Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung der Steuer durch den Erblasser und den Erben

Leitsatz 1. Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte. 2. Gemäß § 171 Abs. 7 AO läuft die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Folgen für eine Selbstanzeige

Rz. 5a Eine Selbstanzeige gem. § 371 AO kann – neben weiteren Voraussetzungen – nur dann wirksam erfolgen, wenn die Tat, die Steuerverkürzung, nicht bereits entdeckt ist. Eine Entdeckung der Tat liegt dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist.[1] Dabei dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeitsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 140 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt von Amts wegen. Sachlich zuständig für die Verfolgung ist gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die durch das Gesetz bestimmte Verwaltungsbehörde. Nach der FISG-bedingten Erweiterung der bußgeldbewehrten Tatbestände in § 20 PublG war eine Anpassung und Erweiterung der Zuständigkeitsregelungen erforderli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vorsatz als Tatbestandsvoraussetzung

Rn. 137 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt grds. nur bei vorsätzlichem Verhalten; die Ahndung von fahrlässigem Verhalten erfordert dagegen eine explizite Androhung einer Geldbuße im Gesetz (vgl. § 10 OWiG). Auch der Versuch einer Ordnungswidrigkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 OWiG nur bei einer ausdrücklichen Bestimmung im Gesetz geahndet. Da ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Normzweck

Rn. 119 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Zuwiderhandlungen gegen in § 20 Abs. 1 bis Abs. 2c PublG aufgezählte Tatbestände stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden (vgl. § 1 OWiG). § 20 PublG erfasst weniger gravierende Zuwiderhandlungen gegen Form- und Ordnungsvorschriften bei der Bilanzierung und Prüfung (vgl. Heymann (2020), § 334 HGB, Rn. 8; Beck...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Tathandlungen

Rn. 118d Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 19a PublG nimmt hinsichtlich der Tathandlungen Bezug auf die Ordnungswidrigkeitenregelungen des § 20 Abs. 2a bis Abs. 2c PublG, in denen Pflichtverletzungen der Mitglieder eines AR bzw. Prüfungsausschusses bei kap.-marktorientierten UN sanktioniert werden. Die gemäß diesen Normen zu ahndenden Pflichtverletzungen umfassen drei mögliche Ber...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Konkurrenzen

Rn. 139 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Behandlung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Ordnungswidrigkeiten folgt den §§ 19ff. OWiG (vgl. HdR-E, HGB § 334, Rn. 7, 34). Liegen mehrere Tatbestände des § 20 PublG tateinheitlich vor, wird nach § 19 OWiG nur eine Geldbuße festgesetzt. Im Gegensatz dazu sieht § 20 OWiG bei Tatmehrheit die gesonderte Festsetzung einer Geldbuße für jed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Festsetzung und Höhe des Ordnungsgelds

Rn. 153 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ordnungsgeld wird vom BfJ unter Fristsetzung für die herbeizuführende Handlung zunächst angedroht (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Innerhalb einer Frist von sechs Wochen ist daraufhin der Verpflichtung nachzukommen. Zusammen mit der Androhung des Ordnungsgelds werden dem UN die Verfahrenskosten auferlegt (vgl. Baumbach/Hopt (2022), § 335 HGB,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Tatvollendung und Konkurrenzen

Rn. 118i Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Taten nach § 19a PublG sind mit Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale vollendet. Im Fall des erhaltenen oder versprochenen Vermögensvorteils muss wenigstens ein dahingehendes Versprechen gegeben und die Pflichtverletzung eingetreten sein. Im Fall der beharrlichen Wiederholung muss die betreffende Pflichtverletzung mehrfach eingetreten sein; g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 124 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 PublG führt nur dann zum Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn gegen die explizit genannten Vorschriften verstoßen wird (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 334 HGB, Rn. 3; zu einer detaillierten Aufzählung und Erläuterung, warum bestimmte Normen der §§ 242ff. keine Erwähnung finden, vgl. in Bezug auf § 334 Beck Bil-Komm. (2022), § 334 HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Normzweck und -inhalt

Rn. 118a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 19a PublG stellt eine mit dem sog. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.) neu eingeführte Strafnorm dar, die besonders schwerwiegende Verstöße der Mitglieder eines AR bzw. Prüfungsausschusses gegen ihre prüfungsbezogenen Pflichten sanktioniert. Die Regelung wurde der parallelen Vorschrift in § 333a ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. § 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG

Rn. 134 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG sanktioniert Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Form und Inhalt der Unterlagen bei Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung gemäß § 9 Abs. 1 PublG i. V. m. § 328 bzw. § 15 Abs. 2 PublG i. V. m. § 328. Damit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, muss eine Off...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 241

Rn. 129 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Etwaige Verstöße gegen § 241 können gemeinhin nicht nach § 331 wegen unrichtiger Darstellung mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden, es sei denn, dass dadurch die Verhältnisse des betreffenden UN unrichtig wiedergegeben oder verschleiert werden. Eine Ahndung mit einer Geldbuße als Ordnungswidrigkeit nach § 334 kommt nicht in Betr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Allgemeine Grundlagen des Strafrechts

Rn. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In Abhängigkeit von der Bedeutung des entsprechenden Rechtsguts sowie des daraus resultierenden Schweregrads der Tat werden Straftaten in Verbrechen und Vergehen differenziert. Maßgeblich ist die angedrohte Mindeststrafe. Bei Verbrechen handelt es sich um Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Täterkreis

Rn. 122 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Dem Ordnungswidrigkeitenrecht liegt – im Gegensatz zum Strafrecht – gemäß § 14 OWiG die sog. Einheitstäterlösung zugrunde (vgl. HdR-E, HGB § 334, Rn. 5f., 26; Haufe HGB-Komm. (2021), § 334, Rn. 9). Demnach handelt jeder der an einer Ordnungswidrigkeit ­Beteiligten ordnungswidrig; die im Strafrecht vorzunehmende Unterscheidung zwischen Tätern...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 331 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapG (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38ff.) in der Eröffnungsbilanz (vgl. § 242 Abs. 1), dem JA (vgl. § 242 Abs. 3), dem Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289(a)), der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 23 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse des UN (zum Täterkreis vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 15ff.) im JA (vgl. § 5 Abs. 1, 2 und 2a PublG) oder Lagebericht (vgl. § 5 Abs. 2 PublG). Im Gegensatz zu der korrespondierenden Regelung in § 331 erfolgt in dieser Vorschrift keine Erwähnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rohrleitungen (WEMoG) / 3.1 Bauliche Veränderung

Grundsätzlich ist der Einbau von Versorgungsleitungen meist mit Durchbrüchen durch eine oder mehrere im Gemeinschaftseigentum stehende Wände verbunden, weshalb eine bauliche Veränderung zu bejahen ist. Gleiches gilt für die Beseitigung bestehender Versorgungsleitungen. Auch die zusätzliche Verlegung von Versorgungsleitungen durch das Gemeinschaftseigentum stellt eine baulich...mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkun... / 3 Hinweis

Zu einer Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht geahndeter Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss vgl. BVerwG, Urt. v. 7.4.2022 – 3 C 9.21 (bislang noch nicht veröffentlicht, vgl. dazu Pressemitteilung BVerwG Nr. 23/2022 vom 7.4.2022, zfs aktuell S. 242). Danach darf die Fahrerlaubnisb...mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / III. Umstände des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG

Die gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände seien – so das AG – sämtlich durchschnittlicher Art. Mithin sei die die Bedeutung der Angelegenheit üblich gewesen, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit seien durchschnittlich gewesen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers hätten keine andere Bewertung gefordert. Vorliegend sei ledigl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Nichterfüllung der Anzeigepflicht

Rz. 77 § 30 ErbStG selbst droht keine Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht an. Somit stellt das Unterlassen auch keine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 377 AO dar. Erst in der weiteren Folge kann bei fehlender bzw. nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine Steuerverkürzung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Zuwiderhandeln gegen die Anzeigepflicht

Rz. 60 Wird gegen die gesetzliche Anzeigepflicht des § 33 ErbStG verstoßen, wird dies – unter Beachtung des Opportunitätsprinzips – als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet. Für Ordnungswidrigkeiten gelten entsprechend § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nic...mehr

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zfs 06/2022, Mitzieheffekt ... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Die Rechtsbeschwerde ist nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Var. 4 OWiG statthaft sowie gem. §§ 46 Abs. 1 OWiG, §§ 341, 344 StPO form- und fristgerecht eingelegt worden. Die nicht innerhalb der Begründungsfrist des § 345 StPO eingegangene Begründungsschrift ist als zulässige Erläuterung der Sachrüge anzusehen (vgl. Meyer-G...mehr

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zfs 06/2022, Kein schranken... / 2 Aus den Gründen:

[1] I. Gegen die Betroffene erging am 6.7.2020 durch die Zentrale Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ein Bußgeldbescheid wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, gegen den die Betroffene form- und fristgerecht Einspruch einlegte. Zur Überprüfung der Verlässlichkeit der dem Ordnungswidr...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / D. Schwierigkeiten bei der Abrechnung

