Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 Um sich vor einer Einstellung Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen, kann der Arbeitgeber ihn im Rahmen des Einstellungsgesprächs mündlich befragen. Häufig muss der Bewerber auch bereits zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs einen Personalfragebogen des Arbeitgebers ausfüllen. Der Personalfragebogen ist die formularmäßige Zus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 6 Verfahrensrechtliche Regelungen (Abs. 4 und 5)

Rz. 67 Der Stpfl. hat gem. § 4g Abs. 5 S. 1 EStG unabhängig von der Gewinnermittlungsart der Finanzbehörde "unverzüglich" "die Entnahme" oder ein Ereignis i. S. d. Abs. 2 (Ersatzrealisationstatbestände) anzuzeigen. Unverzüglich war grundsätzlich bis zur Änderung der Regelung mit dem ATADUmsG in diesem Zusammenhang im Einklang mit § 121 Abs. 1 S. 1 BGB auszulegen. Dies bedeu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Baustellenunfall: Deliktisc... / 2 OLG Bamberg, Urteil vom 11.9.2002 – 8 U 29/02

Zum Sachverhalt Im Jahr 2000 führte die Klägerin auf einer Baustelle Installationsarbeiten aus. Einer ihrer Arbeiter stürzte am 1.2.2000 durch eine unzureichend abgedeckte, 1 m2 große Aussparung in der Geschossdecke über dem Kellergeschoss. Die Klägerin machte gegenüber den Sicherheitskoordinatoren dieser Baustelle die Kosten geltend, die ihr durch die fast zwei Monate dauern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen und Verfahren

Rz. 3 Zuständig zur Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist bei Urteilen und Prozessvergleichen der Rechtspfleger des für die erste Klauselerteilung zuständigen Gerichts nach § 20 Nr. 12 RPflG. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 724 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW-RR 2006, 1575). Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 Abs. 3 ZPO). Für die Erteilung der weiteren Ausfertigun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Festlegen der Zuständigkeit... / 2.1 Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz ermitteln

In einem ersten Schritt sind die Pflichten und Aufgaben des Unternehmens aus den für das Unternehmen relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (den Gesetzen, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften), den internen Vorgaben sowie ggf. speziellen Anforderungen von Kunden, Partnern, Versicherungen etc. zu ermitteln und in einer Übersicht zu dokumentieren...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 3 AMS-Element "Ermittlung von Verpflichtungen"

3.1 Zielsetzung Ein AMS betont die Eigenverantwortung des Unternehmens und damit vor allem des Unternehmers und seiner Führungskräfte. Eigenverantwortung setzt natürlich auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechende Kenntnisse voraus. Die wesentlichen Inhalte der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zählen hierzu. Zurecht beklagen aber Unternehmer und Führ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 6 Ärztliche Pflichten und Anforderungen

6.1 Pflichten des Arztes "Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 3.2 Anforderungen an die "Ermittlung von Verpflichtungen" und Hinweise zur Umsetzung

Für eine systematische Ermittlung und Umsetzung der für das Unternehmen relevanten Verpflichtungen empfiehlt der "nationale Leitfaden", ein geeignetes Verfahren einzuführen und aufrecht zu halten. Zu den relevanten Rechtsvorschriften gehören auch Auflagen, die sich z. B. aus Genehmigungen, Erlaubnissen von Behörden, aus Sachverständigenprüfungen oder aus behördlichen Betrieb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 5 Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge

Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge waren in mehreren Verordnungen zum Arbeitsschutz vorgegeben, z. B. nach Gefahrstoffverordnung, nach Biostoffverordnung oder nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Die ArbMedVV führt die Vorgehensweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zusammen, sodass in den Fachverordnungen nur noch die generelle Pflic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 5.2 Pflichten der Beschäftigten

