Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Mitteilungspflichten nach gerichtlichem Titel

Rz. 165 Dagegen besteht bislang keine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung zu ungefragten Informationen [255] außerhalb dieses Anwendungsbereiches.mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Mitteilungspflichten nach geschlossenem Vergleich

Rz. 164 Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Teils erhöht sich bei geschlossenen Unterhaltsvergleichen.[251] Der Unterhaltsberechtigte ist im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren. Eine Pflicht zur ungefr...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 1. Bemessung des Nutzungsvorteils

Rz. 12 Im Regelfall wird mit der Zustellung des Scheidungsantrags deutlich, dass der antragstellende Ehegatte die Ehe als endgültig gescheitert ansieht.[15] Entsprechendes kann aus der Zustimmung zum Scheidungsantrag des Gegners hergeleitet werden. Von diesem Zeitpunkt an ist dann nicht mehr nur der (niedrige) angemessene Wohnwert, sondern die objektiv erzielbare Miete für d...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Härtegrund aus § 1579 Nr. 4 BGB (mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit)

Rz. 287 Voraussetzung dieser Tatbestandsalternative ist ein leichtfertiges, vom üblichen sozialen Standard abweichendes Verhalten, das sich auf die Obliegenheit des Unterhaltsberechtigten, seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken, nachteilig auswirkt. Eine unterhaltsbezogene Mutwilligkeit liegt also dann vor, wenn sich der Bedürftige unter grober Missachtung dessen, was jede...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / V. Einsatz des "durch das Verfahren Erlangten" § 120a Abs. 3 ZPO

Rz. 14 Die Neufassung des Gesetzes regelt jetzt in § 120a Abs. 3 ZPO ausdrücklich, unter welchen Umständen die Partei das durch die Prozessführung erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss: Zitat … (3) Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erla...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / aa) Normale und besondere Kosten des Umgangsrechts

Rz. 56 Bei Umgangsregelungen gem. § 1684 Abs. 1 BGB geht es in erster Linie um die Frage der zeitlichen Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil (siehe § 23 Rdn 4). Bei der Ausübung des Umgangsrechts ist es – sofern keine andere Vereinbarung der Eltern vorliegt – grundsätzlich Aufgabe des Umgangsberechtigten, das Kind beim anderen El...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Freiwilligendienst

Rz. 16 Ob der Freiwilligendienst als Ausbildung oder Teil einer Ausbildung mit der Folge eines fortbestehenden Ausbildungsunterhaltsanspruchs angesehen werden kann, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich, teilweise stark differenzierend, beurteilt. Hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, das einen solchen Dienst ableistet, werden folgende Ansichten v...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Gerichtliche Auflage nach § 235 FamFG

Rz. 163 Eine Pflicht zur unaufgeforderten Information kann sich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens aus einer gerichtlichen Auflage zur Auskunft gem. § 235 FamFG ergeben.[247] Nach dieser Vorschrift kann das Gericht Antragsteller und Antragsgegner aufgeben, Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen sow...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / a) Loyalitätspflicht

Rz. 59 Die sog. Loyalitätspflicht (§ 1684 Abs. 2 BGB) verlangt von beiden Eltern, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen und die Erziehung sowie den Umgang erschweren könnte (Verpflichtung zur wechselseitigen Loyalität).mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / M. Maßnahmen bei der Verfahrenskostenhilfe nach der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 410 Nach Rechtskraft der Scheidung beginnt die vier Jahre andauernde Pflicht des Beteiligten, dem VKH bewilligt worden ist, jede Änderung seiner Adresse und jede wesentliche Verbesserung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse dem Gericht unaufgefordert mitzuteilen (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Praxistipp: Es empfiehlt sich, den Mandanten zu diesem Zeitpunkt noch einem auf seine Ve...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Mitteilungspflichten ohne Titel

Rz. 166 Aus § 242 BGB nach Treu und Glauben kann sich in anderen Fallgestaltungen eine solche Pflicht zur ungefragten Information ergeben.[256] So z.B. dann, wenn das Schweigen des Bedürftigen als in hohem Maße sittenwidrig anzusehen ist, weil der Pflichtige aufgrund des vorangegangenen Verhaltens des Bedürftigen oder nach der Lebenserfahrung keine Veranlassung hatte, seiner...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 1. Aufhebung der Beiordnung

