierunter werden im Wesentlichen drei Fallgruppen verstanden: Praxishinweis Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um ein sehr individuelles erbrechtliches Gestaltungsmittel. Entsprechend einzelfallbezogen erscheint daher die Rechtsprechung. Der geschäftsmäßige Testamentsvollstrecker ist d...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 38 Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, bestehend aus 1. _________________________, 2....mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung

Verschiedene Regelungen im EStG und in der EStDV führen zur Abgabepflicht innerhalb der in Tz. I.3 genannten Fristen. Grundsätzlich ist für die Frage der Abgabepflicht einer ESt-Erklärung danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Auszug aus dem Formular EST 1 A: Arbeitnehmer: Besteht das Einkommen ganz ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung

Grundsatz: Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des Kalenderjahres – sog. Veranlagungszeitraum (VZ) – nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem VZ bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 EStG (Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung des Steuerabzugs) und § 46 EStG (bestimmte Arbeitnehmerfälle) eine Veranlagung unterbleibt. Grundsätzlich hat der Steue...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 2. Unterlagen zur Steuererklärung

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft nicht ausschließlich die ESt-Erklärung, sondern auch weitere Unterlagen zur Steuererklärung. Im Einzelnen sind Einnahmenüberschussrechnungen (vgl. § 60 Abs. 4 S. 1 EStDV), Bilanzen einschl. Gewinn- und Verlustrechnungen (vgl. § 5b Abs. 1 EStG) und Gewinnermittlungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durch...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage AV

Mithilfe der Angaben in der Anlage AV wird ein (zusätzlicher) Sonderausgabenabzug für sog. "Riesterverträge" geltend gemacht. Hierzu ist die elektronische Übermittlung der Daten seitens des Anbieters unbedingte Voraussetzung. Der Sonderausgabenabzug wird grds. für sämtliche vom Anbieter übermittelten Altersvorsorgeverträge gewährt. Es sind nicht mehr die Verträge anzugeben, f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Letzterwerb von Todes wegen

Rz. 9 Nach dem Wortlaut des § 27 Abs. 1 ErbStG gilt die Vorschrift nur für Erwerbe von Todes wegen. Diese Aussage beschränkt sich eindeutig auf den Letzterwerb. Eine Begünstigung des Vorerwerbs scheidet – auch im Billigkeitswege – aus.[1] Für den Vorerwerb fehlt eine entsprechende Einschränkung. Insoweit kann als Vorerwerb sowohl ein Erwerb von Todes wegen als auch eine Sche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.3 Freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr. 2 Alt. 1 EStG)

Rz. 94 Die Freiwilligkeit einer Zuwendung liegt nur dann vor, wenn der Leistende zu ihr weder aufgrund eines Gesetzes noch durch vertragliche Vereinbarung oder behördliche Auflage verpflichtet ist, wenn die Zuwendung vielmehr ausschließlich in seinen Willen gestellt ist. Eine sittliche Verpflichtung beseitigt nicht den Charakter der Freiwilligkeit.[1] Auch Leistungen aufgrun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.6 Gewährung der Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI EStG

Rz. 19 Die Gewährung von Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI. EStG umfasst zunächst das in §§ 90, 91 EStG vorgesehene Verfahren: Dabei ermittelt die zentrale Stelle zunächst den Zulageanspruch (§ 90 Abs. 1 EStG), veranlasst die Auszahlung (§ 90 Abs. 2 EStG), fordert ggf. – nach Überprüfung (§ 91EStG) – unberechtigt ausgezahlte Zulagen zurück (§ 90 Abs. 3 EStG) und setzt auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.5 Übermittlung der Identifikationsnummer (§ 139b AO)

Rz. 18a Die Id-Nr. (§ 139b AO) fungiert in den Meldeverfahren der Finanzverwaltung als eindeutiges Zuordnungsmerkmal für den Datenaustausch. Die betroffene Person hat daher der mitteilungspflichtigen Stelle ihre Id-Nr. mitzuteilen (§ 22a Abs. 2 S. 1 EStG). Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann die mitteilungspflichtige Stelle die Id-Nr. im maschinellen Anfrageverfahren n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.1 Allgemeines/Entstehungsgeschichte

Rz. 81 Aus der Entstehungsgeschichte (Rz. 2ff.) des § 12 Nr. 2 EStG ergibt sich, dass die Vorschrift in neuerer Zeit im Wesentlichen die folgenden Änderungen erfahren hat: Das EStRG 1975 schloss ab 1975 neben "freiwilligen Zuwendungen" auch "Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" vom Abzug aus mit der Folge, dass sämtliche freiwilligen Unterhaltslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.3.2 Zurechnung von Einkünften

Rz. 104 Nach der Rspr. des BFH[1] ist § 12 Nr. 2 EStG lediglich als Vorschrift der Einkommensverwendung zu sehen, die mit dem Problemkreis der Zurechnung von Einkünften oder auch der Zuwendung einer Einkunftsquelle nichts zu tun hat. Die gegenteilige Rspr.[2], nach der § 12 Nr. 2 EStG als bei allen Einkunftsarten zu berücksichtigender übergreifender Rechtsgedanke auch im Ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.5 Verfahrenskosten

Rz. 152 Nach der Rspr. des BFH vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (Rz. 34) waren Aufwendungen für die Strafverteidigung dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein betriebliches (berufliches) Verhalten veranlasst war.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.5 Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (§ 12 Nr. 2 Alt. 3 EStG)

Rz. 99 Der Begriff der Zuwendung deckt sich mit dem Tatbestandsmerkmal der Alt. 1 und 2 des § 12 Nr. 2 EStG (Rz. 86ff.). Steht der Leistung des Stpfl. an die unterhaltsberechtigte Person eine adäquate Gegenleistung gegenüber, fehlt es an einer die Abzugssperre auslösenden unentgeltlichen Zuwendung i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG, z. B. bei der Zahlung von Arbeitslohn im Rahmen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 4.2.4 Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr. 2 Alt. 2 EStG)

Rz. 96 Die Bestimmung ist eingefügt worden durch das EStRG v. 5.8.1974 (BGBl I 1974, 1769; BStBl I 1974, 530; Rz. 3). Die Gesetzesänderung schloss die Lücke, die bisher zwischen den "freiwilligen Zuwendungen" und den "Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen" bestand. Bis 1974 war es möglich, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, der (als schuld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr