Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Beschränkung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 EStG bestimmt den Rahmen der inl StPflicht nach nationalem Recht. Dieses nationale Besteuerungsrecht ist jedoch nicht selten durch DBA eingeschr oder ausgeschlossen. Wenn die Kö Sitz und/oder Geschäftsleitung in einem Staat hat, mit dem ein DBA besteht, ist bei Vorliegen beschr StPflicht gem § 2 KStG, § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 EStG immer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.7 Vorteilsausgleich

Tz. 1070 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Abweichen von marktüblichen Zinssätzen kommt dann in Betracht, wenn die Gesellschaft selbst ein erhebliches Interesse an der Darlehensgewährung hat. Bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen ist denkbar, dass auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Darlehensnehmer Zinsbedingungen unter dem marktüblichen Niveau eing...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.3 Sonderregelung für Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 3 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 3 EStG (zur StBefreiung nach § 49 Abs 4 EStG schon s Tz 41) sind die inl Eink der Schiff- und Luftfahrtunternehmen iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG pauschal mit 5 % der für diese Beförderungsleistungen vereinbarten Entgelte zu ermitteln (zur Nichtanwendbarkeit des § 5a EStG s Tz 40). Es handelt sich hierbei um eine Gewinnverm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 Einkünfte durch Darbietungen und deren Verwertung (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d EStG)

Tz. 45 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Tatbestand wurde – mit korrespondierendem St-Abzug gem § 50a EStG – durch das St-BereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) in das EStG eingefügt. Sein vorrangiger Zweck besteht darin, durch die Wendung "unabhängig davon, wem die Einnahmen zufließen" eine bis dahin bestehende Besteuerungslücke bei sog "Künstlerverleihgesellschaften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Allgemeines

Tz. 238 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil iSd § 8b Abs 2 KStG stehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. Wie der Begründung des Reg-Entw des JStG 2008 (s BR-Drs 544/07, 94) zu entnehmen ist, sieht die B-Reg als Gewinnminderungen idS auch Wertverluste iVm Gesellschafterdarl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG)

Tz. 29 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der beschr StPflicht unterliegen nur solche Eink aus einer L + F (§ 13 EStG), die im Inl betrieben wird. Dies setzt voraus, dass die bewirtschafteten Ländereien im Inl belegen sind. Hofgebäude und Inventar können im Ausl liegen und die Leitung vom Ausl aus erfolgen (s Urt des BFH v 17.12.1997, DB 1998, 857). Es kann sich auch um gepachtete F...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von’Kapitalgesellschaftsanteilen

Während § 6 AStG [66] beim Wegzug im Hinblick auf Kapitalgesellschaftsanteile eine Veräußerung fingiert, werden Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung an Kapitalgesellschaftsanteilen nach Art. 13 Abs. 3 DBA Schweiz/Deutschland[67] der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Veräußerers unterworfen. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland für Beteiligungen von m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Beförderungsleistungen im Rahmen einer Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG)

Tz. 42 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Dieser Besteuerungstatbestand wurde durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 (BStBl I 1985, 735) eingefügt. Er betrifft Unternehmen, die iRe internationalen Betriebsgemeinschaft oder eines Poolabkommens tätig werden und die Eink aus Beförderungen oder Beförderungsleistungen nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG erzielen, vorausgesetzt, dass ein Un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.1 Grundlegendes zur isolierenden Betrachtungsweise

Tz. 16 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 2 EStG müssen im Ausl gegebene Besteuerungsmerkmale außer Betracht bleiben, soweit bei ihrer Berücksichtigung inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG nicht angenommen werden können (sog isolierende Betrachtungsweise; ausführlich s Hawlitschek, IStR 2016, 177ff). Diese Regelung dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller ausl Einkommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Tz. 39 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Vorschrift betrifft Schifffahrt und Luftfahrtunternehmen. Unter den dort genannten Voraussetzungen besteht beschr StPflicht unabhängig vom Bestehen einer inl BetrSt (iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG, jedoch können beide Tatbestände nebeneinander gegeben sein, s § 49 Abs 3 S 2 EStG). Handelt es sich um ein gemischt tätiges Unternehmen (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch eine nahe stehende Person oder einen rückgriffsberechtigten Dritten (§ 8b Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 257 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 3 S 5 KStG werden auch Gewinnminderungen von dem "wes" beteiligten AE nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG erfasst. Mit der Ausweitung der Regelung auf nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sollen Umgehungsgestaltungen vermieden werden. Wes beteiligter AE iSd § 8b Abs 3 S 5 KStG kann sowohl eine Kö als auch eine natürli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten (§ 50 Abs 1 S 1 EStG)