Rz. 36 Die Beiordnung des Anwalts gem. § 121 ZPO löst dessen Pflicht aus, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§ 48 Abs. 1 BRAO). Ihn treffen ab dem Zeitpunkt der Beiordnung sämtliche Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten.[36] Er muss die bedürftige Partei, soweit mangels deren eigener Rechtskenntnis erforderlich, über die nun zu erg...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / f) Gerichtliche Abänderung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 376 Rz. 377 Soll die in einem einseitigen Titel festgelegte Pflicht zur Zahlung von Unterhalt in einem gerichtlichen Verfahren verändert festgelegt werden, ist immer – sowohl vom Unterhaltsverpflichteten als auch vom Unterhaltsberechtigten – ein Abänderungsantrag zu formulieren.[432] Rz. 378 Der Verfahrenswert ergibt sich jedoch nur aus der Differenz zwischen dem titulier...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Rechtsfolgen einer Verletzung der Mitteilungspflichten

Rz. 167 Verletzt der Unterhaltsgläubiger eine Pflicht, den Unterhaltsschuldner unaufgefordert über eine Verbesserung seiner Verhältnisse zu unterrichten, kann diese Obliegenheitsverletzung zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen,[259] und zwar auch dann, wenn die trotz ausdrücklicher Nachfrage verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über ein...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 1. Anwaltliche Sorgfalt bei Überprüfung der Rechtsmittelfrist

Rz. 32 Der Anwalt muss die Einhaltung der Fristen sicherstellen. Beruht die verspätete Einlegung der Beschwerde auf einem Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, ist dies dem von ihm vertretenen Verfahrensbeteiligten gemäß § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.[37] Rz. 33 Ein zur Einlegung des Rechtsmittels beauftragter Rechtsanwalt muss eigenverantwortlich d...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Allgemeine Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO

Rz. 159 Im Rahmen laufender Unterhaltsverfahren gilt für alle Beteiligten die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO). Ein Beteiligter, der einen Unterhaltsanspruch geltend macht, hat die zur Begründung des Anspruchs dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und darf nichts verschweigen, was die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte.[243] Rz...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Adressat der Mahnung

Rz. 14 Da die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, muss sie auch an den richtigen Empfänger gerichtet werden. Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Stufenantrag

Rz. 74 Mit einem Stufenantrag kann gleichzeitig ein Auskunftsanspruch und der noch nicht bezifferte Zahlungsantrag rechtshängig gemacht werden (§ 113 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). Der Auskunftsantrag nach § 1613 Abs. 1 BGB kann mit einem Abänderungsbegehren nach den §§ 238, 239 FamFG kombiniert werden (sog. Stufenabänderungsverfahren) mit dem Ziel der rückwirkenden Änderung auf d...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / c) Behandlung von Unterhaltsrückständen

Rz. 142 Auch hinsichtlich der Unterhaltsrückstände aus der Zeit der Minderjährigkeit ist nur noch das jetzt volljährige Kind berechtigt, nicht aber der Elternteil, der das Kind bisher vertreten hat.[195] Das gilt auch dann, wenn dieser Elternteil in der Vergangenheit den finanziellen Bedarf des Kindes sichergestellt hat, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen ode...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Risiken

Rz. 335 Die Einleitung eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens ohne vorherige Aufforderung des Gegners zur freiwilligen Abänderung des Titels kann außerdem für den Antragsteller negative Folgen haben Rz. 336 OLG...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Rz. 159 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wennmehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 5. Anspruch eines Ehegatten auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB

Rz. 191 Der Anspruch auf Mitwirkung an der Mitteilung über die Überlassung der Ehewohnung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB kann nicht erst ab Rechtkraft der Scheidung, sondern schon während der Trennungszeit geltend gemacht werden. Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich die – aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB abzuleitende – Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Mögl...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XII. Vollstreckung des Auskunftstitels (mit Formulierungsvorschlag)

Rz. 82 Die Verpflichtung zur Auskunft wird § 120 Abs. 1 FamFG, § 888 Abs. 1 ZPO vollstreckt, da die Belegpflicht vollstreckungsrechtlich als ergänzende und von der Vollstreckung nach § 888 ZPO mit abgedeckte Nebenpflicht eingestuft wird.[131] Rz. 83 Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Inzident Prüfung der leiblichen Vaterschaft, § 167a Abs. 2 und 3 FamFG