Trotz der für den VN in weiten Teilen positiven Rechtsprechung des BGH führt die fiktive Abrechnung in der Praxis immer wieder zu Differenzen, weil die Schadensfeststellung in der Regel in der Hand des VR liegt, der nur seine eigenen Interessen an einer kostengünstigen Regulierung des Schadens berücksichtigt. Nach A.2.5.3 AKB werden die Kosten eines unabhängigen Sachverständ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.4 Obstruktives Stimmverhalten

Obstruktives Stimmverhalten kann einerseits darin liegen, z. B. einem Beschluss über nach GEG erforderlichen Maßnahmen nicht zuzustimmen oder andererseits darin, einem Beschlussantrag zuzustimmen, der nach GEG erforderliche Vorgaben missachtet. Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen erforderliche Maßna...mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.5 Hinweise für den Verwalter

Um persönliche Risiken zu minimieren, insbesondere die Inanspruchnahme als Täter einer Ordnungswidrigkeit, sollten Verwalter die Wohnungseigentümer durch Dokumentation in der Versammlungsniederschrift beweisbar darüber aufklären, dass die Nichteinhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben bezüglich der Pflichten nach dem GEG, der MessEG und der TrinkwV bußgeldbewehrte Ordnungsw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung im Wohnungseigentum... / 1 Grundsätze

Für die Beantwortung der Frage, wer im Fall der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten zur Verantwortung gezogen werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, wen die Pflichten im Einzelnen treffen. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht bedeutsam sind in erster Linie die Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und des Mess- und E...mehr

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Haftung im Wohnungseigentum... / 2.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Soweit einzelne Pflichten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind, tatsächlich aber nicht erfüllt werden, könnte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nur dann als Adressatin eines Bußgeldbescheids infrage kommen, wenn sie sich unter die Norm des § 30 OWiG subsumieren ließe. Diese Norm regelt die Möglichkeit, Geldbußen auch gegen juristische Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dauerrechnung / 1 Grundsätze für die Ausstellung von Dauerrechnungen

Führt ein Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung aus, ist er grundsätzlich berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Unter den folgenden Voraussetzungen ist der Unternehmer darüber hinaus verpflichtet, eine Rechnung auszustellen: Der Unternehmer führt eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus.[1] Der Unternehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Grenzwerte / 1 Aufgabe von Grenzwerten

Grenzwerte werden festgelegt, um die Gesundheit des Menschen zu erhalten bzw. nicht zu beeinträchtigen oder Umweltbelastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Beispiele: § 1 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz : "Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.10.2 Geldbußen und andere Sanktionen

Rz. 98 Nicht abziehbar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von einem Mitgliedstaat (nur nach dem 31.12.2018 festgesetzte Geldbußen, § 52 Abs. 6 S. 10 EStG) oder von Organen der EU festgesetzt wurden sowie damit zusammenhängende Aufwendungen. Hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2022, zfs Aktuell / Medizinisch-psychologisches Gutachten bei bußgeldrechtlich nicht geahndeter Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (BVerwG, Urt. v. 7.4.2022 – 3 C 9.21)

Mit Urt. v. 7.4.2022 (3 C 9.21) hat das BVerwG entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auffordern darf, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung nicht geahndet worden ist. Der Kläger war unverschuldet in einen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Schwarzhandel mit Zigaretten (§ 37 TabStG)

Rz. 123 [Autor/Stand] Gesetzeskonkurrenz (zum Begriff allgemein s. § 370 Rz. 861, 879 ff.) besteht zwischen § 374 AO und Schwarzhandel mit Zigaretten gem. § 37 TabStG . Der Erwerb unversteuerter Zigaretten bis zu einer Menge von 1.000 Stück ist – wenngleich im materiellen Sinne Steuerhehlerei vorliegt – durch diese Bußgeldvorschrift zur bloßen Ordnungswidrigkeit herabgestuft w...mehr

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung

Rz. 129 [Autor/Stand] Zwischen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei, zwischen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (§ 373 Abs. 1 AO) und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei (§ 374 Abs. 1 AO [2]) sowie zwischen Beihilfe zu jeweils einer dieser Taten ist nach tradierter Rspr. Wahlfeststellung möglich (s. auch § 370 Rz. 920, 922; § 373 Rz. 158). Dasselbe gilt für gewerbsmäßige Bandenh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bannbruch

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Vortat kann auch in einem Bannbruch bestehen. Mit der Formulierung "Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373" soll klargestellt werden, dass sowohl der vollendete als auch der versuchte (§ 372 Abs. 2 AO) sowie der gewerbsmäßig, gewaltsam und bandenmäßig begangene Bannbruch (§ 373 AO) als Vortat in Betracht kommen. Rz. 23 [Autor/Stand] Bei § 374 AO kommt nur...mehr

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ZErb 05/2022, Die datenschu... / B. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: § 1960 BGB und der BGH

Im Grundsätzlichen und auch für den Nachlasspfleger in dem o.g. Zusammenhang geltend, normiert das Datenschutzrecht nämlich ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt! Was bedeutet, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung derartiger personenbezogener Daten auch durch den Nachlasspfleger wie jeder nicht rein familiär Handelnde, sein Team oder/und Dritte[7] nur zulässig ist, soweit...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.4 Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1d AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist. Auch hierfür gilt die sog. "Fußmatten-Theorie", d. h. der Amtsträger muss auf der Fußmatte stehen. Gegenüber dem o. g. Sperrgrund § 371 Abs. 2 Nr. 1 c AO hat der Gesetzgeber keine Beschränkung auf den sachlichen und zeitlichen Umfang der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 1)

Rz. 2 Die mitteilungspflichtigen Stellen (§ 93c AO; § 22a EStG Rz. 1a) haben der DRV Bund (als zentrale Stelle gem. § 81 EStG) nach § 22a EStG verschiedene Daten zu übermitteln (§ 22a EStG Rz. 3 und 5), u. a. die Identifikationsnummer nach § 139b AO, Daten des Leistungsempfängers und Rentenbeträge. Werden diese Daten entgegen § 22a Abs. 1 S. 1 EStG vorsätzlich oder leichtfer...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 9 Rettungsanker bußgeldbefreiende Selbstanzeige

Für die Selbstanzeige gem. § 378 Abs. 3 AO im Falle einer "nur" leichtfertigen Steuerverkürzung gelten wesentlich geringere Anforderungen als an eine Selbstanzeige gem. § 371 AO bei Vorsatz. Sie wird auch bußgeldbefreiende Selbstanzeige genannt, weil sie nicht für den Straftatbestand der Hinterziehung, sondern für den Bußgeldtatbestand (Ordnungswidrigkeit) gilt. Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Geldbußen (Abs. 2)

Rz. 6 Die Ordnungswidrigkeit kann bis zum 20.11.2019 in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 a. F. mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße von maximal 10.000 EUR geahndet werden. Ab 21.11.2019 (Rz. 1) beträgt die Geldbuße einheitlich 50.000 EUR.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Zuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Zuständig für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist nach Abs. 3 abweichend von § 387 Abs. 1 AO und § 409 S. 1 AO der DRV Bund (als zentrale Stelle gem. § 81 EStG), die bereits nach § 22a Abs. 4 EStG bei den mitteilungspflichtigen Stellen ermittelt, ob sie ihre Pflichten im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens erfüllt haben. Rz. 8 Für das Verfahren gelten die Vo...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 3 Regelungen zum 3.5.2011 aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes

Nach der alten Regelung vor dem 3.5.2011 waren sog. Teilselbstanzeigen zulässig, d. h. der Steuerpflichtige konnte Strafbefreiung auch für die bloße Nacherklärung bestimmter Jahre erlangen. Der BGH[1] hat jedoch seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Teilselbstanzeigen ausgeschlossen seien. Diese Rechtsprechung mündete in eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Reg...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

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§ 5 Muster / D. Muster: Klageanträge Urheberrechtsverletzungen

Rz. 4 Muster 5.4: Klageanträge zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Muster 5.4: Klageanträge zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ – Zivilkammer – Klage der/des _________________________ Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ – Klägerin – gegen 1. die _________________________ GmbH, v...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Aufbau des Medienstaatsvertrags

Rz. 148 Der Aufbau des Medienstaatsvertrags gliedert sich in I. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (§§ 1–2 MStV); II. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen,1. Unterabschnitt Rundfunk (§§ 3–16 MStV), 2. Unterabschnitt Telemedien (§§ 17–25 MStV), III. Abschnitt Besondere Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (§§ 26–49 MStV); IV. Abschnitt Besondere Be...mehr

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§ 4 Medienrecht / g) Kundenschutz

Rz. 71 Zum Ende des Jahres 2021 wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist (TKG 2021).[90] Der Kundenschutz wurde erstmals in den §§ 43a ff. TKG und §§ 66a ff. TKG (traten erst zum 1.9.2007 in Kraft) zusammen mit den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV 1997) geregelt.[91] Rz. 72 Die Vorsc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Durchsetzung gesetzlicher Schrankenbestimmungen

Rz. 450 § 95b UrhG dient der Durchsetzung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen desmehr