Aus den einzelnen Regelwerken, insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 1, ergeben sich aber auch Pflichten für die Beschäftigten. Die wesentlichsten sind: Befolgen der Weisungen, die der Unternehmer oder eine Führungskraft zum Zweck des Arbeitsschutzes erteilt, bestimmungsgemäße Benutzung der zur Verfügung gestellten Persönlichen Schutzau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9 Pflichten des Arbeitnehmers

9.1 Arbeitsleistung als Hauptpflicht 9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Arbeitspflicht Rz. 132 Grundlage der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung ist der Arbeitsvertrag, der vertragstypische Verpflichtungen i. S. v. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB begründet. Die Arbeitspflicht ist die dem Arbeitnehmer obliegende Hauptpflicht. Wie in Zusammenschau mit § 611a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 5 Mitwirkung, Rechte und Pflichten der Beschäftigten

5.1 Festlegung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte Ein wirksamer Arbeitsschutz gelingt nur, wenn die Beschäftigten nicht nur Gegenstand des Arbeitsschutzes sind, sondern ihnen auch geeignete Mitwirkungsmöglichkeiten angeboten und sie zum Mitwirken motiviert werden. Die Einbindung der Beschäftigten sollte daher geregelt werden. Dabei ist insbesondere festzulegen: die Berei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 611a Vertragstypische Pflichten beim Arbeitsvertrag

1 Vertragsanbahnung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses sind die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts maßgebend. Es entsteht ein Vertragsanbahnungsverhältnis als Rechtsverhältnis i. S. d. § 241 Abs. 2 BGB, das zu Aufklärungs-, Verschwiegenheits-, Mitwirkungs- und Obhutspflichten führen kann. Ggf. sind Rechte des Betriebsrats zu beachten; Fra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führungskräfte / 2 Pflichten im Arbeitsschutz

Die oben beschriebenen allgemeinen Pflichten lösen im Bereich Arbeitsschutz typischerweise folgende Verantwortungen für Führungskräfte aus (beispielhaft): ständige bzw. regelmäßige Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands der Arbeitsplätze, von Arbeitsmitteln, Maschinen und Einrichtungen; Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch die Beschäftigten, z. B. das T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 4 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Nach § 3 Abs. 1 ArbMedVV muss der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sorgen. Dabei hat er die Vorschriften der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) einschließlich Anhang und die erstellten und bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 4 ArbMedVV). Bei Einhaltung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflichtenübertragung / 2 Wie Pflichten übertragen?

§ 13 Abs. 2 ArbSchG/DGUV-V 1 fordern ausdrücklich die Schriftform. Zumindest sollte bei allen Stellenbeschreibungen, Arbeitsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Führungskräften darauf geachtet werden, dass die Wahrnehmung von Aufgaben zur Erfüllung des Arbeitsschutzes ausdrücklich mit zu den Leistungen der Führungskraft gehört. Ist das nicht der F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 6.1 Pflichten des Arztes

"Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse versc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 1 Zusammenfassung von Pflichten

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die Rechtsgrundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in der betrieblichen Praxis: In 6 Fachverordnungen wird verpflichtend Bezug genommen. Achtung Arbeitssicherheitsgesetz Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen nach dem Arbeitssicherhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflichtenübertragung / 1 Warum Pflichten übertragen?

Das gesamte deutsche Arbeitsschutzrecht fußt darauf, dass zunächst stets der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Seine Haftbarkeit reicht sehr weit und ist vielen Betroffenen in Arbeitgeberfunktionen nicht bewusst. So spielt z. B. bei einem Unfall infolge des Fehlverhaltens eines Beschäftigten oft die Frage eine unerwartet große Rolle, ob dem Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 10 Anhang: Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge

Der Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat 4 Teile: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen[1] Organismen, Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen, Sonstige Tätigkeiten. Jeder Teil beschreibt die Anlässe für Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge, Teil 1 führt auch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 4.1 Regelung durch die oberste Leitung

Die oberste Leitung bestimmt alle finanziellen und betrieblichen Entscheidungen. Sie trägt somit auch die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, da diese ein untrennbarer Bestandteil der unternehmerischen Gesamtverantwortung ist. Fast alle Arbeitsschutzvorschriften richten sich daher an den Arbeitgeber bzw. die oberste Leitung. Abb. 3 benennt die wes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Arbeitspflicht

Rz. 132 Grundlage der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung ist der Arbeitsvertrag, der vertragstypische Verpflichtungen i. S. v. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB begründet. Die Arbeitspflicht ist die dem Arbeitnehmer obliegende Hauptpflicht. Wie in Zusammenschau mit § 611a Abs. 2 BGB hervorgeht, steht sie im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Pflicht des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.6 Außerdienstliches Verhalten

Rz. 178 Im Grundsatz ist der Arbeitnehmer in der Gestaltung seines außerdienstlichen Handelns frei,[1] da er sich nur für die Dauer der Arbeitszeit den Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag unterwirft. Eine Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung einer bestimmten Verhaltensweise außerhalb des Dienstes setzt zumindest voraus, dass sich das außerdienstliche Verhalten auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.7 Meinungsäußerung, gewerkschaftliche/politische Betätigung

Rz. 179 Bei der Frage, welche Äußerungen ein Arbeitnehmer zu unterlassen hat, ist wegen der mittelbaren Drittwirkung, die die Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privaten entfalten können,[1] die besondere Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten. Geschützt wird durch Art. 5 Abs. 1 GG jedoch nur die Meinungsäußerung als Äußerung eines Werturteils als wertende Betrachtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzorganisation / 1 Welche Fachkräfte wirken bei der Arbeitsschutzorganisation mit?

Arbeitgeber Er hat die Generalverantwortung für die Arbeitssicherheit und damit auch für die organisatorische Struktur seines Unternehmens. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften müssen die bestellten oder berufenen Organe (Vorstand, Geschäftsführung etc.) diese Pflichten wahrnehmen. Einzelne Aufgaben im Arbeitsschutz kann der Arbeitgeber auf "zuverlässige und fachkundige P...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 5.2 Angebotsvorsorge

Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anbieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, die Angebotsvorsorge weiter regelmäßig anzubieten (§ 5 Abs. 1 ArbMedVV). In § 5 Abs. 1 ArbM...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Arbeits- und ... / 2 Compliance-Managementsysteme (CMS) im Arbeits- und Umweltschutz implementieren

Ein CMS im Arbeits- und Umweltschutz basiert i. W. auf den rechtlichen Vorschriften und Genehmigungen in dem Bereich. Der Erfolg beruht darauf, dass aus den geltenden Vorschriften konkrete Pflichten formuliert, delegiert und dokumentiert umgesetzt werden. Aus den Pflichten muss transparent hervorgehen, wer, was, wann, wie zu tun hat. Der Aufbau und der Inhalt eines CMS im Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.3 Tätigkeiten als Arbeitszeit

Rz. 151 Für die Frage, welche Tätigkeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, ist entscheidend, welches Verhalten den Begriff der "Arbeit" erfüllt. Bereitschaftsdienst liegt – sofern Gesetz, TV oder BV nichts anderes bestimmen – nach Definition des BAG vor, wenn der Arbeitnehmer sich für Zwecke des Betriebs lediglich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3 Arbeitszeit

Rz. 142 Für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist die zeitliche Fixierung der Arbeitszeit[1] hinsichtlich ihrer Dauer und Lage. Sie ist wegen der Verpflichtung zur Erbringung einer Tätigkeit statt eines Erfolgs von besonderer Bedeutung,[2] weil die Tätigkeit in Zeitabschnitten zu bemessen ist und davon grundsätzlich die Gegenleistung des Arbeitgebers abhängt. Von deren Bes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 6.2.3 Beschaffungswesen

Das Qualitätsmanagement legt i. d. R. die Vorgehensweise bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen und deren rechtzeitige Bereitstellung fest. Dabei sollten alle relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und die betrieblichen Vorgaben im Hinblick auf die Qualität der Produkte und Leistungen, des Umweltschutzes, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.5.4 Folgen einer pflichtwidrigen Nebentätigkeit