Rz. 221 Weil sich der Gesetzgeber dazu entschieden hat, die leibliche Vaterschaft inzidenter im Rahmen eines Umgangs- oder Auskunftsverfahrens zu prüfen, ordnet § 167a Abs. 2 FamFG die Möglichkeit der Entnahme von Blutproben an. Eine Verpflichtung zur Duldung besteht allerdings nicht, sofern die Untersuchung der Person nicht zugemutet werden kann. Insoweit ist der Rechtsgeda...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / c) Auswirkung auf den Empfänger der Unterhaltszahlungen

Rz. 14 Die Unterhaltsleistungen zählen beim Berechtigten zum einkommenssteuerpflichtigen Einkommen, müssen also versteuert werden. Der Unterhaltsverpflichtete muss alle Nachteile, die der Unterhaltsberechtigten dadurch entstehen, ausgleichen. Diese Verpflichtung zum Nachteilsausgleich beschränkt sich nicht nur auf die direkten steuerlichen Nachteile. Denn als Folge des erhöhte...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Bindungswirkung eines einseitigen Unterhaltstitels

Rz. 364 Die einseitige Verpflichtungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB dar, von dem sich der Unterhaltspflichtige nicht einseitig lösen kann. Der Unterhaltspflichtige (Schuldner) ist also an diesen Titel gebunden, da er mit der Errichtung der Urkunde regelmäßig ein Schuldanerkenntnis abgibt.[421] Von dem einseitigen Anerkenntnis kann er sich nur lösen, w...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Isoliertes Auskunftsverfahren

Rz. 70 Auch das Auskunftsverfahren ist als Unterhaltsverfahren ein Familienstreitverfahren (§ 112 Nr. 1 FamFG), bei denen die wesentlichen Regelungen der ZPO gelten (§ 113 FamFG). Auch der auf § 242 BGB gestützte Auskunftsanspruch zwischen unterhaltspflichtigen Eltern zur Ermittlung ihrer Haftungsquote nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine sonstige Familiensache im Sinne des...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / IV. Vollstreckung

Rz. 210 Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird durch Verhängung von entsprechenden Zwangsmitteln gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, 888 ZPO vollstreckt.[283]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / B. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 2 Die grundlegende Vorschrift für den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch ist § 1605 BGB und gilt direkt für den Verwandtenunterhalt.[1] Auf sie wird jedoch verwiesen beim Unterhaltsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) ebenso wie beim Geschiedenenunterhalt (§ 1580 Satz 2 BGB) und beim Unterhaltsanspruch zwischen den unverheirateten...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Vereinbarungen zum Umgangsrecht

Rz. 73 In einer Vereinbarung über den Umgang sollten in erster Linie festgelegt werden:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / b) Mitwirkungspflichten beim Umgangsrecht

Rz. 60 Der sorgeberechtigte Elternteil muss nicht nur den Umgang ermöglichen und das Kind zu den Umgangsterminen bereithalten, sondern muss auch das Kind zum Umgang motivieren. Der betreuende Elternteil hat im Rahmen seiner Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 BGB die Kontakte zu dem anderen Elternteil positiv zu fördern und erzieherisch auf das Kind einzuwirken.[91] Er ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / B. Unterhaltsanspruch des Ehegatten

Rz. 5 Der während der intakten Ehe bestehende Anspruch des Ehegatten auf Wirtschaftsgeld und Teilhabe am Familieneinkommen (siehe § 2 Rdn 1 ff.) erlischt mit der Trennung der Eheleute, und zwar auch hinsichtlich bereits vergangener Zeiträume. Rz. 6 Vom Zeitpunkt der Trennung an besteht ggf.mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 1. Zumutbarkeitsfragen