Tz. 104 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50 Abs 1 S 1 EStG dürfen beschr Stpfl BA (s § 4 Abs 4–8 EStG) oder WK (s § 9 EStG) nur insoweit abziehen (sofern das dem Grunde nach möglich ist, s Tz 120), als sie mit inl Eink in wirtsch Zusammenhang stehen (zu vorweggenommenen bzw nachträglichen Aufwendungen s Tz 187, 188b). Die WK und BA sowie die Ermittlung der inl Eink bestimme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.2 Anwendungsbereich der isolierenden Betrachtungsweise, insbesondere bei inländischen Betriebsstätten; Zusammenfassung inländischer Einkünfte unter eine Einkunftsart

Tz. 21 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Problematisch ist, unter welchen Voraussetzungen Inl-Eink unterschiedlicher Kategorien zusammenzufassen sind. Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Problematik von Belang, weil beim Vorliegen einer inl BetrSt iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG (s Tz 33–38) zwei Fragen zu klären sind: Zum einen ist zu behandeln, ob das Bestehen einer i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.5 Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften (§ 50 Abs 3 EStG)

Tz. 175 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG können auch ausl Eink iSd § 34d EStG rechnen. Voraussetzung ist, dass diese ausl Eink einer inl betrieblichen Betätigung zuzuordnen und deshalb bei den Eink aus L + F (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG) oder Gew (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) zu berücksichtigen sind. Beispiel: Im Bsp ist allerdings Voraussetzung fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 260 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 8 KStG regelt die Voraussetzungen unter denen für die im Inl nicht der unbeschr KStPflicht unterliegenden (ausl) Kö und Pers-Vereinigungen die stliche Rückgewähr von Einlagen in Betracht kommt. Stliche Bedeutung hat dies für den Fall, dass Leistungen einer ausl Kö oder Pers-Vereinigung einem AE zufließen, der im Inl der unbeschr St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.4 Anwendung des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch in den Fällen, in denen die Bezüge nach einem DBA steuerfrei sind (§ 8b Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 126 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 1 S 4 KStG sind GA unter den Voraussetzungen des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch dann in voller Höhe stpfl, wenn die Bezüge nach einem DBA stfrei sind (sog Treaty Override). Zur Zulässigkeit eines Treaty Override nach EU-Recht s Forsthoff (IStR 2006, 509) und s Daragan (DStR 2019, 1329). AA s Stöber (DStR 2016, 1889, 1893) und s Sche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Die erneute Änderung von § 8b Abs 5 KStG durch das UntStFG, IStR 2002, 150; Graf Kerssenbrock, § 8b Abs 5 KStG nach der "Lankhorst-Hohorst"-Entscheidung des EuGH, BB 2003, 2148; Körner, Das "Bosal" – Urt des EuGH – Vorgaben für die Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen des Beteiligungserwerbs, BB 2003, 2436; Richter, Krit Beurteilung der gewstlichen Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ab Veranlagungszeitraum 2004: 5 % Pauschalierung auch bei Veräußerungsgewinnen; Nichtanwendung des § 3c Abs 1 EStG (§ 8b Abs 3 S 1 und 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Ges eingefügten und durch das JStG 2008 geänderten § 8b Abs 3 S 1 KStG gelten von dem jeweiligen Gewinn iSd § 8b Abs 2 S 1, 3 und 6 KStG 5 % als Ausgaben, die nicht als BA abgezogen werden dürfen. Nach dem S 2 in § 8b Abs 3 KStG ist § 3c Abs 1 EStG bei der Einkommensermittlung einer Kö nicht anzuwenden. Die Neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ausländische Altersbezüge