Rz. 177 Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtung zur vorherigen Einholung der Nebentätigkeitsgenehmigung, so ist eine Abmahnung auch dann berechtigt, wenn er Anspruch auf deren Erteilung hat.[1] Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann eine Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt werden.[2]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Interne Audits im Arbeitssc... / 2.2 Auditieren – eine Managementmethode

Auditieren ist heute fester Bestandteil der Unternehmensführung (insbesondere interne Audits). Audits werden i. d. R. nicht von der Unternehmensleitung selbst durchgeführt, sondern von beauftragten Auditoren. Achtung Widerstände Da Audits Fehler und Versäumnisse vor allem des Managements aufdecken, müssen Sie bei einer mangelhaften Fehlerkultur mit verdeckten oder gar offenen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Festlegen der Zuständigkeit... / 1 Wer ist für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig?

In einem Unternehmen sind viele Personen mit dem Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (kurz Arbeitsschutz) beschäftigt. Das beginnt beim Unternehmer/Arbeitgeber (im Folgenden kurz Unternehmer), geht über den Betriebsrat, die Führungskräfte, die Funktionsträger (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Ersthelfer, befähigte Personen, Sicherheitsbeauftragte, Br...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Interne Audits im Arbeitssc... / 2.3 Auditformen

Die im Arbeitsschutzmanagement eingesetzten Audits unterscheiden sich dadurch, wer sie durchführt und welche Sachverhalte sie betrachten. Daraus ergibt sich eine Unterscheidung zwischen internen und externen Audits sowie zwischen System- und Complianceaudits. Die größte Bedeutung besitzen interne Audits, die aus einem System- und einem Complianceaudit bestehen. Achtung Forder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Voraussetzungen und Verhinderung einer betrieblichen Übung

Rz. 111 Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers eine betriebliche Übung mit Anspruch auf eine zukünftige Gewährung entsteht oder ob aus dem Verhalten des Arbeitgebers nur eine Vergünstigung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist, ist in den Tatsacheninstanzen unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.[1] Eine vertragliche Bindung kann nur d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.4 Schmiergeldverbot

Rz. 170 Den Arbeitnehmer trifft aufgrund seines Arbeitsverhältnisses die Pflicht, die Annahme geldwerter Vorteile, durch die seine Tätigkeit von Dritten beeinflusst oder eine solche Tätigkeit nachträglich belohnt werden soll,[1] zu unterlassen.[2] Nach zutreffender Ansicht ist eine Pflichtwidrigkeit der honorierten Handlung nicht zu fordern, denn auch ein nicht pflichtwidrig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Festlegen der Zuständigkeit... / 2.3 Zuständigkeitsmatrix (Aufgaben- und Funktionsmatrix) erstellen und abstimmen

Die im ersten Schritt ermittelten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz sind nun den Arbeitsschutzakteuren (Aufgaben- und Funktionsträgern) zuzuordnen. Eine besonders übersichtliche Form stellt die Zuständigkeitsmatrix dar, die teilweise auch als Aufgaben- und Funktionsmatrix bezeichnet wird (siehe nachfolgendes Beispiel). Praxis-Tipp So gehen Sie vor Klären Sie, in welcher ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 3.1 Zielsetzung

Ein AMS betont die Eigenverantwortung des Unternehmens und damit vor allem des Unternehmers und seiner Führungskräfte. Eigenverantwortung setzt natürlich auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechende Kenntnisse voraus. Die wesentlichen Inhalte der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zählen hierzu. Zurecht beklagen aber Unternehmer und Führungskräfte den ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 5.1 Pflichtvorsorge

Nach § 4 Abs. 1 ArbMedVV muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Achtung Anlässe für Pflichtvorsorge Bei den im Anhang zur ArbMedVV aufgeführten Anlässen für Pflichtvorsorge handelt es sich im Wesentlichen um auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflichtenübertragung / Zusammenfassung