Rz. 88 Der besondere Bedarf wird über den normalen Unterhalt hinausgehend geltend gemacht, belastet den Unterhaltspflichtigen also zusätzlich. Deshalb muss auch die Zumutbarkeit der zusätzlichen Unterhaltspflicht für den Unterhaltspflichtigen selbst, aber auch für seine Familie (Ehegatten und Kinder) geprüft werden. Daher besteht auch eine Abhängigkeit von der Leistungsfähig...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / C. Verfahrensrechtliche Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 3 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch verfahrenstechnisch streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Beteiligten bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskraft de...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / II. Vermögen der Kinder

Rz. 16 Auch Kinder können eigenes Vermögen haben, über das die Eltern nicht ohne weiteres verfügen können. Haben z.B. die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch wenn die Eltern das Sparbuch im Besitz behalten.[10] Rz...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auskunftsanspruch

Rz. 61 Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangsvermögens und des Endvermögens (§ 1379 BGB).[63] Rz. 62 Gegenstand der Auskunftspflicht ist der Bestand des jeweiligen Endvermögens, bezogen auf diesen Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags sowie das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zum Vermögen gehör...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Kostenentscheidung in Unterhaltsverfahren § 243 FamFG

Rz. 159 Die Kostenentscheidung ist eine Ermessensentscheidung, für die § 243 FamFG einige Vorgaben macht. Durch das Wort "insbesondere" wird klargestellt, dass die unter § 243 Nr. 1–4 aufgeführten Gesichtspunkte nicht abschließend sind, sondern auch noch weitere Überlegungen in die Ermessensentscheidung einbezogen werden können.[155] Rz. 160 So kann z.B. in der Rechtsmittelin...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / g) Zusatz- und Nachforderungsantrag

Rz. 250 Hier ist begrifflich wie folgt zu unterscheiden:[278]mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Einseitige Unterhaltstitel

Rz. 351 Eine vollstreckbare Urkunde kann auch einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet werden. Die sog. Jugendamtsurkunde über den Unterhalt minderjähriger Kinder kann gem. § 87e SGB VIII vor jedem Jugendamt in der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden. Ausfertigungen werden aber nur von demjenigen Jugendamt erstellt, welches die Originalurkunde verwahrt (§§ 1 A...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Berücksichtigung von Ehegattenunterhalt

Rz. 95 Wird Ehegattenunterhalt gezahlt, ist vor der Berechnung der Haftungsanteile[124] Rz. 96 Auf der Ebene der Leistungsfähigkeit besteht kein unterhalt...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / H. Einsatz des Vermögens

Rz. 44 Der Unterhaltspflichtige muss ggf. auch die Substanz seines Vermögens zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht einsetzen (§ 1603 Abs. 1 BGB). Rz. 45 Beim Ehegattenunterhalt ist eine gesetzliche Billigkeitsregelung in den in § 1577 Abs. 3 BGB und § 1581 Satz 2 BGB gegeben. Beim Verwandtenunterhalt (Kindesunterhalt, Elternunterhalt) gilt auch hier § 1603 Abs. 1 BGB, wonach...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Für den Unterhaltsschuldner

Rz. 111 Die einseitige Verpflichtungserklärung des Unterhaltspflichtigen stellt ein Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB dar, vom dem dieser sich nicht einseitig lösen kann. Der Unterhaltspflichtige ist also an diesen Titel gebunden mit der Folge, dass er eine Abänderung nur unter den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des § 239 FamFG verlangen und durchsetzen kann. Für ein ...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Keine Geltung der Zeitschranke

Rz. 333 Der im Abänderungsverfahren bzgl. Einer Urkunde maßgebliche Tatsachenvortrag unterliegt nicht der Zeitschranke des § 238 Abs. 2 FamFG. Auch das Rückwirkungsverbot des § 238 Abs. 3 FamFG ist nicht entsprechend anwendbar ist.[382]mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / b) Voraussetzungen des Realsplittings

Rz. 12 Beide Ehegatten müssen unbeschränkt steuerpflichtig, dauernd getrennt lebend oder geschieden sein. Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft zum Vermögen

Rz. 49 Die Auskunft zum Vermögen bezieht sich auf einen bestimmten Stichtag. Anders als beim Zugewinnausgleichsanspruch gibt es aber hier keine gesetzlich festgelegten Stichtage. In Ermangelung eines solchen erscheint es insbesondere mit dem vorbereitenden Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs am besten vereinbar, auf den Zugang des Aufforderungsschreibens und in Ermangelung...mehr