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Steuerfreiheit von Renten in Deutschland kann sich auch aus einem DBA ergeben. Art 21 Abs 1 des OECD-MA bestimmt zwar, dass Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden, ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nur in diesem Staat besteuert werden können. Das gilt nach dem Must...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 1.3 Die europäische Ebene

Was heißt das aus Sicht der europäischen Union? Auf europäischer Ebene zielen die Mitgliedsstaaten nicht nur auf die "Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen beizutragen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen" [1], sondern auch auf eine...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.1 Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist erstmals 2011 als freiwillige Selbstverpflichtung durch den Rat für nachhaltige Entwicklung erarbeitet worden.[1] Der Rat ist ein inhaltlich unabhängiges Multistakeholder-Gremium. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können Unternehmen, gerade auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihr Verständnis der Berücksichtigung von Nachha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche und latente St... / 5 Bewertung

Die Höhe der latenten Steueransprüche oder Steuerschulden ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsunterschiede mit dem Steuersatz. Da latente Steuern zukunftsgerichtet sind, wäre es folgerichtig, die erwarteten zukünftigen Steuersätze zu verwenden. Im Interesse der Zuverlässigkeit (reliability) sieht IAS 12.47 jedoch nur die Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsquellen im Steuerrecht / 4.2 Abkommensrecht (völkerrechtliche Verträge)

Während das Europarecht im Regelfall alle Mitgliedstaaten gleichzeitig bindet und verpflichtet, ist dies bei den Doppelbesteuerungsabkommen anders. Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Qualifizierte Vereinbarung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 bestimmt den Begriff einer qualifizierten Vereinbarung. Die Norm dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 10 Demnach ist eine Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats der EU und eines Drittstaats über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eine qualifizierte Vereinba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Befreiung bei Ansässigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Abs. 4)

Rz. 7 § 17 Abs. 4 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. B Nr. 4 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 8 § 17 Abs. 4 PStTG stellt eine Ausnahmeregelung zu § 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 PStTG dar. Nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 PStTG ist eine Erhebung der Handelsregisternummer und der Steueridentifikationsnummer eines Anbieters nicht erforderlich, wenn dessen ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Die Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 7 S. 1 UmwStG gelten mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen.[1] Zu versteuern sind sie in dem Vz, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[2] Rz. 22 Für die Besteuerung der fiktiven Gewinnausschüttung i. S. d. § 7 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Überblick und Regelungssystematik

Rz. 8 § 15 EStG regelt zusammen mit §§ 16 und 17 EStG die Besteuerung im Bereich der gewerblichen Einkünfte, wobei § 15 EStG den Grundsatz der Gewerblichkeit und die laufenden Einkünfte, § 16 EStG (Betrieb/Teilbetrieb/Mitunternehmeranteil) und § 17 EStG (Anteile an Kapitalgesellschaften) dagegen die Besteuerung bestimmter (aperiodischer) Aufgabe- und Veräußerungstatbestände ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.12 Besteuerung der Einkünfte aus der Veräußerung von SE- und SCE-Anteilen in Fällen des § 4 Abs. 1 S. 4 EStG (§ 15 Abs. 1a EStG)

Rz. 208 Die Regelung in § 15 Abs. 1a EStG enthält eine Folgeänderung zu § 4 Abs. 1 S. 5 EStG. In § 4 Abs. 1 S. 5 EStG werden Anteile an einer Europäischen Gesellschaft [1] bzw. einer Europäischen Genossenschaft [2], die im Betriebsvermögen gehalten werden[3], bei einer Sitzverlegung ins EU-Ausland von der Sofort-Versteuerung des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG befreit , allerdings mit de...mehr

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LkSG: Zusammenarbeit in der... / 7 Wo erhalte ich als KMU weitere praktische Hilfestellung bei der Umsetzung von Sorgfaltsprozessen?

In vielen Fällen wird die Zusammenarbeit mit LkSG-verpflichteten Unternehmen auch für das Management der eigenen Prozesse von KMU hilfreich sein, weil sie: damit Risiken frühzeitig erkennen und proaktiv angehen können; einen Wettbewerbsvorteil erzielen können, insbesondere bei der Geschäftsentwicklung mit vom LkSG verpflichteten Kunden; sich die Verhandlungen mit ihren Kunden e...mehr