Begriff Pflichtenübertragung bedeutet, dass der Unternehmer seine Pflichten im Arbeitsschutz auf Führungskräfte oder andere Beauftragte übertragen kann. Die Übertragung sollte schriftlich erfolgen, mit Nennung der konkreten Aufgaben und Pflichten sowie der Abgrenzungen zu anderen Beauftragten. Dadurch erhalten die Beauftragten neben dem Arbeitgeber einen eigenen Verantwortun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Festlegen der Zuständigkeit... / Zusammenfassung

Überblick Für die Sicherheit in einem Unternehmen und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist zuallererst der Unternehmer/Arbeitgeber zuständig; er trägt die Gesamtverantwortung. Fast alle staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke wenden sich daher direkt an den Unternehmer/Arbeitgeber bzw. die oberste Leitung. Die Regelwerke – v. a. §§ 15, 16 ArbSchG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 613 BGB formuliert eine Grundregel des Dienst- und Arbeitsrechts. Danach ist die Arbeitsleistung eine höchstpersönliche Pflicht des Arbeitnehmers. Aus der Formulierung "im Zweifel" ergibt sich, dass der Gesetzgeber diesen Grundsatz jedoch als bloße Auslegungsregel für die Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers (Satz 1) und den Arbeitsleistungsanspruch des Arbeitge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.2 Auskunftspflichten

Rz. 122 Unter der Auskunftspflicht des Arbeitgebers ist die Pflicht zu verstehen, den Arbeitnehmer oder einen Dritten über bestimmte, mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende Vorgänge oder Tatsachen zu informieren.[1] Solche Pflichten sind zum Teil gesetzlich verankert (z. B. §§ 7, 12, 14 ArbSchG). Im Arbeitsverhältnis besteht ferner nach § 242 BGB ein Auskunftsans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.2 Einhaltung der betrieblichen Ordnung

Rz. 163 Unter den Sammelbegriff der Einhaltung der betrieblichen Ordnung wird eine Vielzahl unterschiedlicher Nebenpflichten gefasst, die die allgemeine Pflicht des Arbeitnehmers, sich innerhalb des Betriebs "ordnungsgemäß" zu verhalten, ausfüllen. Damit ist nicht allein das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber, sondern insbesondere auch gegenüber den and...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrat / 2 Überwachung

Im Aufgabenkatalog des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) steht an erster Stelle das Recht und die Pflicht des Betriebsrats, darüber zu wachen, dass die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch von den Arbeitnehmern (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Darüber hinaus hat der Betriebsrat das Recht und die Pflicht, Maßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 158 Unter den Nebenpflichten werden allgemein diejenigen Pflichten verstanden, die nicht Hauptpflicht sind und den Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragspartners und zum Schutz und zur Förderung der Durchführung des Vertragszwecks verpflichten.[1] Rz. 159 Der Charakter des Arbeitsverhältnisses als ein personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis is...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 3 Abs. 2, dass jedes Unternehmen eine geeignete Organisation für den Arbeitsschutz (die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) aufzubauen hat. D. h., die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Pflichten sowie der Maßnahmen zur Realisierung der betrieblichen Arbeitsschutzpolitik und der Erreichung der betrieblichen Arbeitsschutz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 5.3 Wunschvorsorge

"Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen." (§ 5a ArbMedVV) Achtung Wunschvorso...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 2 Aufbau der Verordnung

Die ArbMedVV ist eine schlanke Verordnung mit 11 Paragrafen und einem Anhang. Ziel der Verordnung ist, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betriebl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 5.3 Meldesystem

Damit die Beschäftigten sich aktiv an der Beseitigung von Gefahren und Gefährdungen beteiligen und somit zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beitragen können, sollte im Unternehmen ein Meldesystem eingerichtet werden. Im Rahmen des Meldesystems ist festgelegt, an wen sich die Beschäftigten mit Anregungen zur Verbesserung des technische...mehr